Bahnstreik an Ostern abgewendet: GDL und Bahn einigen sich

Auf einem Display steht „GDL-Streik – kein Zugbetrieb“, während ein Fahrgast während eines Warnstreiks im Bahnbetrieb in Deutschland am Berliner Hauptbahnhof auf einem fast menschenleeren Bahnsteig wartet
Verwaiste Gleise wird es vorerst nicht mehr geben: GDL und Bahn haben erfolgreich verhandelt© EPA/Clemens Bilan

Das Bangen vor neuen Streiks an Ostern hat ein Ende: Deutsche Bahn und Gewerkschaft GDL haben sich auf einen neuen Tarifvertrag verständigt.

  • Konflikt zwischen Deutscher Bahn und GDL ist gelöst

  • Einigung nach mehr als vier Monaten

  • Streik im Bahnverkehr: Das sind Ihre Rechte

Aufatmen für Bahnreisende: Im Tarifkonflikt zwischen der Lokführergewerkschaft GDL und der Deutschen Bahn wurde eine Einigung erzielt. Mehr als vier Monate dauerte der Tarifkonflikt bei der Bahn, sechs Mal legten Streiks der Lokführer den Bahnverkehr lahm. Nun haben Gewerkschaft GDL und Bahn eine Lösung gefunden.

GDL und Deutsche Bahn: Einigung vor Ostern

Der Tarifstreit bei der Deutschen Bahn ist beendet. Wie die Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer (GDL) am Montagabend mitteilte, wurde ein Tarifabschluss mit der Bahn erzielt. Ein Bahnsprecher in Berlin bestätigte die Einigung auf Anfrage der Deutschen Presseagentur. Streiks drohen den Fahrgästen der Bahn nun nicht mehr.

Streik bei der Bahn: Infos und Tipps

Während eines Streiks ermöglicht die Deutsche Bahn eine flexible Ticketnutzung: Die Zugbindung ist dann aufgehoben. Fahrkarten, die vom Streik betroffen sind, bleiben gültig und können zu einem späteren Zeitpunkt genutzt werden. Das Ticket gilt dabei für Fahrten zum ursprünglichen Zielort, auch mit einer geänderten Streckenführung. Sitzplatzreservierungen können kostenfrei storniert werden. Fällt der gebuchte Zug aus, ist auch eine komplette Ticketerstattung möglich.

Bahnstreik: Auch Pendler haben Anrecht auf Entschädigung

Gut zu wissen: Für Nutzer und Nutzerinnen des Deutschland-Tickets oder von anderen sogenannten Zeitfahrkarten gelten in Sachen Entschädigung grundsätzlich dieselben Fahrgastrechte wie für andere Bahnkunden. Bei Verspätung ab 60 Minuten, Zugausfall oder Streik können deshalb auch Pendler und Pendlerinnen eine Entschädigungspauschale beantragen.

Diese ist wie folgt gestaffelt:

  • Zeitfahrkarten des Fernverkehrs: 5 Euro (2. Klasse), 7,50 Euro (1. Klasse)

  • Zeitfahrkarten des Nahverkehrs: 1,50 Euro (2. Klasse), 2,25 Euro (1. Klasse)

  • Bahncard 100: 10 Euro (2. Klasse), 15 Euro (1. Klasse)

Insgesamt werden maximal 25 Prozent des Zeitfahrkartenwerts entschädigt.

Wichtig: Entschädigungsbeträge unter 4 Euro werden aufgrund einer gesetzlichen Bagatellgrenze nicht ausgezahlt. Es empfiehlt sich also, mehrere Verspätungsfälle zu sammeln und gemeinsam einzureichen.

Das Deutschland-Ticket ist eine Zeitfahrkarte des Nahverkehrs. Für viele Verkehrsverbünde übernimmt die Deutsche Bahn den Entschädigungsservice. So dürfen sich beispielsweise diejenigen, die über die Münchner MVG das Deutschland-Ticket (inklusive Deutschland-Ticket Jobticket), das bayerische Ermäßigungsticket (29-Euro-Ticket für Studierende und Auszubildende) und die MVV-Abos (Isarcard-Abo, Isarcard65-Abo, Isarcard9Uhr-Abo, Isarcard Job und die Abo Plus Card) geholt haben, an die Deutsche Bahn wenden.

Vorsicht ist allerdings geboten, wenn man denkt, man dürfe als Nutzer oder Nutzerin des Deutschland-Tickets bei Zugausfall oder Verspätung einfach einen anderen, höher gestellten Zug – wie beispielsweise einen EC/IC oder ICE – nehmen. In dem Fall muss man die Mehrkosten selbst tragen. Dies ist nicht über die Entschädigungspauschale geregelt.

Zudem richtet die Bahn bei Ausständen eine Hotline ein. Unter der kostenfreien Nummer 08000-99 66 33 können Betroffene die aktuelle Streiksituation und mögliche Reiseverbindungen abfragen. Reisende sollten sich laut Bahn 24 Stunden vor Reiseantritt über die gebuchte Verbindung informieren. Außerdem sollten sie sich rechtzeitig einen Sitzplatz reservieren.

Bahnstreik in Deutschland: Die Alternativen

Im Streikfall sind die ADAC Autovermietung, Fernbusse oder das ADAC Pendlernetz Alternativen zur Bahn. Je nach Reiseziel kommen prinzipiell auch Flüge in Betracht. Allerdings fallen derzeit immer wieder Flüge aus, weil auch im Luftverkehr Streiks stattfinden.

Die Kosten für ein anderes Verkehrsmittel werden im Rahmen der gesetzlichen Fahrgastrechte geregelt. Bei einer planmäßigen Ankunftszeit zwischen 0 und 5 Uhr und einer zu erwartenden Verspätung von mindestens einer Stunde am Zielbahnhof werden diese bis maximal 120 Euro erstattet. Dies gilt auch bei Ausfall eines Zuges, wenn es sich dabei um die letzte fahrplanmäßige Verbindung des Tages handelt und der Zielbahnhof ohne Nutzung eines anderen Verkehrsmittels nicht mehr bis 24 Uhr erreicht werden kann.

Voraussetzung dabei ist, dass die Bahn kein anderes Verkehrsmittel zur Verfügung stellt und die Reisenden beispielsweise weder mit einer DB-Verkaufsstelle noch mit dem Personal des genutzten Zuges in Kontakt treten können. Denn stellt das Eisenbahnunternehmen ein anderes Verkehrsmittel zur Verfügung, hat dies Vorrang vor einer selbst organisierten Alternative.

Gut zu wissen: Wer aufgrund des streikbedingten Zugausfalls beispielsweise kurzfristig das eigene Auto für die Reise nutzen muss, bekommt sein Zugticket erstattet – und zwar die bestreikte Hinfahrt und die nicht bestreikte Rückfahrt. Allerdings nur, wenn Hin- und Rückfahrt auf einer Fahrkarte gebucht sind.

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