Private Haftpflichtversicherung: Fußball kracht in eine Fensterscheibe, im Hintergrund kleiner Junge im Garten

Ihre ADAC Privathaftpflichtversicherung

Die starke Absicherung in Ihrem privaten Alltag.
  • Weltweiter Schutz bei Personen-, Sach- und Vermögensschäden
  • Ohne generelle Selbstbeteiligung
  • Zwei Tarife mit hohen Deckungssummen, ganz nach Bedarf wählbar
Ab 39,90 € im Jahr!


Die private Haftpflichtversicherung des ADAC - Ihr starker Partner für einen sorgenfreien Alltag

Ein verschütteter Rotwein, ein hinuntergeworfenes Smartphone oder eine zerbrochene Glasscheibe. Unfälle bzw. Missgeschicke, die schnell passieren und teure Folgen haben können.

Denn wenn Sie einen Schaden verursachen, egal ob ein ärgerlicher Sachschaden oder ein Personenschaden mit schwerwiegenden Folgen, müssen Sie als Verursacher für diesen aufkommen. Im schlimmsten Fall bedroht die Schadenersatz-Forderung Ihre finanzielle Existenz. Um das zu vermeiden, können Sie jetzt einfach vorsorgen. Mit der Privaten Haftpflichtversicherung des ADAC sind Sie immer auf der sicheren Seite.
Themen zur Privaten Haftpflichtversicherung

Wann greift die Privathaftpflichtversicherung?

Ein Unfall oder ein Missgeschick passieren schnell. Wenn durch Ihre Schuld ein Schaden entsteht, müssen Sie als Privatperson für diesen aufkommen. 
Eine private Haftpflichtversicherung prüft bei einem Schaden immer, ob Sie für den Schaden haftbar gemacht werden können. Wenn ja, zahlt sie den Schaden. Wenn Sie für den Schaden nicht haftbar gemacht werden können, wehrt die Privathaftpflichtversicherung den Schaden ab. Die private Haftpflichtversicherung greift bei

1) Personenschäden

Ob beim Sport oder auf der Straße, in vielen alltäglichen Situationen kann ein Personenschaden schnell passieren. Wird durch Ihr Verschulden eine Person verletzt oder gar getötet, übernimmt Ihre Privathaftpflichtversicherung die Schadenersatzforderungen.

2) Vermögensschäden

Sie verletzen bei einem durch Sie verursachten Unfall einen Dritten, dieser bricht sich dabei den Arm und kann mehrere Wochen am Stück nicht arbeiten. Die andere Person erleidet deshalb einen finanziellen Verlust, für den Ihre Private Haftpflichtversicherung aufkommt. 

3) Sachschäden

Einmal kurz unachtsam gewesen und die Pfanne rutscht aus der Hand – schon ist ein Sprung im Parkett. Ihr Vermieter fordert nun Ersatz für den Schaden. Wenn Sie einer anderen Person einen Schaden zufügen, müssen Sie für den Schaden aufkommen. Die Private Haftpflichtversicherung übernimmt dann die entstandenen Kosten für Sie – auch bei Gefälligkeitshandlungen wie einem Umzug oder Blumengießen beim Nachbarn.

Sie haben Interesse an der ADAC Privathaftpflichtversicherung? Berechnen Sie jetzt Ihren persönlichen Beitrag mit unserem Online Tarifrechner.
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Starke Gründe für die ADAC Privathaftpflichtversicherung

  • Schwarzes Häkchen im Kreis
    Geschützt nach Ihrem Bedarf
    Ob Grundabsicherung oder Rundumschutz: Sie wählen aus zwei Tarifen mit hohen Deckungssummen genau das, was zu Ihrem Alltag passt. Im Tarif Exklusiv profitieren Sie dank Bestleistungsgarantie im Schadenfall auch von besseren Leistungen anderer Anbieter - selbst wenn sie nicht in unseren Bedingungen stehen.
  • Schwarzes Häkchen im Kreis
    Abgesichert in vielen Lebenslagen
    Ob im Urlaub, zum Sport, beim Heimwerken, ob als Mieter, Eigentümer oder Bauherr: Die ADAC Privathaftpflicht-versicherung begleitet Sie durch Ihren Alltag – und darüber hinaus. In der Freizeit, auf Reisen und überall, wo Mobilität zum Leben gehört. Damit aus kleinen Missgeschicken keine großen Umwege werden.
  • Schwarzes Häkchen im Kreis
    Schutz für die ganze Familie
    Von der ersten Wohnung bis zum Mehrgenerationenhaushalt: Unsere Private Haftpflichtversicherung passt sich Ihrem Leben an. Und im Familientarif sind sogar mehrere Generationen in einem Haushalt gemeinsam geschützt. Für ein gutes Gefühl, das mitgeht. Egal, wie sich Ihr Leben entwickelt.

Tarifvergleich: Die private Haftpflichtversicherung des ADAC

Wählen Sie aus zwei Tarifen den Schutz, der zu Ihrem Leben passt.

1) Solide Grundabsicherung

Im Tarif Basis bieten wir Ihnen eine günstige, solide Grundabsicherung mit einer Deckungssumme von 10 Mio. €.

2) Umfassende Absicherung

Im Tarif Exklusiv erhalten Sie ein großes Spektrum an Leistungen, auch bei Schäden durch deliktsunfähige Kinder. Mit einer hohen Deckungssumme von 50 Mio. € und einer maximalen Entschädigungssumme von 15 Mio. € je geschädigter Person erhalten Sie eine umfassende Absicherung in vielen privaten Lebensbereichen. Mit Bestleistungsgarantie im Schadenfall.

Was ist in der Privathaftpflichtversicherung versichert?

Folgende Leistungen sind in beiden Tarifen der ADAC Privathaftpflichtversicherung enthalten:
  • Weltweiter Schutz vor den finanziellen Folgen von Vermögen-, Sach- und Personenschäden
  • Schutz bei Mietsachschäden in Wohnräumen, Hotels und Ferienwohnungen
  • Schutz beim Gebrauch nicht versicherungspflichtiger Fahrzeuge wie Fahrräder und Pedelecs
  • Abwehr nicht berechtigter Forderungen

Leistungen im Überblick

Tarif Basis
Ab 39,90 €/Jahr
Jetzt berechnen
Tarif Exklusiv
Ab 64,90 €/Jahr
Jetzt berechnen
Wenn Sie privat z. B. als Fußgänger, Radfahrer oder beim Freizeitsport unbeabsichtigt einen Personen-, Sach- oder Vermögensschaden verursachen, dann werden berechtigte Schadenersatzansprüche, je nach gewähltem Tarif, bis zur vereinbarten Deckungssumme für Sie reguliert.
Wenn Sie von einem Dritten nachweislich geschädigt werden, kann es passieren, dass dieser aufgrund von Zahlungs- oder Leistungsunfähigkeit seiner Schadenersatzpflicht nicht oder nur teilweise nachkommen kann. Geschieht dies, übernehmen wir Ihren entstandenen Schaden.

Wir übernehmen weltweit

  • Schäden bei einem vorübergehendem Auslandsaufenthalt in der EU, Schweiz, Norwegen, Island und Lichtenstein
  • Schäden bei einem vorübergehenden Auslandsaufenthalt von maximal 5 Jahren im übrigen Ausland
  • die Kaution bei Schäden im europäischen Ausland bis maximal 50.000 € je Versicherungsfall (Im Tarif Basis liegt die Jahres-Höchstentschädigung bei 100.000 €)
  • im Tarif Exklusiv Schäden durch den gelegentlichen Gebrauch fremder versicherungspflichtiger Kfz im europäischen Ausland bis zur Versicherungssumme
Unsere Leistungsgarantien bieten Ihnen eine sorgenfreie Absicherung und einen starken Haftpflichtschutz ohne Leistungslücken:

1) Bestleistungs- und Besitzstandgarantie

Können Sie mittels Bedingungen belegen, dass Sie in Bezug auf die Deckung der Haftpflichtansprüche sowie des Leistungsumfangs bzw. der Entschädigungsgrenzen bei einem anderen Versicherer besser gestellt gewesen wären, reguliert die ADAC Privathaftpflichtversicherung analog dieser Bedingungen. Wir erweitern die Leistungen sowie die Entschädigungsgrenzen. 

Die Selbstbehalte bleiben davon unberührt.

2) Differenzdeckung

Solange Ihr Vorvertrag besteht, garantieren wir Ihnen die Deckung von Leistungslücken.

3) Innovationsgarantie

Wir garantieren Ihnen die aktuellsten Bedingungen.

Im Familienvertrag sind Schäden durch nicht deliktfähige Kinder oder nicht deliktfähige, mitversicherte Personen, sofern sie mit dem Versicherungsnehmer in häuslicher Gemeinschaft leben, mitversichert.

Wir zahlen im Tarif Exklusiv Schäden bis zur Deckungssumme (keine Höchstentschädigung).

Wir übernehmen Schäden, die durch den elektronischen Datenaustausch, z.B. Schäden aus übertragenen Computerviren, entstehen.
  • Im Tarif Basis: max. 100.000 € im Jahr
  • Im Tarif Exklusiv: bis zur Versicherungssumme, keine Höchstentschädigungsgrenze

Nicht versichert sind Ansprüche aus
  • Software-Erstellung, -Handel, -Implementierung, -Pflege;
  • IT-Beratung, -Analyse, -Organisation, -Einweisung, -Schulung;
  • Netzwerkplanung, -installation, -integration, -betrieb, -wartung, -pflege;
  • Bereithaltung fremder Inhalte, z. B. Access-, Host-, Full-Service-Providing;
  • Betrieb von Datenbanken.

Versicherungsschutz der privaten Haftpflichtversicherung besteht für

  • Inhaber einer in Deutschland selbst bewohnten Wohnung/Haus
  • Inhaber eines im Ausland selbst genutzten Ferienhaus/Ferienwohnung
  • Inhaber eines selbst genutzten, fest installierten Wohnwagens
  • Selbst genutzte Nebengebäude auf dem Versicherungsgrundstück, die nicht zu Wohnzwecken genutzt werden (Schuppen, Gerätehäuser etc.)
  • Besitz eines im Inland selbst genutzten Zweifamilienhauses inkl. der Vermietung einer Einheit dieses Hauses
  • Inhaber eines unbebauten Grundstücks im Tarif Exklusiv bis 5.000 m²

Wir leisten bis zur jeweiligen Versicherungssumme.

Wir übernehmen die Kosten, wenn Sie private Schlüssel von fremden Schlössern verlieren, z.B. von Ihrer Mietwohnung.
  • Tarif Basis: bis 30.000 € mit einer Selbstbeteiligung von 100 €
  • Tarif Exklusiv: Schäden bis zur Versicherungssumme.

Bei Verlust eines beruflich genutzten Schlüssels zu einem fremden Schloss, der sich dauerhaft in Ihrem Besitz befindet, übernimmt die Privathaftpflichtversicherung den Schaden im Tarif Exklusiv bis zur Versicherungssumme.
Der Versicherer leistet auf Wunsch des Versicherungsnehmers für Sachschäden Schadenersatz zum Neuwert. Die Höchstentschädigung je Versicherungsfall beträgt 3.000 EUR.

Voraussetzungen sind:
• Es liegt ein Totalschaden vor.
• Die Sache war zum Zeitpunkt des Schadenereignisses nicht älter als 12 Monate.
• Ein anderer Versicherer ist nicht zur Leistung verpflichtet.

Ausgeschlossen bleiben Schäden an:
• Computern jeder Art.
• mobilen Kommunikationsmitteln jeder Art.
• Spieleelektronik.
• tragbaren Musik- oder Videowiedergabegeräten.
• Film- und Fotoapparaten.
• Brillen.
• gemieteten oder geliehenen Sachen.

Im Tarif Exklusiv gilt: Versichert sind Inhaber/Betreiber einer Solar/ Photovoltaikanlage zur Versorgung mitversicherter Immobilien inklusive der Einspeisung in das Stromnetz eines Energieversorgers.

Wir übernehmen

  • Schäden an gemietetem Inventar in Hotels/Motels: im Tarif Basis erstatten wir bis 30.000 € je Versicherungsfall (Selbstbehalt: 100 €, max. 60.000 € im Jahr), im Tarif Exklusiv übernehmen wir die Kosten bis zur Versicherungssumme
  • Schäden an geliehenem/gemietetem mobilen Inventar von Hotels/Ferienwohnungen/möblierten Appartements im Tarif Basis
  • Schäden an geliehenen/gemieteten Sachen bis 20.000 € im Tarif Exklusiv
Allmählichkeitsschäden sind Sach-, Personen- oder Vermögensschäden, die schleichend über einen längeren Zeitraum durch unbemerkte Einwirkungen wie Feuchtigkeit, Hitze, Gase oder Rauch entstehen. Im Gegensatz zu plötzlichen Unfällen entwickeln sie sich über Wochen oder Jahre.

Wir übernehmen die Schäden bis zur gültigen Versicherungssumme des gewählten Tarifs.
Versichert sind Haftpflicht-Schäden durch folgende Wasserfahrzeuge:
  • Ruder- / Paddelboote
  • Windsurfbretter bzw. Kitesportgeräte mit einer Seillänge bis zu 30 m
  • eigene Segelboote ohne Motor bis 5 Meter Rumpflänge
  • gelegentlicher Gebrauch fremder Segelboote ohne Motor
  • gelegentlicher Gebrauch fremder Wassersportfahrzeuge mit Motor, soweit für das Führen keine behördliche Erlaubnis erforderlich ist
  • Gelegentliches Führen eines fremden Motorbootes bis 110 kW (150 PS)

Zudem versichert ist der Gebrauch von
  • Krankenroll-/Krankenfahrstühle bis 6 km/h
  • Kfz bis 6 km/h Höchstgeschwindigkeit (z.B. Aufsitzrasenmäher)
  • E-Bikes und Pedelecs bis max. 25 km/h
  • nicht versicherungspflichtigen Luftfahrzeugen (im Tarif Basis: nicht motorisiert / im Tarif Exklusiv sind auch Drohnenschäden bis 10 Mio. € mitversichert)
  • Flugmodellen und Lenkdrachen bis 5 kg maximalem Startgewicht

Die private Haftpflichtversicherung erstattet Schäden, die Sie als Versicherungsnehmer bei privater, unentgeltlicher Hilfeleistung für Dritte verursachen. Wir erstatten

  • im Tarif Basis Schäden bis zu 30.000 € mit einer Selbstbeteiligung von 200 €
  • im Tarif Exklusiv Schäden bis zur Versicherungssumme
Wir übernehmen Schäden durch Be- und Entladen, die Sie einem Dritten an dessen Kfz zugefügt haben. Wir erstatten bis zu 10.000 € je Versicherungsfall mit einem Selbstbehalt von 150 €.
Wir übernehmen Schäden bis 1.000 € je Versicherungsfall, die Sie als nicht gewerbsmäßiger Hüter von fremden Hunden und Pferden, als Reiter fremder Pferde oder als Fahrer von fremder Tier-Fuhrwerke (z.B. Kutsche) verursachen. Versichert sind 1.000 € je Versicherungsfall.
Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht aus selbständiger oder nebenberuflicher Tätigkeit bis zu maximal 12.000 € Jahresumsatz. Bei dieser selbstständigen, nebenberuflichen Tätigkeit muss es sich handeln um:

a) Flohmarkt- und Basarverkauf,
b) Änderungsschneiderei, Handarbeiten,
c) Zeitungs-, Zeitschriften- und Prospektzustellung und Botendienste,
d) Annahme von Sammelbestellungen,
e) Markt- und Meinungsforschung, Daten- und Texterfassung, Übersetzungen
f) die Erteilung von Nachhilfe- und Musikunterricht sowie Fitnesskursen,
g) den Vertrieb von Kosmetik, Haushaltsartikeln, Bekleidung, Schmuck, Kunsthandwerk,
h) die Betätigung als Alleinunterhalter, Friseur, Fotograf oder Gärtner.

Ausgeschlossen sind Urheberrechtsverstöße.
Wenn z.B. Ihre Waschmaschine ausläuft und die Wohnung unter Ihnen beschädigt, zahlen wir den dabei entstandenen Schaden.
Versichert sind Haftpflichtansprüche aus der erlaubten entgeltlichen oder unentgeltlichen Tätigkeit als:
  • Kinder-Tagespflegeperson (Tagesmutter bzw. Tagesvater) oder Babysitter. Hierzu gehört insbesondere die Beaufsichtigung von minderjährigen Kindern, auch außerhalb der Wohnung.

Nicht versichert sind Schäden:
  • aufgrund des Abhandenkommens von Sachen und der Verlust von Geld der zu betreuenden Kinder
  • aus der Ausübung obiger Tätigkeit in Betrieben und Institutionen
Versichert sind Schäden z.B. durch die Mitarbeit
  • in der Kranken- und Altenpflege, der Behinderten-, Kirchen- und Jugendarbeit;
  • in Vereinen, Bürgerinitiativen, Parteien, Interessensverbände
  • bei der Freizeitgestaltung in Sportvereinigungen, Musikgruppen, bei Pfadfindern oder gleichartigen Gruppen

Die Privathaftpflichtversicherung leistet nicht, wenn z.B. eine Vereins- oder Betriebshaftpflichtversicherung greift.

Versichert sind Schäden durch zahme Haustiere, gezähmte Kleintiere und Bienen. Kein Versicherungsschutz besteht für Hunde (Ausnahme: Assistenzhunde), Reit- und Zugtiere, wilde Tiere oder Tiere für gewerbliche/landwirtschaftlichen Zwecken.

Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Halter oder Hüter von wilden Kleintieren (z. B. Spinnen, Frösche, Skorpione und Schlangen), wenn es sich dabei um erlaubte und – soweit genehmigungspflichtig – genehmigte Haltung und Hütung im Haushalt des Versicherungsnehmers zu privaten Zwecken handelt.
Mitversichert sind Aufwendungen für das Wiedereinfangen entlaufener, mitversicherter Tiere Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Halter oder Hüter von wilden Kleintieren. 

Im Tarif Exklusiv erstatten wir die angefallenen Kosten bis 1.000 €.

Was kostet eine Privathaftpflichtversicherung?

Jahresbeitrag für ADAC Mitglieder inkl. 10% Rabatt

Vertragsart Tarif Basis Tarif Exklusiv bis 60 Jahre Tarif Exklusiv ab 60 Jahre

Einzelvertrag

39,90 €

64,90 €

54,90 €

Familienvertrag

69,90 €

99,90 €

89,90 €

Jahresbeitrag für Kunden ohne ADAC Mitgliedschaft

Vertragsart Tarif Basis Tarif Exklusiv bis 60 Jahre Tarif Exklusiv ab 60 Jahre

Einzelvertrag

44,30 €

72,11 €

61,00 €

Familienvertrag

77,67 €

111,00 €

99,89 €

Wann zahlt die Privathaftpflichtversicherung, wann zahlt sie nicht?

Grüner Haken
Ihre ADAC Privathaftpflichtversicherung zahlt z.B.

  • wenn Sie als Versicherungsnehmer einen privaten Personen-, Sach- oder Vermögensschaden an einem Dritten verursachen, auch im Ausland
  • wenn eine im Familienvertrag mitversicherte Person einen privaten Personen-, Sach- und Vermögensschaden an einem Dritten verursacht, auch im Ausland
  • wenn Sie oder eine mitversicherte Person für den Schaden haftbar gemacht werden können
  • wenn es sich beim Schaden um einen versicherten Fall handelt
  • wenn Ihr im Familienvertrag mitversichertes, deliktsunfähiges Kind einen Schaden verursacht hat und es trotz Deliktsunfähigkeit in Ihrem Interesse ist, dass wir den Schaden regulieren
  • wenn Sie oder eine im Familienvertrag mitversicherte Person im Schadenfall belegen können, dass ein Wettbewerber für den Schadenfall bessere Konditionen bietet - mit der Bestleistungsgarantie regulieren wir den Schaden zu den besseren Konditionen
  • wenn Sie zur ADAC Privathaftpflichtversicherung wechseln möchten und Ihr bestehender Versicherungsvertrag im Vergleich zu uns Deckungslücken aufweist, regulieren wir auch in der Übergangszeit schon zu unseren Versicherungsbedingungen
Rotes Kreuz
Ihre ADAC Privathaftpflichtversicherung zahlt nicht z.B.

  • wenn Sie oder eine im Familienvertrag mitversicherte Person einen Personen-, Sach- oder Vermögensschaden an einem Dritten im Rahmen einer gewerblichen oder beruflichen Tätigkeit verursachen
  • wenn der Schaden vorsätzlich herbeigeführt wurde
  • wenn der Schaden durch Abnutzung und Verschleiß entstanden ist
  • wenn Sie sich selbst oder einer mitversicherten Personen einen Schaden zufügen
  • wenn es sich um einen Schaden Ihrer Angehörigen handelt, die mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft leben
  • wenn es sich um einen Folgeschaden nach Abhandenkommen von Sachen handelt (z.B. Einbruch-Schaden nach Schlüsselverlust)
  • wenn Sie z.B. einen Personen-Schaden mit Ihrem Kfz verursachen (Kfz-Haftpflichtversicherung)
Dies ist ein Leistungsauszug. Maßgeblich sind die Versicherungsbedingungen.
Sie haben Interesse an der ADAC Privathaftpflichtversicherung? Berechnen Sie jetzt Ihren persönlichen Beitrag mit unserem Online Tarifrechner.

Persönlichen Schutz berechnen

Für wen lohnt sich die Private Haftpflichtversicherung des ADAC?

Eine Privathaftpflichtversicherung ist immer wichtig. Egal, ob Sie gerne reisen, viel Sport machen oder in der Rente als Ehrenamtlicher Helfer unterwegs sind. Sobald Sie 18 Jahre alt sind, ist die Privathaftpflichtversicherung unerlässlich - denn ein Missgeschick ist schnell passiert und nach deutschem Recht haften Sie als eine volljährige Person grundsätzlich in unbegrenzter Höhe mit Ihrem Privatvermögen.

Wichtig: Volljährige, ledige Kinder sind in der ADAC Privathaftpflichtversicherung über den Familienvertrag weiterhin mit­ver­sichert solange Sie sich in der beruflichen Erstausbildung, im Erst-Studium oder einem freiwillig sozialen/ökologischen Jahr befinden.

Singles, Paare und Familien

Eine Private Haftpflichtversicherung ist für jeden sinnvoll – unabhängig vom Alter. Denn ein Missgeschick im Alltag ist schnell passiert. Gerade Kinder verursachen beim Spielen leicht Schäden. Im Familientarif sind auch minderjährige, deliktunfähige Kinder mitversichert. Selbst volljährige Kinder in der ersten Ausbildung oder im Erststudium bleiben in der Regel abgesichert.

Tierhalter

Verursacht Ihr Haustier einen Schaden oder verletzt jemanden, schützt Sie die Private Haftpflichtversicherung vor hohen Kosten. Mitversichert sind unter anderem Assistenzhunde, Katzen sowie zahme Klein- und exotische Tiere. Auch Schäden durch fremde Hunde oder Pferde, die sich vorübergehend in Ihrer Obhut befinden, sind abgedeckt.

Mieter und Eigentümer

Ob Mietwohnung oder Eigenheim: Eine Private Haftpflichtversicherung schützt Sie bei typischen Risiken im Alltag. Dazu zählen Schäden an der Wohnung, Schlüsselverlust oder Schäden in Gemeinschaftsräumen. Auch als Eigentümer von Häusern, Wohnungen, Ferienunterkünften oder unbebauten Grundstücken (bis 5.000 m²) sind Sie abgesichert.

(Freizeit-)Sportler und Reisende

Auch in der Freizeit oder auf Reisen kann schnell etwas passieren. Die Private Haftpflichtversicherung schützt Sie weltweit vor finanziellen Folgen – etwa beim Wintersport, bei Schäden im Hotelzimmer, einem Fahrradunfall oder wenn Sie beim Sport andere verletzen.

Wer ist versichert?

Familienhaftpflicht: 4-köpfige Familie spielt im Garten Frisbee
Unsere Privathaftpflichtversicherung ist flexibel und passt sich Ihrer Lebenssituation an. Sie haben die Wahl zwischen zwei Vertragsarten:

Der Einzelvertrag (für Singles)

  • Sichert Sie als alleinige Person ab.
  • Hausangestellte oder andere Dienstleister wie Ihr Gärtner sind mitversichert.
  • Ideal für alle Singles ohne Kinder. Wenn sich Ihre Ansprüche ändern, können Sie den Schutz jederzeit erweitern.

Der Familienvertrag (für Paare & Familien)

Bietet umfassenden Schutz für Sie und Ihre Liebsten in einem einzigen Vertrag. Mitversichert sind
    • Ihr Ehe- oder eingetragene Lebenspartner im selben Haushalt
    • Ihre minderjährigen, unverheirateten Kinder
    • Ihre volljährigen, unverheirateten Kinder (Studenten, Azubis, Schüler), solange sie sich in der ersten Ausbildung und im ersten Studium befinden
    • Ihre Eltern, Großeltern und Schwiegereltern in häuslicher Gemeinschaft oder im Pflegeheim

    Zur Familienhaftpflicht des ADAC

Häufige Fragen zur Privaten Haftpflichtversicherung

Ist eine Private Haftpflichtversicherung Pflicht?

Nein, die Privathaftpflichtversicherung ist vom Gesetzgeber nicht vorgeschrieben. Dennoch ist sie dringend zu empfehlen, da mit einem geringen Kostenaufwand auch die höchsten Deckungssummen abgesichert werden können.

Kann der Vermieter eine Private Haftpflichtversicherung verlangen?

Nein. Dies kann der Vermieter nicht ohne weiteres fordern. Für den Mieter besteht keine Verpflichtung, eine Privathaftpflichtversicherung abzuschließen. Allerdings muss er verursachte Schäden in der Mietwohnung ersetzen, weshalb sich der Abschluss einer privaten Haftpflichtversicherung lohnt.

Zahlt die Private Haftpflichtversicherung bei einem eigenen Schaden?

Nein. Sie zahlt nur bei einem Fremdschaden. Bei einem Schaden, den sich der Versicherer aus Versehen selbst zugefügt hat, zahlt sie nicht. Auch Schäden, die Sie aufgrund mitversicherter Angehöriger erleiden, zahlt die Privathaftpflichtversicherung nicht.

Weitere Fragen und Antworten zur Privaten Haftpflichtversicherung

Zahlt die Private Haftpflichtversicherung bei Schäden von Kindern?

Im Familienvertrag der Privathaftpflichtversicherung sind die Schäden Ihrer Kinder mitversichert. Bevor die Privathaftpflicht bei solchen Schäden zahlt wird vorab geprüft, ob:
  • das Kind deliktsfähig ist – es also überhaupt haftbar gemacht werden kann,
  • Sie Ihre Aufsichtspflicht vernachlässigt haben.

Haben Sie als Elternteil die Aufsichtspflicht verletzt, sind Sie verantwortlich und müssen den Schaden zahlen – das Alter und der Entwicklungsstand des Kindes spielen dabei eine wichtige Rolle.
Haben die Eltern ihre Aufsichtspflicht nicht verletzt und ist das Kind noch deliktunfähig, ist niemand haftbar. Ihre Privathaftpflichtversicherung leistet dennoch, wenn:
  • Es liegt in Ihrem Interesse, den Schaden zu regulieren (z. B. um den Nachbarschaftsfrieden zu wahren).
  • Bei Eintritt des Schadens war kein Dritter zur Aufsicht verpflichtet. Das Kind befand sich zu dieser Zeit auch nicht in fremder Obhut.
  • Es ist kein anderer Versicherer zur Leistung verpflichtet.

Wann zahlt die Privathaftpflichtversicherung bei Schlüsselverlust?

Ein Schlüsselverlust ist nicht nur ärgerlich, sondern kann auch sehr kostspielig werden. Grundsätzlich sind alle fremden Schlüssel, die Sie privat nutzen, in den Tarifen Basis und Exklusiv der ADAC Privathaftpflichtversicherung abgesichert. Hinzu kommt, dass im Tarif Exklusiv fremde Schlüssel, die Sie beruflich nutzen, versichert sind.

Damit hängt die Frage, wann die Privathaftpflichtversicherung bei Schlüsselverlust leistet, von der Art des verlorenen Schlüssels ab:
  • Fremdschlüssel: Verlieren Sie z.B. den Schlüssel zu Ihrer Mietwohnung oder den Schlüssel zu den Büroräumen, den Ihr Arbeitgeber Ihnen überlassen hat, übernimmt die Private Haftpflichtversicherung die Kosten für den Austausch der Schlösser.
  • Schlüssel zur Eigentumswohnung: Die Private Haftpflichtversicherung ersetzt in dem Fall die Schäden, die Sie Dritten, in dem Fall der Hausgemeinschaft, zufügen. Ihr Miteigentumsanteil wird bei der Kostenerstattung abgezogen.
  • Schlüssel zum eigenen Haus: Verlieren Sie Ihre eigenen Hausschlüssel, müssen Sie die Kosten selbst tragen. Die Privathaftpflichtversicherung leistet keinen Ersatz.

Brauche ich eine Privathaftpflichtversicherung zum Skifahren?

Ja. Seit 01. Januar 2022 müssen Skifahrer in Italien und Südtirol bei Kauf eines Skipasses eine gültige Privathaftpflichtversicherung nachweisen können. Kunden der ADAC Privathaftpflichtversicherung können den Beleg in deutscher Sprache wie folgt anfordern:

Kann ich die Privathaftpflichtversicherung steuerlich absetzen?

Ja. Sie können die Privathaftpflichtversicherung als "Sonstige Vorsorgeaufwendung" von der Steuer absetzen. Der Höchstbetrag für Vorsorgeaufwendungen liegt zwischen 1.900 € und 2.800 € und ist abhängig vom Erhalt steuerfreier Zuschüsse.
Mehr Informationen

Brauchen Studenten oder Auszubildende eine eigene Private Haftpflichtversicherung?

Grundsätzlich braucht jeder eine eigene Private Haftpflichtversicherung. Azubis und Studenten sollten vor dem Abschluss einer eigenen Privathaftpflichtversicherung prüfen, ob Sie noch im Vertrag ihrer Eltern mitversichert sind.

Vergleich Haftpflicht und Privathaftpflicht - Was ist der Unterschied?

Was alle Haftpflichtversicherung gemein haben: Sie bieten einen wichtigen Schutz vor Schadenersatzforderungen, damit Sie nicht mit Ihrem Privatvermögen haften müssen. Die Privathaftpflichtversicherung schützt Sie im Privatleben vor Schadenersatzforderungen Dritter und ist eine der wichtigsten Haftpflichtversicherungen. Sie deckt Schäden ab, die Sie im privaten Umfeld anrichten und eine hohe finanzielle Belastung darstellen können: Personen-, Vermögens-, Sach- oder Mietschäden.

Daneben gibt es andere Haftpflichtversicherungen, die unterschiedliche spezielle Lebensbereiche abdecken, darunter
  • die Kfz-Haftpflichtversicherung
  • die Tierhalterhaftpflicht
  • Versicherungen für Hausbesitzer wie die Haus- und Grundbesitzer-, die Bauherren- und die Gewässerschaden-Haftpflicht.

 

Hundehaltung, Autofahren, Ölheizungsnutzung, Hausbau und Hausbesitz müssen Sie separat absichern. Auch für berufliche Tätigkeiten ist eine spezielle Absicherung wichtig: Mit der Berufshaftpflichtversicherung schützen sich insbesondere Beamte, Angestellte im öffentlichen Dienst und Freiberufler zuverlässig vor berufsspezifischen Haftungsrisiken.