Vignette anbringen und entfernen: So geht's richtig

Für Autobahnen und Schnellstraßen in mehreren europäischen Ländern benötigt man eine Vignette. Dabei sind die Regelungen zum Anbringen in Österreich besonders streng. Wir erklären, wie Sie Vignetten richtig aufkleben und entfernen.
Wo sollten Sie die Vignette anbringen?
Die Vignette muss nach vollständiger Ablösung der Trägerfolie von innen an der Windschutzscheibe angebracht werden – und zwar nur dort: Die Seitenfenster oder die Heckscheibe sind tabu! Auf der Rückseite der österreichischen Vignetten ist vermerkt und abgebildet, dass man sie im linken oberen Bereich der Scheibe oder hinter dem Rückspiegel aufkleben soll.
Inzwischen hat die österreichische Betreibergesellschaft ASFINAG ihre Vorgaben gelockert und erklärte auf Anfrage des ADAC, dass die Vignette "ruhig oben, unten links, rechts oder mittig kleben darf". Es muss nur auf der Windschutzscheibe sein. Wichtig sei außerdem, dass das Pickerl unbeschädigt und gut sichtbar festgeklebt werde. Und auf keinen Fall darf man die Vignette hinter einen eventuell vorhandenen Tönungsstreifen kleben!
Der ADAC empfiehlt, sich bei der Anbringung der Vignette möglichst genau an die Empfehlungen auf der Trägerfolie der jeweiligen Vignette zu halten.
So können Motorradfahrer die Vignette anbringen
Auch Biker brauchen eine Vignette: Bei Motorrädern muss sie gut sichtbar auf ein nicht oder nur schwer zu entfernendes Bestandteil des Motorrads, etwa den Tank oder den Gabelholm, geklebt werden.

So entfernen Sie die Vignette wieder
Um Verwirrung zu vermeiden ist es sinnvoll, abgelaufene Vignetten von der Windschutzscheibe zu entfernen. Am besten das Pickerl an einer Ecke lösen und danach von der Scheibe ziehen. Auch ein Glas- oder Vignettenschaber kann hilfreich sein.
Bleiben Vignettenreste an der Scheibe zurück, feuchten Sie diese am besten mit Wasser an und wischen sie mit einem sauberen Tuch ab. Da der Vignettenkleber wasserlöslich ist, sollte sich das Pickerl so problemlos entfernen lassen. Nach Möglichkeit sollten Sie die Vignette nicht von der Windschutzscheibe ablösen, wenn diese kalt oder gefroren, sondern wenn sie bereits erwärmt ist.
Hier finden Sie Informationen zu Vignetten und Maut in vielen Urlaubsländern.
Hohe Bußgelder in Österreich bei fehlender Vignette
Die Vignette gilt immer nur für ein Fahrzeug und ist nicht übertragbar. Verstöße gegen die Mautpflicht werden teuer. In Österreich kontrolliert die ASFINAG regelmäßig auch mittels mobiler Überwachungsanlagen, ob eine Vignette vorhanden ist. Bei dieser automatischen Überwachung wird jedes vorbeifahrende Fahrzeug fotografiert. Zusätzlich wird von der Windschutzscheibe ein hochauflösendes Foto erstellt.
Wer ohne gültige Vignette erwischt wird, muss eine sogenannte Ersatzmaut bezahlen. Diese beträgt bei Pkw bis 3,5 Tonnen 120 Euro. Wird dagegen eine bereits geklebte Vignette abgelöst und zum Beispiel an einem anderen Fahrzeug wieder verwendet, kann es noch teurer werden: Dann sind sogar 240 Euro Ersatzmaut fällig.
Wird ein Motorradfahrer ohne Pickerl erwischt, muss er eine Ersatzmaut von 65 Euro bezahlen. Verwenden Motorradfahrer die gebrauchte Vignette eines anderen, werden 130 Euro fällig.
Wer nicht zahlt, wird angezeigt
Wird die Ersatzmaut nicht beglichen, erstattet die österreichische Autobahnbetreibergesellschaft ASFINAG Anzeige und ein Bußgeldverfahren wird eingeleitet. Dann droht eine Strafe von mindestens 300 bis maximal 3000 Euro.
Die österreichische Behörde sendet den Bußgeldbescheid direkt an die Heimatadresse des betroffenen Autofahrers. Kommt dieser der Forderung nicht nach, kann sie auch in Deutschland zwangsweise eingetrieben, also vollstreckt werden.
Alternative digitale Vignette in Österreich
Wem das Kleben und Entfernen generell zu lästig ist, hat seit Ende 2017 eine Alternative: Statt dem Pickerl kann er eine digitale Vignette erwerben. Diese ist an das Kennzeichen gebunden. Die digitale Vignette kann seit dem 18. Juli auch in den ADAC Geschäftsstellen erworben werden.
Der Vorteil: Bei direktem Kauf in einer ADAC Geschäftsstelle gilt sie sofort. Erwirbt man die digitale Vignette hingegen online, zum Beispiel bei der österreichischen Autobahngesellschaft ASFINAG, ist sie frühestens 18 Tage nach Kaufdatum gültig. Der Grund: Bei Online-Käufen kann der Kunde binnen 14 Tagen vom Kauf zurücktreten. Weitere drei Tage werden für einen Rücktritt auf dem Postweg berücksichtigt.
Hier finden Sie weitere Infos zur österreichischen Autobahnmaut