Durchfahrtsverbot am Grödner Joch: Ab wann der Pass verkehrsberuhigte Zone wird
Von Lorenzo Walcher

Das Grödner Joch in Südtirol soll gesperrt werden: Ab 1. September soll das Fahrverbot in Kraft treten und Touristen sowie Touristinnen die Durchfahrt verbieten. Alle Infos zur Sperrung des Passo Gardena.
Pilotphase: Sperrung vorerst für zwei Monate
Verbot betrifft Durchreiseverkehr
Alle motorisierten Fahrzeuge betroffen
An Sommertagen fahren bis zu 11.000 Fahrzeuge über den Grödner Pass in Südtirol. Um der Verkehrsbelastung in den Dolomiten entgegenzuwirken, kommt jetzt eine Durchfahrtssperre. Aber erst mal nur für zwei Monate.
Grödner Joch: Durchfahrtssperre ab September
Konkret betrifft die Sperre die Passstraße zwischen den Gemeinden im Grödner- und Gadertal. Die dazwischenlaufende Strada Statale 243 führt auf das Grödner Joch (italienisch: Passo Gardena) und ist Teil der beliebten Sella-Runde – einer Rundfahrt um das Sella-Gebirge mit insgesamt vier Gebirgspässen.
Die Straße soll ab 1. September 2026 für alle motorisierten Fahrzeuge gesperrt werden. Ausgenommen von dieser Regelung wären Anlieger, Übernachtungsgäste und Lieferanten. Bei der verkehrsberuhigten Zone handelt es sich zunächst um eine Pilotphase, die zwei Monate andauern soll. Falls sich das Konzept bewährt und die Landesregierung zustimmt, soll ab 2027 eine saisonale Sperre zwischen Mai und Oktober erfolgen.
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Maßnahmen gegen Overtourismus in Südtirol
Um die Besucherströme zu regulieren, erlassen immer mehr Hotspots in Südtirol Zugangs- bzw. Mengenbeschränkungen für Touristen. Ein paar Beispiele.
Time-Slots für die Seceda
Die markante Seceda bei Sankt Ulrich: Für die Bergbahn des 2519 Meter hoch gelegenen Gipfels soll eine Besucherobergrenze von 3.000 bis 40000 Besuchern und ein Zeitfenster-Buchungssystem eingeführt werden: Wer keinen Slot mehr bekommt, muss auf einen anderen Tag ausweichen.
Pragser Wildsee verschärft Zufahrtsregelung
Die Zufahrtsregelung zum Pragser Wildsee wird in diesem Sommer ausgeweitet. Er ist vom 1. Juli bis 15. September von 9 bis 16 Uhr nur mit den öffentlichen Verkehrsmitteln, zu Fuß, mit dem Fahrrad oder gegen Vorweis einer Online-Reservierung bzw. einer gültigen Durchfahrtsgenehmigung erreichbar.
Die Drei Zinnen haben eine ähnliche Regelung.
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