Mit dem Fahrzeug in Belgien

  • Welche besonderen Verkehrsregeln muss ich in Belgien beachten?

  • Welche Geschwindigkeitsbegrenzungen gelten in Belgien für verschiedene Fahrzeugtypen?

  • Welche Vorschriften für Wohnmobile gibt es in Belgien?

  • Gibt es in Belgien Umweltzonen oder City-Maut?

  • Fallen in Belgien Vignetten- oder Mautkosten an?

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Tempolimits

Innerorts
3
50 km/h
Außerorts
4
70 km/h
Schnellstraßen
5
120 km/h
Autobahnen
120 km/h
3 · In der Region Brüssel gilt 30 km/h.
4 · In der Region Wallonie gilt 90 km/h.
5 · D.h. mindestens zwei Fahrstreifen in jede Richtung, die baulich voneinander getrennt sind.
Innerorts
3
50 km/h
Außerorts
4
70 km/h
Schnellstraßen
5
120 km/h
Autobahnen
120 km/h
3 · In der Region Brüssel gilt 30 km/h.
4 · In der Region Wallonie gilt 90 km/h.
5 · D.h. mindestens zwei Fahrstreifen in jede Richtung, die baulich voneinander getrennt sind.
Innerorts
13
50 km/h
Außerorts
4
70 km/h
Schnellstraßen
5
120 km/h
Autobahnen
120 km/h
1 · unter 3,5 t zGG
3 · In der Region Brüssel gilt 30 km/h.
4 · In der Region Wallonie gilt 90 km/h.
5 · D.h. mindestens zwei Fahrstreifen in jede Richtung, die baulich voneinander getrennt sind.
Innerorts
23
50 km/h
Außerorts
4
70 km/h
Schnellstraßen
5
90 km/h
Autobahnen
90 km/h
2 · 3,5 t bis 7,5 t zGG
3 · In der Region Brüssel gilt 30 km/h.
4 · In der Region Wallonie gilt 90 km/h.
5 · D.h. mindestens zwei Fahrstreifen in jede Richtung, die baulich voneinander getrennt sind.
Innerorts
3
50 km/h
Außerorts
4
70 km/h
Schnellstraßen
56
120 km/h
Autobahnen
6
120 km/h
3 · In der Region Brüssel gilt 30 km/h.
4 · In der Region Wallonie gilt 90 km/h.
5 · D.h. mindestens zwei Fahrstreifen in jede Richtung, die baulich voneinander getrennt sind.
6 · Gilt für Gespanne unter 3,5 t zGG (Zugfahrzeug + Anhänger). Für Gespanne von 3,5 bis 7,5 t zGG (Zugfahrzeug + Anhänger) gilt 90 km/h. Bei einem Unfall mit einer Geschwindigkeit von über 100 km/h muss mit Einschränkungen bei der Versicherungsleistung gerechnet werden, da Wohnanhänger bauartbedingt in Deutschland nur bis 100 km/h zugelassen sind.

Camping

Länge
Breite
Höhe
Kfz ohne Anhänger (z.B. Wohnmobil)
12 m
2.55 m
4 m
Gespann (gesamt)
18.75 m
2.55 m
4 m

Gespanne und Wohnmobile, deren Abmessungen die zulässigen Grenzen überschreiten, benötigen eine Ausnahmegenehmigung. Der Antrag kann je nach Region bei folgenden Adressen gestellt werden:

In Belgien ist das freie Campen grundsätzlich verboten. Besonders streng geregelt ist dies entlang der Küste, in Flandern sowie in der Nähe von Sehenswürdigkeiten. Für Informationen zu den jeweiligen Regelungen, Ausnahmen und Genehmigungen sollten die örtlichen Kommunen kontaktiert werden. Beim Campen auf Privatgrundstücken ist die ausdrückliche Erlaubnis des Eigentümers erforderlich. Das Abstellen von Fahrzeugen ist für maximal 24 Stunden auf ausgewiesenen Parkplätzen oder an der Straße erlaubt, solange kein campingähnlicher Betrieb erkennbar ist. Als Ausnahme gibt es das sogenannte Pfahlcampen: Spezielle Pfähle markieren legale Zeltplätze, auf denen innerhalb eines Radius von etwa 10 Metern ein Zelt aufgestellt werden darf. Hierzu genauere Informationen vor Ort einholen.

Führerschein & Fahrzeugpapiere

Im Folgenden finden Sie alle relevanten Informationen darüber, welche Führerscheindokumente und Fahrzeugpapiere erforderlich sind, wenn Sie mit dem eigenen Fahrzeug einreisen. 

Beim Mieten eines Fahrzeugs gelten stets die gesetzlichen Bestimmungen des Landes sowie die individuellen Mietbedingungen des Autovermieters. Es wird daher dringend empfohlen, sich vorab bei der Mietwagenfirma über die vollständigen Konditionen zu informieren.

  • Deutscher Führerschein: erforderlich

  • Internationaler Führerschein: nicht erforderlich

  • Deutsche Zulassungsbescheinigung Teil I: erforderlich

  • Internationale Versicherungskarte (IVK, ehemals "Grüne Karte"): empfohlen

Das deutsche Kennzeichen gilt als ausreichender Nachweis für eine bestehende Kfz-Haftpflichtversicherung. Dennoch empfiehlt es sich, die internationale Versicherungskarte mitzuführen, da sie die Abwicklung von Schadensfällen im Ausland deutlich erleichtern kann.

Wichtige Verkehrsbestimmungen

Die Promillegrenze beträgt 0,5.

Schienenfahrzeuge haben grundsätzlich Vorfahrt - auch von links.

Parkverbot besteht an Bordsteinen mit einer gelben Linie oder weißen Zick-Zack-Linien, weniger als 5 m vor Beginn oder Ende eines Radweges und innerhalb von 15 m einer Bus- oder Straßenbahnhaltestelle.

Parkzonen sind durch ein Verkehrsschild (weißes "P" auf blauem Hintergrund) gekennzeichnet.

In gebührenfreien Parkzonen wird eine Parkscheibe benötigt.

Die Parkdauer in blauen Kurzparkzonen ist am Beginn der jeweiligen Zone angegeben.

In gebührenpflichtigen Parkzonen können Parktickets an den Automaten vor Ort, elektronisch mittels Handy und SMS oder durch etwaige Parktelefone gelöst werden – zum Teil gelten sehr unterschiedliche Bestimmungen für die Nutzung von elektronischen Parkscheinen.

Parkerleichterungen für Schwerbehinderte

Der blaue EU-Schwerbehindertenparkausweis wird derzeit in den Ländern der Conférence Européenne des Ministres des Transports (CEMT) und assoziierten Staaten anerkannt. Alle Länder der EU sind zugleich CEMT-Länder. Der orange Schwerbehindertenparkausweis gilt nicht im Ausland. Die Parkerleichterungen für Menschen mit Behinderung sind in den einzelnen Ländern unterschiedlich geregelt. Vor einem Auslandsaufenthalt muss daher immer überprüft werden, welche Bestimmungen in dem jeweiligen Zielland gelten.

Nebelschlussleuchten müssen bei Nebel, starkem Regen, Schneefall oder Sicht unter 100 m eingeschaltet werden.

Telefonieren am Steuer ist nur unter Verwendung einer Freisprecheinrichtung erlaubt.

Kinder unter einer Körpergröße von 135 cm müssen mit einem der Größe und dem Gewicht des Kindes entsprechenden Kindersitz befördert werden. Die Beförderung von Kindern mit einem nach hinten gerichteten Kindersitz auf den Vordersitzen ist nur gestattet, wenn der Beifahrerairbag deaktiviert ist. Kinder unter 3 Jahren dürfen ohne Kindersitz nicht transportiert werden.

Auto- und Motorradfahrer, die ihr Fahrzeug auf Autobahnen oder Kraftfahrstraßen im Falle einer Panne oder eines Unfalls verlassen, müssen eine Warnweste tragen.

Es empfiehlt sich im Interesse der eigenen Sicherheit, je nach Zahl der Fahrzeuginsassen, mehrere Warnwesten mitzuführen, da nicht ausgeschlossen werden kann, dass sich im Einzelfall auch die Mitfahrer auf der Fahrbahn aufhalten müssen.

Ladung, die mehr als 1 m nach hinten hinausragt, muss mit einer 50 x 50 cm großen, rot-weiß schraffierten Warntafel, bei der die roten Streifen rückstrahlend sein müssen, gekennzeichnet werden. Bei Dunkelheit ist zusätzlich ein nach hinten gerichtetes rotes Licht und ein orangefarbener Rückstrahler an jeder Seite zu verwenden, wobei die Leuchtfläche nicht höher als 1,6 m und nicht niedriger als 0,4 m über dem Boden angebracht werden darf. Nach vorne darf die Ladung nicht über das Fahrzeug hinausragen.

Eine Winterreifenpflicht besteht nicht generell.

Schneeketten können an allen Fahrzeugen montiert werden, wenn es die Straßen- und Wetterverhältnisse erfordern (schnee- und eisbedeckte Straßen).

Spikes sind bei Fahrzeugen bis 3,5 t zGG vom 1. November bis 31. März erlaubt. Werden Spikereifen verwendet, so müssen diese an allen Rädern angebracht sein. Fahrzeuge mit Spikereifen müssen hinten eine weiße Scheibe mit einem roten reflektierenden Rand mit der Zahl "60" aufweisen. Höchstgeschwindigkeit beträgt damit 60 km/h und auf Autobahnen und Schnellstraßen mit mindestens 2 Fahrspuren in jede Richtung 90 km/h.

Das Benutzen von Radarwarngeräten im einsatzbereiten Zustand ist verboten. Navigationssysteme mit POI-Funktion sind erlaubt.

Rauchverbot (auch für E-Zigaretten) im Fahrzeug, wenn Personen unter 18 Jahren mitfahren.

Von der Verwendung einer Dashcam wird abgeraten, da erhebliche datenschutzrechtliche Bedenken bestehen.

Fahrer und Beifahrer von Motorrädern über 50 ccm müssen Handschuhe, eine langärmlige Jacke, eine lange Hose oder einen Overall tragen. Zudem sind Stiefel oder Stiefeletten zu verwenden, die über die Knöchel reichen.

Polizeibeamte können von ausländischen Fahrern an Ort und Stelle Strafen erheben.

Haben Sie einen Verkehrsverstoß mit dem Auto begangen? Mit unserem ADAC Bußgeldrechner für Verstöße im Ausland können Sie schnell und einfach herausfinden, welche Strafe Sie erwartet.

Unfälle mit Personen- oder Sachschäden müssen der Polizei gemeldet werden. Die Schäden sind in einem polizeilichen Schadensprotokoll "Europäischen Unfallberichts" (in den ADAC Geschäftsstellen mehrsprachig erhältlich) festzuhalten.

Weitere Informationen zur Regulierung von Unfallschäden finden Sie auf adac.de in den Schadenmerkblättern der ADAC Clubjuristen.