Vignette richtig anbringen: Darauf müssen Sie achten
Für Autobahnen und Schnellstraßen in vielen europäischen Ländern benötigt man eine Vignette. Besonders streng sind die Regeln zum Anbringen in Österreich. So kleben und entfernen Sie Vignetten richtig.
Vignette muss auf die Windschutzscheibe
Ohne Pickerl droht eine Ersatzmaut
Digitale Vignetten im ADAC Mautportal
Wo sollte man die Vignette anbringen?
Die Vignette muss nach dem vollständigen Ablösen der Trägerfolie von innen an der Windschutzscheibe angebracht werden – und zwar nur dort. Seitenfenster und Heckscheibe sind tabu. Auf der Rückseite der österreichischen Vignetten ist vermerkt und abgebildet, dass man sie im linken oberen Bereich der Scheibe oder hinter dem Rückspiegel aufkleben soll.
Inzwischen hat die österreichische Betreibergesellschaft Asfinag ihre Vorgaben gelockert und erklärte auf Anfrage des ADAC, dass die Vignette "ruhig oben, unten links, rechts oder mittig kleben darf". Es muss nur auf der Windschutzscheibe sein. Wichtig sei außerdem, dass das Pickerl unbeschädigt und gut sichtbar festgeklebt werde. Und auf keinen Fall darf man die Vignette hinter einen eventuell vorhandenen Tönungsstreifen kleben.
Der ADAC empfiehlt, sich beim Anbringen der Vignette möglichst genau an die Empfehlungen auf der Trägerfolie der jeweiligen Vignette zu halten.
So können Biker die Vignette anbringen
Auch Biker brauchen eine Vignette: Bei Motorrädern muss sie gut sichtbar auf ein nicht oder nur schwer zu entfernendes Bestandteil des Motorrads, etwa den Tank oder den Gabelholm, geklebt werden.
So entfernen Sie die Vignette wieder
Um Verwirrung zu vermeiden, ist es sinnvoll, abgelaufene Vignetten von der Windschutzscheibe zu entfernen. Am besten das Pickerl an einer Ecke lösen und danach von der Scheibe ziehen. Auch ein Glas- oder Vignettenschaber kann hilfreich sein.
Bleiben Vignettenreste an der Scheibe zurück, feuchten Sie diese am besten mit Wasser an und wischen sie mit einem sauberen Tuch ab. Da der Vignettenkleber wasserlöslich ist, sollte sich das Pickerl so problemlos entfernen lassen. Nach Möglichkeit sollten Sie die Vignette nicht von der Windschutzscheibe ablösen, wenn diese kalt oder gefroren ist, sondern wenn sie bereits erwärmt ist.
Hier finden Sie Informationen zu Vignetten und Maut in vielen Urlaubsländern.
Hohe Bußgelder in Österreich
Die Vignette gilt immer nur für ein Fahrzeug und ist nicht übertragbar. Verstöße gegen die Mautpflicht werden teuer. In Österreich kontrolliert die Asfinag regelmäßig auch mittels mobiler Überwachungsanlagen, ob eine Vignette vorhanden ist. Bei dieser automatischen Überwachung wird jedes vorbeifahrende Fahrzeug fotografiert. Zusätzlich wird von der Windschutzscheibe ein hochauflösendes Foto erstellt.
Wer ohne gültige Vignette erwischt wird, muss eine sogenannte Ersatzmaut bezahlen. Diese beträgt bei Pkw bis 3,5 Tonnen 120 Euro. Wird dagegen eine bereits geklebte Vignette abgelöst und zum Beispiel an einem anderen Fahrzeug wieder verwendet, kann es noch teurer werden: Dann sind sogar 240 Euro Ersatzmaut fällig.
Wird eine Motorradfahrerin oder ein Motorradfahrer ohne Pickerl erwischt, müssen sie eine Ersatzmaut von 65 Euro bezahlen. Verwenden Motorradfahrende die gebrauchte Vignette eines anderen, werden 130 Euro fällig.
Wer nicht zahlt, wird angezeigt
Wird die Ersatzmaut nicht beglichen, erstattet die österreichische Autobahnbetreibergesellschaft Asfinag Anzeige, und ein Bußgeldverfahren wird eingeleitet. Dann droht eine Strafe von mindestens 300 bis maximal 3000 Euro.
Die österreichische Behörde sendet den Bußgeldbescheid direkt an die Heimatadresse des betroffenen Autofahrers bzw. der betroffenen Autofahrerin. Kommt dieser bzw. diese der Forderung nicht nach, kann sie auch in Deutschland zwangsweise eingetrieben, also vollstreckt werden.
Schweiz: Vignette muss gut sichtbar sein
Auch in der Schweiz muss die Klebevignette von außen gut sichtbar und kontrollierbar an der Innenseite der Windschutzscheibe angebracht werden. Bei Motorrädern und Anhängern ist sie an ein nicht auswechselbares, leicht zugängliches Teil zu kleben. Um Probleme bei Kontrollen zu vermeiden, sollten Klebevignetten nach Ablauf ihrer Gültigkeit von der Windschutzscheibe entfernt werden.
Die Klebevignette ist im Vorverkauf in den ADAC Vertriebsstellen und über den ADAC Online-Shop erhältlich. Die neue elektronische Vignette (E-Vignette) online über das Via Portal bestellbar. Für den Kauf müssen Fahrzeugkategorie, Zulassungsland und Kfz-Kennzeichen (mit Bindestrich nach dem Städtekürzel) angegeben werden. Klebevignetten und E-Vignetten sind parallel im Einsatz.
Digitale Vignette für Österreich
Wem das Kleben und Entfernen zu lästig ist, kann statt dem Pickerl eine digitale Vignette erwerben. Diese ist an das Kennzeichen gebunden. Die digitale Vignette ist in den ADAC Geschäftsstellen und im Mautportal des ADAC erhältlich.
Der Vorteil: Sie zahlen nur den Vignettenpreis (keine Servicegebühr), und die Vignette ist sofort gültig. Neben der digitalen 10-Tages-Vignette für Österreich finden Sie im ADAC Mautportal auch Streckenmauten, die für bestimmte Autobahnabschnitte erhoben werden, zum Beispiel die Brenner Autobahn.
Hier finden Sie weitere Infos zur österreichischen Autobahnmaut