Waldbrände Italien: Mehrere Orte auf Sizilien betroffen

Waldbrände auf Sizilien
Am Wochenende gab es über 50 Waldbrände auf Sizilien.© picture alliance / ZUMAPRESS.com

Die Kombination aus Hitze, Trockenheit und Wind hat auf der Mittelmeerinsel Sizilien am Wochenende für starke Waldbrände gesorgt. Hunderte Touristen mussten evakuiert werden. Zwei Menschen starben. Wo es gebrannt hat und was Reisende jetzt wissen müssen.

  • Brände nahe Cefalú und Palermo

  • 700 Urlauber evakuiert

  • Über 50 Brandherde auf der Insel

Immer wieder ist Südeuropa von Waldbränden betroffen. Aktuell ist besonders der nördliche Teil der Mittelmeerinsel Siziliens betroffen. In Palermo musste ein Gebäude der Universität geräumt werden. Schulen wurden geschlossen, die Autobahn teilweise gesperrt. Ein Mann starb während der Evakuierung seines Hauses in Trappeto – nahe Palermo.

In Cefalú – ein Touristenmagnet – mussten 700 Urlauber und Urlauberinnen evakuiert werden, konnten aber bereits in der Nacht wieder zurück in ihr Hotel. Doch die Situation vor Ort war teilweise dramatisch – eine Frau starb bei dem Versuch, ihre Pferde aus dem brennenden Stall zu retten.

Bereits im Juli Waldbrände auf Sizilien

Insgesamt gab es mehr als 50 Brandherde auf der Insel gleichzeitig. Die Rettungskräfte waren mit Löschflugzeugen im Dauereinsatz. Begünstigt wurden die Brände vom starken Schirokko-Wind.

Bereits im Juli wüteten auf Sizilien schwere Waldbrände. Mit der Folge, dass die Flughäfen in Palermo und Catania nicht angeflogen werden konnten und gesperrt waren. Etliche Hektar Land fielen den Flammen zum Opfer. Auch jetzt wurde wieder Wald und Buschland zerstört.

Verhaltensregeln bei Waldbränden

Für viele Waldbrände macht die italienische Regierung fahrlässige oder vorsätzliche Brandstiftung verantwortlich. Deshalb sollten Reisende jetzt unter anderem besonders darauf achten:

  • kein Feuer im und am Wald zu entzünden

  • nur an ausgewiesenen Grillplätzen zu grillen

  • keine Zigaretten aus dem Auto zu werfen

Naturkatastrophen: Diese Rechte haben Reisende

Pauschalurlauberinnen und -urlauber können kostenlos stornieren, wenn am Urlaubsort oder in dessen unmittelbarer Nähe sogenannte unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Reise erheblich beeinträchtigen.

Waldbrände können solche außergewöhnlichen Umstände sein, allerdings muss die gebuchte Reise auch konkret oder zumindest mit hinreichender Wahrscheinlichkeit von diesen Bränden bzw. den Folgen wie Rauch in der Luft betroffen sein. Urlaubende können sich hierauf nur berufen, wenn die Reise zeitnah bevorsteht und es in eine Region gehen soll, in der die Waldbrände unmittelbar stattfinden.

Anders sieht es aus, wenn die Reise nicht in Kürze beginnt. Schließlich kann man nicht immer vorhersagen, wann Brände gelöscht sein könnten. Somit lässt sich auch nicht Wochen oder Monate vor Reisebeginn abschätzen, ob diese erheblich beeinträchtigt wird. Ein kostenloses Storno wäre dann also nicht möglich. Brennt es irgendwo anders im Land, ist dies ebenfalls kein Grund, kostenfrei zurückzutreten. Es empfiehlt sich bei nicht unmittelbar bevorstehenden Reisen, die Entwicklung der Lage im Einzelfall vor Ort weiter zu beobachten.

Hitze oder Angst vor Waldbränden kein Stornogrund

Extreme Hitze allein genügt übrigens nicht, um eine Reise kostenlos zu stornieren. Wird die Reise aus bloßer Angst oder wegen Bedenken abgesagt, muss damit gerechnet werden, dass der Veranstalter Stornokosten verlangt.

Feuer treten während des Urlaubs auf – was tun?

Treten im Pauschalurlaub die Probleme erst während der Reise auf, kann man den Vertrag unter gewissen Voraussetzungen kündigen und die Heimreise antreten. Hierzu muss aber belegt werden, dass die Reise durch außergewöhnliche Umstände erheblich beeinträchtigt wird. Muss der Reiseveranstalter aufgrund der vorzeitigen Kündigung des oder der Reisenden Reiseleistungen nicht mehr erbringen, kann er hierfür auch keine Kosten verlangen. Außerdem muss er die Rückreise des oder der Reisenden sicherstellen, wenn diese Teil des Reisevertrags ist. Mögliche Mehrkosten sind vom Reiseveranstalter zu tragen.

Ist die Rückreise wegen außergewöhnlicher Umstände nicht möglich und müssen Reisende länger bleiben, ist der Veranstalter verpflichtet, eine Unterkunft für einen Zeitraum von maximal drei Tagen zu bezahlen. Wer seine Reise fortführt, kann den Reisepreis gegenüber dem Reiseveranstalter mindern, wenn ein (nicht unerheblicher) Reisemangel vorliegt, weil z.B. vertraglich vereinbarte Leistungen nicht erbracht werden.

Waldbrände: Das gilt für Individualreisende

Nach deutschem Recht müssen auch Individualreisende die bereits gebuchten Leistungen wie Flug und Unterkunft nicht zahlen, wenn diese nicht erbracht werden. Das kann der Fall sein, wenn die Urlaubsregion, in der sich das Hotel befindet, gesperrt ist. Ist die Unterkunft jedoch zugänglich, ohne dass der oder die Reisende sich in Gefahr begibt, ist dieser auf die Kulanz des Anbieters angewiesen. Reisende bekommen auch dann ihr Geld zurück, wenn ein kostenfreies Rücktrittsrecht vertraglich vereinbart wurde.

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