Reisevollmacht für Kinder: Einverständniserklärung zum Download

Vater trägt Kind auf der Schulter am Flughafen
Eine Reisevollmacht kann Probleme bei der Einreise verhindern© iStock/Aleksandar Nakic

Kinder und Jugendliche verreisen nicht immer zusammen mit den Eltern, sondern auch allein, mit Freunden, Verwandten oder im Rahmen einer organisierten Reise. Was hier zu beachten ist, haben ADAC Juristinnen für Sie zusammengestellt.

  • Reisevollmachten zum kostenlosen Download

  • Amtliche Beglaubigung teilweise erforderlich

  • Formulare in elf Sprachen erhältlich

Ausfüllhinweis für Reisevollmachten

1. deutschsprachige Version der gewählten Vollmacht herunterladen

2. zusätzlich die Version in der benötigten Landessprache herunterladen

3. beide Versionen ausdrucken, nebeneinander legen und ausfüllen. Alternativ online in zwei Tabs öffnen und parallel auszufüllen

Probleme bei der Einreise vermeiden

Wenn Minderjährige alleine, mit nur einem Elternteil, den Großeltern, einer Organisation wie einem Sportverein oder für eine Sprachreise ins Ausland reisen, kann es in einigen Ländern sinnvoll sein, eine Einverständniserklärung bzw. Vollmacht der Erziehungsberechtigten dabei zu haben. In manchen Ländern ist das sogar verpflichtend vorgeschrieben.

Ohne eine solche Einverständniserklärung kann es in manchen Ländern an der Grenze zu Problemen bei der Ein- bzw. Ausreise kommen, wenn ein Kind ohne oder mit nur einer so genannten personensorgeberechtigten Person unterwegs ist. In Europa betrifft dies insbesondere Bosnien und Herzegowina, Griechenland, Großbritannien, Kroatien, Nordmazedonien, Slowenien und Serbien.

Urlaubstipps und Reiseinspirationen. Kostenlos vom ADAC

Zusätzlich amtliche Beglaubigung

In Bosnien und Herzegowina, Nordmazedonien und Griechenland muss die Vollmacht zusätzlich amtlich beglaubigt werden, für Serbien wird die Beglaubigung empfohlen.

Häufige Fragen zur Reisevollmacht

Warum wird überhaupt eine Vollmacht benötigt?

Hintergrund ist, dass Grenzbeamte sicherstellen müssen, dass es sich nicht um einen Fall der Kindesentführung handelt oder das Kind gegen den Willen der Sorgeberechtigten unterwegs ist.

Wo kann man die Vollmacht beglaubigen lassen?

Beglaubigen lassen kann man eine Vollmacht beim Notar oder einer öffentlichen Stelle (z.B. Schule, Post, Stadt oder Gemeinde).

Was ist, wenn ich das alleinige Sorgerecht habe?

Hier braucht man nicht zwingend eine Vollmacht des anderen Elternteils. Der Nachweis des alleinigen Sorgerechts sollte aber vorsichtshalber mitgeführt werden.

Was ist, wenn das Kind einen abweichenden Nachnamen hat?

Hier sollte das Kind unbedingt die Geburtsurkunde mitführen. Diese dient als Nachweis der Abstammung vom unterschreibenden Elternteil.

Tipp der ADAC Juristen: Vor Antritt der Reise beachten

Damit der Auslandsaufenthalt Ihres Kindes problemlos verläuft, sollten Sie nicht nur die Gültigkeit des Ausweisdokumentes prüfen und gegebenenfalls neu beantragen. Vor Antritt der Reise empfehlen die ADAC Juristinnen außerdem, mit den Auslandsvertretungen (Botschaft, Konsulate) des jeweiligen Reiselandes abzuklären, ob eine auf Basis der ADAC Reisevollmacht erstellte Einverständniserklärung ausreicht oder ob weitergehende Unterlagen vorgelegt werden müssen. Das können beispielsweise

  • Beglaubigungen oder Übersetzungen in Landessprache,

  • Geburtsurkunde des Kindes oder

  • eventuell gerichtliche Unterlagen über das bestehende Sorgerecht sein.