Mit dem Fahrzeug in Belgien

Belgien, das mehrsprachige Land, ist eines der beliebtesten Urlaubsziele der Deutschen. Gerade in den Sommermonaten kann es an den Grenzen zu stichprobeartigen Grenzkontrollen kommen. Wer mit dem Fahrzeug durch Belgien fährt, muss sich an die örtlichen Verkehrsregeln und das Tempolimit in Belgien halten. Erfahren Sie hier mehr über:

  • Welche Tempolimits gelten in Belgien für verschiedene Fahrzeugtypen?

  • Welche speziellen Regelungen und Empfehlungen gibt es für Campingfahrzeuge und Gespanne in Belgien?

  • Welche Anforderungen und Empfehlungen gibt es bezüglich Führerschein, Fahrzeugpapieren, Verkehrszeichen, Kindersitzen, Warnwestenpflicht und anderen Mitführpflichten?

  • Brauche ich für Belgien eine Vignette oder gibt es Mautgebühren in Belgien?

Tempolimits

innerorts350
außerorts270
Schnellstraßen1120
Autobahnen120

1 · d.h. mindestens 2 Fahrstreifen in jede Richtung, die baulich voneinander getrennt sind

2 · Region Wallonie: 90 km/h

3 · Region Brüssel: 30km/h

innerorts350
außerorts270
Schnellstraßen1, 4120
Autobahnen4120

1 · d.h. mindestens 2 Fahrstreifen in jede Richtung, die baulich voneinander getrennt sind

2 · Region Wallonie: 90 km/h

3 · Region Brüssel: 30km/h

4 · gilt für Gespanne unter 3,5 t zGG (Zugfahrzeug + Anhänger). Für Gespanne von 3,5 bis 7,5 t zGG (Zugfahrzeug + Anhänger) gilt 90 km/h. Bei einem Unfall mit einer Geschwindigkeit von über 100 km/h muss mit Einschränkungen bei der Versicherungsleistung gerechnet werden, da Wohnanhänger bauartbedingt in Deutschland nur bis 100 km/h zugelassen sind.

innerorts350
außerorts270
Schnellstraßen1120
Autobahnen120

1 · d.h. mindestens 2 Fahrstreifen in jede Richtung, die baulich voneinander getrennt sind

2 · Region Wallonie: 90 km/h

3 · Region Brüssel: 30km/h

innerorts350
außerorts270
Schnellstraßen1120
Autobahnen120

unter 3,5 t zGG

1 · d.h. mindestens 2 Fahrstreifen in jede Richtung, die baulich voneinander getrennt sind

2 · Region Wallonie: 90 km/h

3 · Region Brüssel: 30km/h

innerorts350
außerorts270
Schnellstraßen190
Autobahnen90

3,5 t bis 7,5 t zGG

1 · d.h. mindestens 2 Fahrstreifen in jede Richtung, die baulich voneinander getrennt sind

2 · Region Wallonie: 90 km/h

3 · Region Brüssel: 30km/h

Camping und Gespanne

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Übernachten außerhalb von Campingplätzenfür eine Nachtfür mehrere Nächte
auf Straßen und Parkplätzeneingeschränkt erlaubt1eingeschränkt erlaubt2, 3
auf Privatgrund4erlaubteingeschränkt erlaubt2

1 · mit regionalen Einschränkungen (insbesondere entlang der Küste). Maximal 24 Stunden, wenn der Straßenverkehr nicht behindert wird. Kein campingähnlicher Betrieb erlaubt

2 · nicht in Flandern und in der Nähe von klassifizierten Sehenswürdigkeiten

3 · nur mit Genehmigung der örtlichen Behörden

4 · nur mit Erlaubnis des Grundstückbesitzers

Abmessungen

BreiteLänge
Kfz ohne Anhänger (z.B. Wohnmobil)2.55 m12 m
Anhänger (mit Deichsel)2.55 m12 m
Gespann (gesamt)2.55 m18.75 m

Gespanne und Wohnmobile, deren Abmessungen die zulässigen Grenzen überschreiten, benötigen eine Ausnahmegenehmigung. Der Antrag kann an unten stehende Adresse gestellt werden (die Kontakte für Rückfragen sind je nach Region unterschiedlich):

Auf dem Weg zum Reiseziel

Wenn Sie auf dem Weg zu Ihrem Reiseziel andere Länder durchfahren, prüfen Sie bitte, ob dort besondere Regelungen für Campingfahrzeuge zu beachten sind.

Führerschein und Kraftfahrzeug

Der deutsche Führerschein ist ausreichend.

Die Zulassungsbescheinigung Teil I (bzw. Fahrzeugschein) ist mitzuführen.

Als Nachweis für eine gültige Kfz-Haftpflichtversicherung reicht das deutsche Autokennzeichen. Dennoch wird die Mitnahme der IVK – Internationale Versicherungskarte (ehem. Grüne Karte) empfohlen, da mit Hilfe der IVK die Schadensabwicklung erleichtert wird.

Das Nationalitätskennzeichen muss am Fahrzeug angebracht oder im Euro-Kennzeichen enthalten sein.

Wichtige Verkehrsbestimmungen

Sie beträgt 0,5.

Parkverbot besteht an Bordsteinen mit einer gelben Linie oder weißen Zick-Zack-Linien, weniger als 5 Meter vor Beginn oder Ende eines Radweges und innerhalb von 15 Metern einer Bus- oder Straßenbahnhaltestelle.

Parkzonen sind durch ein Verkehrsschild (weißes "P" auf blauem Hintrgrund) gekennzeichnet.

In gebührenfreien Parkzonen wird eine Parkscheibe benötigt.

Die Parkdauer in blauen Kurzparkzonen ist am Beginn der jeweiligen Zone angegeben.

In gebührenpflichtigen Parkzonen können Parktickets an den Automaten vor Ort, elektronisch mittels Handy und SMS oder durch etwaige Parktelefone gelöst werden – zum Teil gelten sehr unterschiedliche Bestimmungen für die Nutzung von elektronischen Parkscheinen.

Weitere Informationen unter

https://www.visitdehaan.be/de/praktisch/parken/ https://www.visitbruges.be

Parkerleichterungen für Schwerbehinderte

Der blaue EU-Schwerbehindertenparkausweis wird derzeit in den Ländern der Conférence Européenne des Ministres des Transports (CEMT) und assoziierten Staaten anerkannt. Alle Länder der EU sind zugleich CEMT-Länder. Der orange Schwerbehindertenparkausweis gilt nicht im Ausland. Die Parkerleichterungen für Menschen mit Behinderung sind in den einzelnen Ländern unterschiedlich geregelt. Vor einem Auslandsaufenthalt muss daher immer überprüft werden, welche Bestimmungen in dem jeweiligen Zielland gelten.

Eine Übersicht kann im Internet unter folgender Adresse abgerufen werden:

FIA-Leitfaden

Nebelschlussleuchten müssen bei Nebel, starkem Regen, Schneefall oder Sicht unter 100 m eingeschaltet werden.

Radarwarngeräte

Das Benutzen von Radarwarngeräten im einsatzbereiten Zustand ist verboten. Navigationssysteme mit POI-Funktion sind erlaubt.

Rauchverbot

Rauchverbot (auch für E-Zigaretten) im Fahrzeug, wenn Personen unter 18 Jahren mitfahren.

Dashcam

Von der Verwendung einer Dashcam wird abgeraten, da erhebliche datenschutzrechtliche Bedenken bestehen.

Kinder unter einer Körpergröße von 135 cm müssen mit einem der Größe und dem Gewicht des Kindes entsprechenden Kindersitz befördert werden. Die Beförderung von Kindern mit einem nach hinten gerichteten Kindersitz auf den Vordersitzen ist nur gestattet, wenn der Beifahrerairbag deaktiviert ist. Kinder unter 3 Jahren dürfen ohne Kindersitz nicht transportiert werden.

Auto- und Motorradfahrer, die ihr Fahrzeug auf Autobahnen oder Kraftfahrstraßen im Falle einer Panne oder eines Unfalls verlassen, müssen eine Warnweste tragen.

Es empfiehlt sich im Interesse der eigenen Sicherheit, je nach Zahl der Fahrzeuginsassen, mehrere Warnwesten mitzuführen, da nicht ausgeschlossen werden kann, dass sich im Einzelfall auch die Mitfahrer auf der Fahrbahn aufhalten müssen.

Ladung, die mehr als 1 m nach hinten hinausragt, muss mit einer 50 x 50 cm großen, rot-weiß schraffierten Warntafel, bei der die roten Streifen rückstrahlend sein müssen, gekennzeichnet werden. Bei Dunkelheit ist zusätzlich ein nach hinten gerichtetes rotes Licht und ein orangefarbener Rückstrahler an jeder Seite zu verwenden, wobei die Leuchtfläche nicht höher als 1,6 m und nicht niedriger als 0,4 m über dem Boden angebracht werden darf. Nach vorne darf die Ladung nicht über das Fahrzeug hinausragen.

Winterreifen

Eine Winterreifenpflicht besteht nicht generell.

Schneeketten

Schneeketten können an allen Fahrzeugen montiert werden, wenn es die Straßen- und Wetterverhältnisse erfordern (schnee- und eisbedeckte Straßen)

Spikes

Bei Fahrzeugen bis 3,5 t zGG vom 1. November bis 31. März erlaubt. Werden Spikereifen verwendet, so müssen diese an allen Rädern angebracht sein. Fahrzeuge mit Spikereifen müssen hinten eine weiße Scheibe mit einem roten reflektierenden Rand mit der Zahl "60" aufweisen. Höchstgeschwindigkeit 60 km/h und auf Autobahnen und Schnellstraßen mit mindestens 2 Fahrspuren in jede Richtung 90 km/h.

Polizeibeamte können von ausländischen Fahrern an Ort und Stelle Strafen erheben.

Unfälle mit Personen- oder Sachschäden müssen der Polizei gemeldet werden. Die Schäden sind in einem polizeilichen Schadensprotokoll »Europäischen Unfallberichts« (in den ADAC Geschäftsstellen mehrsprachig erhältlich) festzuhalten.

Es ist verboten, liegengebliebene Fahrzeuge auf Autobahnen und Schnellstraßen auf dem Pannenstreifen abzuschleppen.

Fahrer und Beifahrer von Motorrädern über 50 ccm müssen Handschuhe, eine langärmlige Jacke, eine lange Hose oder einen Overall tragen. Zudem sind Stiefel oder Stiefeletten zu verwenden, die über die Knöchel reichen.

Zufahrtsbeschränkungen

Umweltzonen

In der Region Flandern gibt es Umweltzonen in Antwerpen, Brüssel und Gent. In der Region Wallonie sind Umweltzonen ab 2025 geplant. Deutsche Fahrzeuge müssen in den Umweltzonen registriert werden.

Gebiet

Die Innenstadt von Antwerpen und ein Teil des Stadtviertels Linkeroever ist Umweltzone. Sie ist mit "Zone" beschildert und wird mit Kameras überwacht. Nicht betroffen sind die Autobahnen A12/E34/E19 und A14/E17 sowie das Hafengebiet.

Karte der Umweltzone

Betroffene Fahrzeuge

Nicht einfahren dürfen:

  • Benzin-, LPG- und CNG-Fahrzeuge mit den Abgasnormen Euro 0-1
  • Dieselfahrzeuge mit den Abgasnormen Euro 0-4 (für Euro 4-Fahrzeuge Zulassung gegen Bezahlung möglich)

Wichtig: Alle anderen einfahrtberechtigten, nicht in Belgien zugelassene Fahrzeuge müssen sich für das Befahren der Umweltzone registrieren lassen!

Freie Einfahrt haben nach Registrierung Benzin-, LPG- und CNG-Fahrzeuge Euro 2-6, Dieselfahrzeuge Euro 5-6 sowie Elektro-, Wasserstoff- und Plug-In-Hybridfahrzeuge. Motorräder und Kleinkrafträder sind von den Einschränkungen der Umweltzone ausgenommen.

Eine Zulassung gegen Bezahlung können an sich nicht einfahrtberechtigte Euro 4-Dieselfahrzeuge erwerben (30 € pro Woche). Dies ist online bis spätestens einen Tag nach Befahren der Umweltzone möglich.

Zulassung gegen Bezahlung

Kostenpflichtige Umweltzonen-Tageskarten ermöglichen maximal 12 x pro Jahr eine Einfahrt für Benziner mit den Abgasnormen 0-1 sowie für Dieselfahrzeuge mit den Abgasnormen Euro 0-3. Sie können für 35 € online bis spätestens einen Tag nach Befahren der Umweltzone sowie an allen Parkscheinautomaten vor Ort (außer in der Altstadt) gekauft werden. Die Umweltzonen-Tageskarte ersetzt nicht den Parkschein.

Umweltzonen-Tageskarten

Zeiten

Die Umweltzone gilt ganzjährig rund um die Uhr.

Registrierung

Die Registrierung ist kostenlos und gilt zeitlich unbegrenzt. Sie kann spätestens am Tag nach Einfahrt in die Zone durchgeführt werden. Eine Plakette ist nicht erforderlich. Die Registrierung in Antwerpen gilt auch in Gent.

Online-Registrierung

Wer nicht mit dem eigenen Fahrzeug in die Umweltzone fahren möchte, kann die zahlreichen Park & Ride-Plätze nutzen und mit öffentlichen Verkehrsmitteln in die Stadt fahren.

Park & Ride-Plätze

Befreiung

Fahrzeuge zur Beförderung von Behinderten mit Parkausweis und Oldtimer über 30 Jahre können sich registrieren lassen und eine Befreiung von der Umweltzonenregelung beantragen.

Umweltzonen-Befreiung (auf Englisch)

Gebiet

Die gesamte Metropolregion Brüssel inklusive aller 19 dazugehörigen Gemeindegebiete ist Umweltzone. Im Westen, Norden und Osten wird sie durch den Brüsseler Autobahnring R0 begrenzt, der selbst nicht zur Umweltzone gehört. Auch die am Rand gelegenen Park & Ride-Parkplätze Ceria-Coovi, Kraainem, Lennik und Stalle inklusive der Zufahrtsstraßen sind von der Regelung ausgenommen. Die Umweltzone ist mit "Zone" beschildert und wird mit Kameras überwacht.

Karte der Umweltzone

Betroffene Fahrzeuge

Nicht einfahren dürfen:

  • Benzin-, LPG- und CNG-Fahrzeuge mit Abgasnormen Euro 0-1
  • Dieselfahrzeuge Euro 0-4 (Pkw, Vans und Transporter bis 3,5 t zGG)

Wichtig: Alle anderen einfahrtberechtigten, nicht in Belgien zugelassene Fahrzeuge müssen sich für das Befahren der Umweltzone registrieren lassen!

Freie Einfahrt haben nach Registrierung Benzin-, LPG- und CNG-Fahrzeuge Euro 2-6, Dieselfahrzeuge Euro 5-6 sowie Elektro- und Wasserstofffahrzeuge. Motorräder und Kleinkrafträder sind bisher von den Einschränkungen der Umweltzone ausgenommen. Im Jahr 2025 sollen die Anforderungen verschärft werden.

Tagespässe für an sich nicht einfahrtberechtigte Fahrzeuge ermöglichen die Einfahrt maximal 24 x pro Jahr und können für 35 € online innerhalb von fünf Tagen nach Befahren der Umweltzone erworben werden.

Tagespass

Zeiten

Die Umweltzone gilt ganzjährig rund um die Uhr.

Registrierung

Die Registrierung ist kostenlos, online möglich und fünf Jahre lang gültig. Sie kann innerhalb von fünf Tagen nach Einfahrt in die Zone durchgeführt werden. Eine Plakette ist nicht erforderlich.

Online-Registrierung

Befreiung

Wohnmobile, Oldtimer und Fahrzeuge zur Beförderung von Behinderten mit Parkausweis können sich generell von der Umweltzonenregelung befreien lassen. Dies ist sinnvoll, wenn die geforderten Abgasnormen nicht eingehalten werden und sonst keine Einfahrt möglich wäre. Die Befreiung kann für Fahrzeuge, die nicht in Belgien zugelassen sind, online nach Fahrzeugregistrierung beantragt werden.

Umweltzonen-Befreiung

Gebiet

Die Innenstadt von Gent innerhalb der Ringstraße R40 ist Umweltzone (die Ringstraße gehört nicht zur Umweltzone). Sie ist mit "Zone" beschildert und wird mit Kameras überwacht.

Karte der Umweltzone

Betroffene Fahrzeuge

Nicht einfahren dürfen:

  • Benzin-, LPG-, CNG- und LNG-Fahrzeuge mit Abgasnormen Euro 0-1
  • Dieselfahrzeuge Euro 0-4 (für Euro 4-Fahrzeuge Zulassung gegen Bezahlung möglich)

Wichtig: Alle anderen einfahrtberechtigten, nicht in Belgien zugelassene Fahrzeuge müssen sich für das Befahren der Umweltzone registrieren lassen!

Freie Einfahrt haben nach Registrierung Benzin-, LPG-, CNG- und LNG-Fahrzeuge Euro 2-6, Dieselfahrzeuge Euro 5-6 sowie Elektro-, Wasserstoff- und Plug-In-Hybridfahrzeuge. Motorräder und Kleinkrafträder sind von den Einschränkungen der Umweltzone ausgenommen.

Eine Zulassung gegen Bezahlung können an sich nicht einfahrtberechtigte Euro 4-Dieselfahrzeuge erwerben. Dies ist online im Voraus möglich oder bis spätestens einen Tag nach Befahren der Umweltzone.

Zulassung gegen Bezahlung

Kostenpflichtige Umweltzonen-Tageskarten ermöglichen maximal 12 x pro Jahr eine Einfahrt für Benziner mit den Abgasnormen 0 und 1 sowie Dieselfahrzeuge mit der Abgasnorm Euro 0-3. Sie können für 35 € online im Voraus gekauft werden oder bis spätestens einen Tag nach Befahren der Umweltzone.

Umweltzonen-Tageskarten

Zeiten

Die Umweltzone gilt ganzjährig rund um die Uhr.

Registrierung

Die Registrierung ist kostenlos und gilt zeitlich unbegrenzt. Sie kann spätestens am Tag nach Einfahrt in die Zone durchgeführt werden. Eine Plakette ist nicht erforderlich. Die Registrierung in Gent gilt auch in Antwerpen.

Online-Registrierung

Befreiung

Fahrzeuge zur Beförderung von Behinderten mit Parkausweis und Oldtimer über 30 Jahre können sich registrieren lassen und eine Befreiung von der Umweltzonenregelung beantragen.

Umweltzonen-Befreiung

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