Strafen für Touristen: Bußgelder statt Schnäppchen
Von Helmuth Meyer

Eine Gucci-Handtasche für 35 Euro? Wer in Italien gefälschte Markenartikel kauft, riskiert hohe Bußgelder. Was in Urlaubsländern verboten ist – und wie teuer das für Touristen werden kann. Beispiele aus aller Welt.
Bis 7000 Euro Strafe für den Kauf von Fälschungen in Italien
Frankreich: Muscheln mitnehmen verboten
Keine Liebesschlösser an der Brooklyn Bridge
Italien: Bloß keine Fakes kaufen
In Italien kann der Kauf von vermeintlichen Designerbrillen, -taschen und -uhren rechtliche Konsequenzen haben. Wer offensichtlich gefälschte Waren kauft, muss mit einer Geldbuße zwischen 100 und 7000 Euro rechnen.
Einige Kommunen in Italien haben außerdem lokale Verhaltensregeln erlassen, um überbordenden Tourismus in geordnete Bahnen zu lenken. So ist in Rom das Sitzen auf der Spanischen Treppe verboten. Wer sich auf ihren Stufen niederlässt, muss mit einer Geldbuße von bis zu 400 Euro rechnen.

Im noblen Portofino an der Riviera landen Ausflugsboote mit Hunderten von Touristen an. Diese hoffen, einen Blick auf Promis zu erhaschen, blockieren Straßen, Plätze und im Ernstfall Rettungswege. Daher wurde im Bereich der zentralen Piazza Martiri dell’Olivetta eine rote Zone ausgewiesen. In ihr ist es bis Mitte Oktober immer zwischen 7.30 und 18 Uhr verboten, stehen zu bleiben. Andernfalls droht ein Bußgeld von bis zu 275 Euro.
Vermüllung durch Fast-Food-Verpackungen und Plastikflaschen ist auch in Florenz ein großes Problem. Im historischen Zentrum der Renaissancestadt ist daher Essen aus der Hand von 12 bis 15 und von 18 bis 22 Uhr untersagt. Das betrifft vor allem die Fußgängerstraßen zwischen der Piazza vor den Uffizien und der Via dei Neri.
Der Trevi-Brunnen ist eine beliebte Attraktion, doch inzwischen ist die schiere Masse an Touristen, die sich davor drängt und Fotos schießt, zum Problem geworden. Seit Februar 2026 kostet der Zutritt zum Trevi-Brunnen 2 Euro. In Einzelfällen kann es vorkommen, dass Personen einen Platzverweis erhalten, die zu nahe am Brunnen stehen.
Abgesehen von der klassischen Münze ist es verboten, Gegenstände in den Brunnen zu werfen, hineinzuklettern oder Tiere darin abzukühlen. Es drohen Strafen bis zu mehreren hundert Euro. Generell dürfen in Italien Kulturgüter, wie der Trevi-Brunnen, nur so genutzt werden, dass es mit ihrem historischen oder künstlerischen Charakter zu vereinbaren und ihr Erhalt nicht gefährdet ist.

In den meisten italienischen Museen sind Fotos grundsätzlich erlaubt, ebenso in denen der Vatikanstadt. Verboten sind dort allerdings Selfiestick und Blitz sowie die dort geschossenen Bilder für kommerzielle Zwecke zu nutzen. In der Sixtinischen Kapelle mit ihrer Deckenmalerei von Michelangelo herrscht absolutes Fotografierverbot.
In manchen Badeorten und Städten gelten strenge Kleidungsvorschriften, z.B. in Lignano an der Adria ist es verboten, in Bikini oder Badeshorts durch die Stadt zu laufen Männer dürfen nicht oben ohne unterwegs sein. Strafe: bis zu 500 Euro.
Sammeln verboten: Muscheln kein Souvenir

Küsten sind empfindliche Ökosysteme. Deshalb gibt es inzwischen in einigen Ländern und Landstrichen ein Verbot, Muscheln, Sand und Steine mitzunehmen. Urlauber sollten sich entsprechend informieren, was vor Ort gilt. Hier einige Beispiele.
So hat der französische Staat zahlreiche Regeln eingeführt, ergänzt von Vorschriften auf lokaler Ebene. Wer Sand, Steine und Muscheln vom Strand entfernt, riskiert eine Geldstrafe von bis zu 1500 Euro. Kleine Mengen können von den Behörden toleriert werden, fallen jedoch streng genommen auch unter das Gesetz. Touristen, die Schalentiere wie Muscheln und Krebse sammeln möchten, müssen sich bei der jeweiligen Gemeinde informieren.
Ebenso in Italien. Speziell in Sardinien kann es sehr teuer werden, Souvenirs vom Strand mitzunehmen. Die Strafe: 500 bis 3000 Euro.
Auch in der Türkei ist das Sammeln von Muscheln verboten. Das Auswärtige Amt warnt insgesamt vor dem Erwerb von Antiquitäten, alten Münzen oder Fossilien. Der Besitz und die Ausfuhr von "Kultur- und Naturgütern", die als staatliches Eigentum gelten, kann auch mehrere Monate Untersuchungshaft und hohe Kautionszahlungen bedeuten. Da der Begriff weit ausgelegt ist und auch bearbeitete Steine darunterfallen, wird Reisenden empfohlen, mit keinem dieser Gegenstände auszureisen.
Spanien: Liege reservieren nicht erlaubt
Besonders am Ballermann auf Mallorca muss die Polizei immer wieder bei Urlauber-Exzessen einschreiten. Aber auch in anderen Ferienorten gibt es klare Regeln. In vielen Küstengemeinden ist es verboten, am Morgen die besten Plätze am Strand mit Sonnenschirm oder Handtuch zu reservieren. Das kann in Benidorm bis zu 750 kosten, in Málaga bis zu 300 Euro.
In touristischen Hochburgen und bekannten Partyzonen auf Mallorca und Ibiza gibt es ein Verbot, auf offener Straße und am Strand Alkohol zu trinken. Wer sich nicht daran hält, muss bis zu 1500 Euro Strafe zahlen.
Wer oberkörperfrei durch spanische Städte bummelt, kann eine böse Überraschung erleben. Unter anderem in Marbella, Alicante, Barcelona und Palma ist dafür eine Geldstrafe fällig. In der mallorquinischen Hauptstadt sind das bis zu 750 Euro.

Die Verwendung von Seife oder Shampoo an der Stranddusche ist an spanischen Stränden verboten. Denn die Chemikalien im Duschwasser, das vom Strand ungereinigt ins Meer fließt, schaden dem Ökosystem. "Schaumschläger" zahlen eine Geldbuße von bis zu 750 Euro.
Kroatien: Kein Alkohol in Split

Auch in Split gibt es Probleme mit zu viel Tourismus und den Exzessen einiger Feierwütiger. Besonders in der zum Unesco-Welterbe erklärten Altstadt stören sie die Ruhe der Anwohner. Im Sommer 2023 hat die Stadt daher Regeln erlassen, die auch deutlich kommuniziert werden: Verboten sind Alkoholkonsum in der Öffentlichkeit und jenseits des Strandes im Bikini bzw. oberkörperfrei herumzulaufen. Es drohen Strafen bis zu 300 Euro. In Krk zahlen Urlauber 200 Euro für das Reservieren einer Liege oder eines Platzes an Pool und Strand.
Thailand: Vorsicht mit Geldscheinen

Die thailändische Währung ist nicht wirklich viel wert – ein 20-Baht-Schein entspricht nur etwas mehr als 50 Euro-Cent. Doch auf allen Noten sind der gegenwärtige König oder frühere Regenten abgebildet. Wer daher einen Geldschein zerknüllt, darauf tritt oder ihn zerreißt, begeht Majestätsbeleidigung und kann mit bis zu 15 Jahren Gefängnis bestraft werden.
Selfie-Verbote nehmen zu
Ob aus Sicherheitsgründen oder zum Schutz bestimmter Orte und Personen – auch Selfie- und Fotoverbote sollten Touristen beachten. So sind in Teilen des Tower of London, zum Beispiel in der Chapel of St. James und im Jewel House, Fotos nicht erlaubt.
Wer während der täglichen Stierläufe im spanischen Pamplona im Juli meint, mit einem Selfie glänzen zu müssen, muss unter Umständen mit einer vierstelligen Strafe rechnen.
Achtung Privatsphäre: Am Plage de la Garoupe, einem berühmten Sandstrand in Antibes an der Cote d’Azur, gilt ebenfalls ein Selfie-Verbot, um die Sonnenanbeter zu schützen.
Liebesschlösser werden zum No-Go
Ein großes Problem sind Liebesschlösser, die weltweit an Brücken angebracht werden – die Schlüssel landen in den Flüssen darunter. Für manche Kommunen ist der Liebesbrauch eher eine Plage. So stürzte in Paris 2014 ein 2,40 Meter langes Geländerteil der Pont des Arts ein – Schätzungen zufolge wurde diese durch Schlösser von insgesamt 93 Tonnen Gewicht belastet. Die Brücke musste gesperrt werden, das Anbringen neuer Schlösser ist bei Strafe untersagt.

Die an der Fußgängerpromenade der Brooklyn Bridge angebrachten "love locks" verursachten erhöhte Wartungskosten – rund 70.000 Schlösser musste das New York City Department of Transportation abnehmen. Außerdem wurden sie zum Sicherheitsrisiko für den darunter strömenden Autoverkehr. Seit 2016 machen dort Schilder auf das Verbot, Liebesschlösser, Ohrhörer und Ähnliches anzubringen, und auf die Strafe von 100 Dollar bei Zuwiderhandlungen aufmerksam.
Rauchverbote – auch in der Öffentlichkeit
Um die Luftqualität und die Gesundheit der Bevölkerung zu fördern, ist in Mailand das Rauchen auch in öffentlichen Bereichen verboten. Als Ausnahme gelten E-Zigaretten und Bereiche, an denen ein Abstand von zehn Metern zu anderen Personen einhalten werden kann. Sonst droht ein Bußgeld von bis zu 240 Euro.
Rauchfreie Zonen gibt es auch an vielen Stränden Spaniens. In Barcelona stehen Schilder, die darauf hinweisen. Wer sich nicht daran hält, dem droht eine Strafe von 30 Euro. Rauchen in Santa Cruz de Teneriffa kann sogar bis zu 750 Euro kosten.
An einigen beliebten Stränden in Thailand, wie Pattaya, Phuket und Samui, ist Rauchen ebenfalls untersagt. Achtung: Bei Verstößen droht eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr und/oder eine Geldstrafe von bis zu 100.000 Baht (ca. 2630 Euro). Außerdem sind in ganz Thailand E-Zigaretten verboten. Die Einfuhr und der Besitz kann mit einem hohen Bußgeld oder bis zu fünf Jahren Haft bestraft werden.
In der Regel sind Ge- und Verbote deutlich zu erkennen. Urlauber sollten sich vor dem Reisebeginn informieren und die Hinweise vor Ort ernst nehmen.
Redaktionelle Mitarbeit: Zoe Wallraff