Anschlussflug mit Verspätung: Mehr Rechte auf Entschädigung

Ein Flugzeug mit Himmel
Flugreisende können bei bei verspäteten Anschlussflügen auf Entschädigung hoffen© iStock.com/Michal Krakowiak

Gute Nachricht für Flugreisende, deren Anschlussflüge große Verspätung haben: In einem aktuellen Urteil spricht der Europäische Gerichtshof (EuGH) Passagierinnen und Passagieren mehr Rechte zu.

  • Entschädigung gibt es auch bei Anschlussflügen außerhalb der EU

  • Voraussetzung ist, dass alle Flüge einheitlich gebucht wurden

  • ADAC Fachleute begrüßen das Urteil des europäischen Gerichtshofs

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) stärkt Passagierinnen und Passagieren bei großer Verspätung ihres Flugs den Rücken. Fluggäste können auch dann eine Entschädigung fordern, wenn eine im Reisebüro gebuchte Reise aus mehreren Flügen besteht und diese von unterschiedlichen Gesellschaften durchgeführt wurde, wie die Richter erklärten.

Entschädigung bei Flugverspätung von 600 Euro

Dafür müsse zwischen den Flugunternehmen keine besondere rechtliche Beziehung bestehen. Ausreichend ist, dass ein Reisebüro die Flüge kombiniert, dafür einen Gesamtpreis in Rechnung stellt und ein einheitliches Ticket ausgibt.

Hintergrund ist ein Fall vor dem Bundesgerichtshof. Eine Reisende verlangte von der Fluglinie American Airlines eine Ausgleichszahlung von 600 Euro nach der europäischen Fluggastrechte-Verordnung, weil sie mit mehr als vier Stunden Verspätung in Kansas City ankam. Die Airline verweigerte die Zahlung mit der Begründung, dass die europäische Fluggastrechte-Verordnung auf einem inneramerikanischen Flug gar nicht anwendbar wäre.

Anschlussflug in den USA mit großer Verspätung

Die Passagierin hatte ihren Flug mit Swiss von Stuttgart nach Zürich und von dort mit American Airlines nach Philadelphia sowie weiter nach Kansas City in einem Reisebüro gebucht. Die Verspätung entstand auf dem letzten Teilflug in den USA. Die Flüge wurden im Reisebüro kombiniert. Es wurde ein Gesamtpreis berechnet und ein einheitliches Ticket ausgegeben.

Aufgrund der einheitlichen Buchung ist auf den ersten Abflugort, hier Stuttgart, abzustellen und der Anwendungsbereich der europäischen Fluggastrechte-Verordnung eröffnet. ADAC Fachleute begrüßen die Entscheidung des Gerichtshofs: "Damit folgt der EuGH seiner verbraucherfreundlichen Linie".

Flugentschädigung: So kommen Sie zu Ihrem Recht

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Mit Material von dpa.