FAQ zur ADAC Incoming-Versicherung
Fragen zu den Leistungen
Was versteht man unter den ADAC Incoming-Versicherungen?
Welche Leistungen beinhaltet die ADAC Reise-Krankenversicherung für Gäste aus dem Ausland?
Welche Leistungen beinhaltet die ADAC Reise-Haftpflichtversicherung für Gäste aus dem Ausland?
Was sind die besonderen Vorteile der ADAC Reise-Krankenversicherung für Gäste aus dem Ausland?
- Schutz im Schengen-Raum
- Von deutschen Botschaften und Konsulaten als Voraussetzung für ein Visum anerkannt.
- Hohe Flexibilität durch frei wählbare Vertragslaufzeit zwischen 1 und 12 Monaten.
- Organisation von Hilfsmaßnahmen z. B. Krankenrücktransport.
- Aktive Hilfe durch ADAC Ärzte, z. B. Betreuung bei medizinischen Notfällen.
Gibt es eine Selbstbeteiligung?
Sind die gem. EU-Richtlinien geforderten Mindestdeckungen erfüllt?
Werden ärztliche Kontrolluntersuchungen übernommen?
Fragen zum Vertrag
Welche Personen können im Rahmen der ADAC Incoming-Versicherungen versichert werden?
Die Versicherung/en werden vom Gastgeber (mit Wohnsitz in Deutschland) für den Gast abgeschlossen.
Versicherbar sind Personen mit ständigem Wohnsitz im Ausland.
- mit ausländischer Staatsangehörigkeit
- mit deutscher Staatsangehörigkeit, wenn sie seit mehr als zwei Jahren ihren ständigen Wohnsitz im Ausland haben.
Für Personen, die die deutsche und eine ausländische Staatsbürgerschaft haben, gilt dies ebenfalls.
Können die ADAC Incoming-Versicherungen für Gäste aus dem Ausland auch von Personen ohne ADAC Mitgliedschaft abgeschlossen werden?
Gibt es bei den ADAC Incoming-Versicherungen einen Familienvertrag?
Fragen zur Vertrags-Laufzeit, -Verkürzung und -Verlängerung
Wann beginnt und endet der Versicherungsschutz der ADAC Reiseversicherungen für Gäste aus dem Ausland?
Wird der Versicherungsvertrag nach Einreise in den versicherten Geltungsbereich abgeschlossen, besteht in der ADAC Reise-Krankenversicherung bei Erkrankungen eine Wartezeit von 7 Tagen. Nach Reisebeginn ist der Abschluss nur noch innerhalb eines Monats persönlich in einer ADAC Geschäftsstelle möglich.
Das Versicherungsverhältnis endet mit Ablauf der vereinbarten Laufzeit. Eine Kündigung ist nicht notwendig.
Wie kann ich die Vertragslaufzeit verlängern?
Eine Verlängerung des Versicherungsvertrages ist nicht möglich.
Bei ursprünglich vereinbarter Vertragsdauer von weniger als zwölf Monaten können Sie jedoch eine Anschluss-Versicherung abschließen. Die Anschluss-Versicherung muss spätestens eine Woche nach Ablauf der Vorversicherung erfolgen.
Bitte wenden Sie sich hierzu an eine ADAC Geschäftsstelle.
Hinweis: ein Abschluss über das Internet ist nach Reisebeginn oder im Anschluss an eine bestehende Versicherung nicht möglich.
Mein Gast reist nicht ein, kann ich die Versicherungen stornieren? Fällt hier eine Gebühr an?
Rückerstattungen vor dem angegebenen Einreisedatum erfolgen auf Antrag persönlich in einer ADAC Geschäftsstelle. Bei Barzahlung der Prämie kann in der ADAC Geschäftsstelle storniert werden. Erfolgte die Zahlung der Prämie per Bankeinzug, ist die Rückerstattung nur über den ADAC Mitgliederservice, 81360 München möglich. Bei Stornierung der ADAC-Reise-Krankenversicherung vor Versicherungsbeginn wird eine Geschäftsgebühr von 8 € erhoben.
Rückerstattungen nach dem angegebenen Einreisedatum erfolgen persönlich in einer ADAC Geschäftsstelle oder schriftlich über den ADAC Mitgliederservice, 81360 München unter Vorlage des Ablehnungsbescheids der Botschaft oder des Konsulates, ersatzweise für den Ablehnungsbescheid beglaubigte Kopien aller Seiten des Reisepasses. Bitte geben Sie Ihre Bankverbindung an. Bei der ADAC-Reise-Krankenversicherung wird eine Geschäftsgebühr von 15 % abgezogen.
Mein Gast reist früher/später ein, kann ich den Beginn ändern? Wie und mit welchen Unterlagen?
Mein Gast ist schon eingereist. Kann ich die ADAC Reiseversicherungen für Gäste aus dem Ausland noch abschließen?
Kann ich im Versicherungsantrag das Einreisedatum/Versicherungsbeginn offen lassen?
Hinweis: ein Abschluss über das Internet ist nur vor Reisebeginn möglich. Nach Reisebeginn ist der Abschluss nur innerhalb eines Monats persönlich in einer ADAC Geschäftsstelle möglich.