FAQ zur ADAC Incoming-Versicherung

Fragen zu den Leistungen

Damit Ihr Gast aus dem Ausland für den vorübergehenden Aufenthalt im Schengen-Raum gut versichert ist, kann eine ADAC Reise-Kranken- und ADAC Reise-Haftpflichtversicherung für Ihre Gäste aus dem Ausland abgeschlossen werden.

Die ADAC Reise-Krankenversicherung sichert Ihre ausländischen Gäste ab und übernimmt die durch akute, unerwartete Krankheit oder Verletzung entstehenden Kosten. Sie bestimmen, wie lange der Krankenschutz gilt: individuell abschließbar für 1 - max. 12 Monate.

Die ADAC Reise-Haftpflichtversicherung für Gäste aus dem Ausland bietet Schutz, wenn die versicherte Person einem Dritten einen Personenschaden (Tod,Verletzung/Gesundheitsschädigung) oder Sachschaden zufügt und daraus Schadenersatzansprüche entstehen, oder wenn unberechtigte Ansprüche dieser Art abzuwehren sind.
Die Gesamtleistung für alle Schadenereignisse während des jeweils abgeschlossenen Versicherungszeitraumes ist auf die einmalige maximale Deckungssumme von 1.000.000,- EUR begrenzt. 

 

  • Schutz im Schengen-Raum
  • Von deutschen Botschaften und Konsulaten als Voraussetzung für ein Visum anerkannt.
  • Hohe Flexibilität durch frei wählbare Vertragslaufzeit zwischen 1 und 12 Monaten.
  • Organisation von Hilfsmaßnahmen z. B. Krankenrücktransport.
  • Aktive Hilfe durch ADAC Ärzte, z. B. Betreuung bei medizinischen Notfällen.
Je Schadensfall beträgt die Selbstbeteiligung in der ADAC Reise-Krankenversicherung 50,- €. 
In der ADAC Reise-Haftpflichtversicherung gibt es keine Selbstbeteiligung.

 

Die ADAC Reise-Krankenversicherung für Gäste aus dem Ausland bietet unbegrenzte Deckung und übertrifft somit die Mindestdeckung von 30.000 €.

Nein, nur Behandlungskosten für akute Erkrankungen und Verletzungen.

Fragen zum Vertrag

Die Versicherung/en werden vom Gastgeber (mit Wohnsitz in Deutschland) für den Gast abgeschlossen. 

Versicherbar sind Personen mit ständigem Wohnsitz im Ausland.

  • mit ausländischer Staatsangehörigkeit
  • mit deutscher Staatsangehörigkeit, wenn sie seit mehr als zwei Jahren ihren ständigen Wohnsitz im Ausland haben.

Für Personen, die die deutsche und eine ausländische Staatsbürgerschaft haben, gilt dies ebenfalls.  

Die ADAC Incoming-Versicherungen können auch von Gastgebern ohne ADAC Mitgliedschaft für deren ausländische Gäste abgeschlossen werden. Die Beiträge für Mitglieder und Personen ohne ADAC Mitgliedschaft sind identisch.

Nein, die Versicherungen müssen immer pro Person abgeschlossen werden.

Fragen zur Vertrags-Laufzeit, -Verkürzung und -Verlängerung

Wird der Versicherungsvertrag vor Reiseantritt abgeschlossen, beginnt der Versicherungsschutz ab Grenzübertritt in den versicherten Geltungsbereich. 
 
Wird der Versicherungsvertrag nach Einreise in den versicherten Geltungsbereich abgeschlossen, besteht in der ADAC Reise-Krankenversicherung bei Erkrankungen eine Wartezeit von 7 Tagen. Nach Reisebeginn ist der Abschluss nur noch innerhalb eines Monats persönlich in einer ADAC Geschäftsstelle möglich.

Das Versicherungsverhältnis endet mit Ablauf der vereinbarten Laufzeit. Eine Kündigung ist nicht notwendig.

Eine Verlängerung des Versicherungsvertrages ist nicht möglich. 
Bei ursprünglich vereinbarter Vertragsdauer von weniger als zwölf Monaten können Sie jedoch eine Anschluss-Versicherung abschließen. Die Anschluss-Versicherung muss spätestens eine Woche nach Ablauf der Vorversicherung erfolgen.  
Bitte wenden Sie sich hierzu an eine ADAC Geschäftsstelle.

Hinweis: ein Abschluss über das Internet ist nach Reisebeginn oder im Anschluss an eine bestehende Versicherung nicht möglich. 


Rückerstattungen vor dem angegebenen Einreisedatum erfolgen auf Antrag persönlich in einer ADAC Geschäftsstelle. Bei Barzahlung der Prämie kann in der ADAC Geschäftsstelle storniert werden. Erfolgte die Zahlung der Prämie per Bankeinzug, ist die Rückerstattung nur über den ADAC Mitgliederservice, 81360 München möglich. Bei Stornierung der ADAC-Reise-Krankenversicherung vor Versicherungsbeginn wird eine Geschäftsgebühr von 8 € erhoben.

 
Rückerstattungen nach dem angegebenen Einreisedatum erfolgen persönlich in einer ADAC Geschäftsstelle oder schriftlich über den ADAC Mitgliederservice, 81360 München unter Vorlage des Ablehnungsbescheids der Botschaft oder des Konsulates, ersatzweise für den Ablehnungsbescheid beglaubigte Kopien aller Seiten des Reisepasses. Bitte geben Sie Ihre Bankverbindung an. Bei der ADAC-Reise-Krankenversicherung wird eine Geschäftsgebühr von 15 % abgezogen.


Reist Ihr Gast nicht zu dem auf dem Versicherungsschein angegebenen Einreisedatum ein, kann dieses Datum geändert werden. Die Änderung kann bis sechs Monate nach dem ursprünglichen Einreisedatum in der ADAC Geschäftsstelle beantragt werden.
Änderungen vor dem angegebenen Einreisedatum nur bei Vorlage des Original-Versicherungsscheins. 
Änderung nach dem angegebenen Einreisedatum nur nach Einreise des Gastes unter Vorlage des Reisepasses mit Einreisestempel oder des Flugtickets sowie des Original-Versicherungsscheins. 

 

Nach Reisebeginn ist der Abschluss nur noch innerhalb eines Monats persönlich in einer ADAC Geschäftsstelle möglich. Der Abschluss über das Internet ist ausgeschlossen.  
 
In der ADAC Reise-Krankenversicherung für Gäste aus dem Ausland besteht eine Wartezeit von 7 Tagen. Der Versicherungsschutz beginnt in diesem Fall erst um 0.00 Uhr am 8. Tag nach Vertragsbeginn. Die Wartezeit entfällt bei einem Unfall. 
 
In der ADAC Reise-Haftpflichtversicherung für Gäste aus dem Ausland besteht Versicherungsschutz ab 0.00 Uhr nach Abschluss. Voraussetzung ist aber, dass der Beitrag bezahlt ist.

 

Bei Vertragsabschluss muss ein Einreisedatum angegeben werden. Das Versicherungsbeginndatum kann auch vor der Einreise liegen.
Reist der Gast nicht zu dem auf dem Versicherungsschein angegebenen Einreisedatum ein, kann dieses Datum geändert werden. Die Änderung kann bis sechs Monate nach dem ursprünglichen Einreisedatum in der ADAC Geschäftsstelle beantragt werden.

 

Hinweis: ein Abschluss über das Internet ist nur vor Reisebeginn möglich. Nach Reisebeginn ist der Abschluss nur innerhalb eines Monats persönlich in einer ADAC Geschäftsstelle möglich.