Einreise, Zoll und Aufenthalt in Bulgarien
Reise- und Sicherheitshinweis
Reise- und Sicherheitshinweise des AA
Über den unten stehenden Link gelangen Sie zu den aktuellen Reise- und Sicherheitshinweisen des Auswärtigen Amtes.
Reise- und Sicherheitshinweise des AAKrisenvorsorgeliste
Das Auswärtige Amt empfiehlt allen Deutschen, die sich - auch nur vorübergehend - im Land aufhalten, die Online-Registrierung in seiner Krisenvorsorgeliste, um im Notfall eine schnelle Kontaktaufnahme zu ermöglichen. Pauschalreisende werden ggf. vom Reiseveranstalter über die Sicherheitslage informiert
Krisenvorsorgeliste des Auswärtigen AmtesAuswärtiges Amt - Bürgerservice
Bei Fragen oder Problemen wenden Sie sich bitte direkt an
Auswärtiges Amt - Bürgerservice
Einreisebestimmungen
Für einen touristischen Aufenthalt bis zu 3 Monaten genügt der Personalausweis, vorläufige Personalausweis, Reisepass, vorläufige Reisepass oder Kinderreisepass.
Die Einreise mit als gestohlen oder verloren gemeldeten Personaldokumenten wird verweigert und kann sogar zu Problemen führen, wenn sie als wieder aufgefunden gemeldet wurden. Das Auswärtige Amt rät deshalb von Reisen mit solchen Dokumenten ab.
Für deutsche Minderjährige unter 18 Jahren, die alleine oder in Begleitung von nicht erziehungsberechtigten Erwachsenen reisen, wird die Mitnahme einer ins Bulgarische übersetzten und möglichst amtlich beglaubigten Einverständniserklärung der/des Erziehungsberechtigten empfohlen. Darin sollten die Eltern erklären, dass sie mit der Reise einverstanden sind, an welchen Orten sich ihr Kind aufhalten darf, welche Person vor Ort für ihr Kind verantwortlich ist und wie sie selbst im Notfall erreichbar sind.
Für Minderjährige unter 18 Jahren, die die doppelte Staatsbürgerschaft (deutsch und bulgarisch) besitzen und alleine bzw. in Begleitung von nicht erziehungsberechtigten Erwachsenen aus Bulgarien ausreisen, ist eine notariell beglaubigte Vollmacht der/des Erziehungsberechtigten vorgeschrieben. Reist ein solcher Minderjähriger mit nur einer sorgeberechtigten Person aus, ist die notariell beglaubigte Vollmacht des anderen Sorgeberechtigten vorgeschrieben. Wenn sowohl das deutsche als auch das bulgarische Personaldokument mitgführt werden, ist jedoch keine Vollmacht erforderlich.
Weitere Hinweise enthält die Webseite der Deutschen Botschaft
Reisen mit Minderjährigen nach BulgarienViele Transportgesellschaften haben eigene Vorschriften, erkundigen Sie sich dort nach den Einzelheiten.
Für griechische Staatsbürger als EU-Bürger genügt für einen touristischen Aufenthalt bis zu 3 Monaten der griechische Personalausweis oder Reisepass.
Mit Reisepass und Aufenthaltstitel eines Schengen-Staates (z.B. Deutschland) sind türkische Staatsangehörige vom Visumzwang befreit. Der Reisepass darf dabei nicht älter als zehn Jahre und nicht weniger als drei Monate über den Aufenthalt hinaus gültig sein.
Erforderlich ist außerdem der Nachweis finanzieller Mittel von mindestens 100 Euro pro Tag, bei Einreise mit Kfz zusätzlich 200 Euro zur Deckung der Kosten für die Rück- bzw. Weiterreise.
Darüber hinaus wird der Nachweis einer EU-weit gültigen Reisekrankenversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 30.000 Euro verlangt. Es liegen keine Informationen darüber vor, ob die Versicherung bei einer deutschen Krankenkasse ausreicht.
Die maximale Aufenthaltsdauer beträgt 90 Tage innerhalb von 180 Tagen.
Gesundheitsinformationen
Sie brauchen für die Einreise nach Bulgarien keine Impfungen nachzuweisen. Nehmen Sie die Reise aber zum Anlass, Ihren Impfschutz bei einem Arzt überprüfen zu lassen. Jeder Reisende sollte über die für Deutschland empfohlenen ""Standard""-Impfungen verfügen, insbesondere über eine aktuelle Impfung gegen Tetanus (Wundstarrkrampf), Diphtherie, Pertussis (Keuchhusten), Masern und eine Grundimmunisierung gegen Poliomyelitis (Kinderlähmung). Personen über 60 Jahren wird empfohlen, sich gegen Pneumokokken (Lungenentzündung) und je nach Reisezeit gegen Grippe impfen zu lassen. Bleiben Sie länger im Land oder reisen Sie unter einfachen Bedingungen (z.B. mit Zelt und Rucksack) sollten Sie zusätzlich folgende Impfungen in Betracht ziehen: FSME (Frühsommer-Meningoenzephalitis), Hepatitis A, Hepatitis B, evtl. Tollwut Über den nachfolgenden Link erfahren Sie, welche Impfungen von Ihrer Krankenkasse gezahlt werden.
Die medizinische Versorgung entspricht vom Niveau her auch in Großstädten und touristisch erschlossenen Gebieten meist nicht derjenigen in Westeuropa. In kleineren Städten ist eine Grundversorgung in der Regel gewährleistet, in ländlichen Gebieten nicht. Kontaktieren Sie immer zuerst Ihren ADAC-Infodienst, wenn Sie medizinische Behandlung benötigen. Hier erhalten Sie alle wichtigen Informationen.
Nehmen Sie auf Reisen immer eine eigene Reiseapotheke mit. Medikamente, die regelmäßig eingenommen werden, sollten Sie sicherheitshalber in doppelter Menge dabei haben und auf Hand- und Check-in-Gepäck verteilen. Vorschläge für eine gute Grundausstattung erhalten Sie unter dem nachfolgenden Link.
ReiseapothekeEine sinnvolle reisemedizinische Beratung muss immer individuell auf Reiseland, - zeit und -stil sowie auf den Reisenden selbst abgestimmt sein. Vor Reisen in Länder mit problematischen medizinischen und hygienischen Verhältnissen, Reisen mit Kindern oder während der Schwangerschaft sowie Reisen von Personen mit Vorerkrankungen ist die rechtzeitige (4-6 Wochen vor Beginn) die Beratung durch einen reise- oder tropenmedizinisch erfahrenen Arzt besonders wichtig. Eine Liste mit entsprechend qualifizierten Ärzten finden Sie unter dem nachfolgenden Link.
Zwischen Deutschland und Bulgarien besteht ein Sozialversicherungsabkommen. Bei Vorlage der European Health Insurance Card (EHIC) besteht Anspruch auf kostenlose Behandlung in öffentlichen Krankenhäusern und bei Vertragsärzten. Trotzdem sollte eine private Auslandskrankenversicherung abgeschlossen werden, da deutsche Krankenkassen z.B. keine Kosten für einen Krankenrücktransport erstatten. Mit dem ADAC-Auslandskrankenschutz sind Sie umfassend versichert - inklusive Krankenrücktransport nach Deutschland. Weitere Informationen und online Buchung über den nachfolgenden Link.
Weitere Informationen und online Buchung.Weitere reisemedizinische Informationen sowie Adressen von Ärzten und Krankenhäusern in der Region erhalten Sie unter Tel.: 0 89 - 76 76 77, 0 89 - 76 76 36 77 (Fax.) und und vom Reisemedizinischen Informationsservice des ADAC unter der nachfolgenden Email-Adresse.
reisemedinfo@adac.deHund und Katze
Erforderlich ist der EU-Heimtierausweis…
Im EU-Heimtierausweis muss die Kennzeichnung des Tieres durch Mikrochip eingetragen sein. Bei Tieren, die vor dem 3.7.2011 zum ersten Mal gekennzeichnet wurden, ist eine deutlich lesbare Tätowierung ausreichend.
Eine gültige Tollwutimpfung (Erstimpfung mindestens 21 Tage vor Grenzübertritt) muss im EU-Heimtierausweis vermerkt sein.
Bei der Einreise aus bestimmten Nicht-EU-Ländern (z.B. Türkei und Serbien) müssen Tollwut-Antikörper nachgewiesen werden. Dies ist frühestens 30 Tage nach der Impfung anhand einer Blutprobe möglich und noch in Deutschland vom Tierarzt im EU-Heimtierausweis bestätigen zu lassen.Der Nachweis gilt so lange, wie fristgerechte Auffrischungsimpfungen durchgeführt wurden.
Der ADAC gibt im folgenden Link Tipps zur Sicherung von Hunden im Auto:
Tipps zur Hundesicherung im AutoZollbestimmungen
Bei der Einreise aus einem EU-Land
Waren für den persönlichen Gebrauch | Abgabefrei, keine Zollformalitäten |
Genussmittel | Abgabefrei sind pro Person ab 17 Jahren Richtmengen von jeweils bis zu 800 St. Zigaretten, 400 St. Zigarillos, 200 St. Zigarren, 1 kg Tabak, 90 l Wein (max. 60 l Schaumwein), 110 l Bier, 20 l Spirituosen <22 Vol.-%, 10 l Spirituosen >22 Vol.-%1 |
1 · Bei Rauchwaren und hochprozentigen Alkoholika sind auch entsprechende Teilmengen möglich
Bei einer Überschreitung der Richtmengen muss eine Verwendung für private Zwecke nachgewiesen werden.
Bei Einreise aus einem Nicht-EU-Land
Zollpflichtige Waren wie auch die Überschreitung von Freimengen müssen unaufgefordert bei der Einreise beim Zoll angegeben werden.
Die Einfuhr bestimmter Lebensmittel (insbesondere Fleisch- und Milchprodukte, aber auch zahlreiche Obst- und Gemüsesorten) in die EU kann aufgrund spezieller Regelungen beschränkt oder sogar generell verboten sein.
Deutscher Zoll - PrivatreisenWaren wie Reisebedarf, Geschenke, elektr. Geräte, Parfum, Schmuck | Zollfrei im Wert bis zu 300 Euro (Landweg) bzw. 430 Euro (Luft-, Seeweg); 150 Euro für Reisende unter 15 Jahren |
Genussmittel1 | Abgabefrei sind pro Person ab 17 Jahren Höchstmengen bis zu 40 St. / 200 St. Zigaretten oder 20 St. / 100 St. Zigarillos oder 10 St. / 50 St. Zigarren oder 50 g / 250 g Tabak, 4 l Wein und 16 l Bier, 2 l Spirituosen <22 Vol.-% oder 1 l Spirituosen >22 Vol.-%2 |
1 · Bei Rauchwaren und hochprozentigen Alkoholika sind auch entsprechende Teilmengen möglich
2 · Bei Einreise in die EU auf dem Land- oder Seeweg / bei Einreise in die EU auf dem Luftweg
Waren für den persönlichen Gebrauch | Abgabefrei, keine Zollformalitäten |
Genussmittel1 | Abgabefrei sind pro Person ab 17 Jahren Richtmengen von jeweils bis zu 800 St. Zigaretten, 400 St. Zigarillos, 200 St. Zigarren, 1 kg Tabak, 10 kg Kaffee, 110 l Bier, 20 l Spirituosen <22 Vol.-%, 10 l Spirituosen >22 Vol.-%2 |
1 · Wein aus anderen EU-Staaten: keine Richtmengen
2 · Bei Rauchwaren und hochprozentigen Alkoholika sind auch entsprechende Teilmengen möglich
Strenge Ausfuhrbestimmungen u.a. für Antiquitäten.
Steuerhehlerei: Erwerb oder Besitz von Tabakwaren, die aus einem Nicht-EU-Land stammen und nicht verzollt wurden, ist illegal (zu erkennen an fehlenden Steuerzeichen, fehlenden Warnhinweisen oder Angaben zum Teer- und Nikotingehalt sowie an deutlich niedrigeren Preisen als im Geschäft und an nicht offenem Verkauf).
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