Waldbrände in Griechenland: Regen löscht die Feuer

Viele Regionen in Griechenland leiden diesen Sommer unter schweren Waldbränden. Wie hoch das Feuerrisiko derzeit ist und was Reisende jetzt wissen müssen.
Waldbrände im Nordosten des Landes weitgehend unter Kontrolle
Wo die Waldbrandgefahr weiterhin hoch ist
Das raten ADAC Rechtsfachleute Griechenland-Reisenden
Die großen Waldbrände im Gebiet rund um den Nationalpark Dadia nahe der griechisch-türkischen Grenze sind laut griechischer Feuerwehr erstmals zu 80 Prozent unter Kontrolle gebracht worden. Grund dafür sind die schweren Unwetter mit Starkregen, die aktuell über weite Teile des Landes hinwegziehen und dort für neue Verwüstungen sorgen. Für die Waldbrandgebiete bedeutet das Unwetter jedoch, dass erstmals seit Monaten keine akute Feuergefahr mehr besteht.
Hier finden Sie eine aktuelle Karte zu waldbrandgefährdeten Regionen in Griechenland*
Gefahr für Waldbrände durch Wind
Größte Gefahr für Waldbrände stellen übrigens immer wieder die starken Winde dar, die jetzt allerdings nachlassen. Vor allem die Ägäis ist in den Sommermonaten betroffen, wenn der trockene Sommerwind Meltemi stark aus Nord, Nordost und Nordwest bis hinunter nach Kreta weht. Dort, wo es seit Wochen nicht geregnet hat, reichen Funken, die der Wind vorantreibt, um gewaltige Brände zu entfachen.
Wichtige Infos für Urlauberinnen und Urlauber
Derzeit kann es zu außergewöhnlich langen Wartezeiten kommen, wenn Unterstützung auf der Straße (z.B. Pannenhilfe, Abschleppen) benötigt wird. Den Hinweisen und Anweisungen der lokalen Behörden ist zu folgen. In Notfällen sollte umgehend ein Notruf über 112 abgesetzt werden. Mitglieder, die in ihrem Urlaub in Not geraten und Hilfe benötigen, können sich an den ADAC Auslandsnotruf (Tel. +49 89 22 22 22) wenden. Weitere Kontaktmöglichkeiten finden Sie hier.
Feuer auf Rhodos und Korfu sorgten für Verwüstung
In den vergangenen Sommermonaten sind in Griechenland bereits gut 43.000 Hektar Wald, Buschland und landwirtschaftlich genutzte Regionen von den Flammen zerstört wurden, 15.000 davon auf der Insel Rhodos und rund 2500 Hektar auf der Insel Korfu. Insgesamt kamen fünf Menschen ums Leben, darunter zwei Piloten eines Löschflugzeugs, das beim Einsatz auf der Insel Euböa abgestürzt war.
Seit 2017 und bis einschließlich Juli 2023 ist fast ein Viertel des Festlands der griechischen Region Attika durch Wald- und Buschbrände zerstört worden. Das teilte das Nationale Observatorium Athen mit, das für die Erhebung Daten des EU-Erdbeobachtungsprogramms Copernicus ausgewertet hat.
Naturkatastrophen: Diese Rechte haben Reisende
Pauschalurlauberinnen und -urlauber können kostenlos stornieren, wenn am Urlaubsort oder in dessen unmittelbarer Nähe sogenannte unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Reise erheblich beeinträchtigen.
Waldbrände können solche außergewöhnlichen Umstände sein, allerdings muss die gebuchte Reise auch konkret oder zumindest mit hinreichender Wahrscheinlichkeit von diesen Bränden bzw. den Folgen wie Rauch in der Luft betroffen sein. Urlaubende können sich hierauf nur berufen, wenn die Reise zeitnah bevorsteht und es in eine Region gehen soll, in der die Waldbrände unmittelbar stattfinden.
Anders sieht es aus, wenn die Reise nicht in Kürze beginnt. Schließlich kann man nicht immer vorhersagen, wann Brände gelöscht sein könnten. Somit lässt sich auch nicht Wochen oder Monate vor Reisebeginn abschätzen, ob diese erheblich beeinträchtigt wird. Ein kostenloses Storno wäre dann also nicht möglich. Brennt es irgendwo anders im Land, ist dies ebenfalls kein Grund, kostenfrei zurückzutreten. Es empfiehlt sich bei nicht unmittelbar bevorstehenden Reisen, die Entwicklung der Lage im Einzelfall vor Ort weiter zu beobachten.
Hitze oder Angst vor Waldbränden kein Stornogrund
Extreme Hitze allein genügt übrigens nicht, um eine Reise kostenlos zu stornieren. Wird die Reise aus bloßer Angst oder wegen Bedenken abgesagt, muss damit gerechnet werden, dass der Veranstalter Stornokosten verlangt.
Feuer treten während des Urlaubs auf – was tun?
Treten im Pauschalurlaub die Probleme erst während der Reise auf, kann man den Vertrag unter gewissen Voraussetzungen kündigen und die Heimreise antreten. Hierzu muss aber belegt werden, dass die Reise durch außergewöhnliche Umstände erheblich beeinträchtigt wird. Muss der Reiseveranstalter aufgrund der vorzeitigen Kündigung des oder der Reisenden Reiseleistungen nicht mehr erbringen, kann er hierfür auch keine Kosten verlangen. Außerdem muss er die Rückreise des oder der Reisenden sicherstellen, wenn diese Teil des Reisevertrags ist. Mögliche Mehrkosten sind vom Reiseveranstalter zu tragen.
Ist die Rückreise wegen außergewöhnlicher Umstände nicht möglich und müssen Reisende länger bleiben, ist der Veranstalter verpflichtet, eine Unterkunft für einen Zeitraum von maximal drei Tagen zu bezahlen. Wer seine Reise fortführt, kann den Reisepreis gegenüber dem Reiseveranstalter mindern, wenn ein (nicht unerheblicher) Reisemangel vorliegt, weil z.B. vertraglich vereinbarte Leistungen nicht erbracht werden.
Waldbrände: Das gilt für Individualreisende
Nach deutschem Recht müssen auch Individualreisende die bereits gebuchten Leistungen wie Flug und Unterkunft nicht zahlen, wenn diese nicht erbracht werden. Das kann der Fall sein, wenn die Urlaubsregion, in der sich das Hotel befindet, gesperrt ist. Ist die Unterkunft jedoch zugänglich, ohne dass der oder die Reisende sich in Gefahr begibt, ist dieser auf die Kulanz des Anbieters angewiesen. Reisende bekommen auch dann ihr Geld zurück, wenn ein kostenfreies Rücktrittsrecht vertraglich vereinbart wurde.
Mit Material von dpa
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