Ehefrau schließt Wohnmobil nicht ab, Wohnmobil gestohlen: Zahlt die Versicherung?
Ein Mann bittet seine Gattin, den Wohnmobilschlüssel mit ins Haus zu nehmen. Sie vergisst es – und sperrt auch nicht ab. Muss die Versicherung zahlen, wenn das Wohnmobil gestohlen wird? Ein Urteil des Oberlandesgerichts Hamm.
Der Fall: Ein Mann hatte sein teilkaskoversichertes Wohnmobil unverschlossen abgestellt. Prompt wurde es gestohlen. Zu dieser Zeit lag der Fahrzeugschlüssel, mit einem Handtuch abgedeckt, im Inneren des Fahrzeugs. Allerdings hatte der Wohnmobilbesitzer zuvor seiner Ehefrau zugerufen, sie solle den Schlüssel mit ins Haus bringen. Das tat die Frau wegen eines Missverständnisses aber nicht. Der Fahrzeugschein lag ebenfalls im Wohnmobil und wurde dort, wie der Zweitschlüssel, dauerhaft in einem Versteck aufbewahrt.
Teilkasko will nicht komplett zahlen
Der Mann verlangte die vollständige Regulierung. Schließlich habe er als Besitzer seine Pflicht erfüllt, als er seine Frau bat, den Schlüssel mit ins Haus zu bringen. Doch die Versicherung zahlte nur einen Teil des Schaden. Begründung: Der Wohnmobilbesitzer habe den Versicherungsfall grob fahrlässig herbeigeführt, weil der Schlüssel noch im Fahrzeug lag.
Der Wohnmobilist zog gegen die Versicherung vor Gericht. Und bekam in erster Instanz vom Landgericht Dortmund Recht. Die Versicherung legte jedoch Berufung ein.
Hat Besitzer grob fahrlässig gehandelt?
Auch die zweite Instanz, das OLG Hamm, kam zum gleichen Ergebnis: Die Versicherung darf die Leistung nicht kürzen. Denn, so das Gericht: Der Wohnmobilbesitzer hatte nicht grob fahrlässig gehandelt. In der Begründung folgte das Gericht der Aussage des Bestohlenen. Dass seine Gattin die Bitte missverstanden, das Wohnmobil nicht abgesperrt und den Schlüssel im Inneren liegen gelassen habe, stelle keine grobe Fahrlässigkeit dar. So ein Missverständnis könne jedem passieren.
Es gebe keine Hinweise dafür, dass der Wohnmobilbesitzer das Missverständnis seiner Frau hätte bemerken müssen. Daher könne ihm keine Pflichtverletzung vorgeworfen werden, führten die Richter weiter aus. Dass er sie nicht ausdrücklich dazu aufgefordert hatte, das Wohnmobil auch abzuschließen, ändere daran nichts. Schließlich sei es eigentlich selbstverständlich, ein Wohnmobil beim Verlassen abzusperren.
Versicherung muss Schaden voll erstatten
Es sei auch nicht grob fahrlässig, dass der Wohnmobilbesitzer nicht kontrollierte, ob seine Frau den Schlüssel wirklich mitgebracht hat. Das Gleiche gelte für die Tatsache, dass der Fahrzeugschein und der Zweitschlüssel dauerhaft im Wohnmobil versteckt waren. Denn die Versicherung könne nicht beweisen, dass dies für den Diebstahl ausschlaggebend war. Auch sonst habe die Versicherung nichts vorgetragen, was die Leistungskürzung plausibel begründet hätte, so das Gericht. Die Versicherung musste den Teilkaskoschaden vollständig erstatten.
Aber Achtung: Dieses Urteil ist sicher kein Freibrief, sich im Schadensfall auf eheliche Missverständnisse herauszureden.
OLG Hamm, Beschluss vom 23.1.2023, Az.: 6 U 107/21