FAQ zur ADAC Classic-Car-Versicherung
Allgemein
Muss der Alltags-Pkw bei der ADAC Autoversicherung versichert sein?
Trotzdem können Sie als ADAC Mitglied bei der ADAC Autoversicherung für Ihr Alltags-Fahrzeug von einem Rabatt bis zu 10% profitieren.
Was ist eine Ruheversicherung? Was ist eine Garagenversicherung?
Die Garagenversicherung kann nur für außer Betrieb gesetzte Fahrzeuge abgeschlossen werden, sofern keine Ruheversicherung besteht. Während der Dauer der Garagenversicherung muss das Fahrzeug einem Einstellraum oder einem umfriedeten Gelände dauerhaft abgestellt werden und darf außerhalb der Räumlichkeiten auch nicht gebraucht werden.
Versicherungsumfang:
- Kfz-Haftpflicht
- Teilkaskoversicherung
- demontierte Fahrzeugteile währende der Dauer einer Reparatur oder Restaurierung, welche an dem regelmäßigen Abstellort des Fahrzeugs unter Verschluss gehalten werden, bis max. 3.000 €
Die Garagenversicherung endet automatisch, sobald Ihr Oldtimer zum Verkehr zugelassen wird.
Besitzen Sie hingegen einen Oldtimer mit Saisonkennzeichen, können Sie von der Ruheversicherung profitieren. Außerhalb des Saisonzeitraums darf das Fahrzeug nicht auf öffentlichen Straßen bewegt werden. Trotzdem besteht Versicherungsschutz.
Braucht mein Fahrzeug eine Garage?
Kann ich meinen Youngtimer auf 07er-Kennzeichen versichern?
Ist auch eine Fahrzeugfinanzierung eines Oldtimers über den ADAC möglich?
Ja, Sie können Ihren Oldtimer mit dem ADAC AutoKredit finanzieren.
Ihre Vorteile:
- Attraktive Zinssätze zu verbraucherorientierten und transparenten Bedingungen
- Keine Gebühren für Abschluss und Sondertilgungen
- Laufzeit und Kreditsumme frei wählbar
- Ideal z. B. zur Anschlussfinanzierung von Ballonraten
- Mehr Informationen
Vertrag
Wer kann die ADAC Classic-Car-Versicherung abschließen?
Welche Fahrzeuge können versichert werden?
- Pkw ab 20 Jahren, mit einem Mindestwert von 5.000 €
- Krafträder ab 30 Jahren
- Sonstige Fahrzeuge ab einem Mindestalter von 40 Jahren, wie z.B. Lastkraftwagen, Feuerwehrfahrzeuge, Traktoren und Wohnmobile. Diese Fahrzeuge dürfen nicht mehr der ursprünglichen Nutzung unterliegen.
Welche Unterlagen sind zum Abschluss einer Classic-Car-Versicherung notwendig?
Zum Abschluss der Classic-Car-Versicherung ist generell eine Kurzbewertung vorzuweisen. Diese kann jedoch auch nachgereicht werden.
Was bedeutet Marktwert?
Die Fahrzeuge können zum Marktwert versichert werden.
- Marktwert
Der Marktwert ist der durchschnittliche auf dem Markt zu erzielende An- bzw. Verkaufspreis. Er ist mehrwertsteuerneutral und versteht sich als Endpreis.
Wer darf meinen Oldtimer fahren?
Das Fahrzeug darf von allen Personen ab 25 Jahren gefahren werden.
Gutachten
In welchen Fällen benötige ich eine Kurzbewertung/Wertgutachten?
Zum Abschluss der ADAC Classic-Car-Versicherung ist immer eine Kurzbewertung notwendig.
Versicherungsnehmer der ADAC Classic-Car-Versicherung erhalten bei folgenden Firmen einen attraktiven Nachlass bei der Erstellung einer Kurzbewertung für Ihren Young- und Oldtimer:
- ClassicData
- DEKRA
- TÜV-Rheinland
- TÜV Nord (Haus ADAC Ostwestfalen-Lippe)
- TÜV Süd
- ADAC-Prüfzentren Köln, München, Nürnberg-Fürth, Oberhausen, Delmenhorst, Dortmund, Gelsenkirchen, Siegen und Münster
Welche Gutachten werden anerkannt?
- Markt- oder Wiederbeschaffungswert
- Zustandsnote als Zahl (1 bis 3),
- Aussagekräftige Fotos vom Fahrzeug.
Persönliche Beratung
Eine persönliche Beratung erhalten Sie
in Ihrer ADAC Geschäftsstelle
oder unter Tel: 089 55 89 5 62 62