Slowakei führt doch kein Tempolimit für Fußgänger und Fußgängerinnen ein
Von Sabrina Doschek

Bummeln in Bratislava? Die Nachricht, dass in der Slowakei ein Tempolimit für Fußgänger und Fußgängerinnen gelten soll, basiert auf einem Missverständnis: Ex-Verkehrsminister Vazny stellt jetzt klar, was es mit der neuen "Gehgeschwindigkeit" auf sich hat.
Kein Tempolimit für Gehende geplant
Gehgeschwindigkeit als Richtwert
Keine vergleichbare Regelung in Deutschland
Das neue Gesetz sorgte sowohl für Kopfschütteln im slowakischen Parlament, als auch für Gelächter im Internet, galt aber fälschlich als beschlossene Sache: Ab 1. Januar 2026 sollte ein Tempolimit für Fußgänger und Fußgängerinnen in Kraft treten. Die zukünftig erlaubte Höchstgeschwindigkeit auf Gehwegen in der Slowakei: sechs km/h.
Jetzt hat der Parlamentsabgeordnete und ehemalige Verkehrsminister Lubomir Vazny der linksnationalen Partei Richtung - Slowakische Sozialdemokratie (Smer-SSD) seinen Gesetzesantrag präzisiert: Nicht die Fußgänger und Fußgängerinnen hätten sich an das Tempolimit von sechs km/h zu halten, sondern all die Verkehrsteilnehmenden, die auf Gehwegen unterwegs sind.
Gehgeschwindigkeit als Richtwert
In der Slowakei dürfen auch Skater, E-Scooter- und Rollerfahrende Gehwege nutzen – und genau die sollen sich zukünftig nicht schneller als Fußgänger und Fußgängerinnen bewegen. Es gilt also ab Januar 2026 für alle die als Richtwert festgelegte Gehgeschwindigkeit. Ziel des Gesetzes ist es, die Sicherheit auf Gehwegen zu erhöhen und sich häufende Zusammenstöße mit Rollerfahrenden zu verhindern.
Tempolimit für Fußgänger in Deutschland?
In Deutschland ist die Ausgangslage eine völlig andere: Gehwege sind Fußgängern und Fußgängerinnen sowie Eltern mit kleinen Kindern auf Rädern vorbehalten, es gilt die gegenseitige Rücksichtnahme. Lediglich auf gemeinsamen Geh- und Radwegen teilen sich Radfahrende und Fußgängerinnen und Fußgänger in Deutschland die Verkehrsfläche: Im Notfall muss mit Schrittgeschwindigkeit gefahren werden.
Mit Material von dpa.