Urteil: E-Scooter-Fahrer haftet nach Unfall mit Taxi

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Von Angela Baumgarten

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Ein E-Scooter liegt nach einem Unfall auf der Straße vor einem Fahrzeug
Bei grob verkehrswidrigem Verhalten haftet ein E-Scooter-Fahrer voll für einen Unfall© Stock.adobe.com/glebcallfives

Wer mit dem E-Scooter gleich gegen mehrere Verkehrsregeln verstößt, kann bei einem Unfall vollständig haften. Ein Urteil des Amtsgerichts München.

Der Fall: Ein Taxi wollte in der Münchner Innenstadt nach rechts abbiegen. Ihm kam ein E-Scooter-Fahrer auf dem Radweg in entgegengesetzter Richtung entgegen. Der E-Scooter-Fahrer hatte eine weitere Person als Beifahrer dabei, obwohl das verboten ist. Außerdem war er alkoholisiert: Atemalkoholgehalt 0,34 mg/l, das entspricht etwa 0,68 Promille.

E-Scooter-Fahrer muss zahlen

Der E-Scooter-Fahrer stieß mit dem abbiegenden Taxi zusammen, dabei entstand am Auto ein Sachschaden. Der Taxifahrer klagte auf Schadenersatz.

Das Amtsgericht München verurteilte den E-Scooter-Fahrer und dessen Haftpflichtversicherung. Sie mussten dem Taxifahrer die gesamten Reparatur- und Sachverständigenkosten ersetzen.

Gericht: Verhalten grob verkehrswidrig

Nach Auffassung des Gerichts handelte der E-Scooter-Fahrer in mehrfacher Hinsicht grob verkehrswidrig. Er fuhr entgegen der Fahrtrichtung auf dem Radweg und nutzte den E-Scooter gemeinsam mit einer weiteren Person. Das habe die Unfallgefahr deutlich erhöht, denn durch das zusätzliche Gewicht seien die Stabilität und das Brems- und Lenkverhalten des Scooters völlig anders.

Die Alkoholisierung habe zwar nicht zur Fahruntüchtigkeit geführt. Aber unter Alkoholeinfluss zu fahren stelle eine zusätzliche Verletzung von Sorgfaltspflichten dar.

Kein nachweisbarer Fehler des Taxifahrers

Das Gericht konnte dagegen keinen unfallursächlichen Verkehrsverstoß des Taxifahrers feststellen. Deshalb trat die sogenannte Betriebsgefahr des Taxis nach Ansicht des Gerichts vollständig hinter dem überwiegenden Verschulden des E-Scooter-Fahrers zurück.

Urteil des AG München vom 16.3.2026, Az. 331 C 25435/24

Fazit der ADAC Juristen

E-Scooter gelten rechtlich als Kraftfahrzeuge. Wer sie nutzt, muss die geltenden Regeln einhalten. Verstöße wie das Fahren entgegen der Fahrtrichtung, die Mitnahme einer weiteren Person oder Alkohol am Lenker können bei einem Unfall erhebliche rechtliche Folgen haben.

Das Urteil des AG München zeigt, dass Gerichte bei der Haftungsverteilung das konkrete Fehlverhalten der Beteiligten genau prüfen und schwere Verkehrsverstöße besonders berücksichtigen.