FAQ zur ADAC Classic-Car-Versicherung

Allgemein

Nein, der Alltags-Pkw kann auch bei einer anderen Gesellschaft versichert sein.
Trotzdem können Sie als ADAC Mitglied bei der ADAC Autoversicherung für Ihr Alltags-Fahrzeug von einem Rabatt bis zu 10% profitieren.

Die Garagenversicherung kann nur für außer Betrieb gesetzte Fahrzeuge abgeschlossen werden, sofern keine Ruheversicherung besteht. Während der Dauer der Garagenversicherung muss das Fahrzeug einem Einstellraum oder einem umfriedeten Gelände dauerhaft abgestellt werden und darf außerhalb der Räumlichkeiten auch nicht gebraucht werden.

Versicherungsumfang:

  • Kfz-Haftpflicht
  • Teilkaskoversicherung
  • demontierte Fahrzeugteile währende der Dauer einer Reparatur oder Restaurierung, welche an dem regelmäßigen Abstellort des Fahrzeugs unter Verschluss gehalten werden, bis max. 3.000 €

 Die Garagenversicherung endet automatisch, sobald Ihr Oldtimer zum Verkehr zugelassen wird.

Besitzen Sie hingegen einen Oldtimer mit Saisonkennzeichen, können Sie von der Ruheversicherung profitieren. Außerhalb des Saisonzeitraums darf das Fahrzeug nicht auf öffentlichen Straßen bewegt werden. Trotzdem besteht Versicherungsschutz.

Neben einer abschließbaren Einzel-, Doppel- und Sammelgarage, wird auch ein Carport oder ein Stellplatz auf einem umfriedeten Grundstück anerkannt. Wird das Fahrzeug auf der Straße abgestellt, ist es nicht versicherbar.

Bei der ADAC Classic-Car-Versicherung können nur Fahrzeuge über ein rotes 07er-Kennzeichen versichert werden, die mindesten 30 Jahre alt sind. 

Ja, Sie können Ihren Oldtimer mit dem ADAC AutoKredit finanzieren. 

Ihre Vorteile:

  • Attraktive Zinssätze zu verbraucherorientierten und transparenten Bedingungen
  • Keine Gebühren für Abschluss und Sondertilgungen
  • Laufzeit und Kreditsumme frei wählbar
  • Ideal z. B. zur Anschlussfinanzierung von Ballonraten

Vertrag

Die ADAC Classic-Car-Versicherung ist von ADAC Mitgliedern und auch von Personen ohne Mitgliedschaft abschließbar. Bitte beachten Sie, dass Sie als ADAC Mitglied einen Preisvorteil erhalten.
 
  • Pkw ab 20 Jahren, mit einem Mindestwert von 5.000 €
  • Krafträder ab 30 Jahren
  • Sonstige Fahrzeuge ab einem Mindestalter von 40 Jahren, wie z.B. Lastkraftwagen, Feuerwehrfahrzeuge, Traktoren und Wohnmobile. Diese Fahrzeuge dürfen nicht mehr der ursprünglichen Nutzung unterliegen.

Zum Abschluss der Classic-Car-Versicherung ist generell eine Kurzbewertung vorzuweisen. Diese kann jedoch auch nachgereicht werden.

Die Fahrzeuge können zum Marktwert versichert werden.

  • Marktwert
    Der Marktwert ist der durchschnittliche auf dem Markt zu erzielende An- bzw. Verkaufspreis. Er ist mehrwertsteuerneutral und versteht sich als Endpreis.  

Das Fahrzeug darf von allen Personen ab 25 Jahren gefahren werden.

Gutachten

Zum Abschluss der ADAC Classic-Car-Versicherung ist immer eine Kurzbewertung notwendig.

Versicherungsnehmer der ADAC Classic-Car-Versicherung erhalten bei folgenden Firmen einen attraktiven Nachlass bei der Erstellung einer Kurzbewertung für Ihren Young- und Oldtimer: 

  • ClassicData
  • DEKRA
  • TÜV-Rheinland
  • TÜV Nord (Haus ADAC Ostwestfalen-Lippe)
  • TÜV Süd
  • ADAC-Prüfzentren Köln, München, Nürnberg-Fürth, Oberhausen, Delmenhorst, Dortmund, Gelsenkirchen, Siegen und Münster
Bei der ADAC Classic-Car-Versicherung werden Kurzbewertungen (Wertgutachten) anerkannt, wenn sie nicht älter als 2 Jahre sind und folgende Kriterien beinhalten:
  • Markt- oder Wiederbeschaffungswert
  • Zustandsnote als Zahl (1 bis 3),
  • Aussagekräftige Fotos vom Fahrzeug.
Tipp Icon

Persönliche Beratung

Eine persönliche Beratung erhalten Sie
in Ihrer ADAC Geschäftsstelle 
oder unter Tel: 089 55 89 5 62 62