Mit dem Fahrzeug in Bosnien-Herzegowina
Welche besonderen Verkehrsregeln muss ich in Bosnien-Herzegowina beachten?
Welche Geschwindigkeitsbegrenzungen gelten in Bosnien-Herzegowina für verschiedene Fahrzeugtypen?
Welche Vorschriften gibt es für Wohnmobile in Bosnien-Herzegowina?
Wie hoch sind die Spritpreise in Bosnien-Herzegowina?
Fallen in Bosnien-Herzegowina Vignetten- oder Mautkosten an?
Tempolimits
| Innerorts | 50 km/h |
| Außerorts | 80 km/h |
| Schnellstraßen | 100 km/h |
| Autobahnen | 130 km/h |
| Innerorts | 50 km/h |
| Außerorts | 80 km/h |
| Schnellstraßen | 100 km/h |
| Autobahnen | 130 km/h |
| Innerorts | 50 km/h |
| Außerorts | 80 km/h |
| Schnellstraßen | 100 km/h |
| Autobahnen | 130 km/h |
| Innerorts | 50 km/h |
| Außerorts | 80 km/h |
| Schnellstraßen | 80 km/h |
| Autobahnen | 80 km/h |
| Innerorts | 50 km/h |
| Außerorts | 80 km/h |
| Schnellstraßen | 80 km/h |
| Autobahnen | 80 km/h |
Kraftstoffpreise
| Bleifrei1 | 1,21 €/liter |
| Diesel2 | 1,30 €/liter |
1 · Eurosuper 95
2 · Eurodiesel
Angegebene Preise sind Mittelwerte.
Zahlungsmittel
Kreditkarten werden meist akzeptiert.
Reservekraftstoff / Kanister
Es wird empfohlen, nicht mehr als 5 Liter Kraftstoff im Reservekanister mitzuführen.
Autogas (LPG und CNG)
LPG (Autoplin, Plin, UNP) wird angeboten. Für die Autogasbetankung wird ein Adapter (Dish-Anschluss) benötigt. CNG (prirodni plin) ist kaum erhältlich.
Camping
| Länge | Breite | |
| Kfz ohne Anhänger (z.B. Wohnmobil) | 12 m | 2.55 m |
| Gespann (gesamt) | 18.75 m | 2.55 m |
Gespanne und Wohnmobile, deren Abmessungen die zulässigen Grenzen überschreiten, benötigen eine Ausnahmegenehmigung. Zuständig für die Erteilung der Ausnahmegenehmigung sind für die zwei Teilrepubliken (Föderation Bosnien und Herzegowina und die Republik Srpska) jeweils die folgenden Behörden:
In Bosnien und Herzegowina ist das Freie Campen grundsätzlich verboten, besonders in Nationalparks und Naturschutzgebieten. Beim Campen auf Privatgrund muss vorab eine Genehmigung des Eigentümers eingeholt werden.
Führerschein & Fahrzeugpapiere
Im Folgenden finden Sie alle relevanten Informationen darüber, welche Führerscheindokumente und Fahrzeugpapiere erforderlich sind, wenn Sie mit dem eigenen Fahrzeug einreisen.
Beim Mieten eines Fahrzeugs gelten stets die gesetzlichen Bestimmungen des Landes sowie die individuellen Mietbedingungen des Autovermieters. Es wird daher dringend empfohlen, sich vorab bei der Mietwagenfirma über die vollständigen Konditionen zu informieren.
Deutscher Führerschein: erforderlich
Internationaler Führerschein: nicht erforderlich
Deutsche Zulassungsbescheinigung Teil I: erforderlich
Internationale Versicherungskarte (IVK, ehemals "Grüne Karte"): empfohlen, das Länderkürzel „BIH“ muss enthalten sein
Nationalitätenkennzeichen ("D-Schild"): erforderlich, Am Heck des Fahrzeugs muss das ovale, weiße D-Schild angebracht sein.
Das deutsche Kennzeichen gilt als ausreichender Nachweis für eine bestehende Kfz-Haftpflichtversicherung. Dennoch empfiehlt es sich, die internationale Versicherungskarte mitzuführen, da sie die Abwicklung von Schadensfällen im Ausland deutlich erleichtern kann. Die IVK muss das Länderkürzel "BIH" enthalten.
Die Mindestdeckungssummen liegen deutlich unter den deutschen Standards. Erkundigen Sie sich daher rechtzeitig vor Reiseantritt bei Ihrem Autoversicherer nach ausreichendem Versicherungsschutz.
Wichtige Verkehrsbestimmungen
Es wird wegen fortbestehender Minengefahr empfohlen, die befestigten Straßen nicht zu verlassen.
Von Nachtfahrten wird wegen der ungenügenden Straßenmarkierung und des schlechten Straßenzustands abgeraten.
Die Mitnahme von Anhaltern kann, insbesondere beim Grenzübertritt, den Straftatbestand der Schleusung erfüllen.
Die Promillegrenze beträgt 0,3.
Für Fahrer, die den Führerschein weniger als 3 Jahren besitzen und für unter 21-Jährige gelten 0,0 Promille.
Das Parken ist in den meisten Städten kostenpflichtig. Ein Parkticket kann bei einem Parkwächter oder einem Parkautomaten gekauft werden und muss gut sichtbar vor der Windschutzscheibe platziert werden.
Abblendlicht ist auf Straßen tagsüber ganzjährig vorgeschrieben.
Telefonieren am Steuer ist nur unter Verwendung einer Freisprecheinrichtung erlaubt.
Kinder unter 3 Jahren dürfen nur in geeigneten Rückhaltevorrichtung und mit deaktivierten Airbag auf dem Beifahrersitz befördert werden. Kinder unter 5 Jahren müssen in einem Kindersitz auf dem Rücksitz gesichert sein. Kinder von 5-12 Jahren sind auf dem Rücksitz mit einer Rückhaltevorrichtung (Kindersitze/Sitzerhöher) zu sichern. Bei Nichtbeachtung wird ein Bußgeld fällig.
Fahrer von Kraftfahrzeugen müssen eine Warnweste tragen, wenn sie ihr Fahrzeug im Fall einer Panne oder eines Unfalls auf Landstraßen oder Autobahnen verlassen.
Es empfiehlt sich im Interesse der eigenen Sicherheit, je nach Zahl der Fahrzeuginsassen, mehrere Warnwesten mitzuführen, da nicht ausgeschlossen werden kann, dass sich im Einzelfall auch die Mitfahrer auf der Fahrbahn aufhalten müssen.
Es besteht Winterreifenpflicht (M+S-Kennzeichnung) vom 1. November bis 1. April des Folgejahres. Alternativ ist die Verwendung von zwei Winterreifen auf der Antriebsachse oder von Sommerreifen mit mindestens 4 mm Profiltiefe ausreichend, wenn Schneeketten oder eine geeignete vergleichbare Ausrüstung montagefertig mitgeführt und bei winterlichen Straßenverhältnissen aufgezogen wird.
Schneeketten können an allen Fahrzeugen montiert werden, wenn es die Straßen- und Wetterverhältnisse erfordern und können für bestimmten Streckenabschnitte vorgeschrieben werden. Beschilderung beachten.
Spikereifen sind verboten.
Das Benutzen und Mitführen von Radarwarngeräten im einsatzbereiten Zustand ist verboten. Es drohen hohe Geldstrafen. Navigationssysteme mit POI-Radarfunktion sind ebenfalls verboten.
Dashcams sind erlaubt. Falls die Aufnahmen als Beweismittel verwendet werden, sind andere Unfallbeteiligte unmittelbar nach dem Unfall über die Aufnahmen zu informieren.
Bußgelder müssen oftmals bereits vor Ort bezahlt werden. Nicht beglichene Bußgelder können bei einer erneuten Einreise zu Problemen führen und diese ganz verhindern oder zumindest solange unterbinden, bis der Betrag bezahlt ist. Haben Sie einen Verkehrsverstoß mit dem Auto begangen? Mit unserem ADAC Bußgeldrechner für Verstöße im Ausland können Sie schnell und einfach herausfinden, welche Strafe Sie erwartet.
Unfälle sollten unabhängig vom Ausmaß des Schadens der Polizei gemeldet werden.
Eine polizeiliche Unfallbestätigung (Potvrda) sowie der "Europäischen Unfallberichts" können dann bei der Regulierung eines Schadens von Bedeutung sein. Der "Europäischen Unfallberichts" ist in den ADAC Geschäftsstellen mehrsprachig erhältlich.
Im Fall von Verkehrsunfällen mit Personenschaden können Ausländer bis zum Abschluss des Untersuchungsverfahrens in Untersuchungshaft genommen werden, die Kautionshinterlegung ist nicht immer möglich.
Weitere Informationen zur Regulierung von Unfallschäden finden Sie auf adac.de in den Schadenmerkblättern der ADAC Clubjuristen.

