Dichtes Auffahren: Muss der Drängler zur MPU?

Hartnäckiges sehr dichtes Auffahren mit Hupe und Lichthupe: Kann die Behörde den Drängler zur medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) schicken?
Der Fall: Ein Autofahrer fuhr für etwa 550 Meter einem Fahrzeug vor ihm sehr dicht auf und betätigte dabei mehrfach Hupe und Lichthupe. Das Auto vor ihm war eine Zivilstreife der Polizei. Die Polizeibeamten konnten im Rückspiegel weder das Kennzeichen des Dränglers ablesen noch den Kühlergrill seines Autos sehen.
Strafe und MPU wegen zu wenig Abstand
Wegen seines Verhaltens verurteilte das Amtsgericht Augsburg den Autofahrer wegen versuchter Nötigung zu einer Geldstrafe. Außerdem ordnete die Behörde eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) an. Weil der Autofahrer diese Anordnung nicht befolgte, entzog ihm die Behörde die Fahrerlaubnis. Dagegen wehrte sich der Autofahrer, das Verwaltungsgericht Augsburg lehnte seinen Eilantrag aber ab. Die Sache ging in die nächste Instanz.
MPU nicht gemacht, Fahrerlaubnis entzogen
Der Verwaltungsgerichtshof (VGH) München entschied, die Entziehung der Fahrerlaubnis sei rechtmäßig, weil der Autofahrer das angeordnete medizinisch-psychologischen Gutachten nicht vorgelegt habe.
Die Anordnung der MPU sei zu Recht erfolgt, so das Gericht. Denn bei dem Nötigungsversuch habe der Autofahrer eine Hartnäckigkeit und konkret gefährliches Handeln erkennen lassen. Ein solches Verhalten lasse den Rückschluss zu, dass der Autofahrer für die Verkehrssicherheit gefährlich sei.
VGH München, Beschluss vom 28.10.2021, Az.: 11 CS 21.2148