Reise mit dem Fernbus – Geld zurück bei Ausfall und Verspätung

Reisebus fährt auf einer Landstraße
Reisen mit dem Fernbus – diese Rechte haben Fahrgäste© iStock.com/Grafissimo

Der Fernbus ist für viele Reisende eine Alternative zu Bahn und Flugzeug. Wir geben Tipps für Fahrgäste und erklären Ihre Ansprüche, wenn der Bus überbucht ist, Ihr Koffer beschädigt oder die Busfahrt annulliert wird.

  • Tipps für die Reise mit dem Fernbus

  • Bus fällt aus oder verspätet sich - Fahrgäste können Geld zurückverlangen

  • Schlichtungsstelle hilft bei der Durchsetzung der Ansprüche

Sieben Tipps für Reisende

Mit diesen Tipps gehen Sie entspannt mit dem Fernbus auf Reisen:

  1. Preise vergleichen: Nicht alle Tickets gibt es zu günstigen Preisen, denn die Kontingente für billige Tickets sind begrenzt. Buchten Sie frühzeitig, dann stehen die Chancen für günstige Preise besser als bei kurzfristigen Buchungen. An Wochenenden sind die Tickets oft teurer als unter der Woche. Bei größeren Entfernungen sollten sie auch die Preise für eine Bahn- oder Flugverbindung vergleichen.

  2. Sitzplatz reservieren: Sie haben Anspruch auf einen Sitzplatz, können aber meist keinen bestimmten Sitzplatz vorab reservieren. Einige Fernbus-Unternehmen bieten gegen Aufpreis eine Sitzplatzreservierung an.

  3. Ticket ausdrucken: Das Busticket kann auf dem Handy gespeichert werden. Drucken Sie das Ticket zur Sicherheit aus, für den Fall, dass das Handy nicht funktionieren sollte.

  4. Wenig Gepäck mitnehmen: Das Handgepäck ist frei. Für zusätzliches Gepäck verlangen viele Busunternehmen Gebühren. Für normale Koffer liegen diese meist bei etwa einem Euro, größeres Gepäck kostet bis zu zehn Euro.

  5. Wertsachen mitnehmen: Immer wieder verschwinden Koffer aus dem Gepäckraum. Nehmen Sie Wertsachen mit in den Innenraum. Kennzeichnen Sie Ihr Gepäck gut sichtbar mit einem Gepäckanhänger. Dadurch vermeiden Sie Verwechslungen. In den Allgemeinen Geschäftsbedingungen schließen die meisten Busunternehmen die Haftung für gestohlenes Gepäck aus. Die Haftung ist meist auf Schäden durch Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit oder infolge eines Unfalls beschränkt. Melden Sie sich aber trotzdem beim Busfahrer und erstatten Sie Anzeige bei der örtlichen Polizei, wenn Ihnen ein Koffer abhandenkommt. Bei Streit kann die Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr vermitteln.

  6. Stornieren und umbuchen: Stornierungs- und Umbuchungsregelungen sind je nach Anbieter unterschiedlich. Informieren Sie sich dazu vor der Buchung. Die betreffenden Regelungen finden Sie in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

  7. Service: An Bord der meisten Busse gibt es Toiletten, Getränke und kleine Snacks. Zum Service-Angebot gehören oft auch Steckdosen und kostenfreies WLAN. Bei manchen Anbietern können Sie auch Tiere oder Fahrräder mitnehmen.

Rechte für Fahrgäste

Recht auf Information

Das Busunternehmen und der Betreiber des Busbahnhofes müssen die Fahrgäste mit Informationen versorgen:

  • Spätestens bei der Abfahrt müssen die Fahrgäste über ihre Rechte und die Kontaktdaten des Eisenbahn-Bundesamts informiert werden.

  • Bei Verspätungen oder Annullierungen müssen betroffene Fahrgäste am Busbahnhof so schnell wie möglich über die Lage und die voraussichtliche Abfahrtszeit informiert werden. An Bushaltestellen müssen diese Informationen (falls machbar) als z.B. SMS oder E-Mail zur Verfügung gestellt werden, wenn der Fahrgast es verlangt.

  • Während der gesamten Fahrt muss für eine angemessene Information der Fahrgäste gesorgt sein.

Überbuchung, Annullierung oder Verspätung

Fährt der Bus mit einer Verspätung von mehr als 120 Minuten los, können Sie als Fahrgast wählen:

  • Erstattung des Fahrpreises oder

  • Fortsetzung der Fahrt unter vergleichbaren Bedingungen und ohne Aufpreis.

Das Gleiche gilt, wenn der Bus überbucht ist oder ganz ausfällt. Ihre Erstattungsansprüche muss das Busunternehmen innerhalb von 14 Tagen bezahlen.

Der Busunternehmer muss den Fahrgast auf diese Möglichkeiten aktiv hinweisen. Erfolgt kein Hinweis, können Sie zusätzlich zur Fahrpreiserstattung eine Entschädigung in Höhe von 50 % des Fahrpreises verlangen.

Bei einer geplanten Fahrtdauer von mehr als drei Stunden muss das Busunternehmen zusätzlich kostenlos angemessene Hilfeleistungen erbringen, wenn die Fahrt annulliert wird oder sich die Abfahrt von einem Busbahnhof um mehr als 90 Minuten verzögert. Es muss Mahlzeiten oder Getränke für die Fahrgäste bereitstellen. Falls notwendig muss er eine Übernachtung im Hotel organisieren. Die Kosten dafür können vom Busunternehmer aber auf 80 Euro/Fahrgast und Nacht und auf zwei Nächte begrenzt werden.

Unfall und Haftung bei Personen- oder Gepäckschäden

Kommt es zu einem Unfall mit dem Fernbus, muss der Busunternehmer den Fahrgästen angemessene Hilfe leisten. Er muss medizinische erste Hilfe bereitstellen und falls nötig für Verpflegung, Unterbringung, Kleidung und Beförderung sorgen. Die Kosten der Unterbringung kann der Beförderer aber auf 80 Euro/Fahrgast und Nacht und auf zwei Nächte begrenzen.

Für die Haftung für Personen- und Sachschäden gilt Folgendes:

Nach deutschem Recht haftet der Fahrzeughalter für Schäden, die beim Betrieb eines Kraftfahrzeugs entstehen. Dabei kommt es auf ein Verschulden des Halters nicht an. Der Halter haftet aber nicht für höhere Gewalt.

Bei Personenschäden ist die Haftung auf einen Höchstbetrag von 5 Mio. Euro beschränkt. Sind mehr als acht Fahrgäste verletzt worden, erhöht sich die Haftungsgrenze um einen Betrag von 600.000 Euro für jeden weiteren geschädigten Fahrgast.

Für Sachschäden (z.B. beschädigtes Gepäck) gibt es eine Haftungshöchstgrenze von 1 Mio. Euro. Eine vertragliche Beschränkung der Haftung in den AGB des Busunternehmers ist nur zulässig, wenn der Betrag mindestens 1.000 Euro (im Fernbusverkehr: 1.200 Euro) beträgt. Beschädigte Rollstühle und andere Mobilitätshilfen müssen immer voll ersetzt werden.

So kommen Sie zu Ihrem Recht

Ihren Anspruch auf Erstattung oder Entschädigung wegen Verspätung oder Annullierung müssen Sie zunächst beim Busunternehmen geltend machen.

  • Bestätigung verlangen: Lassen Sie sich die Überbuchung, Annullierung oder verspätete Abfahrt am Busbahnhof oder vom Busfahrer schriftlich bestätigen.

  • Nachweise aufheben: Notieren Sie sich den Sachverhalt möglichst genau. Heben Sie Ihre Fahrscheine und andere relevante Dokumente zu Beweiszwecken auf.

  • Ansprüche anmelden: Wenden Sie sich innerhalb von 3 Monaten schriftlich an das Busunternehmen. Bekommen Sie keine zufriedenstellende Reaktion, können Sie sich an das Eisenbahn-Bundesamt oder die Schlichtungsstelle wenden.

Hilfe bei Streit

Sie müssen Ihre Erstattungsansprüche und Ansprüche auf Entschädigung wegen Verspätung oder Annullierung erst beim Busunternehmen geltend machen. Wenn dieses den Anspruch ablehnt oder nicht innerhalb von 30 Tagen reagiert, können Sie eine Schlichtungsstelle einschalten. Das Recht, Ihre Ansprüche vor Gericht geltend zu machen, bleibt durch die Schlichtung unberührt.

Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr
Sie können sich an die Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr (söp) wenden, wenn das Busunternehmen Mitglied der söp ist.

söp Schlichtungsstelle öffentlicher Personenverkehr e.V.
Fasanenstraße 81
10623 Berlin

Telefon: +49 (0)30 6449933-0
Fax: +49 (0)30 6449933-10

E-Mail: kontakt@soep-online.de
Website: www.soep-online.de*

Hier finden Sie das Online-Beschwerdeformular* für den Busverkehr.

Eisenbahn-Bundesamt
Wenn der Busunternehmer auf Ihre Beschwerde nicht reagiert, können Sie zusätzlich eine Beschwerde beim Eisenbahn-Bundesamt* einreichen. Das EBA ist zuständig für die Durchsetzung von Fahrgastrechten im Busverkehr und prüft zunächst den Sachverhalt. Wenn Ihre Beschwerde berechtigt ist, führt das EBA ein Verfahren durch, um den Busunternehmen zur Einhaltung seiner Verpflichtungen zu bewegen.

Eisenbahn-Bundesamt
Heinemannstraße 6
53175 Bonn

Bürgertelefon: +49 (0)228 30795-400
Fax: +49 (0)228 9826–9199

E-Mail: fahrgastrechte@eba.bund.de
Website: www.eba.bund.de*

Ihre Beschwerde können Sie in einem Online-Beschwerdeformular* vorbringen.

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