pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden
Ihre ADAC Privathaftpflichtversicherung
Die Absicherung für ADAC Mitglieder gegen Schadenersatzansprüche im privaten Bereich.
- Starker Schutz nach Bedarf mit Einzel- oder Familienvertrag
 - Erhöhte Deckungssumme und Leistungen für deliktsunfähige Kinder im Tarif Exklusiv
 - Absicherung von Schäden mit nicht zulassungs- und versicherungspflichtigen Fahrzeugen
 
Was leistet die Privathaftpflichtversicherung des ADAC?
- Tarif Basis: solide Grundabsicherung
 - Tarif Exklusiv: Erhöhte Deckungssumme und zusätzliche Leistungen
 
| Leistungen | Basis ab 41 € | Exklusiv ab 55 € | 
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             Verkürzte Darstellung  | 
        
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             Deckungssumme je Versicherungsfall 
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             5 Mio. €  | 
        
             
                10 Mio. €
             
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             Höchstersatzleistung 
            für alle Fälle eines Versicherungsjahres  | 
        
             10 Mio. €  | 
        
             20 Mio. €  | 
    
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             Absicherung gegen Schadenersatzansprüche 
            Wenn Sie privat z. B. als Fußgänger, Radfahrer oder beim Freizeitsport unbeabsichtigt einen Personen-, Sach- oder Vermögensschaden verursachen, dann werden berechtigte Schadenersatzansprüche bis zur vereinbarten Deckungssumme für Sie reguliert.  | 
        
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             Abwehr unberechtigter Ansprüche 
            Wir prüfen Schadenersatzansprüche gegen Sie auf ihre Richtigkeit und wehren unberechtigte Ansprüche ab.  | 
        
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             Versicherte Bereiche  | 
        
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             Kraftfahrzeuge 
            Zur Absicherung Ihrer Mobilität sind Schäden versichert, die durch die Benutzung bestimmter nicht zulassungs- und versicherungspflichtiger Kraftfahrzeuge verursacht werden (z. B. Pedelecs, ohne Anfahrhilfe oder mit Anfahrhilfe bis maximal 6 km/h und jeweils einer bauartbedingten Motorunterstützung bis zu einer Höchstgeschwindigkeit von maximal 25 km/h).  | 
        
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             Freizeitsport 
            Ob zu Lande oder zu Wasser: Viele Ihrer Freizeit- und Sportaktivitäten sind mitversichert. Das gilt für das Radfahren ebenso wie für die Nutzung von bestimmten nicht motorisierten Wassersportfahrzeugen (z. B. Kanu, Surfbrett).  | 
        
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             Privater elektronischer Datenaustausch und Internetnutzung 
            Ihre ADAC Privathaftpflicht-Versicherung kommt für Schäden auf, die Sie unabsichtlich durch die Übermittlung und Bereitstellung elektronischer Daten im Internet, per E-Mail oder mittels Datenträger verursachen.  | 
        
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             Schlüsselverlust 
            Im Fall des Verlustes von privaten Schlüsseln bzw. Code- Karten (z. B. Hotel-, Mietwohnungsschlüssel) kommt Ihre Versicherung für Schäden auf.  | 
        
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             Forderungsausfalldeckung 
            Wenn Sie von einem Dritten geschädigt werden, kann es passieren, dass dieser aufgrund von Zahlungs- oder Leistungsunfähigkeit seiner Schadenersatzpflicht nicht oder nur teilweise nachkommen kann. Geschieht dies, übernehmen wir den entstandenen Schaden.  | 
        
             
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             Deliktsunfähige Kinder 
            Auch, wenn Sie Ihre Aufsichtspflicht nicht verletzen, kann es passieren, dass Ihre Kinder einen Schaden verursachen. Mit einem Familienvertrag der ADAC Privathaftpflicht-Versicherung übernehmen wir die entstandenen Kosten.  | 
        
             
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             Be- und Entladen von KFZ 
            Sollte Ihnen beim Be- und Entladen des von Ihnen geführten Kraftfahrzeuges ein Missgeschick passieren und Sie beschädigen ein anderes Fahrzeug, ist der entstandene Schaden mitversichert.  | 
        
             
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             Ehrenamtliche Tätigkeiten 
            Wenn Sie in der Ausübung einer ehrenamtlichen Tätigkeit unbeabsichtigt einen Schaden verursachen, dann kommen wir für die entstandenen Kosten auf.  | 
        
             
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Haftpflichtschutz auch für Ihre Mobilität und auf Reisen
Zudem sind Sie auf Reisen bei Mietsachschäden, z.B. in einer Ferienwohnung, versichert. Sie erhalten 30.000 € je Versicherungsfall mit einer Selbstbeteiligung von 100 € je Versicherungsfall und 60.000 € pro Versicherungsjahr.
Bestätigung Privathaftpflichtversicherung: wie bekomme ich diese?
Sie fahren nach Italien in Ihren Skiurlaub und benötigen die erforderliche Bestätigung, dass Sie eine Privathaftpflichtversicherung abgeschlossen haben? So können Sie diese Bestätigung (derzeit nur in deutscher Sprache) bei uns anfordern:
- Telefon: +49 89 76 76 43 00
 - Mail: privathaftpflicht@adac.de
 
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