Unfallflucht nicht länger eine Straftat?

Wer einen Unfall verursacht und sich unerlaubt entfernt, begeht eine Straftat. Unfallflucht kann aktuell mit bis zu drei Jahren Haft bestraft werden. Bundesjustizminister Buschmann will das bei Unfällen ohne Personenschaden ändern.
Unfallflucht ohne Personenschaden soll keine Straftat mehr sein
Benachrichtigung an der Windschutzscheibe könnte ausreichen
Einrichtung einer Meldepflicht und Meldestelle im Gespräch
Geht es nach Bundesjustizminister Buschmann, würde künftig Unfallflucht ohne Personenschaden nicht mehr als Straftat, sondern lediglich als Ordnungswidrigkeit behandelt werden. Damit soll der Kriminalisierung des Unfallverursachers entgegengewirkt werden. Sein Vorschlag wird derzeit geprüft.
Unfallflucht ist eine Straftat
Aktuell muss derjenige, der einen Schaden angerichtet hat, eine "angemessene Zeit" auf den Fahrer des beschädigten Fahrzeugs warten. Wer das nicht tut und auch nicht die Polizei ruft, begeht Unfallflucht. Ein hinterlassener Zettel an der Windschutzscheibe reicht nicht. Nach der derzeitigen Rechtslage ist das unerlaubte Entfernen vom Unfallort eine Straftat nach § 142 Strafgesetzbuch (StGB).
Meldepflicht und Meldestelle geplant
Das Bundesjustizministerium prüft, ob die Einrichtung einer Meldepflicht und Meldestelle möglich ist. Der Unfallverursacher könnte dann in eine standardisierte Online-Maske alle Informationen eingeben und sogar Bilder vom Unfallort und Schaden hochladen.
Alternativ ist sogar denkbar, dass eine am geschädigten Fahrzeug hinterlassene Schadensmeldung ausreicht, um den Tatbestand der Fahrerflucht auszuräumen.
ADAC setzt sich für Reform ein
Der ADAC befürwortet die Pläne des Bundesjustizministeriums zur Entkriminalisierung von Unfallflucht, da es nur um Sachschäden geht.
Wer heute nach einem Parkrempler einen Zettel mit seinen Daten hinterlässt, wird zwingend als Straftäter verfolgt. Das geht an der Realität vorbei, weswegen sich der Verkehrsclub wie auch der Verkehrsgerichtstag seit Jahren für eine Reform eingesetzt haben.
Wenn die einfache Unfallflucht nicht mehr als Straftat, sondern nur noch mit einem Bußgeld geahndet werden kann, haben die Geschädigten dadurch keinen Nachteil.
Mit Material von dpa