ADAC Classic-Car-Versicherung
Sie bewegen wahre Werte. Wir helfen, sie zu schützen.
Was zeichnet die Classic-Car-Versicherung aus?
Durch den regelmäßigen Austausch mit den Oldtimer-Fans im ADAC kennt die ADAC Classic-Car-Versicherung die Bedürfnisse von Oldtimer-Fahrern besonders gut und kann darauf aufbauend das passende Angebot zusammenstellen.Dass diese Zusammenarbeit funktioniert, zeigt auch die Leserwahl des Magazins „Motor Klassik“: Seit zehn Jahren gilt die ADAC Classic-Car-Versicherung in der Kategorie Oldtimer-Versicherung als beste Versicherung.
Welcher Versicherungsschutz ist der Richtige für Sie und Ihr Classic-Car?
- Kfz-Haftpflichtversicherung für Schäden, die Sie anderen mit Ihrem Fahrzeug zufügen.
- Teilkaskoversicherung für Schäden am eigenen Fahrzeug, wie z.B. Glasschäden, Schäden durch Diebstahl oder Brand und Vandalismus
- Vollkaskoversicherung für Schäden am eigenen Fahrzeug durch selbst verschuldete Unfälle
- Optionale Zusatzbausteine für individuellen Schutz
- Garagenversicherung für nicht zugelassene Fahrzeuge, nach Bedarf
Wann ist ein Fahrzeug ein Classic-Car?
Annahmekriterien
Versicherbare Fahrzeuge
Versicherbar sind:
- Pkws ab einem Fahrzeugalter von 20 Jahren
Bei einem Alter von 20-29 Jahren handelt es sich um einen so genannten Youngtimer. Hier ist ein Marktwert von mind. 5.000 € erforderlich. - Zweiräder ab 30 Jahren mit amtlichem Kennzeichen, wie Krafträder, Kraftroller, Leichtkrafträder, Leichtkraftroller
- Sonstige Fahrzeuge ab einem Mindestalter von 40 Jahren, wie z.B. Lastkraftwagen, Feuerwehrfahrzeuge, Traktoren und Wohnmobile. Diese Fahrzeuge dürfen nicht mehr der ursprünglichen Nutzung unterliegen.
Die Fahrzeuge können zum Marktwert versichert werden.
Der Marktwert ist der durchschnittliche auf dem Markt zu erzielende An- bzw. Verkaufspreis. Er ist Mehrwertsteuer neutral und versteht sich als Endpreis.Versicherbare Kennzeichen
Fahrzeuge mit folgenden Kennzeichen sind in der Oldtimerversicherung versicherbar:
- Standardkennzeichen
- Saisonkennzeichen
Der Saisonzeitraum muss zwischen den Monaten März und Oktober liegen. Saisonkennzeichen, deren Zulassungszeitraum ausschließlich im Winter liegt, können nicht versichert werden. - Historisches Kennzeichen
- Saisonkennzeichen historisch
(Der Saisonzeitraum muss zwischen den Monaten März und Oktober liegen. Saisonkennzeichen, deren Zulassungszeitraum ausschließlich im Winter liegt, können nicht versichert werden) - Rotes 07er Kennzeichen
- Wechselkennzeichen historisch
Voraussetzungen zum Abschluss
- Fahrzeug ist weitgehend im Originalzustand.
- Das Fahrzeug weißt eine Zustandsnote 1-3 auf.
- Das Fahrzeug wird ausschließlich privat genutzt.
- Die jährliche Fahrleistung beträgt maximal 9.000 km.
- Das Fahrzeug ist überwiegend in einer abgeschlossenen Garage, einem Carport bzw. sonstigem Stellplatz auf einem umfriedeten Grundstück abgestellt.
- Das Fahrzeug ist auf den Versicherungsnehmer oder dessen Ehe-/Lebenspartner in häuslicher Gemeinschaft zugelassen.
- Der Versicherungsnehmer und alle weiteren Nutzer sind mindestens 25 Jahre alt. Ist der Versicherungsnehmer zwischen 18 und 24 Jahre alt, kontaktieren Sie uns bitte.
- Dem Versicherungsnehmer steht ein Alltagsfahrzeug zur Verfügung (auch personenbezogener Dienstwagen).
- Zum Abschluss ist eine Kurzbewertung unabhängig vom beantragten Versicherungsumfang erforderlich. Die Kurzbewertung muss technische Informationen, den Fahrzeugwert (Markt- oder Wiederbeschaffungswert), die Zustandsbeschreibung, eine Zustandsnote und Bilder des Fahrzeuges beinhalten.
Was kostet die ADAC Classic-Car-Versicherung?
Ausgezeichneten Versicherungsschutz für Ihren Oldtimer jetzt berechnen!
Oldtimerversicherung berechnenUnser Tipp
Welche Leistungen bietet die Classic-Car-Versicherung?
Kfz-Haftpflichtversicherung
Versicherungssumme (pauschal) bis 100 Mio. €
Personenschäden bis 15 Mio. €
Umweltschadendeckung
Eigenschadendeckung
Mallorca-Police
Die Deckungssumme der Mallorca-Police entspricht den vereinbarten Deckungssummen in der Kraftfahrthaftpflichtversicherung (bis 100 Mio. €). Sie gilt für den Versicherungsnehmer und den (Ehe-)Partner, bei der Anmietung eines Pkw innerhalb des Geltungsbereiches (ohne Deutschland).
Teilkaskoversicherung
Diebstahl
Kollision mit Tieren aller Art und Tierbisschäden
Elementarschäden
Brand und Explosion
Kurzschluss inkl. Folgeschaden
Schutz bei Fährreisen
Bei der Benutzung von Schiffen/Fähren leisten wir Ersatz, wenn das versicherte Fahrzeug durch folgende Ereignisse beschädigt oder zerstört wird:
- das Schiff strandet, kollidiert, schlägt leck oder geht unter das Fahrzeug wird aufgrund der Wetterlage oder auf Grund des Seegangs über Bord gespült
- das Fahrzeug deshalb über Bord geht, weil der Kapitän anordnet, Ihr Fahrzeug zu opfern, um die Fähre, die Passagiere oder die Ladung zu retten.
Zulassungs-,Verwaltungs- und Überführungskosten
Transportschaden
Vandalismus
Vorsorgeversicherung 30%
Vollkaskoversicherung
Leistungen der Teilkasko inklusive
Schäden durch selbst verschuldete Unfälle
Zusatzbausteine und Garagenversicherung
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Garagenversicherung | wählbar nach Bedarf | |||
Die Classic-Car Garagenversicherung kann nur für außer Betrieb gesetzte Fahrzeuge abgeschlossen werden, sofern keine Ruheversicherung besteht. Während der Dauer der Garagenversicherung muss das Fahrzeug einem Einstellraum oder einem umfriedeten Gelände dauerhaft abgestellt werden und darf außerhalb der Räumlichkeiten auch nicht gebraucht werden. Versicherungsumfang:
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Vollkaskoplus | wählbar nach Bedarf | |||
Die Vollkaskoplus ist eine Erweiterung der bestehenden Vollkaskoversicherung. Sie kann beim Abschluss Ihrer Classic-Car-Versicherung als Zusatzbaustein gegen einen Mehrbeitrag hinzu gebucht werden.
Mit der Vollkaskoplus ist das Fahrzeug gegen alle Schäden versichert, die nicht explizit ausgeschlossen sind .
Bei der Vollkaskoplus werden über die normalen Leistungen der Vollkaskoversicherung hinaus weitere Schäden bezahlt. Sie wird für Pkw ab 30 Jahren und einem Mindestmarktwert ab 25.000 € sowie der Zustandsnote 2 angeboten. Dabei gilt im Schadenfall die normale in der Vollkaskoversicherung vereinbarte Selbstbeteiligung. Einige Schadenbeispiele, bei denen der Vollkaskoplus Versicherungsschutz besteht:
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Auslandsschadenschutz | wählbar nach Bedarf | |||
Der Auslandsschadenschutz schützt Sie umfassend auf Reisen: Werden Sie im Ausland unverschuldet in einen Unfall verwickelt, regulieren wir den Schaden für Sie: Schnell und problemlos nach deutschem Recht - so als wäre Ihr Unfallgegner bei uns versichert. Damit stellen wir sicher, dass Sie nicht Monate oder gar Jahre auf Ihr Geld warten müssen. Vorteile sind zum Beispiel:
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Fahrerschutz | wählbar nach Bedarf | |||
Eine Vollkasko für den Fahrer: Die Fahrerschutzversicherung kommt für den Personenschaden des Fahrers auf, wenn dieser durch einen Unfall verletzt wird. In der klassischen Kfz-Haftpflichtversicherung haben alle Insassen Ihres PKWs Anspruch auf Entschädigung, während der Fahrer nicht genügend abgesichert ist.
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Was kostet die ADAC Classic-Car-Versicherung?
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Oldtimerversicherung berechnenWann leistet die Classic-Car-Versicherung? Wann leistet sie nicht?
- Wenn Sie einen Unfall verursacht haben, zahlt die Kfz-Haftplicht Schäden von Anderen, die Vollkaskoversicherung auch die Schäden am eigenen Oldtimer.
- Wenn Sie im Auto mit einem Mietwagen einen Unfall verursachen, ist eine etwaige Unterversicherung über die Mallorcapolice der Haftpflichtversicherung abgedeckt.
- Wenn Ihr Oldtimer durch Vandalismus beschädigt wurde, tritt bereits die Teilkasko der Classic-Car-Versicherung dafür ein.
- Wenn ein Marder im Auto Kabel zerbeißt, zahlt die Teilkaskoversicherung die Reparaturkosten.
- Wenn Sie einen Unfall verursachen, weil Sie unter Drogen oder Alkoholeinfluss stehen.
- Wenn Sie einen defekten Oldtimer ohne gültigen TÜV gefahren sind.
- Wenn Sie Ihren Oldtimer vorsätzlich beschädigt haben.
- Für Schäden, die bei einer behördlich genehmigten Veranstaltung, bei der es auf die Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit ankommt entstehen.
Was Sie noch zur Classic-Car-Versicherung wissen sollten
Welche Fahrzeuge können versichert werden?
- Pkw ab 20 Jahren mit einem Mindestwert von 5.000 €
- Krafträder ab 30 Jahren
- Sonstige Fahrzeuge ab einem Mindestalter von 40 Jahren, wie z.B. Lastkraftwagen, Feuerwehrfahrzeuge, Traktoren und Wohnmobile. Diese Fahrzeuge dürfen nicht mehr der ursprünglichen Nutzung unterliegen.
Was bedeutet Marktwert?
Die Fahrzeuge können zum Marktwert versichert werden.
- Marktwert
Der Marktwert ist der durchschnittliche auf dem Markt zu erzielende An- bzw. Verkaufspreis. Er ist mehrwertsteuerneutral und versteht sich als Endpreis.
Welche Unterlagen sind zum Abschluss einer Classic-Car-Versicherung notwendig?
Zum Abschluss der Classic-Car-Versicherung ist generell eine Kurzbewertung vorzuweisen. Die Kurzbewertung kann jedoch auch nachgereicht werden.
Muss der Alltags-Pkw bei der ADAC Autoversicherung versichert sein?
Trotzdem können Sie als ADAC Mitglied bei der ADAC Autoversicherung für Ihr Alltags-Fahrzeug von einem Rabatt bis zu 10% profitieren.
Was ist der Unterschied zwischen in einer Ruheversicherung und einer Garagenversicherung?
Sowohl die Garagenversicherung, als auch die Ruheversicherung bieten Versicherungsschutz für ein nicht zugelassenes Fahrzeug.
Versicherungsumfang:
- Kfz-Haftpflicht
- Teilkaskoversicherung
- demontierte Fahrzeugteile sind während der Reparatur oder Restaurierung, welche an dem regelmäßigen Abstellort des Fahrzeuges unter Verschluss gehalten werden, bis max. 3.000 € versichert.
Voraussetzung:
Das Fahrzeug muss in einem Einstellraum oder einem umfriedeten Gelände dauerhaft abgestellt werden und darf außerhalb der Räumlichkeiten auch nicht gebraucht werden.
Die Ruheversicherung gilt nach Stilllegung Ihres Fahrzeugs beitragsfrei bis zum Zeitpunkt der Wiederanmeldung, jedoch höchstens für 18 Monate.
Außerdem tritt Sie auch bei einem Saisonkennzeichen außerhalb des angegebenen Saisonzeitraums in Kraft.
Die Garagenversicherung kann nach Bedarf gegen einen Mehrbeitrag für außer Betrieb gesetzte Fahrzeuge abgeschlossen werden, sofern keine Ruheversicherung (mehr) besteht. Z.B.:
- Die beitragsfreie Zeit der Ruheversicherung von 18 Monaten ist abgelaufen und das Fahrzeug soll weiterhin nicht zugelassen, aber versichert werden.
- Sie haben ein abgemeldetes Fahrzeug erworben und möchten dieses für den Dauer einer Reparatur versichern.
Die Garagenversicherung endet automatisch, sobald Ihr Oldtimer zum Verkehr zugelassen wird.