Classic-Car-Versicherung Schaden

Einen Haftpflicht- oder Kasko-Schaden bei Ihrem Oldtimer können Sie bequem online melden. Oder Sie wenden sich telefonisch oder per E-Mail an uns.
Panne

Schadenmeldung

Was muss ich für den Oldtimer-Schaden wissen?

Welche Obliegenheiten habe ich im Schadenfall zu beachten?

Im Schadensfall hat der Versicherungsnehmer folgende Obliegenheiten:
  • Schadenminderungspflicht:
    Pflicht den Schaden so gering wie möglich zu halten
  • Aufklärungspflicht:
    Eine Verletzung der Aufklärungspflicht wäre z.B. das unerlaubte Entfernen vom Unfallort, unterlassene Hilfeleistung, verwischte Unfallspuren, falsche Angaben zur Person oder unrichtige Angaben zum Schadenhergang.
  • Anzeigepflicht:
    Pflicht den Schaden innerhalb einer Woche an den Versicherer zu melden. Außerdem müssen gegen den Versicherungsnehmer gerichtete Ansprüche, wie z.B. Klage oder Mahnbescheid unverzüglich gemeldet werden. 

 

Wie kann ich den ADAC Schadenservice in Anspruch nehmen?

Bitte rufen Sie uns im Schadenfall unter 089 2555 692 93 an.
Wir kümmern uns um die Folgen des Unfalls und halten Sie auf dem Laufenden.
 

Ich habe einen Glasschaden an meinem Fahrzeug. Wie kann mir die ADAC Autoversicherung bei einem Glasschaden helfen?

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Bei Rückfragen rufen Sie uns einfach an: 089 92 52 96 01 97