Slowakei führt Tempolimit für Fußgänger und Fußgängerinnen ein

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Von Sabrina Doschek

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Bitte nicht rennen: Bald darf man in der Slowakei nur noch schlendern© iStock.com/Halfpoint

Bummeln in Bratislava: Ab Januar 2026 gilt in der Slowakei ein Tempolimit für Fußgänger und Fußgängerinnen. Was es mit dem kuriosen Gesetz auf sich hat und ob eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf Gehwegen auch in Deutschland denkbar wäre.

  • Zukünftig zulässige Höchstgeschwindigkeit für Gehende

  • Begründung des neuen Gesetzes

  • Wen die Regelung außerdem betrifft

Das neue Gesetz sorgte für Kopfschütteln und Gelächter im slowakischen Parlament, ist aber beschlossene Sache: Ab 1. Januar 2026 tritt ein Tempolimit für Fußgänger und Fußgängerinnen in Kraft. Wer in der Slowakei künftig schneller als sechs km/h auf Gehwegen unterwegs ist, hat mit einer Strafe zu rechnen.

Der Parlamentsabgeordnete und ehemalige Verkehrsminister Lubomir Vazny der linksnationalen Partei Richtung - Slowakische Sozialdemokratie (Smer-SSD) begründet seinen Gesetzesantrag mit dem Ziel, die Sicherheit auf Gehwegen zu erhöhen und sich häufende Zusammenstöße mit Rollerfahrenden zu verhindern.

Da in der Slowakei auch Skater, E-Scooter- und Rollerfahrende Gehwege nutzen dürfen, gilt die Bummel-Geschwindigkeit künftig für alle, die auf solchen Gefährten oder zu Fuß unterwegs sind. Wie das Tempo allerdings gemessen und überprüft werden soll, ist unklar.

Tempolimit für Fußgänger auch in Deutschland?

Ein Tempolimit für Fußgänger und Fußgängerinnen in Deutschland ist unwahrscheinlich, da die Ausgangslage eine völlig andere ist: Gehwege sind Fußgängern und Fußgängerinnen sowie Eltern mit kleinen Kindern auf Rädern vorbehalten, es gilt die gegenseitige Rücksichtnahme. Lediglich auf gemeinsamen Geh- und Radwegen teilen sich Radfahrende und Fußgängerinnen und Fußgänger in Deutschland die Verkehrsfläche: Im Notfall muss mit Schrittgeschwindigkeit gefahren werden.

Mit Material von dpa.