Camper: B-Führerschein für Wohnmobile bis 4,25 Tonnen

Was die neue EU-Führerscheinrichtlinie für Camper bedeutet, bis wann sie in Deutschland umgesetzt wird und was der ADAC davon hält.
EU-Staaten haben für Erweiterung vier Jahre Zeit
ADAC begrüßt die neue Gewichtsgrenze
Bestandsschutz für Inhaber der Klasse 3
Training oder Prüfung Bedingung für Erweiterung
Gute Nachrichten für alle Wohnmobilfahrerinnen und -fahrer, die ihren Führerschein nach 1999 gemacht haben: Die neue EU-Führerscheinrichtlinie erlaubt, dass sie künftig mit ihrem Klasse B-Führerschein auch Wohnmobile mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 4,25 Tonnen fahren dürfen. Aktuell sind 3,5 Tonnen die Obergrenze.
Bis es soweit ist, müssen sich Wohnmobilfahrende allerdings noch gedulden. Die EU-Mitgliedsstaaten haben vier Jahre Zeit, um die neuen Vorschriften in nationales Recht zu überführen und sich auf die Umsetzung vorzubereiten. In der Diskussion ist, dass Inhaber des B-Führerscheins ein spezielles Training oder eine Prüfung absolvieren müssen, um 4,25 Tonner lenken zu dürfen.
Für Inhaber der Führerscheinklasse 3 ändert sich nichts, sie dürfen auch weiter Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 7,5 Tonnen fahren.
ADAC begrüßt die neue Gewichtsgrenze
Der ADAC freut sich über die neue EU-Führerscheinrichtlinie. "Wir haben uns jahrelang für die Erweiterung der Klasse B auf Wohnmobile bis 4,25 Tonnen eingesetzt", sagt Tourismus-Experte Steffen Häbich, "das vergrößert den Spielraum bei der Zuladung für Fahrzeuge, die ihr zulässiges Gesamtgewicht erhöhen dürfen." Häbich: "Außerdem wird mit der neuen Gewichtsgrenze die Auswahl bei Wohnmobilen für junge Camper deutlich größer, die aktuell mit ihrem B-Führerschein nur 3,5-Tonner fahren dürfen." So werde Camping für die junge Generation noch attraktiver.
Verkehrsregeln ändern sich nicht
Unabhängig davon, wie Deutschland die EU-Führerscheinrichtlinie umsetzt, ändern sich für Camper die Verkehrsregeln sowie die Mautvorschriften nicht: Für Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 3,5 Tonnen gelten weiter das Lkw-Überholverbot und Tempo 100 auf Autobahnen. Außerdem wird bei allen Fahrzeugen, die mehr als 3,5 Tonnen auf die Waage bringen, eine höhere Maut fällig.