Einreise, Zoll und Aufenthalt in Bulgarien
Aktuelle Nachrichten zur Corona-Pandemie
RISIKOGEBIETE
Ob dieses Land oder Teile dieses Landes aktuell als Risikogebiet eingestuft werden, entscheiden nach gemeinsamer Analyse und Entscheidung mit dem Robert-Koch-Institut das Bundesministerium für Gesundheit, das Auswärtige Amt und das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat. Die entsprechende Liste wird vom Robert-Koch-Institut veröffentlicht und ständig aktualisiert.
Hinweise zu den länderspezifischen Regelungen
Die nachstehenden Informationen werden von europäischen Automobilclubs über die FIA / Region 1 zur Verfügung gestellt.
Die aufgeführten Regelungen ändern sich mitunter sehr kurzfristig und schnell. Die meisten zu Grunde liegenden Verordnungen, Allgemeinverfügungen oder Gesetze werden zum Teil wöchentlich aktualisiert und angepasst. Sie erlauben deshalb in der Regel keine Aussagen darüber, was in näherer Zukunft gelten oder möglich sein wird. Zwar ist davon auszugehen, dass die Regelungen weiter gelockert werden; ebenso ist bei einer Verschlechterung der Infektionslage auch erneut mit einer Verschärfung von Beschränkungen zu rechnen.
Zuletzt aktualisiert am 25.02.2021.
Allgemein geltende Regelungen
Grundsätzliches | Derzeit sehr hohe Fallzahlen. |
Lockdown | Partieller Lockdown bis 30.04.21. Die meisten öffentlichen Aktivitäten sind derzeit untersagt. |
Ausgangsbeschränkungen | Ja, 10 - 14 Tage bei Grippesymptomen oder Kontakt mit Personen mit solchen Symptomen oder wenn behördlich Quarantäne veordnet wurde. Das Arbeiten aus dem Home Office wird empfohlen. |
Abstandsvorschriften | Mindestens 1,5 m. Größere Entfernung kann von privaten und/oder juristischen Personen verlangt werden. Abweichende Regelungen von Geschäften sind zu befolgen, diese finden sich meistens bereits am Eingang angeschrieben. |
Maskenpflicht |
Verpflichtend in allen öffentlichen Innenbereichen. In Außenbereichen gilt ebenfalls Maskenpflicht sobald der Mindestabstand von 1,5 m nicht gewährleistet werden kann. Kinder, die älter als 6 Jahre sind, müssen eine Maske tragen. Auf Grund hoher Fallzahlen muss im Bezirk Kustendil dauerhaft, zu jeder Zeit eine Gesichtsmaske getragen werden. |
Versammlungsverbot | Max. 15 Personen bei privaten Zusammenkünften, wenn Mindestabstand von 1,5 m gewährleistet werden kann. Masken dringend empfohlen. |
Selbstquarantäne erwünscht | Ja |
Bußgelder | Bis zu 150 EUR für Einzelpersonen. 2.500 EUR bei Vestößen gegen Quarantäneauflagen. |
Freizeitaktivitäten | Erlaubt. Mindestabstand von 1,5 m muss eingehalten werden. |
Reisebeschränkungen
Detaillierte Informationen zu Grenzöffnungen, Einreise und Durchreise finden Sie unter dem Reiter ›Einreisebestimmungen‹. Diese sollten unbedingt zusätzlich beachtet werden!
Eingehende Flüge erlaubt | Ja |
Grenzen explizit für Tourismus geöffnet | Tourismus ist unter Einhaltung von Sicherheitsmaßnahmen erlaubt. |
Öffentliche Verkehrsmittel | Erlaubt, mit Maskenpflicht. Bei einem Verstoß droht eine Strafe von 150 €. |
Regeln für die Kfz-Benutzung | Nein |
Unterwegs im Auto mit Personen, die nicht dem eigenen Haushalt angehören | Keine Einschränkungen. |
Gewerbe / Einrichtungen
Geschäfte des täglichen Bedarfs | Geöffnet. Maskenpflicht. Zwischen 8:30 Uhr und 10:30 Uhr dürfen ausschließlich Personen über 65 Jahren einkaufen. |
Weitere Geschäfte | Geöffnet |
Tankstellen | Geöffnet |
Restaurants | Geschlossen 28.02.21. Lieferservice erlaubt. |
Hotels | Geöffnet. |
Themen-Parks | Geschlossen. |
Museen / Konzerthallen / Theater | Geöffnet mit Einschränkungen (max. 30 % der Kapazität und Einhaltung des Mindestabstands). |
Strände | Geöffnet. |
Skigebiete | Geöffnet unter Einhaltung spezieller Hygienemaßnahmen. (Hotel-)Restaurants dürfen vom 01.02.2021 bis vorerst 28.02.2021 mit Einschränkungen geöffnet sein. |
Veranstaltungen
Genehmigungspflichtige Veranstaltungen | Verboten. |
Campingplätze
Tagesbesuch | Geöffnet |
Übernachtungen | Geöffnet |
Sanitäre Einrichtungen | Geöffnet |
Pannenhilfe
Angebotener Service | Regulärer Betrieb |
Kontakt Pannenhilfe / Notruf | Pannenhilfe: 00359 2 9803308; Polizei, Feuerwehr, Krankenwagen: 112 |
Wichtige Links
Einreisebestimmungen
Aktueller Hinweis Coronavirus
Das Auswärtige Amt warnt wegen hoher Infektionszahlen vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Bulgarien.
Über die epidemiologische Lage und Beschränkungen im Land informieren die Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes.
Besondere Einreisebestimmungen aufgrund der Coronapandemie
Letzte Aktualisierung am 2.2.2021
Deutsche Staatsangehörige (bzw. allen EU-Staatsangehörige) dürfen unter folgenden Voraussetzungen einreisen:
- Negativer Covid-19-PCR-Test, bei Einreise maximal 72 Stunden alt.
- EU-Staatsangehörige mit bulgarischem Aufenthaltstitel können stattdessen den PCR-Test bis zu 24 Stunden nach der Einreise durchführen, müssen sich aber in 10-tägige häusliche Quarantäne begeben. Sobald ein negatives Testergebnis vorliegt, darf die Quarantäne vorzeitig beendet werden.
TRANSIT:
Die Durchreise ist ohne Test oder Quarantäne gestattet.
Reisedokumente für deutsche Staatsbürger
Für einen touristischen Aufenthalt bis zu 3 Monaten genügt der Personalausweis, vorläufige Personalausweis, Reisepass, vorläufige Reisepass oder Kinderreisepass.
Die Einreise mit Personaldokumenten, die als gestohlen oder verloren und später als wieder aufgefunden gemeldet wurden, kann zu Problemen führen. Das Auswärtige Amt rät deshalb von Reisen mit solchen Dokumenten ab.
Besondere Bestimmungen für Kinder und Jugendliche
Für deutsche Minderjährige unter 18 Jahren, die alleine oder in Begleitung von nicht erziehungsberechtigten Erwachsenen reisen, wird die Mitnahme einer ins Bulgarische übersetzten und möglichst amtlich beglaubigten Einverständniserklärung der/des Erziehungsberechtigten empfohlen. Darin sollten die Eltern erklären, dass sie mit der Reise einverstanden sind, an welchen Orten sich ihr Kind aufhalten darf, welche Person vor Ort für ihr Kind verantwortlich ist und wie sie selbst im Notfall erreichbar sind.
Für Minderjährige unter 18 Jahren, die die doppelte Staatsbürgerschaft (deutsch und bulgarisch) besitzen und alleine bzw. in Begleitung von nicht erziehungsberechtigten Erwachsenen aus Bulgarien ausreisen, ist eine notariell beglaubigte Vollmacht der/des Erziehungsberechtigten vorgeschrieben. Reist ein solcher Minderjähriger mit nur einer sorgeberechtigten Person aus, ist die notariell beglaubigte Vollmacht des anderen Sorgeberechtigten vorgeschrieben.
Wenn sowohl das deutsche als auch das bulgarische Personaldokument mitgführt werden, ist jedoch keine Vollmacht erforderlich.
Weitere Hinweise enthält die Webseite der Deutschen Botschaft
Viele Transportgesellschaften haben eigene Vorschriften, erkundigen Sie sich dort nach den Einzelheiten.
Transitbestimmungen für türkische Staatsbürger
Mit Reisepass und Aufenthaltstitel eines Schengen-Staates (z.B. Deutschland) sind türkische Staatsangehörige vom Visumzwang befreit. Der Reisepass darf dabei nicht älter als zehn Jahre und nicht weniger als drei Monate über den Aufenthalt hinaus gültig sein.
Erforderlich ist außerdem der Nachweis finanzieller Mittel von mindestens 100 Euro pro Tag, bei Einreise mit Kfz zusätzlich 200 Euro zur Deckung der Kosten für die Rück- bzw. Weiterreise.
Darüber hinaus wird der Nachweis einer EU-weit gültigen Reisekrankenversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 30.000 Euro verlangt. Es liegen keine Informationen darüber vor, ob die Versicherung bei einer deutschen Krankenkasse ausreicht.
Die maximale Aufenthaltsdauer beträgt 90 Tage innerhalb von 180 Tagen.
Hund und Katze
Ausweise und Kennzeichnungen
Erforderlich ist der EU-Heimtierausweis.
Im EU-Heimtierausweis muss die Kennzeichnung des Tieres durch Mikrochip oder deutlich lesbare Tätowierung eingetragen sein. Für Tiere, die ab dem 3.7.2011 zum ersten Mal gekennzeichnet wurden, ist der Mikrochip Pflicht.
Impfungen
Eine gültige Tollwutimpfung (Erstimpfung mindestens 21 Tage vor Grenzübertritt) muss im EU-Heimtierausweis vermerkt sein.
Bei der Einreise aus bestimmten Nicht-EU-Ländern (z.B. Türkei und Serbien) müssen Tollwut-Antikörper nachgewiesen werden. Dies ist frühestens 30 Tage nach der Impfung anhand einer Blutprobe möglich und vom Tierarzt im EU-Heimtierausweis bestätigen zu lassen.
Tipps zur Sicherung von Tieren im Fahrzeug
Der ADAC gibt im folgenden Link Tipps zur Sicherung von Hunden im Auto:
Zollbestimmungen
Bei der Einreise zu beachten
Bei der Einreise aus einem EU-Land
Waren für den persönlichen Gebrauch | Abgabefrei, keine Zollformalitäten |
Genussmittel | Abgabefrei sind pro Person ab 17 Jahren Richtmengen von jeweils bis zu 800 St. Zigaretten, 400 St. Zigarillos, 200 St. Zigarren, 1 kg Tabak, 90 l Wein (max. 60 l Schaumwein), 110 l Bier, 20 l Spirituosen <22 Vol.-%, 10 l Spirituosen >22 Vol.-% 1 |
Bei einer Überschreitung der Richtmengen muss eine Verwendung für private Zwecke nachgewiesen werden.
Bei Einreise aus einem Nicht-EU-Land
Zollpflichtige Waren wie auch die Überschreitung von Freimengen müssen unaufgefordert bei der Einreise beim Zoll angegeben werden.
Waren wie Reisebedarf, Geschenke, elektr. Geräte, Parfum, Schmuck | Zollfrei im Wert bis zu 300 Euro (Landweg) bzw. 430 Euro (Luft-, Seeweg); 175 Euro für Reisende unter 15 Jahren |
Genussmittel 1 | Abgabefrei sind pro Person ab 17 Jahren Höchstmengen von jeweils bis zu 40 St. / 200 St. Zigaretten, 20 St. / 100 St. Zigarillos, 10 St. / 50 St. Zigarren, 50 g / 250 g Tabak, 4 l Wein, 16 l Bier, 2 l Spirituosen <22 Vol.-%, 1 l Spirituosen >22 Vol.-% 2 |
2 Bei Einreise in die EU auf dem Landweg / bei Einreise in die EU auf dem Luft- oder Seeweg
Fleisch, Milch und daraus hergestellte Erzeugnisse: Für die Einfuhr gelten strenge Bestimmungen. Auskunft erteilt das zuständige Veterinäramt.
Bei der Rückreise nach Deutschland zu beachten
Waren für den persönlichen Gebrauch | Abgabefrei, keine Zollformalitäten |
Genussmittel 1 | Abgabefrei sind pro Person ab 17 Jahren Richtmengen von jeweils bis zu 800 St. Zigaretten, 400 St. Zigarillos, 200 St. Zigarren, 1 kg Tabak, 10 kg Kaffee, 110 l Bier, 20 l Spirituosen <22 Vol.-%, 10 l Spirituosen >22 Vol.-% 2 |
2 Bei Rauchwaren und hochprozentigen Alkoholika sind auch entsprechende Teilmengen möglich
Strenge Ausfuhrbestimmungen u.a. für Antiquitäten.
Steuerhehlerei: Erwerb oder Besitz von Tabakwaren, die aus einem Nicht-EU-Land stammen und nicht verzollt wurden, ist illegal (zu erkennen an fehlenden Steuerzeichen, fehlenden Warnhinweisen oder Angaben zum Teer- und Nikotingehalt sowie an deutlich niedrigeren Preisen als im Geschäft und an nicht offenem Verkauf).