FAQ zur ADAC Incoming-Versicherung
Fragen zu den Leistungen
Was versteht man unter den ADAC Incoming-Versicherungen?
Damit Ihr Gast aus dem Ausland für den vorübergehenden Aufenthalt im Schengen-Raum gut versichert ist, kann eine ADAC Reise-Kranken- und ADAC Reise-Haftpflichtversicherung für Ihre Gäste aus dem Ausland abgeschlossen werden.
Welche Leistungen beinhaltet die ADAC Reise-Krankenversicherung für Gäste aus dem Ausland?
Die ADAC Reise-Krankenversicherung sichert Ihre ausländischen Gäste ab und übernimmt die durch akute, unerwartete Krankheit oder Verletzung entstehenden Kosten. Sie bestimmen, wie lange der Krankenschutz gilt: individuell abschließbar für 1 - max. 12 Monate.
Welche Leistungen beinhaltet die ADAC Reise-Haftpflichtversicherung für Gäste aus dem Ausland?
Was sind die besonderen Vorteile der ADAC Reise-Krankenversicherung für Gäste aus dem Ausland?
- Schutz im Schengen-Raum
- Von deutschen Botschaften und Konsulaten als Voraussetzung für ein Visum anerkannt.
- Hohe Flexibilität durch frei wählbare Vertragslaufzeit zwischen 1 und 12 Monaten.
- Organisation von Hilfsmaßnahmen z. B. Krankenrücktransport.
- Aktive Hilfe durch ADAC Ärzte, z. B. Betreuung bei medizinischen Notfällen.
Gibt es eine Selbstbeteiligung?
Sind die gem. EU-Richtlinien geforderten Mindestdeckungen erfüllt?
Die ADAC Reise-Krankenversicherung für Gäste aus dem Ausland bietet unbegrenzte Deckung und übertrifft somit die Mindestdeckung von 30.000 €.
Werden ärztliche Kontrolluntersuchungen übernommen?
Nein, nur Behandlungskosten für akute Erkrankungen und Verletzungen.
Fragen zum Vertrag
Welche Personen können im Rahmen der ADAC Incoming-Versicherungen versichert werden?
Die Versicherung/en werden vom Gastgeber (mit Wohnsitz in Deutschland) für den Gast abgeschlossen.
Versicherbar sind Personen mit ständigem Wohnsitz im Ausland.
- mit ausländischer Staatsangehörigkeit
- mit deutscher Staatsangehörigkeit, wenn sie seit mehr als zwei Jahren ihren ständigen Wohnsitz im Ausland haben.
Für Personen, die die deutsche und eine ausländische Staatsbürgerschaft haben, gilt dies ebenfalls.
Können die ADAC Incoming-Versicherungen für Gäste aus dem Ausland auch von Personen ohne ADAC Mitgliedschaft abgeschlossen werden?
Die ADAC Incoming-Versicherungen können auch von Gastgebern ohne ADAC Mitgliedschaft für deren ausländische Gäste abgeschlossen werden. Die Beiträge für Mitglieder und Personen ohne ADAC Mitgliedschaft sind identisch.
Gibt es bei den ADAC Incoming-Versicherungen einen Familienvertrag?
Nein, die Versicherungen müssen immer pro Person abgeschlossen werden.
Fragen zur Vertrags-Laufzeit, -Verkürzung und -Verlängerung
Wann beginnt und endet der Versicherungsschutz der ADAC Reiseversicherungen für Gäste aus dem Ausland?
Wird der Versicherungsvertrag vor Reiseantritt abgeschlossen, beginnt der Versicherungsschutz ab Grenzübertritt in den versicherten Geltungsbereich.
Wird der Versicherungsvertrag nach Einreise in den versicherten Geltungsbereich abgeschlossen, besteht in der ADAC Reise-Krankenversicherung bei Erkrankungen eine Wartezeit von 7 Tagen. Nach Reisebeginn ist der Abschluss nur noch innerhalb eines Monats persönlich in einer ADAC Geschäftsstelle möglich.
Das Versicherungsverhältnis endet mit Ablauf der vereinbarten Laufzeit. Eine Kündigung ist nicht notwendig.
Wie kann ich die Vertragslaufzeit verlängern?
Eine Verlängerung des Versicherungsvertrages ist nicht möglich.
Bei ursprünglich vereinbarter Vertragsdauer von weniger als zwölf Monaten können Sie jedoch eine Anschluss-Versicherung abschließen. Die Anschluss-Versicherung muss spätestens eine Woche nach Ablauf der Vorversicherung erfolgen.
Bitte wenden Sie sich hierzu an eine ADAC Geschäftsstelle.
Mein Gast reist nicht ein, kann ich die Versicherungen stornieren? Fällt hier eine Gebühr an?
Rückerstattungen vor dem angegebenen Einreisedatum erfolgen auf Antrag persönlich in einer ADAC Geschäftsstelle. Bei Barzahlung der Prämie kann in der ADAC Geschäftsstelle storniert werden. Erfolgte die Zahlung der Prämie per Bankeinzug, ist die Rückerstattung nur über den ADAC Mitgliederservice, 81360 München möglich. Bei Stornierung der ADAC-Reise-Krankenversicherung vor Versicherungsbeginn wird eine Geschäftsgebühr von 8 € erhoben.
Rückerstattungen nach dem angegebenen Einreisedatum erfolgen persönlich in einer ADAC Geschäftsstelle oder schriftlich über den ADAC Mitgliederservice, 81360 München unter Vorlage des Ablehnungsbescheids der Botschaft oder des Konsulates, ersatzweise für den Ablehnungsbescheid beglaubigte Kopien aller Seiten des Reisepasses. Bitte geben Sie Ihre Bankverbindung an. Bei der ADAC-Reise-Krankenversicherung wird eine Geschäftsgebühr von 15 % abgezogen.
Mein Gast reist früher/später ein, kann ich den Beginn ändern? Wie und mit welchen Unterlagen?
Mein Gast ist schon eingereist. Kann ich die ADAC Reiseversicherungen für Gäste aus dem Ausland noch abschließen?
Kann ich im Versicherungsantrag das Einreisedatum/Versicherungsbeginn offen lassen?