Wohnmobil auflasten: Möglichkeiten und Kosten

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Von Christof Henn

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Ein Paar räumt einen Camper ein
Gut ausgestattete Wohnmobile bis 3,5 Tonnen stoßen oft an die Grenze des zulässigen Gesamtgewichts – Auflasten vergrößert den Spielraum© ADAC/Constantin Mirbach

Viele Camper wollen das zulässige Gesamtgewicht ihres Wohnmobils erhöhen. Eine ADAC Recherche zeigt, wie Auflasten funktioniert, was es kostet und was mit mehr Gewicht teurer wird.

  • Viele 3,5-Tonnen-Wohnmobile regelmäßig an Gewichtsgrenze

  • Auflastung mit verstärktem Chassis und zusätzlicher Luftfederung

  • Technische Abnahme von Änderungen und Eintrag in Fahrzeugpapiere

Mehr Sportausrüstung, mehr Gepäck, mehr Zubehör – der Spielraum bei der Zuladung ist vielen Campern zu knapp. Um entspannter packen und auch schwere E-Bikes noch mitnehmen zu können, denken viele Wohnmobilfahrende über Auflasten nach.

Das heißt, das zulässige Gesamtgewicht – bei den meisten Wohnmobilen sind das 3,5 Tonnen – technisch und rechtlich sicher zu erhöhen, zum Beispiel auf 3,8 oder 4,25 Tonnen. Wie das geht, wie teuer Auflasten ist, für wen es sich lohnt und welche Folgekosten entstehen, hat der ADAC recherchiert.

Spielraum durch Erweiterung der Führerscheinklasse B

Besonders aktuell wird das Thema Auflasten durch die geplante Erweiterung der Führerscheinklasse B. Nach der neuen EU-Führerscheinrichtlinie sollen Inhaberinnen und Inhaber eines B-Führerscheins künftig Wohnmobile mit einem zulässigen Gesamtgewicht von bis zu 4,25 Tonnen fahren dürfen.

Eine Möglichkeit, von der laut einer ADAC Umfrage viele junge Camper Gebrauch machen wollen. Für alle, die einen alten Führerschein der Klasse 3 (heute C1 E) gemacht haben, ändert sich nichts: Sie dürfen wie bisher Wohnmobile bis zu einem Gesamtgewicht von 7,5 Tonnen fahren.

So funktioniert Auflasten

Zusatzluftfeder an einer Hinterachse eines Wohnmobils
Eine Möglichkeit, ein Wohnmobil aufzulasten, ist der Einbau einer zusätzlichen Luftfeder an der Hinterachse© Goldschmitt techmbil GmbH

Die Auflastung eines Wohnmobils ist mit einer Verstärkung des Chassis, einer Luftfederung, Änderungen der Rad-Reifen-Kombinationen oder dem Austausch von Fahrwerkkomponenten möglich. In der Regel ist eine Abnahme durch eine Prüforganisation wie TÜV oder Dekra erforderlich. Danach müssen die Fahrzeugpapiere angepasst werden.

Auflastung ab Werk

Viele Hersteller bieten ihre 3,5-Tonnen-Wohnmobile gegen Aufpreis mit einem Heavy-Chassis (Mehrgewicht rund 40 Kilogramm) an. Bestandteile dieser Pakete sind meistens:

  • Achsen für höhere Lasten

  • Räder und Reifen mit höherer Tragfähigkeit

  • angepasste Federn und Dämpfer

  • eine verstärkte Bremsanlage

  • erweiterte Assistenzsysteme

Diese Fahrzeuge können oft ohne Probleme bis 4,25 Tonnen aufgelastet werden. Kosten: je nach Hersteller zwischen 3000 und 7500 Euro. Mit einem Heavy-Chassis sind nur eine Bestätigung und eine Änderung der Fahrzeugpapiere durch die Zulassungsstelle erforderlich.

Nachträgliche Auflastung ohne Werks-Vorrüstung

Der Basisbaustein für eine nachträgliche Aufrüstung ist meistens eine zusätzliche Luftfederung für die Hinterachse. Das erledigt ein Fachbetrieb. Je nach Achsverteilung sind auch vorne stärkere Federn erforderlich. Zwingend ist die Änderungs- oder Einzelabnahme durch einen Sachverständigen im Prüfdienst.

Mit dessen Bericht kann man bei der Zulassungsbehörde die Auflastung in die Fahrzeugpapiere eintragen lassen. Außerdem ist ein neues Typschild nötig, auf dem die neuen Daten am Wohnmobil sichtbar sind.

Das Auflasten durch einen Fachbetrieb kostet inklusive der Abnahme um die 2000 Euro. Die Möglichkeiten sind begrenzt: Wenn das Fahrzeug nicht für höhere Lasten ausgelegt ist, kann es meistens nur bis 3800 Kilo aufgelastet werden. In vielen Fällen löst allerdings dieses Plus an möglichem Gewicht das Problem der permanenten Überladung.

Tipp: Sachverständige oder Prüfingenieure, die Auflastungen abnehmen, kennen die Möglichkeiten und Anforderungen. Und sie wissen, welche Unterlagen Sie benötigen, damit die technischen Änderungen genehmigt werden. Eine Auskunft bei ihnen ist in der Regel kostenlos.

Nach Auflastung müssen ältere Fahrzeuge jährlich zur HU

Die Hauptuntersuchung (HU) ist bei Fahrzeugen über 3,5 Tonnen etwas teurer, je nach Anbieter um rund 40 Euro. Und auch bei der Kfz-Steuer sind es geringe Aufschläge pro Jahr. Gravierender ist, dass für Fahrzeuge über 3,5 Tonnen bei einem Fahrzeugalter ab 6 Jahren die HU jährlich fällig wird.

Tabelle: Mautkosten nach einer Auflastung

In vielen europäischen Ländern ändert sich nach einer Auflastung das Mautsystem. Die Unterschiede zeigen sich bei vier Beispielsrouten:

RouteMaut für Wohnmobile bis 3,5 TonnenMaut für Wohnmobile 3,8 bis 4,25 TonnenBesonderheiten

München nach Split (Kroatien) über Salzburg, A10 Tauern/Katschberg, Karawanken, Ljubljana, Zagreb

ca. 140 bis 155 Euro

ca. 185 bis 225 Euro


Stuttgart nach Bordeaux (Frankreich) über Karlsruhe, Mulhouse/Belfort, Autobahnen 36, 6, 79, 71 und 89

ca. 115 bis 140 Euro

ca. 115 bis 140 Euro

Die Maut in Frankreich ist abhängig von der Fahrzeughöhe. Annahme sind 3,20 Meter.

Düsseldorf nach Rom (Italien) über Karlsruhe/Basel, Gotthard, Como, Mailand, Bologna, Florenz

ca. 120 bis 135 Euro

ca. 140 bis 160 Euro

Die Streckenmaut in Italien ist abhängig von der Achsenzahl und der Höhe der Vorderachse. In der Schweiz ersetzt bei Wohnmobilen über 3,5 Tonnen die pauschale Schwerverkehrsabgabe die Vignette.

Leipzig nach Bergen (Norwegen) über Hamburg, Flensburg, Aalborg, Hirtshals, Fähre nach Bergen

ca. 700 bis 1150 Euro

ca. 710 bis 1180 Euro

Die Mautkosten bis Hirtshals sind gering, Hauptkostenblock ist die Fähre: Die Kosten richten sich nach Fahrzeugmassen. In Norwegen können für Fahrzeuge über 3,5 Tonnen höhere Straßengebühren anfallen.

Quelle: ADAC

Niedrigere Tempolimits und Überholverbote

Für Fahrzeuge bis 3,5 Tonnen gilt in den meisten Urlaubsländern auf Autobahnen ein Limit von 130 km/h. Wer schwerer ist, muss sich an Lkw-Überholverbote halten und wie Lkw runter vom Gas. Ein paar Beispiele für Tempolimits für Wohnmobile zwischen 3,5 und 7,5 Tonnen:

  • Deutschland: außerorts 80 km/h, auf Autobahnen 100 km/h

  • Österreich: außerorts 70 km/h, auf Schnellstraßen und Autobahnen 80 km/h

  • Italien: außerorts und auf Schnellstraßen 80 km/h, auf Autobahnen 100 km/h

  • Frankreich: außerorts 80 km/h, auf Schnellstraßen 100 km/h, auf Autobahnen 110 km/h

  • Kroatien: außerorts und auf Schnellstraßen 80 km/h, auf Autobahnen 90 km/h

In Deutschland ist bei Wohnmobilen über 3,5 Tonnen außerdem eine tragbare Warnleuchte mitzuführen, die zusätzlich zum Warndreieck aufgestellt wird. In Frankreich kommt die Pflicht zur Toter-Winkel-Kennzeichnung ("Angles Morts") dazu. Und in einigen Ländern kann es Pflicht sein, einen Feuerlöscher mitzuführen.

Das sollten Sie beachten

  • Überladung sollte nicht als Bagatelle behandelt werden. Sie verschlechtert Fahrverhalten und Bremsweg, erhöht die Belastung von Reifen und Bremsen und kann im Schadenfall zu Ärger mit der Versicherung führen.

  • Bei 3,5-Tonnen-Wohnmobilen sind die Zuladungsreserven oft knapp.

  • Die rechnerische Zuladung sollte nicht zu optimistisch angesetzt werden, weil auch Mitfahrende, Sonderausstattung und nachträglich montiertes Zubehör mitgerechnet werden müssen. Camper sollten ihr Wohnmobil vor der Reise reisefertig wiegen, also mit Personen, Gepäck, Fahrrädern, Gas, Wasser und Zubehör.

  • Wer regelmäßig nahe am Gewichtslimit fährt, sollte eine Auflastung frühzeitig prüfen lassen. Je nach Fahrzeug kann sie über ein verstärktes Chassis, Luftfederung, andere Rad-Reifen-Kombinationen oder Fahrwerkskomponenten erfolgen. Änderungen müssen abgenommen und in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden.

  • Beim Kauf eines Wohnmobils sollte das Chassis zur geplanten Nutzung passen. Ein Heavy- oder Maxi-Chassis bietet stärkere Achsen, leistungsfähigere Bremsen und bessere Auflastungsreserven, ist aber teurer, schwerer und meist straffer gefedert.

  • Eine Auflastung bringt mehr legale Zuladung, aber auch neue Regeln im Straßenverkehr. Nicht nur in Deutschland gelten für Wohnmobile über 3,5 Tonnen niedrigere Tempolimits, außerdem können Lkw-Überholverbote und Verkehrsverbote für Fahrzeuge über 3,5 Tonnen relevant werden. Und bei Auslandsfahrten können die Mautkosten höher sein.

  • Ihrer Versicherung müssen Sie das Auflasten melden. Außerdem sollten Sie prüfen, ob Ihr Wohnmobil auch nach der Auflastung durch Ihren Schutzbrief im Falle einer Panne abgesichert ist.

Fachliche Beratung: Burkhard Böttcher, ADAC Technik Zentrum Landsberg