Was zeichnet die Classic-Car-Versicherung aus?
Durch den regelmäßigen Austausch mit den Oldtimer-Fans im ADAC kennt die ADAC Classic-Car-Versicherung die Bedürfnisse von Oldtimer-Fahrern besonders gut und kann darauf aufbauend das passende Angebot zusammenstellen.Dass diese Zusammenarbeit funktioniert, zeigt auch die Leserwahl des Magazins „Motor Klassik“: Seit zehn Jahren gilt die ADAC Classic-Car-Versicherung in der Kategorie Oldtimer-Versicherung als beste Versicherung.
Welcher Versicherungsschutz ist der Richtige für Sie und Ihr Classic-Car?
- Kfz-Haftpflichtversicherung für Schäden, die Sie anderen mit Ihrem Fahrzeug zufügen.
- Teilkaskoversicherung für Schäden am eigenen Fahrzeug, wie z.B. Glasschäden, Schäden durch Diebstahl oder Brand und Vandalismus
- Vollkaskoversicherung für Schäden am eigenen Fahrzeug durch selbst verschuldete Unfälle
- Optionale Zusatzbausteine für individuellen Schutz
- Garagenversicherung für nicht zugelassene Fahrzeuge, nach Bedarf
Wann ist ein Fahrzeug ein Classic-Car?
Annahmekriterien
Versicherbare Fahrzeuge
Versicherbar sind:
- Pkws ab einem Fahrzeugalter von 20 Jahren
Bei einem Alter von 20-29 Jahren handelt es sich um einen so genannten Youngtimer. Hier ist ein Marktwert von mind. 5.000 € erforderlich. - Zweiräder ab 30 Jahren mit amtlichem Kennzeichen, wie Krafträder, Kraftroller, Leichtkrafträder, Leichtkraftroller
- Sonstige Fahrzeuge ab einem Mindestalter von 40 Jahren, wie z.B. Lastkraftwagen, Feuerwehrfahrzeuge, Traktoren und Wohnmobile. Diese Fahrzeuge dürfen nicht mehr der ursprünglichen Nutzung unterliegen.
Die Fahrzeuge können zum Marktwert versichert werden.
Der Marktwert ist der durchschnittliche auf dem Markt zu erzielende An- bzw. Verkaufspreis. Er ist Mehrwertsteuer neutral und versteht sich als Endpreis.Versicherbare Kennzeichen
Fahrzeuge mit folgenden Kennzeichen sind in der Oldtimerversicherung versicherbar:
- Standardkennzeichen
- Saisonkennzeichen
Der Saisonzeitraum muss zwischen den Monaten März und Oktober liegen. Saisonkennzeichen, deren Zulassungszeitraum ausschließlich im Winter liegt, können nicht versichert werden. - Historisches Kennzeichen
- Saisonkennzeichen historisch
(Der Saisonzeitraum muss zwischen den Monaten März und Oktober liegen. Saisonkennzeichen, deren Zulassungszeitraum ausschließlich im Winter liegt, können nicht versichert werden) - Rotes 07er Kennzeichen
- Wechselkennzeichen historisch
Voraussetzungen zum Abschluss
Folgende Komponenten müssen für einen Abschluss erfüllt sein:
- Fahrzeug ist weitgehend im Originalzustand.
- Das Fahrzeug weißt eine Zustandsnote 1-3 auf.
- Das Fahrzeug wird ausschließlich privat genutzt.
- Die jährliche Fahrleistung beträgt maximal 9.000 km.
- Das Fahrzeug ist überwiegend in einer Garage, einem Carport oder sonstigem Stellplatz auf einem umfriedeten Grundstück abgestellt.
- Das Fahrzeug ist auf den Versicherungsnehmer oder dessen Ehe-/Lebenspartner in häuslicher Gemeinschaft zugelassen.
- Der Versicherungsnehmer und alle weiteren Nutzer sind mindestens 25 Jahre alt. Ist der Versicherungsnehmer zwischen 18 und 24 Jahre alt, kontaktieren Sie uns bitte.
- Dem Versicherungsnehmer steht ein Alltagsfahrzeug zur Verfügung (auch personenbezogener Dienstwagen).
- Zum Abschluss ist eine Kurzbewertung erforderlich.
(Versicherungsnehmer der ADAC-Classic-CarVersicherung erhalten bei folgenden Firmen einen attraktiven Nachlass bei der Erstellung einer Kurzbewertung für Ihren Young- und Oldtimer: ClassicData. DEKRA, TÜV-Rheinland, TÜV-Nord, TÜV Süd, ADAC-Prüfzentren Köln, München, Nürnberg-Fürth, Oberhausen, Delmenhorst, Dortmund, Gelsenkirchen, Siegen und Münster).
Was kostet die ADAC Classic-Car-Versicherung?
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Oldtimerversicherung berechnenUnser Tipp
Welche Leistungen bietet die Classic-Car-Versicherung?
Kfz-Haftpflichtversicherung
Versicherungssumme (pauschal) bis 100 Mio. €
Die pauschale Versicherungssumme beträgt 100 Mio. € für Personen-, Sach- und Vermögensschäden.
Personenschäden bis 15 Mio. €
Bei Personenschäden ist die Entschädigungssumme je geschädigter Person und Schadenereignis auf 15 Mio. € begrenzt.
Umweltschadendeckung
Wenn Sie mit Ihrem Fahrzeug geschützte Arten und Lebensräume, Gewässer oder Boden z.B. durch Auslaufen von Betriebsstoffen schädigen, spricht man von Umweltschäden. Die Versicherungssumme der ADAC Classic-Car-Versicherung für einen Umweltschaden beträgt bis 5 Mio. € pro Schaden, max. 10 Mio. € pro Jahr.
Eigenschadendeckung
Wenn Sie mit Ihrem Oldtimer Schäden an Ihrem persönlichen Eigentum wie z.B. Ihrem Zweitwagen, dem Garagentor oder der Hauswand verursachen, sind Sie bis 50.000 € versichert. Bitte beachten Sie, dass bei einem Eigenschaden eine Selbstbeteiligung von 500,- € anfällt.
Mallorca-Police
Die "Mallorca-Police" springt ein, wenn bei einem im Ausland mit einem Miet-Pkw verschuldeten Unfall die Deckungssumme nicht ausreicht.
Die Deckungssumme der Mallorca-Police entspricht den vereinbarten Deckungssummen in der Kraftfahrthaftpflichtversicherung (bis 100 Mio. €). Sie gilt für den Versicherungsnehmer und den (Ehe-)Partner, bei der Anmietung eines Pkw innerhalb des Geltungsbereiches (ohne Deutschland).
Teilkaskoversicherung
Diebstahl
Versichert sind Schäden, die an Ihrem Fahrzeug durch Diebstahl und Raub entstehen. Wenn Ihr Fahrzeugschlüssel durch Raub oder Einbruch abhandenkommt, erstatten wir die notwendigen Kosten für Fahrzeugschlösser bis zu 1.000 €.
Kollision mit Tieren aller Art und Tierbisschäden
Versichert sind Schäden, die durch einen Zusammenstoß mit Tieren entstehen. Dabei spielt es keine Rolle, um welches Tier es sich handelt. Wir beschränken die Schäden nicht auf Haarwild. Außerdem sind Schäden, die Ihnen durch einen Tierbiss (z. B. eines Marders) entstehen versichert. Zusätzlich erstatten wir Ihnen Folgekosten bis 5.000 €, die durch diesen Schaden entstanden sind.
Elementarschäden
Versichert ist die unmittelbare Einwirkung von Naturgewalten, wie Sturm, Blitzschlag, Überschwemmung, Lawinen aller Art, Erdbeben, Erdsenkungen und Vulkanausbrüche.
Brand und Explosion
Versichert sind Schäden an Ihrem Fahrzeug, die Ihnen unmittelbar durch einen Brand oder eine Explosion entstehen.
Kurzschluss inkl. Folgeschaden
Versichert sind Schäden an der Verkabelung des Fahrzeugs durch Kurzschluss. Zusätzlich erstatten wir Folgeschäden bis 5.000 €, die durch diesen Schaden entstanden sind.
Schutz bei Fährreisen
Bei der Benutzung von Schiffen/Fähren leisten wir Ersatz, wenn das versicherte Fahrzeug durch folgende Ereignisse beschädigt oder zerstört wird:
- das Schiff strandet, kollidiert, schlägt leck oder geht unter das Fahrzeug wird aufgrund der Wetterlage oder auf Grund des Seegangs über Bord gespült
- das Fahrzeug deshalb über Bord geht, weil der Kapitän anordnet, Ihr Fahrzeug zu opfern, um die Fähre, die Passagiere oder die Ladung zu retten.
Zulassungs-,Verwaltungs- und Überführungskosten
Bei einem versicherten Totalschaden, Zerstörung oder Verlust des Fahrzeugs ersetzen wir Ihnen die Kosten für die Zulassung des Ersatzfahrzeugs bis 200 € sowie die Überführungs- und Verzollungskosten bis 1.000 €.
Transportschaden
Versichert sind Schäden am Fahrzeug beim privaten Transport. Voraussetzung dafür ist ein Unfall des Transportmittels, auf dem das versicherte Fahrzeug befördert wird.
Vandalismus
Versichert sind Vandalismus-Schäden am Fahrzeug durch mut- oder böswillige Handlungen von Personen, die nicht berechtigt sind, das Fahrzeug zu gebrauchen.
Vorsorgeversicherung 30%
Ist der Marktwert zum Schadenzeitpunkt infolge von Wertsteigerung höher als der vereinbarte Versicherungswert, beträgt die Höchstentschädigung 130 % des vereinbarten Versicherungswertes (beitragsfreie Vorsorgeversicherung).
Vollkaskoversicherung
Leistungen der Teilkasko inklusive
In der Vollkaskoversicherung sind alle Leistungen der Teilkasko automatisch enthalten.
Schäden durch selbst verschuldete Unfälle
Versichert sind Schäden am eigenen Fahrzeug, die durch einen selbst verursachten Unfall entstehen
Zusatzbausteine und Garagenversicherung
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Garagenversicherung | wählbar nach Bedarf | |||
Die Classic-Car Garagenversicherung kann nur für außer Betrieb gesetzte Fahrzeuge abgeschlossen werden, sofern keine Ruheversicherung besteht. Während der Dauer der Garagenversicherung muss das Fahrzeug einem Einstellraum oder einem umfriedeten Gelände dauerhaft abgestellt werden und darf außerhalb der Räumlichkeiten auch nicht gebraucht werden. Versicherungsumfang:
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Vollkaskoplus | wählbar nach Bedarf | |||
Die Vollkaskoplus ist eine Erweiterung der bestehenden Vollkaskoversicherung. Sie kann beim Abschluss Ihrer Classic-Car-Versicherung als Zusatzbaustein gegen einen Mehrbeitrag hinzu gebucht werden.
Mit der Vollkaskoplus ist das Fahrzeug gegen alle Schäden versichert, die nicht explizit ausgeschlossen sind .
Bei der Vollkaskoplus werden über die normalen Leistungen der Vollkaskoversicherung hinaus weitere Schäden bezahlt. Sie wird für Pkw ab 30 Jahren und einem Mindestmarktwert ab 25.000 € sowie der Zustandsnote 2 angeboten. Dabei gilt im Schadenfall die normale in der Vollkaskoversicherung vereinbarte Selbstbeteiligung. Einige Schadenbeispiele, bei denen der Vollkaskoplus Versicherungsschutz besteht:
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Auslandsschadenschutz | wählbar nach Bedarf | |||
Der Auslandsschadenschutz schützt Sie umfassend auf Reisen: Werden Sie im Ausland unverschuldet in einen Unfall verwickelt, regulieren wir den Schaden für Sie: Schnell und problemlos nach deutschem Recht - so als wäre Ihr Unfallgegner bei uns versichert. Damit stellen wir sicher, dass Sie nicht Monate oder gar Jahre auf Ihr Geld warten müssen. Vorteile sind zum Beispiel:
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Fahrerschutz | wählbar nach Bedarf | |||
Eine Vollkasko für den Fahrer: Die Fahrerschutzversicherung kommt für den Personenschaden des Fahrers auf, wenn dieser durch einen Unfall verletzt wird. In der klassischen Kfz-Haftpflichtversicherung haben alle Insassen Ihres PKWs Anspruch auf Entschädigung, während der Fahrer nicht genügend abgesichert ist.
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Was kostet die ADAC Classic-Car-Versicherung?
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Oldtimerversicherung berechnenWann leistet die Classic-Car-Versicherung? Wann leistet sie nicht?
- Wenn Sie einen Unfall verursacht haben, zahlt die Kfz-Haftplicht Schäden von Anderen, die Vollkaskoversicherung auch die Schäden am eigenen Oldtimer.
- Wenn Sie im Auto mit einem Mietwagen einen Unfall verursachen, ist eine etwaige Unterversicherung über die Mallorcapolice der Haftpflichtversicherung abgedeckt.
- Wenn Ihr Oldtimer durch Vandalismus beschädigt wurde, tritt bereits die Teilkasko der Classic-Car-Versicherung dafür ein.
- Wenn ein Marder im Auto Kabel zerbeißt, zahlt die Teilkaskoversicherung die Reparaturkosten.
- Wenn Sie einen Unfall verursachen, weil Sie unter Drogen oder Alkoholeinfluss stehen.
- Wenn Sie einen defekten Oldtimer ohne gültigen TÜV gefahren sind.
- Wenn Sie Ihren Oldtimer vorsätzlich beschädigt haben.
- Für Schäden, die bei einer behördlich genehmigten Veranstaltung, bei der es auf die Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit ankommt entstehen.
Was Sie noch zur Classic-Car-Versicherung wissen sollten
Welche Fahrzeuge können versichert werden?
- Pkw ab 20 Jahren mit einem Mindestwert von 5.000 €
- Krafträder ab 30 Jahren
- Sonstige Fahrzeuge ab einem Mindestalter von 40 Jahren, wie z.B. Lastkraftwagen, Feuerwehrfahrzeuge, Traktoren und Wohnmobile. Diese Fahrzeuge dürfen nicht mehr der ursprünglichen Nutzung unterliegen.
Was bedeutet Marktwert?
Die Fahrzeuge können zum Marktwert versichert werden.
- Marktwert
Der Marktwert ist der durchschnittliche auf dem Markt zu erzielende An- bzw. Verkaufspreis. Er ist mehrwertsteuerneutral und versteht sich als Endpreis.
Welche Unterlagen sind zum Abschluss einer Classic-Car-Versicherung notwendig?
Zum Abschluss der Classic-Car-Versicherung ist generell eine Kurzbewertung vorzuweisen. Die Kurzbewertung kann jedoch auch nachgereicht werden.
Muss der Alltags-Pkw bei der ADAC Autoversicherung versichert sein?
Nein, der Alltags-Pkw kann auch bei einer anderen Gesellschaft versichert sein.
Trotzdem können Sie als ADAC Mitglied bei der ADAC Autoversicherung für Ihr Alltags-Fahrzeug von einem Rabatt bis zu 10% profitieren.
Was ist der Unterschied zwischen in einer Ruheversicherung und einer Garagenversicherung?
Sowohl die Garagenversicherung, als auch die Ruheversicherung bieten Versicherungsschutz für ein nicht zugelassenes Fahrzeug.
Versicherungsumfang:
- Kfz-Haftpflicht
- Teilkaskoversicherung
- demontierte Fahrzeugteile sind während der Reparatur oder Restaurierung, welche an dem regelmäßigen Abstellort des Fahrzeuges unter Verschluss gehalten werden, bis max. 3.000 € versichert.
Voraussetzung:
Das Fahrzeug muss in einem Einstellraum oder einem umfriedeten Gelände dauerhaft abgestellt werden und darf außerhalb der Räumlichkeiten auch nicht gebraucht werden.
Die Ruheversicherung gilt nach Stilllegung Ihres Fahrzeugs beitragsfrei bis zum Zeitpunkt der Wiederanmeldung, jedoch höchstens für 18 Monate.
Außerdem tritt Sie auch bei einem Saisonkennzeichen außerhalb des angegebenen Saisonzeitraums in Kraft.
Die Garagenversicherung kann nach Bedarf gegen einen Mehrbeitrag für außer Betrieb gesetzte Fahrzeuge abgeschlossen werden, sofern keine Ruheversicherung (mehr) besteht. Z.B.:
- Die beitragsfreie Zeit der Ruheversicherung von 18 Monaten ist abgelaufen und das Fahrzeug soll weiterhin nicht zugelassen, aber versichert werden.
- Sie haben ein abgemeldetes Fahrzeug erworben und möchten dieses für den Dauer einer Reparatur versichern.
Die Garagenversicherung endet automatisch, sobald Ihr Oldtimer zum Verkehr zugelassen wird.