Mit dem Fahrzeug in Bulgarien
Welche besonderen Verkehrsregeln muss ich in Bulgarien beachten?
Welche Geschwindigkeitsbegrenzungen gelten in Bulgarien für verschiedene Fahrzeugtypen?
Welche Vorschriften gibt es für Wohnmobile in Bulgarien?
Gibt es in Bulgarien Umweltzonen oder City-Maut?
Fallen in Bulgarien Vignetten- oder Mautkosten an?
Tempolimits
| Innerorts | 50 km/h |
| Außerorts | 90 km/h |
| Autobahnen3 | 130 km/h |
| Innerorts | 50 km/h |
| Außerorts | 80 km/h |
| Autobahnen3 | 100 km/h |
| Innerorts1 | 50 km/h |
| Außerorts1 | 90 km/h |
| Autobahnen13 | 130 km/h |
| Innerorts2 | 50 km/h |
| Außerorts2 | 80 km/h |
| Autobahnen23 | 100 km/h |
| Innerorts | 50 km/h |
| Außerorts | 70 km/h |
| Autobahnen3 | 100 km/h |
Kraftstoffpreise
| Diesel1 | 1,54 €/liter |
| Bleifrei Super2 | 1,39 €/liter |
1 · Diesel
2 · 95 Oktan
Der angegebene Preis ist ein wöchentlicher Mittelwert der von der Europäischen Kommission erhoben und bereitgestellt wird.
Reservekraftstoff / Kanister
Die Mitnahme von Kraftstoff in Reservekanistern ist verboten.
Autogas
CNG und LPG flächendeckend erhältlich. Für die Autogasbetankung wird ein Adapter (DISH-Anschluss) benötigt.
LPG Tankstellen in Bulgarien LPG und CNG TankstellenverzeichnisInnerhalb der EU kennzeichnen runde Symbole die verschiedenen Benzinsorten, quadratische den Diesel und Rauten gasförmige Kraftstoffe.
Einheitliche KraftstoffbezeichnungenCamping
| Länge | Breite | |
| Kfz ohne Anhänger (z.B. Wohnmobil) | 12 m | 2.55 m |
| Gespann (gesamt) | 18.75 m | 2.55 m |
Gespanne und Wohnmobile, deren Abmessungen die zulässigen Grenzen überschreiten, benötigen eine Ausnahmegenehmigung.
In Bulgarien ist das Freie Campen grundsätzlich verboten, wird jedoch zum Teil geduldet. Das Campen auf Privatgrund ist nicht erlaubt.
Führerschein & Fahrzeugpapiere
Im Folgenden finden Sie alle relevanten Informationen darüber, welche Führerscheindokumente und Fahrzeugpapiere erforderlich sind, wenn Sie mit dem eigenen Fahrzeug einreisen.
Beim Mieten eines Fahrzeugs gelten stets die gesetzlichen Bestimmungen des Landes sowie die individuellen Mietbedingungen des Autovermieters. Es wird daher dringend empfohlen, sich vorab bei der Mietwagenfirma über die vollständigen Konditionen zu informieren.
Deutscher Führerschein: erforderlich
Internationaler Führerschein: nicht erforderlich
Deutsche Zulassungsbescheinigung Teil I: erforderlich
Internationale Versicherungskarte (IVK, ehemals "Grüne Karte"): empfohlen
Das deutsche Kennzeichen gilt als ausreichender Nachweis für eine bestehende Kfz-Haftpflichtversicherung. Dennoch empfiehlt es sich, die internationale Versicherungskarte mitzuführen, da sie die Abwicklung von Schadensfällen im Ausland deutlich erleichtern kann.
Die Mindestdeckungssummen liegen unter den deutschen Standards. Erkundigen Sie sich daher rechtzeitig vor Reiseantritt bei Ihrem Autoversicherer nach ausreichendem Versicherungsschutz.
Besondere Bestimmungen
An der bulgarisch-türkischen Grenze können bei der Einreise aus der Türkei Desinfektionsgebühren (gegen Maul- und Klauenseuche) anfallen. Die Gebühren liegen - je nach Fahrzeug - zwischen 3 und 10 Euro.
Wichtige Verkehrsbestimmungen
Die Promillegrenze beträgt 0,5.
Ampeln springen sofort von Rot auf Grün, die Gelbphase fehlt. Die verbleibende Dauer der Ampelphase wird oft durch Sekundenzähler angezeigt.
Straßenbahnen haben Vorfahrt.
An unbeschrankten Bahnübergängen muss grundsätzlich vor dem Queren gehalten werden.
Gebührenpflichtige Parkflächen sind in blaue (Höchstparkdauer 2 Stunden) und grüne Zonen (Höchstparkdauer 4 Stunden) eingeteilt. Parkscheine sind in Kiosken oder bei Händlern direkt bei den Kurzparkzonen erhältlich. Entwertung erfolgt durch Eintragung des Datums und der Uhrzeit. In Sofia kann die Parkgebühr per SMS - 1302 für die blaue Zone 1303 für die grüne Zone - bezahlt werden.
Parkerleichterungen für Schwerbehinderte
Der blaue EU-Schwerbehindertenparkausweis wird derzeit in den Ländern der Conférence Européenne des Ministres des Transports (CEMT) und assoziierten Staaten anerkannt. Alle Länder der EU sind zugleich CEMT-Länder. Der orange Schwerbehindertenparkausweis gilt nicht im Ausland. Die Parkerleichterungen für Menschen mit Behinderung sind in den einzelnen Ländern unterschiedlich geregelt. Vor einem Auslandsaufenthalt muss daher immer überprüft werden, welche Bestimmungen in dem jeweiligen Zielland gelten.
Auf allen Straßen muss tagsüber ganzjährig mit Abblendlicht (oder alternativ Tagfahrleuchten) gefahren werden.
Telefonieren am Steuer ist nur über die Freisprechanlage erlaubt.
Kinder unter 3 Jahren dürfen nur in geeigneten Rückhalteeinrichtungen und mit deaktivierten Airbag befördert werden. Kinder ab 3 Jahren bzw. kleiner als 1,50 m dürfen nur auf dem Rücksitz mit entsprechenden Sicherheitssitzen befördert werden.
Alle Fußgänger (also auch Auto- und Motorradfahrer, die das Fahrzeug verlassen) müssen eine Warnweste tragen, wenn sie sich außerhalb geschlossener Ortschaften auf der Fahrbahn oder dem Randstreifen aufhalten.
Zwischen dem 15. November und dem 1. März müssen alle Reifen mindestens eine Profiltiefe von 4 mm aufweisen; es ist nicht erforderlich, ausdrücklich Winterreifen zu verwenden.
Schneeketten können an allen Fahrzeugen montiert werden, wenn es die Straßen- und Wetterverhältnisse erfordern und können für bestimmte Streckenabschnitte mittels Beschilderung auch vorgeschrieben werden. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit mit Schneeketten beträgt 50 km/h.
Spikes sind verboten.
Das Benutzen von Radarwarngeräten im einsatzbereiten Zustand ist verboten.
Bußgelder sind nie direkt an die kontrollierenden Verkehrspolizisten zu bezahlen.
Bei Alkoholverstößen und Geschwindigkeitsübertretungen ist mit Führerscheinentzug zu rechnen. Der Führschein wird von den bulgarischen Behörden an das Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg gesendet.
Verkehrspolizisten sind verpflichtet, reflektierende Schutzwesten und einen Dienstausweis mit Lichtbild, Name und Einheit zu tragen.
Haben Sie einen Verkehrsverstoß mit dem Auto begangen? Mit unserem ADAC Bußgeldrechner für Verstöße im Ausland können Sie schnell und einfach herausfinden, welche Strafe Sie erwartet.
Unfälle mit ausländischen beteiligten Fahrern sollten unabhängig vom Ausmaß des Schadens der Polizei gemeldet werden. Bei schweren Sachschäden oder Personenschäden ist die Meldung verpflichtend.
Bei Sachschäden ist die Verwendung des "Europäischen Unfallberichts" zu empfehlen (in den ADAC Geschäftsstellen mehrsprachig erhältlich).
Weitere Informationen zur Regulierung von Unfallschäden finden Sie auf adac.de in den Schadenmerkblättern der ADAC Clubjuristen.
Zufahrtsbeschränkungen
Umweltzonen
Gebiet
In der Innenstadt von Sofia gibt es in den Wintermonaten zwei Umweltzonen, den "Kleinen Ring" und zusätzlich seit Dezember 2025 den "Großen Ring".
Karte der UmweltzonenBetroffene Fahrzeuge
Nicht einfahren dürfen:
- Kleiner Ring: Pkw und Wohnmobile (Fahrzeugklasse M1) mit den Abgasnormen Benzin Euro 0-3 und Diesel Euro 0-5
- Großer Ring: Pkw und Wohnmobile (Fahrzeugklasse M1) mit den Abgasnormen Benzin Euro 0-2 und Diesel Euro 0-3
- Nutzfahrzeuge (Fahrzeugklasse N1), gleiche Abgasnormen wie Pkw
Eine Registrierung für einfahrtsberechtigte Fahrzeuge ist nicht notwendig. Von der Umweltzone betroffene Fahrzeuge können an "Park and Travel"-Parkplätzen an bestimmten U-Bahnstationen abgestellt werden, um mit öffentlichen Verkehrsmitteln in die Innenstadt zu gelangen.
Zeiten
Die Umweltzone gilt jeweils vom 1. Dezember jeden Jahres bis Ende Februar des Folgejahres rund um die Uhr.

