innerorts3 | 50 |
außerorts2 | 70 |
Schnellstraßen1 | 120 |
Autobahnen | 120 |
1 · d.h. mindestens 2 Fahrstreifen in jede Richtung, die baulich voneinander getrennt sind
2 · Region Wallonie: 90 km/h
3 · Region Brüssel: 30km/h
innerorts3 | 50 |
außerorts2 | 70 |
Schnellstraßen1, 4 | 120 |
Autobahnen4 | 120 |
1 · d.h. mindestens 2 Fahrstreifen in jede Richtung, die baulich voneinander getrennt sind
2 · Region Wallonie: 90 km/h
3 · Region Brüssel: 30km/h
4 · gilt für Gespanne unter 3,5 t zGG (Zugfahrzeug + Anhänger). Für Gespanne von 3,5 bis 7,5 t zGG (Zugfahrzeug + Anhänger) gilt 90 km/h. Bei einem Unfall mit einer Geschwindigkeit von über 100 km/h muss mit Einschränkungen bei der Versicherungsleistung gerechnet werden, da Wohnanhänger bauartbedingt in Deutschland nur bis 100 km/h zugelassen sind.
innerorts3 | 50 |
außerorts2 | 70 |
Schnellstraßen1 | 120 |
Autobahnen | 120 |
1 · d.h. mindestens 2 Fahrstreifen in jede Richtung, die baulich voneinander getrennt sind
2 · Region Wallonie: 90 km/h
3 · Region Brüssel: 30km/h
innerorts3 | 50 |
außerorts2 | 70 |
Schnellstraßen1 | 120 |
Autobahnen | 120 |
unter 3,5 t zGG
1 · d.h. mindestens 2 Fahrstreifen in jede Richtung, die baulich voneinander getrennt sind
2 · Region Wallonie: 90 km/h
3 · Region Brüssel: 30km/h
innerorts3 | 50 |
außerorts2 | 70 |
Schnellstraßen1 | 90 |
Autobahnen | 90 |
3,5 t bis 7,5 t zGG
1 · d.h. mindestens 2 Fahrstreifen in jede Richtung, die baulich voneinander getrennt sind
2 · Region Wallonie: 90 km/h
3 · Region Brüssel: 30km/h
Camping Key Europe - 12 Monate Vorteile genießen! Die Vorteilskarte Camping Key Europe - CKE gilt nun ab dem Ausstellungsmonat bis einschließlich desselben Monats im Folgejahr. Der ADAC stellt die CKE exklusiv für seine Mitglieder aus.
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www.adac-shop.de/ckeÜbernachten außerhalb von Campingplätzen | für eine Nacht | für mehrere Nächte |
auf Straßen und Parkplätzen | eingeschränkt erlaubt1 | eingeschränkt erlaubt2, 3 |
auf Privatgrund4 | erlaubt | eingeschränkt erlaubt2 |
1 · mit regionalen Einschränkungen (insbesondere entlang der Küste). Maximal 24 Stunden, wenn der Straßenverkehr nicht behindert wird. Kein campingähnlicher Betrieb erlaubt
2 · nicht in Flandern und in der Nähe von klassifizierten Sehenswürdigkeiten
3 · nur mit Genehmigung der örtlichen Behörden
4 · nur mit Erlaubnis des Grundstückbesitzers
Breite | Länge | |
Kfz ohne Anhänger (z.B. Wohnmobil) | 2.55 m | 12 m |
Anhänger (mit Deichsel) | 2.55 m | 12 m |
Gespann (gesamt) | 2.55 m | 18.75 m |
Gespanne und Wohnmobile, deren Abmessungen die zulässigen Grenzen überschreiten, benötigen eine Ausnahmegenehmigung. Der Antrag kann an unten stehende Adresse gestellt werden (die Kontakte für Rückfragen sind je nach Region unterschiedlich):
Kontakt Wallonie
Telefon
+32 81 77 24 00Internet
http://www.wallonie.be/fr/transport-exceptionnelKontakt Flandern
Kontakt Brüssel
Wenn Sie auf dem Weg zu Ihrem Reiseziel andere Länder durchfahren, prüfen Sie bitte, ob dort besondere Regelungen für Campingfahrzeuge zu beachten sind.
Der deutsche Führerschein ist ausreichend.
Die Zulassungsbescheinigung Teil I (bzw. Fahrzeugschein) ist mitzuführen.
Als Nachweis für eine gültige Kfz-Haftpflichtversicherung reicht das deutsche Autokennzeichen. Dennoch wird die Mitnahme der IVK – Internationale Versicherungskarte (ehem. Grüne Karte) empfohlen, da mit Hilfe der IVK die Schadensabwicklung erleichtert wird.
Das Nationalitätskennzeichen muss am Fahrzeug angebracht oder im Euro-Kennzeichen enthalten sein.
Sie beträgt 0,5.
Parkverbot besteht an Bordsteinen mit einer gelben Linie oder weißen Zick-Zack-Linien, weniger als 5 Meter vor Beginn oder Ende eines Radweges und innerhalb von 15 Metern einer Bus- oder Straßenbahnhaltestelle.
Parkzonen sind durch ein Verkehrsschild (weißes "P" auf blauem Hintrgrund) gekennzeichnet.
In gebührenfreien Parkzonen wird eine Parkscheibe benötigt.
Die Parkdauer in blauen Kurzparkzonen ist am Beginn der jeweiligen Zone angegeben.
In gebührenpflichtigen Parkzonen können Parktickets an den Automaten vor Ort, elektronisch mittels Handy und SMS oder durch etwaige Parktelefone gelöst werden – zum Teil gelten sehr unterschiedliche Bestimmungen für die Nutzung von elektronischen Parkscheinen.
Weitere Informationen unter
https://www.visitdehaan.be/de/praktisch/parken/ https://www.visitbruges.beDer blaue EU-Schwerbehindertenparkausweis wird derzeit in den Ländern der Conférence Européenne des Ministres des Transports (CEMT) und assoziierten Staaten anerkannt. Alle Länder der EU sind zugleich CEMT-Länder. Der orange Schwerbehindertenparkausweis gilt nicht im Ausland. Die Parkerleichterungen für Menschen mit Behinderung sind in den einzelnen Ländern unterschiedlich geregelt. Vor einem Auslandsaufenthalt muss daher immer überprüft werden, welche Bestimmungen in dem jeweiligen Zielland gelten.
Eine Übersicht kann im Internet unter folgender Adresse abgerufen werden:
FIA-LeitfadenNebelschlussleuchten müssen bei Nebel, starkem Regen, Schneefall oder Sicht unter 100 m eingeschaltet werden.
Das Benutzen von Radarwarngeräten im einsatzbereiten Zustand ist verboten. Navigationssysteme mit POI-Funktion sind erlaubt.
Rauchverbot (auch für E-Zigaretten) im Fahrzeug, wenn Personen unter 18 Jahren mitfahren.
Von der Verwendung einer Dashcam wird abgeraten, da erhebliche datenschutzrechtliche Bedenken bestehen.
Kinder unter einer Körpergröße von 135 cm müssen mit einem der Größe und dem Gewicht des Kindes entsprechenden Kindersitz befördert werden. Die Beförderung von Kindern mit einem nach hinten gerichteten Kindersitz auf den Vordersitzen ist nur gestattet, wenn der Beifahrerairbag deaktiviert ist. Kinder unter 3 Jahren dürfen ohne Kindersitz nicht transportiert werden.
Auto- und Motorradfahrer, die ihr Fahrzeug auf Autobahnen oder Kraftfahrstraßen im Falle einer Panne oder eines Unfalls verlassen, müssen eine Warnweste tragen.
Es empfiehlt sich im Interesse der eigenen Sicherheit, je nach Zahl der Fahrzeuginsassen, mehrere Warnwesten mitzuführen, da nicht ausgeschlossen werden kann, dass sich im Einzelfall auch die Mitfahrer auf der Fahrbahn aufhalten müssen.
Ladung, die mehr als 1 m nach hinten hinausragt, muss mit einer 50 x 50 cm großen, rot-weiß schraffierten Warntafel, bei der die roten Streifen rückstrahlend sein müssen, gekennzeichnet werden. Bei Dunkelheit ist zusätzlich ein nach hinten gerichtetes rotes Licht und ein orangefarbener Rückstrahler an jeder Seite zu verwenden, wobei die Leuchtfläche nicht höher als 1,6 m und nicht niedriger als 0,4 m über dem Boden angebracht werden darf. Nach vorne darf die Ladung nicht über das Fahrzeug hinausragen.
Eine Winterreifenpflicht besteht nicht generell.
Schneeketten können an allen Fahrzeugen montiert werden, wenn es die Straßen- und Wetterverhältnisse erfordern (schnee- und eisbedeckte Straßen)
Bei Fahrzeugen bis 3,5 t zGG vom 1. November bis 31. März erlaubt. Werden Spikereifen verwendet, so müssen diese an allen Rädern angebracht sein. Fahrzeuge mit Spikereifen müssen hinten eine weiße Scheibe mit einem roten reflektierenden Rand mit der Zahl "60" aufweisen. Höchstgeschwindigkeit 60 km/h und auf Autobahnen und Schnellstraßen mit mindestens 2 Fahrspuren in jede Richtung 90 km/h.
Fahrer und Beifahrer von Motorrädern über 50 ccm müssen Handschuhe, eine langärmlige Jacke, eine lange Hose oder einen Overall tragen. Zudem sind Stiefel oder Stiefeletten zu verwenden, die über die Knöchel reichen.
Polizeibeamte können von ausländischen Fahrern an Ort und Stelle Strafen erheben.
Unfälle mit Personen- oder Sachschäden müssen der Polizei gemeldet werden. Die Schäden sind in einem polizeilichen Schadensprotokoll »Europäischen Unfallberichts« (in den ADAC Geschäftsstellen mehrsprachig erhältlich) festzuhalten.
Es ist verboten, liegengebliebene Fahrzeuge auf Autobahnen und Schnellstraßen auf dem Pannenstreifen abzuschleppen.
In Antwerpen, Brüssel und Gent gibt es Umweltzonen in der Region Flandern. In der Region Wallonie sind Umweltzonen ab 2025 geplant. Deutsche Fahrzeuge müssen in den Umweltzonen registriert werden.
Die Innenstadt von Antwerpen und ein Teil des Stadtviertels Linkeroever ist Umweltzone. Sie ist mit "Zone" beschildert und wird mit Kameras überwacht. Nicht betroffen sind die Autobahnen A12/E34/E19 und A14/E17 sowie das Hafengebiet.
Karte der UmweltzoneNicht einfahren dürfen:
Wichtig: Alle anderen einfahrtberechtigten, nicht in Belgien zugelassene Fahrzeuge müssen sich für das Befahren der Umweltzone registrieren lassen!
Freie Einfahrt haben nach Registrierung Benzin-, LPG- und CNG-Fahrzeuge Euro 2-6, Dieselfahrzeuge Euro 5-6 sowie Elektro-, Wasserstoff- und Plug-In-Hybridfahrzeuge. Motorräder und Kleinkrafträder sind von den Einschränkungen der Umweltzone ausgenommen.
Eine Zulassung gegen Bezahlung können an sich nicht einfahrtberechtigte Euro 4-Dieselfahrzeuge erwerben sowie Fahrzeuge, die älter als 40 Jahre sind (30 € pro Woche bzw. 20 € pro Woche für Oldtimer). Dies ist online und an LEZ-Automaten vor Ort bis spätestens einen Tag nach Befahren der Umweltzone möglich. Achtung: Nach technischen Problemen im Dezember 2022 befinden sich die LEZ-Automaten zwischenzeitlich außer Betrieb, die Online-Bezahlung/-Registrierung funktioniert.
Kostenpflichtige Umweltzonen-Tageskarten ermöglichen maximal 8 x pro Jahr eine Einfahrt für Benziner mit den Abgasnormen 0 und 1 sowie Dieselfahrzeuge mit den Abgasnormen Euro 0-3. Sie können für 35 € online, an Parkscheinautomaten sowie an LEZ-Automaten vor Ort gekauft werden.
Zulassung gegen Bezahlung und TageskartenGanzjährig rund um die Uhr.
Die Registrierung ist kostenlos und gilt zeitlich unbegrenzt. Sie kann spätestens am Tag nach Einfahrt in die Zone durchgeführt werden. Eine Plakette ist nicht erforderlich. Die Registrierung in Antwerpen gilt auch in Gent.
Online-RegistrierungAn acht LEZ-Automaten kann die Registrierung vor Ort geprüft und nachgeholt werden. Die Automaten befinden sich an den wichtigen Einfallstraßen an Tankstellen und in Parkhäusern in der Innenstadt. Automaten in der Umweltzone: Tiefgarage der Bahngesellschaft NMBS unter dem Hauptbahnhof, Seite Kievitplein, Einfahrt über die Van Immerseelstraat; Parkebene 1; Tiefgarage Parkindigo-Parking Nationale Bank, Frankrijklei 166, Parkebene 1; Tiefgarage Parkindigo-Parking Groenplaats, Parkebene 1. Automaten außerhalb der Umweltzone: Q8-Tankstelle in Ranst an der E313 in Richtung Antwerpen; Esso-Tankstelle Vogelzanglaan 15; Mediamarkt in Wilrijk an der A12, Kernenergiestraat 56; McDonald´s Merksem, Lambrechtshoekenlaan 1; McDonald´s Burcht, Pastoor Coplaan 116, Zwijndrecht.
Karte LEZ-AutomatenAchtung: Nach technischen Problemen im Dezember 2022 befinden sich die LEZ-Automaten zwischenzeitlich außer Betrieb, die Online-Bezahlung/-Registrierung funktioniert jedoch wieder.
Wer nicht mit dem eigenen Fahrzeug in die Umweltzone fahren möchte, kann die zahlreichen Park & Ride-Plätze nutzen und mit öffentlichen Verkehrsmitteln in die Stadt fahren.
Park & Ride-PlätzeFahrzeuge zur Beförderung von Behinderten mit Parkausweis können sich registrieren lassen und eine Befreiung von der Umweltzonenregelung beantragen.
Die gesamte Metropolregion Brüssel inklusive aller 19 dazugehörigen Gemeindegebiete ist Umweltzone. Im Westen, Norden und Osten wird sie durch den Brüsseler Autobahnring R0 begrenzt, der selbst nicht zur Umweltzone gehört. Auch die am Rand gelegenen Park & Ride-Parkplätze Ceria-Coovi, Kraainem, Lennik und Stalle inklusive der Zufahrtsstraßen sind von der Regelung ausgenommen. Die Umweltzone ist mit "Zone" beschildert und wird mit Kameras überwacht.
Karte der UmweltzoneNicht einfahren dürfen:
Wichtig: Alle anderen einfahrtberechtigten, nicht in Belgien zugelassene Fahrzeuge müssen sich für das Befahren der Umweltzone registrieren lassen!
Freie Einfahrt haben nach Registrierung Benzin-, LPG- und CNG-Fahrzeuge Euro 2-6, Dieselfahrzeuge Euro 5-6 sowie Elektro- und Wasserstofffahrzeuge. Motorräder und Kleinkrafträder sind von den Einschränkungen der Umweltzone ausgenommen.
Tagespässe für an sich nicht einfahrtberechtigte Fahrzeuge ermöglichen die Einfahrt maximal 24 x pro Jahr und können für 35 pro Tag nach Fahrzeugregistrierung bis spätestens 24 Stunden nach dem Einfahrtstag online erworben werden.
TagespassGanzjährig rund um die Uhr.
Die Registrierung ist kostenlos, online möglich und fünf Jahre lang gültig. Sie kann spätestens am Tag nach Einfahrt in die Zone durchgeführt werden. Eine Plakette ist nicht erforderlich.
Online-RegistrierungWohnmobile, Oldtimer und Fahrzeuge zur Beförderung von Behinderten mit Parkausweis können sich generell von der Umweltzonenregelung befreien lassen. Die Befreiung kann für nicht in Belgien zugelassene Fahrzeuge nach Fahrzeugregistrierung online beantragt werden.
Antrag auf BefreiungDie Innenstadt von Gent innerhalb der Ringstraße R40 ist Umweltzone (die Ringstraße gehört nicht zur Umweltzone). Sie ist mit "Zone" beschildert und wird mit Kameras überwacht.
Karte der UmweltzoneNicht einfahren dürfen:
Wichtig: Alle anderen einfahrtberechtigten, nicht in Belgien zugelassene Fahrzeuge müssen sich für das Befahren der Umweltzone registrieren lassen!
Freie Einfahrt haben nach Registrierung Benzin-, LPG-, CNG- und LNG-Fahrzeuge Euro 2-6, Dieselfahrzeuge Euro 5-6 sowie Elektro-, Wasserstoff- und Plug-In-Hybridfahrzeuge. Motorräder und Kleinkrafträder sind von den Einschränkungen der Umweltzone ausgenommen.
Eine Zulassung gegen Bezahlung können an sich nicht einfahrtberechtigte Euro 4-Dieselfahrzeuge erwerben sowie Fahrzeuge, die älter als 40 Jahre sind (25 € pro Woche). Dies ist online im Voraus möglich oder spätestens am Tag, nach dem die Umweltzone befahren wurde.
Zulassung gegen BezahlungKostenpflichtige Umweltzonen-Tageskarten ermöglichen maximal 8 x pro Jahr eine Einfahrt für Benziner mit den Abgasnormen 0 und 1 sowie Dieselfahrzeuge mit der Abgasnorm Euro 0-3. Sie können für 35 € online gekauft werden.
Umweltzonen-TageskartenGanzjährig rund um die Uhr.
Die Registrierung ist kostenlos und gilt zeitlich unbegrenzt. Sie kann spätestens am Tag nach Einfahrt in die Zone durchgeführt werden. Eine Plakette ist nicht erforderlich. Die Registrierung in Gent gilt auch in Antwerpen.
Online-RegistrierungFahrzeuge zur Beförderung von Behinderten mit Parkausweis können sich registrieren lassen und eine Befreiung von der Umweltzonenregelung beantragen.
Alle Angaben ohne Gewähr.