Fahrerflucht: Neuregelung bei Unfällen ohne Personenschaden geplant

Unter den Scheibenwischer eines weißen Autos wurde ein handschriftlicher Zettel gesteckt
Auch wer bei einem Unfall ohne Personenschaden nur einen Zettel hinterlässt, begeht laut aktuellem Recht eine Straftat© ADAC/Nadine Baumann

Unfälle ohne Personenschaden: In Zukunft könnte die Eingabe von Daten in einer Meldestelle ausreichen, damit kein Vorwurf einer Verkehrsunfallflucht besteht.

  • Einrichtung einer Meldepflicht und Meldestelle im Gespräch

  • Tätige Reue auch bei Unfällen im fließenden Verkehr geplant

Wer einen Unfall verursacht und sich unerlaubt entfernt, begeht eine Straftat. Unfallflucht kann aktuell mit bis zu drei Jahren Haft bestraft werden. Justizminister Marco Buschmann (FDP) will die Regeln bei der Verkehrsunfallflucht ändern:

  • Wer ein Fahrzeug beschädigt – etwa beim Einparken –, soll in Zukunft nicht mehr längere Zeit am Unfallort auf den Geschädigten warten müssen. Der Unfallverursacher soll seine Angaben auch digital bei einer neu zu schaffenden Meldestelle machen können – vorausgesetzt, es sind bei dem Unfall keine Menschen zu Schaden gekommen. Alternativ kann sich der Unfallverursacher, "unverzüglich, nachdem er sich vom Unfallort entfernt hat", zu einer Polizeiwache begeben und dort den Unfall melden.

  • Der Geschädigte soll die Daten zu dem Unfall dann unter Angabe seines Kfz-Kennzeichens abfragen können, um gegebenenfalls Schadenersatzansprüche geltend zu machen.

  • Zusätzlich soll die bereits vorhandene Option der "tätigen Reue", die strafmildernd wirkt, wenn sich jemand innerhalb von 24 Stunden nach dem Unfall doch noch meldet, künftig nicht nur für Sachschäden an parkenden Fahrzeugen gelten, sondern auch bei Unfällen ohne Personenschaden im fließenden Verkehr.

Der Entwurf befindet sich aktuell in der ersten Abstimmung zwischen den Ministerien.

Unfälle ohne Personenschaden: Das gilt aktuell

Aktuell muss derjenige, der einen Schaden angerichtet hat, eine "angemessene Zeit" auf den Fahrer des beschädigten Fahrzeugs warten. Wer das nicht tut und auch nicht die Polizei ruft, begeht Unfallflucht. Ein hinterlassener Zettel an der Windschutzscheibe reicht nicht. Nach der derzeitigen Rechtslage ist das unerlaubte Entfernen vom Unfallort eine Straftat nach § 142 Strafgesetzbuch (StGB).

Fahrerflucht: ADAC setzt sich für Reform ein

Der ADAC befürwortet die Pläne des Bundesjustizministeriums zur Unfallflucht. Wer heute nach einem Parkrempler einen Zettel mit seinen Daten hinterlässt, wird zwingend als Straftäter verfolgt. Das geht an der Realität vorbei, weswegen sich der Verkehrsclub wie auch der Verkehrsgerichtstag in Goslar seit Jahren für eine Reform eingesetzt haben.

Mit Material von dpa