Bremsmanöver in der Waschanlage: Wer zahlt den Schaden?

Ein Auto fährt durch eine Waschanlage
Schaden in der Waschanlage – wer haftet dafür?© iStock.com/Bombaert

In Waschanlagen darf man nicht bremsen. Ein Autofahrer tat es trotzdem, der Wagen prallte gegen den Trockner. Wer zahlt den Schaden? So entschied das Gericht.

Der Fall: Ein Autofahrer X ließ sein Auto in einer Waschanlage mit Transportband reinigen. Am Ende der Waschstraße schaltete die Ampel auf "grün" und der Autofahrer wollte aus der Waschanlage herausfahren. Sein Auto sprang aber nicht sofort an, sondern erst nach einer Weile beim zweiten Versuch.

Auto springt nicht an, Hintermann bremst

Durch diese Verzögerung geriet der Fahrer Y des nachfolgenden Autos in Panik. Das Schleppband zog sein Auto immer näher an das vordere Auto heran. Aus Angst vor einem Auffahrunfall bremste er. Dadurch rutschte sein Auto vom Transportband und stieß gegen den Trockner der Waschanlage.

Der Wagen wurde erheblich beschädigt. Diesen Schaden wollte der Autofahrer Y ersetzt haben. Er verklagte den Fahrer X und dessen Haftpflichtversicherung.

Am Ende der Waschstraße sofort ausfahren

Der Autofahrer Y bekam vor Gericht nur teilweise Recht: Das Oberlandesgericht Zweibrücken sprach ihm 30 Prozent der Reparaturkosten zu. Die Richter begründeten dies damit, dass man nach dem Waschvorgang sofort aus der Waschanlage herausfahren müsse, wenn die Ampel auf "grün" springt. Die Ausfahrt müsse für die folgenden Autos frei sein. Weil er das nicht getan hatte, müsse Autofahrer X für einen Teil des Schadens des Autofahrers Y haften. Dessen falsche Reaktion sei erst dadurch ausgelöst worden, dass Autofahrer X die Waschanlage nicht sofort verlassen habe, so die Richter.

Bremsmanöver in der Waschanlage – Mitschuld am Schaden

Die Sorge des Autofahrers Y, dass die Autos zusammenstoßen könnten, hielt das Gericht für durchaus berechtigt. Trotzdem hätte er wissen müssen, dass er auf dem Transportband nicht bremsen dürfe. Das sei allgemein bekannt, so die Richter. Außerdem gebe es dazu eindeutige Warnschilder in der Waschanlage.

Wird auf dem Transportband gebremst, verzögere sich die Vorwärtsbewegung des Autos oder sie werde ganz gestoppt. Das Transportband bewege sich dagegen weiter, wodurch das Auto gegen Teile der Waschstraße oder andere Fahrzeuge stoßen könne. Die Richter führten aus, dass sich der Autofahrer Y den entstandenen Schaden überwiegend selbst zuzuschreiben habe.

OLG Zweibrücken, Urteil vom 27.1.2021, Az.: 1 U 63/19