Classic-Car-Versicherung Schaden
Schadenmeldung
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Online-Schadenmeldeformular:
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Schadenmeldung per E-Mail oder telefonisch:
schaden@autoversicherung.adac.de
Tel: 089 2555 692 93
Was muss ich für den Oldtimer-Schaden wissen?
Welche Obliegenheiten habe ich im Schadenfall zu beachten?
- Schadenminderungspflicht:
Pflicht den Schaden so gering wie möglich zu halten - Aufklärungspflicht:
Eine Verletzung der Aufklärungspflicht wäre z.B. das unerlaubte Entfernen vom Unfallort, unterlassene Hilfeleistung, verwischte Unfallspuren, falsche Angaben zur Person oder unrichtige Angaben zum Schadenhergang. - Anzeigepflicht:
Pflicht den Schaden innerhalb einer Woche an den Versicherer zu melden. Außerdem müssen gegen den Versicherungsnehmer gerichtete Ansprüche, wie z.B. Klage oder Mahnbescheid unverzüglich gemeldet werden.
Wie kann ich den ADAC Schadenservice in Anspruch nehmen?
Ich habe einen Glasschaden an meinem Fahrzeug. Wie kann mir die ADAC Autoversicherung bei einem Glasschaden helfen?
Bei Rückfragen rufen Sie uns einfach an: 089 92 52 96 01 97