ADAC Geschäftsstellen und Vertretungen
Suchen Sie hier Ihre nächstgelegene ADAC Geschäftsstelle oder Vertretung
Bei einer falschen Angabe z.B. des Einreisedatums kann der Versicherer vom Vertrag zurücktreten oder ihn anpassen, was zur Leistungsfreiheit des Versicherers (auch für bereits eingetretene Versicherungsfälle) führen kann. Das Datum der Einreise muss auf Verlangen nachgewiesen werden.
Falls es zu einer Rückerstattung des Beitrags kommt, wird der Beitrag -unter Abzug einer Geschäftsgebühr- zurück erstattet.
Bei Fragen helfen wir Ihnen gerne in jeder ADAC Geschäftsstelle weiter.
Sie reisen gerne und legen Wert auf umfassenden Schutz? Mit der ADAC Plus-Mitgliedschaft sichern Sie sich wertvolle zusätzliche Leistungen sowie Sicherheit.
Der klassische Schutz für Sie persönlich mit Hilfeleistungen in ganz Deutschland.
Neben der bewährten Pannenhilfe bietet Ihnen der ADAC noch zahlreiche weitere Leistungen, wann immer es um Ihre Mobilität geht.
Der Abschluss ist vor Einreise in den versicherten Geltungsbereich zulässig und gewährt ab Grenzübertritt in den Schengen-Raum Versicherungsschutz.
Wird der Versicherungsvertrag nach Einreise in den versicherten Geltungsbereich abgeschlossen, besteht in der ADAC Reise-Krankenversicherung bei Erkrankungen eine Wartezeit von 7 Tagen. Nach Reisebeginn ist der Abschluss nur noch innerhalb eines Monats persönlich in einer ADAC Geschäftsstelle möglich.
Das Versicherungsverhältnis endet mit Ablauf der vereinbarten Laufzeit. Eine Kündigung ist nicht notwendig.
Da ist leider etwas schiefgelaufen. Wir versuchen, Ihnen die gewünschte Seite schnellstmöglich bereitzustellen. Bitte versuchen Sie es später noch einmal.
Referenz Id:
Zeitpunkt:
Zur Anzeige der Inhalte werden Cookies benötigt. Bitte lassen Sie Cookies in ihren Browsereinstellungen zu und aktualisieren Sie die Seite.