So einfach geht's: Anleitung für Ihre Online-Schadenmeldung
Schritt 1
Vorbereitung
Für eine reibungslose Schadenmeldung halten Sie bitte folgende Informationen bereit:
Kennzeichen der beteiligten Kfz
Name, Anschrift, Email und/oder Telefonnummer der Unfallgegner (soweit vorhanden)
Dokumente jeglicher Art, z.B. Fotos der beschädigten Fahrzeuge oder Rechnungen zum Schaden).
Schritt 2
Schadenmeldung starten
Starten Sie Ihre Schadenmeldung ganz einfach über das Online-Formular.
Schadenmeldung bequem & schnell
Rund um die Uhr
Zwischenspeichern und Fortführen zu einem späteren Zeitpunkt nach Bedarf möglich.
Schritt 3
Schaden beschreiben
Füllen Sie das Online-Formular sorgfältig mit allen relevanten Informationen aus. Dazu gehören unter anderem:
der Unfallhergang,
das Datum,
der Ort,
beteiligte Fahrzeuge oder Personen
Fotos oder Dokumente, falls vorhanden.
Schritt 4
Schadenabwicklung wählen
Nach dem Ausfüllen des Formulars haben Sie die Möglichkeit, selbst zu entscheiden, wie der Schaden reguliert werden soll:
Direkte Reparatur Ihres Fahrzeugs in einer Partnerwerkstatt
Finanziellen Kostenerstattung
Sie wurden von einem ADAC Autoversicherungskunden geschädigt ?
Auch durch einen Autoversicherungs-Kunden geschädigte Personen können den Schaden bei uns melden.
Wählen Sie dazu einfach in der Schadenmeldung "Ich bin der Unfallgegner"
ADAC Schadenservice - Reparatur mit kostenlosen Vorteilen
Nutzen Sie unseren ADAC Schadenservice für Reparaturen. Ein Partner aus unserem Premium Werkstattnetz bewertet und repariert den Schaden an Ihrem Fahrzeug. Sie müssen sich um nichts kümmern und bleiben weiterhin mobil:
Kostenloses Ersatzfahrzeug für die Dauer der Reparatur
Hol- und Bringservice für Ihr Fahrzeug
6 Jahre Gewährleistung auf die ausgeführte Reparatur
Unterstützung einer nachhaltigen Reparatur
ADAC Schadenservice nutzen
In der Online-Schadenmeldung können Sie eine Premium-Werkstatt in Ihrer Nähe aussuchen.
Was muss ich noch für den Schadenfall wissen?
Im Schadensfall hat der Versicherungsnehmer folgende Obliegenheiten:
Schadenminderungspflicht:
Pflicht den Schaden so gering wie möglich zu halten
Aufklärungspflicht:
Eine Verletzung der Aufklärungspflicht wäre z.B. das unerlaubte Entfernen vom Unfallort, unterlassene Hilfeleistung, verwischte Unfallspuren, falsche Angaben zur Person oder unrichtige Angaben zum Schadenhergang.
Anzeigepflicht:
Pflicht den Schaden innerhalb einer Woche an den Versicherer zu melden. Außerdem müssen gegen den Versicherungsnehmer gerichtete Ansprüche, wie z.B. Klage oder Mahnbescheid unverzüglich gemeldet werden.
Nach Eingang Ihrer Schadenmeldung prüfen wir, wie umfangreich der Schaden ist und wieviel die Reparatur kostet. Dazu bieten wir je nach Beschädigungsumfang verschiedene Services an, sowohl digital als auch persönlich, z.B.:
Fotokalkulation – über einen Link einfach ein paar Fotos von Ihrem Fahrzeug machen, abschicken und schon wird der Schaden kalkuliert.
Persönlich – durch die Besichtigung eines Gutachters vor Ort oder bei einem Werkstattpartner des ADAC Schadenservice.
Videobesichtigung – als bequeme Alternative zu einem Vor-Ort-Termin
Das Angebot richtet sich nach der Schadenart und dem Umfang. Welchen Service Sie nutzen können, erfahren Sie über Ihren Sachbearbeiter oder in unsere Onlineschadenmeldung.
Nutzen Sie im Falle einer Reparatur gerne unseren ADAC Schadenservice.
Lassen Sie den Schaden an Ihrem Fahrzeug durch einen Partner aus unserem Premium Werkstattnetz bewerten und reparieren. Sie müssen sich um nichts kümmern, bleiben weiterhin mobil und Ihr Fahrzeug wird professionell instandgesetzt.
Den ADAC-Schadenservice können Sie bequem und einfach über die Onlineschadenmeldung oder telefonisch in Anspruch nehmen und von den kostenlosen Vorteile profitieren:
Kostenloses Ersatzfahrzeug für die Dauer der Reparatur
Hol- und Bringservice für Ihr Fahrzeug
6 Jahre Gewährleistung auf die ausgeführte
Reparatur
Unterstützung einer nachhaltigen Reparatur
Bitte beachten Sie: Wenn Sie bei Vertragsabschluss den Zusatzbaustein Werkstattbonus gewählt haben, haben Sie sich bereits für den ADAC Schadenservice entschieden? Nehmen Sie diesen bitte in Anspruch, damit bei der Schadenregulierung alles glatt läuft. Bitte beachten Sie, dass wir nur 80% der Kosten übernehmen, sollten Sie die Reparatur in einer nicht von uns vermittelten Werkstatt durchführen.
Sie haben sich schon bei Vertragsabschluss mit dem Zusatzbaustein Werkstattbonus für den ADAC Schadenservice entschieden? Nehmen Sie diesen bitte in Anspruch, damit bei der Schadenregulierung alles glatt läuft. Bitte beachten Sie, dass wir nur 80% der Kosten übernehmen, sollten Sie die Reparatur in einer nicht von uns vermittelten Werkstatt durchführen.
Im Anschluss an die Schadenregulierung erhalten Sie eine Schlussnachricht und haben dann 6 Monate Zeit den Schaden zurückzukaufen. Aber lohnt sich ein Schadenrückkauf überhaupt?
Mit dem Rabattverlustrechner können Sie berechnen, wie sich ihr Beitrag mit und ohne Schaden in den nächsten 3 Jahren entwickeln wird. Nach Eingabe Ihrer Vertragsdaten in den Rabattverlustrechner bekommen Sie direkt alle für Sie relevanten Daten angezeigt.
Damit Sie während der Reparatur mobil bleiben, rufen Sie uns bitte unter 089 2555 692 93 an. Wir kümmern uns um alles Weitere und organisieren Ihnen einen Mietwagen.
Ja, auch als Geschädigter steht Ihnen der ADAC-Schadenservice zur Verfügung. Bitte rufen Sie uns unter 089 2555 692 93 an.
Wir unterstützen eine nachhaltige Reparatur und informieren Sie auf Wunsch, ob Ihr Schaden für eine nachhaltige Reparatur bei unseren Werkstattpartnern geeignet ist (z.B. Reparatur statt Austausch oder Smart Repair für Kleinstschäden).
Wenn Sie auf eine Reparatur ganz oder teilweise verzichten wollen, informieren wir Sie über die Möglichkeit, den Schaden ohne Durchführung einer Reparatur abzurechnen.
Sie hatten einen Hagelschaden am Auto. Hier haben wir wichtige Informationen für Sie zusammen gestellt:
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