Grödner Joch: Fahrverbot ab September vorerst abgesagt

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Von Lorenzo Walcher

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Autos fahren auf dem Grödner Joch
Grödner Joch: Vorerst doch kein Durchfahrtsverbot ab September © imago images/Jochen Tack

Das Grödner Joch in Südtirol soll nun doch nicht gesperrt werden! Das ursprünglich ab 1. September geplante Fahrverbot tritt vorerst nicht in Kraft.

  • Vorerst nur digitale Testphase; kein Fahrverbot

  • Ergebnisse sollen Grundlage für weitere Prüfung sein

  • Durchfahrtsverbot hätte alle motorisierten Fahrzeuge betroffen

An Sommertagen fahren bis zu 11.000 Fahrzeuge über den Grödner Pass in Südtirol. Um der Verkehrsbelastung in den Dolomiten entgegenzuwirken, sollte eine Durchfahrtssperre kommen. Das Fahrverbot kommt jetzt aber doch nicht – zumindest vorerst.

Grödner Joch: Vorerst keine Durchfahrtssperre

Konkret geht es um die Passstraße zwischen den Gemeinden im Grödner- und Gadertal. Die dazwischen laufende Strada Statale 243 führt auf das Grödner Joch (italienisch: Passo Gardena) und ist Teil der beliebten Sella-Runde – einer Rundfahrt um das Sella-Gebirge mit insgesamt vier Gebirgspässen.

Eigentlich sollte die Straße ab 1. September 2026 für alle motorisierten Fahrzeuge gesperrt werden. Ausgenommen von dieser Regelung wären Anlieger, Übernachtungsgäste und Lieferanten. Jetzt berichtet der Österreichische Rundfunk (ORF9, dass die verkehrsberuhigte Zone vorerst nicht kommen soll.

Stattdessen sollen Daten gesammelt werden, um zu prüfen, welche Auswirkungen eine Sperre auf Orte und Täler hätte. Die Ergebnisse sollen nach Abschluss der Testphase mit den Gemeinden und der Bevölkerung diskutiert werden.

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Maßnahmen gegen Overtourismus in Südtirol

Um die Besucherströme zu regulieren, erlassen immer mehr Hotspots in Südtirol Zugangs- bzw. Mengenbeschränkungen für Touristen. Ein paar Beispiele.

Time-Slots für die Seceda

Die markante Seceda bei Sankt Ulrich: Für die Bergbahn des 2519 Meter hoch gelegenen Gipfels soll eine Besucherobergrenze von 3.000 bis 4.000 Besuchern und ein Zeitfenster-Buchungssystem eingeführt werden: Wer keinen Slot mehr bekommt, muss auf einen anderen Tag ausweichen.

Pragser Wildsee verschärft Zufahrtsregelung

Die Zufahrtsregelung zum Pragser Wildsee wird in diesem Sommer ausgeweitet. Er ist vom 1. Juli bis 15. September von 9 bis 16 Uhr nur mit den öffentlichen Verkehrsmitteln, zu Fuß, mit dem Fahrrad oder gegen Vorweis einer Online-Reservierung bzw. einer gültigen Durchfahrtsgenehmigung erreichbar.

Die Drei Zinnen haben eine ähnliche Regelung.

Alle Infos zu Alpenstraßen, Sehenswürdigkeiten und Routenplanungen finden Sie in ADAC Maps.