Strafen für Touristen: Bußgelder statt Schnäppchen

Eine Gucci-Handtasche für 35 Euro? Wer in Italien gefälschte Markenartikel kauft, riskiert hohe Bußgelder. Was in beliebten Urlaubsländern verboten ist – und wie teuer das für Touristen werden kann.
Bis 7000 Euro Strafe für den Kauf von Fälschungen in Italien
1500 Euro in Frankreich für das Mitnehmen von Muscheln
100 Dollar für ein Liebesschloss an der Brooklyn Bridge
Italien: Bloß keine Fakes kaufen
In Italien kann der Kauf von vermeintlichen Designerbrillen, -taschen und -uhren straf- und verwaltungsrechtliche Konsequenzen haben. Wer Ware verdächtiger oder zweifelhafter Herkunft kauft, begeht ein Vergehen, nämlich den "Erwerb von Sachen verdächtiger Herkunft". Dafür sieht das italienische Strafgesetzbuch eine Haftstrafe von bis zu sechs Monaten oder eine Geldbuße von mindestens zehn Euro vor. Zudem ist für den Kauf von gefälschten Waren auch eine Verwaltungsstrafe von 100 bis 7000 Euro vorgesehen.
Um überbordenden Tourismus in geordnete Bahnen zu lenken, haben einige besonders betroffene Kommunen lokale Verhaltensregeln erlassen. So ist in Rom das Sitzen auf der Spanischen Treppe verboten. Wer sich auf ihren Stufen niederlässt, muss mit einer Geldbuße von bis zu 400 Euro rechnen.

Im noblen Portofino an der Riviera landen Ausflugsboote mit Hunderten von Touristen an. Diese hoffen, einen Blick auf Promis zu erhaschen, blockieren Straßen, Plätze und im Ernstfall Rettungswege. Daher wurde rund um die zentrale Piazza Martiri dell’Olivetta eine rote Zone ausgewiesen. In ihr ist es bis Mitte Oktober immer zwischen 7.30 und 18 Uhr verboten, stehen zu bleiben. Andernfalls droht ein Bußgeld von 68 bis 275 Euro.
Vermüllung durch Fast-Food-Verpackungen und Plastikflaschen ist auch in Florenz ein großes Problem. Im historischen Zentrum der Renaissancestadt ist daher Essen aus der Hand von 12 bis 15 und von 18 bis 22 Uhr untersagt. Das betrifft vor allem die Fußgängerstraßen zwischen der Piazza vor den Uffizien und der Via dei Neri.
Der Trevi-Brunnen in Rom musste schon mehrfach von der Masse an Münzen befreit werden, die Reisende hineinwerfen, weil das angeblich Glück bringt. Natürlich ist es längst verboten. Inzwischen ist aber die schiere Masse an Touristen, die sich davor drängen und Fotos schießen, zum Problem geworden. Schutzbarrieren sind keine Option, da sie die Optik beeinträchtigen würden. Stattdessen kommt es immer wieder vor, dass Personen einen Platzverweis erhalten, die zu nahe am Brunnen stehen.
Insgesamt ist es in Italien verboten, Gegenstände in Brunnen zu werfen, hineinzuklettern oder Tiere abzukühlen. Es drohen Strafen bis zu mehreren hundert Euro.

In den meisten italienischen Museen sind Fotos grundsätzlich erlaubt, ebenso in denen der Vatikanstadt. Verboten sind dort allerdings Selfiestick und Blitz sowie die dort geschossenen Bilder für kommerzielle Zwecke zu nutzen. In der Sixtinischen Kapelle mit ihrer Deckenmalerei von Michelangelo herrscht absolutes Fotografierverbot.
In manchen Badeorten und Städten gelten strenge Kleidungsvorschriften, z.B. in Lignano ist es verboten in Bikini oder Badeshorts durch die Stadt zu laufen Das gilt auch für Männer, die oben ohne unterwegs sind. Strafe: bis zu 500 Euro.
Sammeln verboten: Muscheln kein Souvenir

Küsten sind empfindliche Ökosysteme. Deshalb gibt es inzwischen in einigen Ländern und Landstrichen ein Verbot, Muscheln, Sand und Steine mitzunehmen. Urlauber sollten sich entsprechend informieren, was vor Ort gilt.
So hat der französische Staat zahlreiche Regeln eingeführt, ergänzt von Vorschriften auf lokaler Ebene. Wer Sand, Steine und Muscheln vom Strand entfernt, riskiert eine Geldstrafe von bis zu 1500 Euro. Touristen, die Schalentiere wie Muscheln und Krebse sammeln möchten, müssen sich bei der Gemeinde informieren.
Auch in der Türkei ist das Sammeln von Muscheln streng untersagt. Ebenso in Italien, speziell in Sardinien kann es sehr teuer werden, Souvenirs vom Strand mitzunehmen. Die Strafe: 500 bis 3000 Euro.
Spanien: Liege reservieren verboten
Besonders am Ballermann auf Mallorca muss die Polizei immer wieder bei Urlauber-Exzessen einschreiten. Aber auch in anderen Ferienorten gibt es klare Regeln. In vielen Küstengemeinden ist es verboten, am Morgen die besten Plätze am Strand mit Sonnenschirm oder Handtuch zu reservieren. Das kostet in Benidorm bis zu 750, in Málaga bis zu 300 Euro.
In touristischen Hochburgen und bekannten Partyzonen auf Mallorca und Ibiza gibt es ein Verbot, auf offener Straße und am Strand Alkohol zu trinken. Wer sich nicht daran hält, muss bis zu 1500 Euro Strafe zahlen.
Hohe Temperaturen, oft auch ein erhöhter Alkoholpegel, führen bei einigen Männern dazu, oberkörperfrei durch die Stadt zu bummeln. Unter anderem in Marbella, Alicante, Barcelona und Palma kann das zu einer Geldstrafe führen. In der mallorquinischen Hauptstadt sind das bis zu 200 Euro.

Die Verwendung von Seife oder Shampoo an der Stranddusche ist an spanischen Stränden verboten. Denn die Chemikalien im Duschwasser, das vom Strand ungereinigt ins Meer fließt, schaden dem Ökosystem. "Schaumschläger" zahlen eine Geldbuße von bis zu 750 Euro.
Kroatien: Kein Alkohol in Split

Auch in Split gibt es Probleme mit zu viel Tourismus und den Exzessen einiger Feierwütiger. Besonders in der zum Unesco-Welterbe erklärten Altstadt stören sie die Ruhe der Anwohner. Im Sommer 2023 hat die Stadt daher Regeln erlassen, die auch deutlich kommuniziert werden: Verboten sind Alkoholkonsum in der Öffentlichkeit, jenseits des Strandes im Bikini bzw. oberkörperfrei herumzulaufen und gegen die Mauern des Diokletianpalasts zu pinkeln. Es drohen Strafen bis zu 300 Euro. In Krk zahlen Urlauber 200 Euro für das Reservieren einer Liege oder eines Platzes an Pool und Strand.
Thailand: Vorsicht mit Geldscheinen

Die thailändische Währung ist nicht wirklich viel wert – ein 20-Baht-Schein entspricht nur etwas mehr als 50 Euro-Cent. Doch auf allen Noten sind der gegenwärtige König oder frühere Regenten abgebildet. Wer daher einen Geldschein zerknüllt, darauf tritt oder ihn zerreißt, begeht Majestätsbeleidigung und kann mit bis zu 15 Jahren Gefängnis bestraft werden.
Selfie-Verbote nehmen zu
Ob aus Sicherheitsgründen oder zum Schutz bestimmter Orte und Personen – auch Selfie- und Fotoverbote sollten Touristen beachten. So sind zum Beispiel in Teilen des Tower of London, im Martin Tower, in den Royal Chapels und im Jewel House Selfies nicht erlaubt.
Wer während der täglichen Stierläufe im spanischen Pamplona im Juli meint, mit einem Selfie glänzen zu müssen, muss unter Umständen mit einer vierstelligen Strafe rechnen. Achtung Privatsphäre: Am Plage de la Garoupe, einem berühmten Sandstrand in Antibes an der Cote d’Azur, gilt ebenfalls ein Selfie-Verbot, um die Sonnenanbeter zu schützen.
No-Go: Liebesschlösser und Alkohol
Ein großes Problem sind Liebesschlösser, die weltweit zu Millionen an Brücken angebracht werden – die Schlüssel landen in den Flüssen darunter. In Paris stürzte 2014 ein 2,40 Meter langes Geländerteil der Pont des Arts ein – Schätzungen zufolge wurde diese durch Schlösser von zusammen 93 Tonnen Gewicht belastet. Die Brücke musste gesperrt werden, das Anbringen neuer Schlösser ist bei Strafe untersagt.

Die an der Fußgängerpromenade der Brooklyn Bridge angebrachten "love locks" verursachten erhöhte Wartungskosten – rund 70.000 Schlösser musste das New York City Department of Transportation abnehmen. Außerdem wurden sie zum Sicherheitsrisiko für den darunter strömenden Autoverkehr. Seit 2016 machen daher dort Schilder auf das Verbot, Liebesschlösser, Ohrhörer und Ähnliches anzubringen, und auf die Strafe von 100 Dollar bei Zuwiderhandlungen aufmerksam.
Besondere Vorsicht ist im Umgang mit Alkohol geboten: Das Mindestalter für Kauf und Konsum liegt bei 21 Jahren, im Auto darf er nur im Kofferraum transportiert werden, in der Öffentlichkeit ist er durch braune Papiertüten zu "tarnen". Indianerreservate sind generell "trocken": Wer zum Beispiel in Washington State Alkohol in eines der 29 Reservate bringt, riskiert eine Geldbuße von bis zu 500 Dollar und/oder Haft von bis zu einem Jahr.
Unkenntnis schützt nicht vor Strafen
In der Regel sind Ge- und Verbote deutlich zu erkennen. Urlauber sollten sich vor dem Reisebeginn informieren und die Hinweise vor Ort ernst nehmen.
Redaktionelle Mitarbeit: Julia Berger