Bayern-Urlaub 2023: Was Reisende wissen müssen

Bayern ist bei deutschen Urlaubern beliebt: 2022 wurden hier über 92 Millionen Übernachtungen von mehr als 34 Millionen Gästen gezählt. Was bei Reisen nach und in Bayern aktuell gilt.
Keine Maskenpflicht im ÖPNV und Fernverkehr
Empfehlungen ersetzen Bestimmungen
Keine Kapazitäts- und Personenobergrenzen
In Bayern wurde die Siebzehnte Infektionsschutzmaßnahmenverordnung zum 1. März 2023 aufgehoben.
Allgemeine Schutz- und Hygienemaßnahmen bleiben weiter empfohlen. Dazu gehören der Mindestabstand, das Tragen medizinischer Gesichtsmasken in Innenräumen und die Desinfektion der Hände.
Empfehlungen und Regelungen in Bayern
Hier finden Sie weitere Informationen zum Thema Corona in Bayern* und in München*.
Übernachtungen

In Hotels und anderen Übernachtungsbetrieben ist die 3G-Regel aufgehoben. Sie sind also für alle, nicht nur für Geimpfte, Genesene und negativ Getestete, zugänglich.
Gastronomie

Auch in Restaurants, Cafés, reinen Schankwirtschaften, Discos und Clubs und anderen Gastronomiebetrieben ist die 3G-Regel aufgehoben. Sie sind also für alle, nicht nur für Geimpfte, Genesene und negativ Getestete, zugänglich.
Freizeit- und Tourismusangebote

Zu Sport-, Kultur- und Freizeitangeboten gibt es keine Zutrittsbeschränkungen. Das betrifft Theater, Opern, Konzerthäuser und Kinos, öffentliche und private Veranstaltungen in nicht privaten Räumlichkeiten, Bäder, Thermen und Saunen sowie Führungen unter freiem Himmel, Zoos und botanische Gärten, die staatlichen Schlösser, Führungen in geschlossenen Räumen, Schauhöhlen und Besucherbergwerke, Seilbahnen, Indoorspielplätze, Spielhallen und -banken.
Uneingeschränkt sind auch die eigene aktive sportliche Betätigung, der Besuch von Museen und Ausstellungen, Bibliotheken und Archiven, Fitnessstudios und Solarien sowie körpernahe Dienstleistungen von Friseuren und Kosmetikerinnen möglich.
Volksfeste und Märkte können stattfinden.
Kapazitäts- und Personenobergrenzen wurden aufgehoben.
Einzelhandel
Auch hier gibt es keine Zutrittsbeschränkungen.
Hoteliers, Gastronomen, die Betreiber von Freizeiteinrichtungen und Ladenbesitzer können von ihrem Hausrecht Gebrauch machen, zum Beispiel Nicht-Geimpften den Zutritt verweigern.
Öffentlicher Verkehr

In Fernzügen endete die Pflicht zum Tagen einer FFP2-Maske am 2. Februar. Im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) in Bayern gibt es seit 10. Dezember 2022 keine Maskenpflicht mehr. Das gilt auch für Regionalzüge, Meridian etc. Es wird jedoch empfohlen, auch weiterhin eine Maske zu tragen. In Flugzeugen besteht seit Oktober 2022 keine Pflicht mehr zum Tragen einer Maske.
Inzidenzwerte deutscher Städte und Landkreise in einer Karte
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