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Auszug der Leistungen der Auslandskrankenversicherung Langzeit für alle Altersgruppen
Wir erstatten Untersuchungs- und Behandlungsmethoden sowie Arzneimittel, die von der Schulmedizin überwiegend anerkannt sind. Zusätzlich leisten wir auch für Methoden und Arzneimittel, die sich in der Praxis bewährt haben, wie zum Beispiel bei Akupunktur zur Schmerztherapie.
Verordnet der zugelassene Behandler eine medizinisch notwendige Physiotherapie, Strahlenbehandlung, Lichtbehandlung, Massage oder ein erstmalig notwendiges Hilfsmittel wie eine Geh- oder Laufhilfe, bekommen Sie die dafür angefallenen Kosten von uns zurück.
Bei medizinisch notwendigen Heilbehandlungen im Ausland erstatten wir die Kosten für die Erstversorgung durch den Notarzt inkl. Transport zum Arzt oder Krankenhaus und die notwendigen ärztlichen Untersuchungen und Behandlungen.
Wir übernehmen außerdem neben den medizinisch notwendigen Heilbehandlungen die Kosten für Krankenpflege, Unterkunft und Verpflegung im Krankenhaus für Sie. Zusätzlich werden von uns die Kosten für Rooming-In einer Begleitung im selben Krankenhauszimmer getragen.
Wir erstatten die Kosten für die schmerzstillende zahnärztliche Behandlung inklusive einfacher Füllungen. Ebenso übernehmen wir die Reparaturkosten von Zahnersatz und kieferorthopädischen Geräten oder die Anfertigung von provisorischem Zahnersatz.
Wir übernehmen die Kosten für den von uns organisierten Krankenrücktransport, sofern dieser medizinisch sinnvoll und vertretbar ist. Das ist z.B. dann, wenn die Behandlung im Ausland länger als 14 Tage dauern würde. Wir bringen Sie entweder an Ihren Wohnsitz in Deutschland oder in das Ihrem Wohnort nächstgelegene Krankenhaus, das aus medizinischer Sicht geeignet ist.
Ebenso zahlen wir die Kosten für eine Begleitperson, wenn die Begleitung medizinisch erforderlich oder angeordnet ist. Bei minderjährigen Kindern übernehmen wir die Transportkosten der Begleitperson in jedem Fall.
Wenn Sie im Urlaub erkranken oder sich verletzen und deswegen von einem Rettungsdienst gesucht, gerettet oder geborgen werden müssen, zahlen wir Ihnen diese Kosten bis 10.000 € pro versicherte Person zurück. Dies gilt auch im Todesfall.
Auf einer Reise verstorbene Personen überführen wir im Todesfall nach Deutschland und übernehmen die anfallenden Kosten. Ebenso zahlen wir, wenn statt der Überführung eine Beerdigung oder eine Feuerbestattung am Sterbeort erfolgt. Pro versicherte Person erstatten wir die Kosten bis zu 10.000 €.
Unsere Experten informieren Sie bereits bei den Vorbereitungen Ihrer Auslandsreise über vorgeschriebene oder empfohlene Schutzimpfungen für Ihr Reisegebiet und, soweit möglich, über deutsch oder englischsprechende Ärzte oder den Namen eines Krankenhauses in der Nähe Ihres Reiseziels.
Was kostet die Auslandskrankenversicherung Langzeit?
Für längere Auslandsaufenthalte zwischen 2-24 Monate optimal absichern.
Bitte beachten Sie: Um die Auslandskrankenversicherung Langzeit abschließen zu können muss Ihr Wohnsitz in Deutschland sein.
Information zur Verlängerung/Verkürzung des Auslandsaufenthaltes
Verlängerung des Auslandsaufenthalts:
Bei einer unvorhergesehenen Verlängerung des Auslandsaufenthalts kann bis zu einer Woche nach Ablauf des ursprünglichen ADAC Auslandskrankenschutz Langzeit eine Anschlussversicherung beantragt werden. Dabei erhält der Versicherungsnehmer auch nur Leistungen für die Versicherungsfälle, die während der Laufzeit der Anschlussversicherung neu eingetreten sind.
Vertragsverkürzung:
Bei Nichtantritt der Reise bzw. bei einer vorzeitigen Heimreise kann die Prämie für nicht verbrauchte Monate erstattet werden.
Wann erhalte ich die Leistungen der Auslandskrankenversicherung Langzeit? Wann nicht?
Bei Langzeitreisen erstatten wir die Kosten:
Wenn für Sie auf Ihrer Reise eine Heilbehandlung medizinisch notwendig wird
Wenn ein zugelassener Arzt am Urlaubsort Arzneimittel, Verbandsstoffe oder Verbände verordnet
Wenn ein Krankenrücktransport medizinisch sinnvoll und vertretbar ist
Wenn Sie ein Angehöriger/eine nahestehende Person am Urlaubsort im Krankenhaus auf Grund eines Versicherungsfalles besuchen muss
Wenn Ihr Gepäck im Zusammenhang mit einem Krankenrücktransport nach Hause gebracht werden muss
Wenn Ihr Haustier (Hund oder Katze) nach Hause gebracht werden muss, weil sie sich aufgrund eines Versicherungsfalls nicht selbst um Ihr Haustier kümmern können
Wenn eine versicherte Person am Urlaubsort verstorben ist und entweder nach Deutschland überführt oder am Sterbeort beerdigt werden muss
Bei Langzeitreisen leisten wir nicht:
Wenn Ihnen aufgrund einer Behandlung in Deutschland Kosten entstehen
Wenn Sie wegen einer Heilbehandlung ins Ausland reisen
Wenn Sie trotz Reisewarnung des Auswärtigen Amtes in ein Kriegsgebiet reisen
Wenn Sie sich als Berufssportler während der aktiven Teilnahme an einem Wettkampf verletzt haben
Wenn Sie Medikamente, Drogen oder Alkohol missbräuchlich verwendet haben und dies zu einer Erkrankung oder einer Verletzung führt
Was kostet die Auslandskrankenversicherung Langzeit?
Für längere Auslandsaufenthalte zwischen 2-24 Monate optimal absichern.
Bitte beachten Sie: Um die Auslandskrankenversicherung Langzeit abschließen zu können muss Ihr Wohnsitz in Deutschland sein.
Für alle Reisen innerhalb eines Jahres mit jeweils einer maximalen Reisedauer von 63 Tagen bietet der ADAC Auslandskrankenschutz weltweit den optimalen Schutz. Sie können sich selbst oder im Rahmen eines Familienvertrages sich und Ihre gesamte Familie inklusive der Kinder bis zum 23. Geburtstag absichern.
Auslandssemester, Work & Travel oder Au-Pair - Auslandsaufenthalte sind bei Studenten sehr beliebt. Doch was tun, wenn man im Ausland eine ärztliche Behandlung benötigt und die Kosten dabei enorm hoch sind? Die Auslandskrankenversicherung ist für Studenten ein wichtiger Schutz.
Auslandskrankenversicherung - Wichtig für Senioren auf Reisen
Den Winter in Florida, Thailand oder auf den Kanaren verbringen - für Rentner ein lang gehegter Traum, der sich nun umsetzen lässt. Umso wichtiger ist eine Auslandskrankenversicherung. Welche Besonderheiten Senioren beachten müssen, finden Sie nachfolgend zusammengefasst.
Was muss ich noch über die Auslandskrankenversicherung Langzeit wissen?
Grundsätzlich leistet der Auslandskrankenschutz Langzeit dann, wenn Sie als versicherte Person im Ausland wegen Corona medizinisch behandelt werden müssen. Sie bekommen die Kosten für die Heilbehandlung im Ausland zurückerstattet. Die durch eine Quarantäne entstandenen Kosten werden nicht übernommen.
Bitte beachten Sie dabei:
Der ADAC Auslandskrankenschutz Langzeit muss vor Reisebeginn abgeschlossen werden.
Leistungen erhalten Sie dann, wenn Sie als versicherte Person aufgrund des begründeten Verdachts auf eine Infektion (Krankheitssymptome ersichtlich) ärztlich untersucht werden müssen und das Corona-Testergebnis für die Kostenabrechnung vorliegt
Der ADAC Auslandskrankenschutz erstattet Ihnen die Kosten, wenn Sie als versicherte Person auf einem Kreuzfahrtschiff in Quarantäne müssen, bei Ihnen ein ärztlich attestiertes, positives Corona-Ergebnis vorliegt und eine medizinisch, notwendige Heilbehandlung erfolgt
Krankenrücktransport
Eine Erkrankung an COVID-19 an sich stellt keinen Anspruch auf einen Krankenrücktransport dar. Es handelt sich um eine Viruserkrankung, die medizinisch behandelt werden muss. Die Kosten für die Heilbehandlung werden übernommen.
Ein Krankenrücktransport wird bedingungsgemäß durchgeführt, wenn er medizinisch sinnvoll und vertretbar ist. Sinnvoll kann der Rücktransport z. B. dann sein, wenn nach ärztlicher Prognose die stationäre Behandlung im Ausland länger als 14 Tage dauern würde. Medizinisch vertretbar bedeutet, dass der Transport dem Patienten keinen Schaden zufügt oder ihn einem unverhältnismäßig hohen Risiko aussetzt.
Folgende Unterlagen werden für die Kostenerstattung benötigt:
Bitte beachten Sie: Je Schadensfall beträgt die Selbstbeteiligung 100,– €. Hat sich ein Dritter (z. B. Ihre Krankenkasse) an dem Schadensfall mit mehr als 100,– € beteiligt, erstatten wir ohne Abzug der Selbstbeteiligung.
Hinweis für die USA: Bitte lassen Sie die Abrechnung des Krankenhauses über das Formular "HCFA", die des Arztes über das Formular "UB" erstellen.
Der Versicherungsschutz wird als Einzelvertrag angeboten, versichert ist die im Versicherungsschein angegebene Person.
Die ADAC Auslandskrankenversicherung Langzeit kann mit einer Laufzeit von bis zu 24 Monaten abhängig vom Alter des Versicherungsnehmers abgeschlossen werden.
Versicherungsbeginn
Der Versicherungsvertrag muss spätestens einen Tag vor Grenzübertritt in das Ausland abgeschlossen werden, da der Vertrag frühestens um 0:00 Uhr am Tag nach Eingang des Antrags bei uns beginnt. Der Vertrag muss spätestens am Tag der Ausreise aus Deutschland beginnen, anderenfalls besteht für die gesamte Reise kein Versicherungsschutz. Der Beitrag ist vor Antritt des Auslandsaufenthaltes zu zahlen. Wird der Beitrag erst dann bezahlt, wenn Sie bereits verreist sind, besteht kein Anspruch auf Leistungen.
Sollten Sie zu einem früheren Zeitpunkt als dem angegebenen Versicherungsbeginn aus Deutschland ausreisen, informieren Sie uns bitte umgehend.
Vertragslaufzeit
Die Vertragslaufzeit beträgt grundsätzlich 2 Monate und kann gegen Zahlung eines Mehrbeitrages bis zu maximal 24 Monate verlängert werden.
Vertragsende
Der Vertrag endet mit dem Ablauf der vereinbarten Laufzeit. Eine Kündigung ist nicht erforderlich.
Der Versicherungsschutz des ADAC Auslandskrankenschutz Langzeit gilt weltweit. Ausgenommen ist Deutschland.
Den ADAC Auslandskrankenschutz Langzeit können Sie abschließen
Schadenservice: Kosten in der Auslandskrankenversicherung Langzeit einreichen
Sie oder eine mitversicherte Person sind im Urlaub erkrankt, mussten ärztlich behandelt werden und möchten nun die dabei entstandenen Kosten in der Auslandskrankenversicherung Langzeit einreichen?
Verlängerung des Auslandsaufenthalts:
Bei einer unvorhergesehenen Verlängerung des Auslandsaufenthalts
kann bis zu einer Woche nach Ablauf des ursprünglichen ADAC Auslandskrankenschutz Langzeit eine Anschlussversicherung
beantragt werden.
Es ist der bei Abschluss der Anschlussversicherung
gültige Beitrag für die Gesamtversicherungsdauer
abzüglich des bereits entrichteten Beitrags zu bezahlen.
Die Höchstversicherungsdauer beträgt für Personen unter
66 Jahren 24 Monate,
unter 76 Jahren 12 Monate und über
76 Jahren 6 Monate.
Versicherungsschutz besteht nur für Versicherungsfälle,
die
nach Beantragung (Datum des Poststempels) der Anschlussversicherung
eingetreten sind.
Vertragsverkürzung:
Bei Nichtantritt der Reise bzw. bei einer vorzeitigen Heimreise
kann die Prämie für nicht verbrauchte Monate unter
folgenden Voraussetzungen erstattet werden:
Die vorzeitige Rückreise muss nachgewiesen werden (z. B. durch Vorlage des Flugtickets).
Bei Stornierungen vor Versicherungsbeginn wird eine Geschäftsgebühr von 8 Euro erhoben.
Bei Erstattungen aufgrund einer vorzeitigen Heimreise wird eine Geschäftsgebühr von 10 % auf den Erstattungsbetrag erhoben.
Wichtig:
Der Erstattungsbetrag ergibt sich aus der Differenz zwischen der gezahlten Prämie und der am Tag der Antragstellung auf Erstattung verbrauchten Prämie. Es werden nur volle Monate berücksichtigt.
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