Gute Gründe für die ADAC Reiserücktritts-Versicherung
Wichtig in der ADAC Reiserücktritts-Versicherung
Um die Reiserücktritts-Versicherung des ADAC abschließen zu können, beachten Sie bitte folgendes:
- Sie benötigen einen festen Wohnsitz in Deutschland.
- Abschlussfrist: Sie können die ADAC Reiserücktritts-Versicherung mit einer Frist von 14 Tagen bis zum Reisebeginn abschließen. Bei einer Last-Minute-Buchung (weniger als 14 Tage bis zum Reisebeginn) auch bis 3 Tage nach der Reise-Buchung.
- Auswahl Reisepreis (Versicherungssumme): Bei der Beitragsberechnung können Sie eine Versicherungssumme (maximal versicherter Reisepreis) von bis zu 20.000 Euro wählen.
Wenn sie mehrmals in einem Jahr verreisen, wählen Sie als Versicherungssumme die Reise mit dem höchsten Reisepreis.
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Beruflich veranlasste Reisen sind in der ADAC Reiserücktritts-Versicherung nicht versichert.
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Das Startgeld eines Wettkampfes ist nicht versichert.
Versicherte Ereignisse in der ADAC Reiserücktritts-Versicherung
Die ADAC Reiserücktritts-Versicherung leistet dann, wenn ein versichertes Ereignis eintritt. Abhängig von den Versicherungsbedingungen sind das u.a. folgende:
Versicherte Ereignisse im Bereich Gesundheit
- Schwere, unerwartete Erkrankung wie z.B. eine Mittelohrentzündung vor einem gebuchten Flug
- Unfall- und Sportverletzungen
- Unverträglichkeit von Impfungen
- Behördlich angeordnete Quarantäne aufgrund des Verdachts, mit einer ansteckenden Krankheit (einschließlich epidemischer und pandemischer Erkrankung wie Covid-19) in Berührung gekommen zu sein
- Schwangerschaft und Schwangerschaftskomplikationen
- Geburt eines Kindes auf der Reise
- Tod
Versicherte Ereignisse im Bereich Arbeit und Bildung
- Aufnahme oder Wechsel eines Arbeits- oder Ausbildungsverhältnisses
- Konjunkturbedingte Kurzarbeit
- Betriebsbedingte Kündigung
- Wiederholung einer nicht bestandenen Prüfung an einer Schule oder Universität, die in den Reisezeitraum fällt
Sonstige versicherte Ereignisse
- Abhandenkommen / Zerstörung / Beschädigung von mitgeführtem oder aufgegebenem Reisegepäck
- Schaden am Eigentum
- Terroranschlag
- Elementarereignis wie z.B. Überschwemmung
Versicherte Ereignisse bei Covid-19
Bei Reiserücktritt - Stornierung vor der Reise
- Erkrankung an Corona (positiver PCR-Test), unabhängig davon, ob eine gesundheitliche Beeinträchtigung vorliegt
- Persönliche Quarantäne
- Konjunkturbedingte Kurzarbeit
- Betriebsbedingte Kündigung
Bei Reiseabbruch - Wenn Sie bereits auf Reisen sind
- Erkrankung an Corona (positiver PCR-Test), unabhängig davon, ob eine gesundheitliche Beeinträchtigung vorliegt
- Persönliche Quarantäne
- Betriebsbedingte Kündigung
Diese Personen können von einem versicherten Ereignis betroffen sein:
Risikopersonen
Risikopersonen sind Personen, die von einem versicherten Ereignis betroffen sein können, das den Versicherungsfall auslöst und zur Leistungserbringung gegenüber dem Versicherungsnehmer führt. Dies sind:
1. Sie selbst als versicherte Person oder die mitversicherten Personen im Rahmen des Familienvertrages.
2. Angehörige: (Stief-, Adoptiv-, Schwieger-) Eltern, (Enkel-, Stief-, Adoptiv-) Kinder, Großeltern, Geschwister, Schwager/Schwägerin, Tanten/Onkel, Neffen/Nichten.
3. Bei einem Einzelvertrag auch der Ehe- oder Lebenspartner des Versicherungsnehmers.
4. Betreuungspersonen von mitreisenden, minderjährigen oder pflegebedürftigen Angehörigen.
5. diejenigen Personen, die mit Ihnen oder einem mitversicherten Familienmitglied eine gemeinsame Reise gebucht haben und namentlich auf der Buchung vermerkt sind. Darüber hinaus deren Angehörige, die unter Punkt 1 und 2 aufgezählt sind. Es können bis zu 8 von den genannten Personen mitreisen.
Hinweis: die Leistungserbringung erfolgt ausschließlich gegenüber dem Versicherungsnehmer und den mitversicherten Familienmitgliedern. Mitreisende, die keine versicherten Personen sind, genießen generell keinen Versicherungsschutz. Sie müssen eine eigene Reiserücktrittsversicherung abschließen.
Kosten in der ADAC Reiserücktritts-Versicherung
Wir bieten Ihnen im Einzelvertrag und im Familienvertrag drei Tarife, mit und ohne Selbstbeteiligung.
- Tarif Basis ab 3,39 € im Monat: Leistungen bei Reiserücktritt
- Tarif Exklusiv ab 3,99 € im Monat: Leistungen bei Reiserücktritt + bei Reiseabbruch
- Tarif Premium ab 6,85 € im Monat: Leistungen bei Reiserücktritt + bei Reiseabbruch + für das Reisegepäck
ADAC Mitglieder erhalten einen Rabatt auf die Versicherungsprämie.
Persönlichen Schutz berechnen Mehr zur ADAC Reiserücktritts-VersicherungTarife und Leistungen in der ADAC Reiserücktritts-Versicherung
In der ADAC Reiserücktritts-Versicherung bieten wir Ihnen im Einzelvertrag und im Familienvertrag 3 Tarife. Sie können diese mit und ohne Selbstbeteiligung abschließen.
Kosten in der ADAC Reiserücktritts-Versicherung
Wir bieten Ihnen im Einzelvertrag und im Familienvertrag drei Tarife, mit und ohne Selbstbeteiligung.
- Tarif Basis ab 3,39 € im Monat: Leistungen bei Reiserücktritt
- Tarif Exklusiv ab 3,99 € im Monat: Leistungen bei Reiserücktritt + bei Reiseabbruch
- Tarif Premium ab 6,85 € im Monat: Leistungen bei Reiserücktritt + bei Reiseabbruch + für das Reisegepäck
ADAC Mitglieder erhalten einen Rabatt auf die Versicherungsprämie.
Persönlichen Schutz berechnen Mehr zur ADAC Reiserücktritts-VersicherungAuszeichnungen der ADAC Reiserücktritts-Versicherung
Die ADAC Reiserücktritts-Versicherung wurde von vielen Instituten getestet und erhielt in der Vergangenheit zahlreiche Auszeichnungen. Stiftung Warentest sagt sowohl zum Einzelvertrag als auch zum Familienvertrag "Gut" und vergibt die Noten 1,9 und 2,0.