Welpen über die Pfote gefahren: Autofahrer muss 20.000 Euro zahlen

Ein Rhodesian Ridgeback Welpe
Kleiner Hund, großer Schmerz: Ein Autofahrer fuhr einem Welpen über die Pfote© Shutterstock/nancy dressel

Welpenschutz im wahrsten Sinne des Wortes: Das Landgericht München verurteilte einen Autofahrer zu rund 15.000 Euro Schadenersatz, weil er einem jungen Hund über die Pfote gefahren war. So kam es zu dem Urteil.

Der Fahrer war dem kleinen, damals erst knapp vier Monate alten Hund, einem Rhodesian-Ridgeback-Rüden, nach Gerichtsangaben im November 2017 in einem Gewerbepark bei München über die linke Vorderpfote gefahren. Er war dabei mit mindestens 20 statt der auf dem Gelände erlaubten 10 km/h unterwegs gewesen.

Der Welpe, der bei dem Unfall laut Zeugenaussagen angeleint war, brauchte zur Heilung seiner gebrochenen Pfote eine teure physiotherapeutische Behandlung, die nicht zuletzt deswegen notwendig wurde, weil er noch nicht ausgewachsen war. So sollte das Leistungsvermögen des Rhodesian Ridgebacks, den sein Herrchen sich als künftigen Wachhund für seine Betriebsräume zugelegt hatte, wiederhergestellt werden.

Gutachter: Teure Behandlung des Welpen gerechtfertigt

Ein Gutachter gab vor Gericht an, er hielte die physiotherapeutischen Maßnahmen für gerechtfertigt. Eine Mitschuld des Hundehalters sah das Gericht nicht, da der Hund angeleint gewesen war.

Die Versicherung des Autofahrers muss an das Hunde-Herrchen nun rund 15.000 Euro auszahlen. Dazu kommen rund 5000 Euro Gerichts-, Rechtsanwalts- und Gutachterkosten, so dass insgesamt 20.000 Euro zusammenkommen.

Das Urteil aus dem September 2020 ist rechtskräftig (Az. 20 O 5615/18).

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Mit Material von dpa.