Ihre ADAC Privathaftpflichtversicherung
- Weltweiter Schutz bei Personen-, Sach- und Vermögensschäden
- Ohne generelle Selbstbeteiligung
- Zwei Tarife mit hohen Deckungssummen, ganz nach Bedarf wählbar
Die private Haftpflichtversicherung des ADAC - Ihr starker Partner für einen sorgenfreien Alltag
Ein verschütteter Rotwein, ein hinuntergeworfenes Smartphone oder eine zerbrochene Glasscheibe. Unfälle bzw. Missgeschicke, die schnell passieren und teure Folgen haben können.
Denn wenn Sie einen Schaden verursachen, egal ob ein ärgerlicher Sachschaden oder ein Personenschaden mit schwerwiegenden Folgen, müssen Sie als Verursacher für diesen aufkommen. Im schlimmsten Fall bedroht die Schadenersatz-Forderung Ihre finanzielle Existenz. Um das zu vermeiden, können Sie jetzt einfach vorsorgen. Mit der Privaten Haftpflichtversicherung des ADAC sind Sie immer auf der sicheren Seite.Wann greift die Privathaftpflichtversicherung?
Ein Unfall oder ein Missgeschick passieren schnell. Wenn durch Ihre Schuld ein Schaden entsteht, müssen Sie als Privatperson für diesen aufkommen.Eine private Haftpflichtversicherung prüft bei einem Schaden immer, ob Sie für den Schaden haftbar gemacht werden können. Wenn ja, zahlt sie den Schaden. Wenn Sie für den Schaden nicht haftbar gemacht werden können, wehrt die Privathaftpflichtversicherung den Schaden ab. Die private Haftpflichtversicherung greift bei
1) Personenschäden
Ob beim Sport oder auf der Straße, in vielen alltäglichen Situationen kann ein Personenschaden schnell passieren. Wird durch Ihr Verschulden eine Person verletzt oder gar getötet, übernimmt Ihre Privathaftpflichtversicherung die Schadenersatzforderungen.2) Vermögensschäden
Sie verletzen bei einem durch Sie verursachten Unfall einen Dritten, dieser bricht sich dabei den Arm und kann mehrere Wochen am Stück nicht arbeiten. Die andere Person erleidet deshalb einen finanziellen Verlust, für den Ihre Private Haftpflichtversicherung aufkommt.3) Sachschäden
Einmal kurz unachtsam gewesen und die Pfanne rutscht aus der Hand – schon ist ein Sprung im Parkett. Ihr Vermieter fordert nun Ersatz für den Schaden. Wenn Sie einer anderen Person einen Schaden zufügen, müssen Sie für den Schaden aufkommen. Die Private Haftpflichtversicherung übernimmt dann die entstandenen Kosten für Sie – auch bei Gefälligkeitshandlungen wie einem Umzug oder Blumengießen beim Nachbarn.Sie haben Interesse an der ADAC Privathaftpflichtversicherung? Berechnen Sie jetzt Ihren persönlichen Beitrag mit unserem Online Tarifrechner.
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Starke Gründe für die ADAC Privathaftpflichtversicherung
Tarifvergleich: Die private Haftpflichtversicherung des ADAC
1) Solide Grundabsicherung
Im Tarif Basis bieten wir Ihnen eine günstige, solide Grundabsicherung mit einer Deckungssumme von 10 Mio. €.2) Umfassende Absicherung
Im Tarif Exklusiv erhalten Sie ein großes Spektrum an Leistungen, auch bei Schäden durch deliktsunfähige Kinder. Mit einer hohen Deckungssumme von 50 Mio. € und einer maximalen Entschädigungssumme von 15 Mio. € je geschädigter Person erhalten Sie eine umfassende Absicherung in vielen privaten Lebensbereichen. Mit Bestleistungsgarantie im Schadenfall.Was ist in der Privathaftpflichtversicherung versichert?
Folgende Leistungen sind in beiden Tarifen der ADAC Privathaftpflichtversicherung enthalten:- Weltweiter Schutz vor den finanziellen Folgen von Vermögen-, Sach- und Personenschäden
- Schutz bei Mietsachschäden in Wohnräumen, Hotels und Ferienwohnungen
- Schutz beim Gebrauch nicht versicherungspflichtiger Fahrzeuge wie Fahrräder und Pedelecs
- Abwehr nicht berechtigter Forderungen
Leistungen im Überblick
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Tarif Basis
Ab 39,90 €/Jahr
Jetzt berechnen |
Tarif Exklusiv
Ab 64,90 €/Jahr
Jetzt berechnen |
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Absicherung gegen Schadenersatzansprüche |
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Wenn Sie privat z. B. als Fußgänger, Radfahrer oder beim Freizeitsport unbeabsichtigt einen Personen-, Sach- oder Vermögensschaden verursachen, dann werden berechtigte Schadenersatzansprüche, je nach gewähltem Tarif, bis zur vereinbarten Deckungssumme für Sie reguliert.
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Forderungs-Ausfalldeckung, auch bei Vorsatz |
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Wenn Sie von einem Dritten nachweislich geschädigt werden, kann es passieren, dass dieser aufgrund von Zahlungs- oder Leistungsunfähigkeit seiner Schadenersatzpflicht nicht oder nur teilweise nachkommen kann. Geschieht dies, übernehmen wir Ihren entstandenen Schaden.
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Auslandsschutz |
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Wir übernehmen weltweit
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Garantieleistungen |
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Unsere Leistungsgarantien bieten Ihnen eine sorgenfreie Absicherung und einen starken Haftpflichtschutz ohne Leistungslücken:
1) Bestleistungs- und BesitzstandgarantieKönnen Sie mittels Bedingungen belegen, dass Sie in Bezug auf die Deckung der Haftpflichtansprüche sowie des Leistungsumfangs bzw. der Entschädigungsgrenzen bei einem anderen Versicherer besser gestellt gewesen wären, reguliert die ADAC Privathaftpflichtversicherung analog dieser Bedingungen. Wir erweitern die Leistungen sowie die Entschädigungsgrenzen.Die Selbstbehalte bleiben davon unberührt. 2) DifferenzdeckungSolange Ihr Vorvertrag besteht, garantieren wir Ihnen die Deckung von Leistungslücken.3) InnovationsgarantieWir garantieren Ihnen die aktuellsten Bedingungen. |
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Deliktunfähige Kinder |
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Im Familienvertrag sind Schäden durch nicht deliktfähige Kinder oder nicht deliktfähige, mitversicherte Personen, sofern sie mit dem Versicherungsnehmer in häuslicher Gemeinschaft leben, mitversichert. Wir zahlen im Tarif Exklusiv Schäden bis zur Deckungssumme (keine Höchstentschädigung). |
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Internetschutz |
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Wir übernehmen Schäden, die durch den elektronischen Datenaustausch, z.B. Schäden aus übertragenen Computerviren, entstehen.
Nicht versichert sind Ansprüche aus
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Schutz für Immobilien-Eigentümer |
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Versicherungsschutz der privaten Haftpflichtversicherung besteht für
Wir leisten bis zur jeweiligen Versicherungssumme. |
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Verlust fremder Schlüssel |
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Wir übernehmen die Kosten, wenn Sie private Schlüssel von fremden Schlössern verlieren, z.B. von Ihrer Mietwohnung.
Bei Verlust eines beruflich genutzten Schlüssels zu einem fremden Schloss, der sich dauerhaft in Ihrem Besitz befindet, übernimmt die Privathaftpflichtversicherung den Schaden im Tarif Exklusiv bis zur Versicherungssumme. |
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Neuwertentschädigung für Schäden an Sachen Dritter |
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Der Versicherer leistet auf Wunsch des Versicherungsnehmers für Sachschäden Schadenersatz zum Neuwert. Die Höchstentschädigung je Versicherungsfall beträgt 3.000 EUR.
Voraussetzungen sind: • Es liegt ein Totalschaden vor. • Die Sache war zum Zeitpunkt des Schadenereignisses nicht älter als 12 Monate. • Ein anderer Versicherer ist nicht zur Leistung verpflichtet. Ausgeschlossen bleiben Schäden an: • Computern jeder Art. • mobilen Kommunikationsmitteln jeder Art. • Spieleelektronik. • tragbaren Musik- oder Videowiedergabegeräten. • Film- und Fotoapparaten. • Brillen. • gemieteten oder geliehenen Sachen. |
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Betrieb einer Photovoltaikanlage |
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Im Tarif Exklusiv gilt: Versichert sind Inhaber/Betreiber einer Solar/ Photovoltaikanlage zur Versorgung mitversicherter Immobilien inklusive der Einspeisung in das Stromnetz eines Energieversorgers. |
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Geliehene oder gemietete Gegenstände |
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Wir übernehmen
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Allmählichkeitsschäden |
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Allmählichkeitsschäden sind Sach-, Personen- oder Vermögensschäden, die schleichend über einen längeren Zeitraum durch unbemerkte Einwirkungen wie Feuchtigkeit, Hitze, Gase oder Rauch entstehen. Im Gegensatz zu plötzlichen Unfällen entwickeln sie sich über Wochen oder Jahre.
Wir übernehmen die Schäden bis zur gültigen Versicherungssumme des gewählten Tarifs. |
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Gebrauch von Land-, Luft- und Wasserfahrzeugen |
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Versichert sind Haftpflicht-Schäden durch folgende Wasserfahrzeuge:
Zudem versichert ist der Gebrauch von
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Schäden bei Nachbarschafts-Hilfe (Gefälligkeitsschäden) |
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Die private Haftpflichtversicherung erstattet Schäden, die Sie als Versicherungsnehmer bei privater, unentgeltlicher Hilfeleistung für Dritte verursachen. Wir erstatten
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Be- und Entladeschäden an einem fremden Kfz |
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Wir übernehmen Schäden durch Be- und Entladen, die Sie einem Dritten an dessen Kfz zugefügt haben. Wir erstatten bis zu 10.000 € je Versicherungsfall mit einem Selbstbehalt von 150 €.
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Hüten von fremden Hunden und Reiten von fremden Pferden |
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Wir übernehmen Schäden bis 1.000 € je Versicherungsfall, die Sie als nicht gewerbsmäßiger Hüter von fremden Hunden und Pferden, als Reiter fremder Pferde oder als Fahrer von fremder Tier-Fuhrwerke (z.B. Kutsche) verursachen. Versichert sind 1.000 € je Versicherungsfall.
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Selbständige/Nebenberufliche Tätigkeiten |
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Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht aus selbständiger oder nebenberuflicher Tätigkeit bis zu maximal 12.000 € Jahresumsatz. Bei dieser selbstständigen, nebenberuflichen Tätigkeit muss es sich handeln um:
a) Flohmarkt- und Basarverkauf, b) Änderungsschneiderei, Handarbeiten, c) Zeitungs-, Zeitschriften- und Prospektzustellung und Botendienste, d) Annahme von Sammelbestellungen, e) Markt- und Meinungsforschung, Daten- und Texterfassung, Übersetzungen f) die Erteilung von Nachhilfe- und Musikunterricht sowie Fitnesskursen, g) den Vertrieb von Kosmetik, Haushaltsartikeln, Bekleidung, Schmuck, Kunsthandwerk, h) die Betätigung als Alleinunterhalter, Friseur, Fotograf oder Gärtner. Ausgeschlossen sind Urheberrechtsverstöße. |
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Schäden durch häusliche Abwässer |
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Wenn z.B. Ihre Waschmaschine ausläuft und die Wohnung unter Ihnen beschädigt, zahlen wir den dabei entstandenen Schaden.
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Entgeltliche Tätigkeit als Tagesmutter |
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Versichert sind Haftpflichtansprüche aus der erlaubten entgeltlichen oder unentgeltlichen Tätigkeit als:
Nicht versichert sind Schäden:
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Schäden als Ehrenamtlicher oder Freiwilliger |
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Versichert sind Schäden z.B. durch die Mitarbeit
Die Privathaftpflichtversicherung leistet nicht, wenn z.B. eine Vereins- oder Betriebshaftpflichtversicherung greift. |
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Halter von zahmen Haus- bzw. Kleintieren |
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Versichert sind Schäden durch zahme Haustiere, gezähmte Kleintiere und Bienen. Kein Versicherungsschutz besteht für Hunde (Ausnahme: Assistenzhunde), Reit- und Zugtiere, wilde Tiere oder Tiere für gewerbliche/landwirtschaftlichen Zwecken.
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Halter von wilden Tieren |
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Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Halter oder Hüter von wilden Kleintieren (z. B. Spinnen, Frösche, Skorpione und Schlangen), wenn es sich dabei um erlaubte und – soweit genehmigungspflichtig – genehmigte Haltung und Hütung im Haushalt des Versicherungsnehmers zu privaten Zwecken handelt. Im Tarif Exklusiv erstatten wir die angefallenen Kosten bis 1.000 €. |
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Was kostet eine Privathaftpflichtversicherung?
Jahresbeitrag für ADAC Mitglieder inkl. 10% Rabatt
| Vertragsart | Tarif Basis | Tarif Exklusiv bis 60 Jahre | Tarif Exklusiv ab 60 Jahre |
|---|---|---|---|
Einzelvertrag |
39,90 € |
64,90 € |
54,90 € |
Familienvertrag |
69,90 € |
99,90 € |
89,90 € |
Jahresbeitrag für Kunden ohne ADAC Mitgliedschaft
| Vertragsart | Tarif Basis | Tarif Exklusiv bis 60 Jahre | Tarif Exklusiv ab 60 Jahre |
|---|---|---|---|
Einzelvertrag |
44,30 € |
72,11 € |
61,00 € |
Familienvertrag |
77,67 € |
111,00 € |
99,89 € |
Wann zahlt die Privathaftpflichtversicherung, wann zahlt sie nicht?
- wenn Sie als Versicherungsnehmer einen privaten Personen-, Sach- oder Vermögensschaden an einem Dritten verursachen, auch im Ausland
- wenn eine im Familienvertrag mitversicherte Person einen privaten Personen-, Sach- und Vermögensschaden an einem Dritten verursacht, auch im Ausland
- wenn Sie oder eine mitversicherte Person für den Schaden haftbar gemacht werden können
- wenn es sich beim Schaden um einen versicherten Fall handelt
- wenn Ihr im Familienvertrag mitversichertes, deliktsunfähiges Kind einen Schaden verursacht hat und es trotz Deliktsunfähigkeit in Ihrem Interesse ist, dass wir den Schaden regulieren
- wenn Sie oder eine im Familienvertrag mitversicherte Person im Schadenfall belegen können, dass ein Wettbewerber für den Schadenfall bessere Konditionen bietet - mit der Bestleistungsgarantie regulieren wir den Schaden zu den besseren Konditionen
- wenn Sie zur ADAC Privathaftpflichtversicherung wechseln möchten und Ihr bestehender Versicherungsvertrag im Vergleich zu uns Deckungslücken aufweist, regulieren wir auch in der Übergangszeit schon zu unseren Versicherungsbedingungen
- wenn Sie oder eine im Familienvertrag mitversicherte Person einen Personen-, Sach- oder Vermögensschaden an einem Dritten im Rahmen einer gewerblichen oder beruflichen Tätigkeit verursachen
- wenn der Schaden vorsätzlich herbeigeführt wurde
- wenn der Schaden durch Abnutzung und Verschleiß entstanden ist
- wenn Sie sich selbst oder einer mitversicherten Personen einen Schaden zufügen
- wenn es sich um einen Schaden Ihrer Angehörigen handelt, die mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft leben
- wenn es sich um einen Folgeschaden nach Abhandenkommen von Sachen handelt (z.B. Einbruch-Schaden nach Schlüsselverlust)
- wenn Sie z.B. einen Personen-Schaden mit Ihrem Kfz verursachen (Kfz-Haftpflichtversicherung)
Sie haben Interesse an der ADAC Privathaftpflichtversicherung? Berechnen Sie jetzt Ihren persönlichen Beitrag mit unserem Online Tarifrechner.
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Für wen lohnt sich die Private Haftpflichtversicherung des ADAC?
Eine Privathaftpflichtversicherung ist immer wichtig. Egal, ob Sie gerne reisen, viel Sport machen oder in der Rente als Ehrenamtlicher Helfer unterwegs sind. Sobald Sie 18 Jahre alt sind, ist die Privathaftpflichtversicherung unerlässlich - denn ein Missgeschick ist schnell passiert und nach deutschem Recht haften Sie als eine volljährige Person grundsätzlich in unbegrenzter Höhe mit Ihrem Privatvermögen.Wichtig: Volljährige, ledige Kinder sind in der ADAC Privathaftpflichtversicherung über den Familienvertrag weiterhin mitversichert solange Sie sich in der beruflichen Erstausbildung, im Erst-Studium oder einem freiwillig sozialen/ökologischen Jahr befinden.
Wer ist versichert?
Der Einzelvertrag (für Singles)
- Sichert Sie als alleinige Person ab.
- Hausangestellte oder andere Dienstleister wie Ihr Gärtner sind mitversichert.
- Ideal für alle Singles ohne Kinder. Wenn sich Ihre Ansprüche ändern, können Sie den Schutz jederzeit erweitern.
Der Familienvertrag (für Paare & Familien)
Bietet umfassenden Schutz für Sie und Ihre Liebsten in einem einzigen Vertrag. Mitversichert sind- Ihr Ehe- oder eingetragene Lebenspartner im selben Haushalt
- Ihre minderjährigen, unverheirateten Kinder
- Ihre volljährigen, unverheirateten Kinder (Studenten, Azubis, Schüler), solange sie sich in der ersten Ausbildung und im ersten Studium befinden
- Ihre Eltern, Großeltern und Schwiegereltern in häuslicher Gemeinschaft oder im Pflegeheim
Zur Familienhaftpflicht des ADAC
Häufige Fragen zur Privaten Haftpflichtversicherung
Ist eine Private Haftpflichtversicherung Pflicht?
Nein, die Privathaftpflichtversicherung ist vom Gesetzgeber nicht vorgeschrieben. Dennoch ist sie dringend zu empfehlen, da mit einem geringen Kostenaufwand auch die höchsten Deckungssummen abgesichert werden können.Kann der Vermieter eine Private Haftpflichtversicherung verlangen?
Nein. Dies kann der Vermieter nicht ohne weiteres fordern. Für den Mieter besteht keine Verpflichtung, eine Privathaftpflichtversicherung abzuschließen. Allerdings muss er verursachte Schäden in der Mietwohnung ersetzen, weshalb sich der Abschluss einer privaten Haftpflichtversicherung lohnt.Zahlt die Private Haftpflichtversicherung bei einem eigenen Schaden?
Nein. Sie zahlt nur bei einem Fremdschaden. Bei einem Schaden, den sich der Versicherer aus Versehen selbst zugefügt hat, zahlt sie nicht. Auch Schäden, die Sie aufgrund mitversicherter Angehöriger erleiden, zahlt die Privathaftpflichtversicherung nicht.Weitere Fragen und Antworten zur Privaten Haftpflichtversicherung
Zahlt die Private Haftpflichtversicherung bei Schäden von Kindern?
- das Kind deliktsfähig ist – es also überhaupt haftbar gemacht werden kann,
- Sie Ihre Aufsichtspflicht vernachlässigt haben.
Haben Sie als Elternteil die Aufsichtspflicht verletzt, sind Sie verantwortlich und müssen den Schaden zahlen – das Alter und der Entwicklungsstand des Kindes spielen dabei eine wichtige Rolle.
Haben die Eltern ihre Aufsichtspflicht nicht verletzt und ist das Kind noch deliktunfähig, ist niemand haftbar. Ihre Privathaftpflichtversicherung leistet dennoch, wenn:
- Es liegt in Ihrem Interesse, den Schaden zu regulieren (z. B. um den Nachbarschaftsfrieden zu wahren).
- Bei Eintritt des Schadens war kein Dritter zur Aufsicht verpflichtet. Das Kind befand sich zu dieser Zeit auch nicht in fremder Obhut.
- Es ist kein anderer Versicherer zur Leistung verpflichtet.
Wann zahlt die Privathaftpflichtversicherung bei Schlüsselverlust?
Damit hängt die Frage, wann die Privathaftpflichtversicherung bei Schlüsselverlust leistet, von der Art des verlorenen Schlüssels ab:
- Fremdschlüssel: Verlieren Sie z.B. den Schlüssel zu Ihrer Mietwohnung oder den Schlüssel zu den Büroräumen, den Ihr Arbeitgeber Ihnen überlassen hat, übernimmt die Private Haftpflichtversicherung die Kosten für den Austausch der Schlösser.
- Schlüssel zur Eigentumswohnung: Die Private Haftpflichtversicherung ersetzt in dem Fall die Schäden, die Sie Dritten, in dem Fall der Hausgemeinschaft, zufügen. Ihr Miteigentumsanteil wird bei der Kostenerstattung abgezogen.
- Schlüssel zum eigenen Haus: Verlieren Sie Ihre eigenen Hausschlüssel, müssen Sie die Kosten selbst tragen. Die Privathaftpflichtversicherung leistet keinen Ersatz.
Brauche ich eine Privathaftpflichtversicherung zum Skifahren?
- Telefon: +49 89 76 76 43 00
- Mail: privathaftpflicht@adac.de
Kann ich die Privathaftpflichtversicherung steuerlich absetzen?
Mehr Informationen
Brauchen Studenten oder Auszubildende eine eigene Private Haftpflichtversicherung?
Vergleich Haftpflicht und Privathaftpflicht - Was ist der Unterschied?
Daneben gibt es andere Haftpflichtversicherungen, die unterschiedliche spezielle Lebensbereiche abdecken, darunter
- die Kfz-Haftpflichtversicherung
- die Tierhalterhaftpflicht
- Versicherungen für Hausbesitzer wie die Haus- und Grundbesitzer-, die Bauherren- und die Gewässerschaden-Haftpflicht.
Hundehaltung, Autofahren, Ölheizungsnutzung, Hausbau und Hausbesitz müssen Sie separat absichern. Auch für berufliche Tätigkeiten ist eine spezielle Absicherung wichtig: Mit der Berufshaftpflichtversicherung schützen sich insbesondere Beamte, Angestellte im öffentlichen Dienst und Freiberufler zuverlässig vor berufsspezifischen Haftungsrisiken.