Streik am Flughafen Berlin: Heute kein Flugbetrieb

Hiobsbotschaft für Flugreisende von und nach Berlin: Wegen eines Warnstreiks der Gewerkschaft Verdi kommt der Flugbetrieb am heutigen Mittwoch, 25. Januar, zum Stillstand. Was Fluggäste wissen müssen.
Ganztägiger Warnstreik am Flughafen BER
Flugstreichungen und Verschiebungen
Flugpassagiere sollten Alternativen prüfen
Diese Rechte haben Reisende
Im aktuellen Tarifkonflikt hat die Gewerkschaft Verdi die Beschäftigten in den Bereichen Bodenverkehrsdienste, Flughafengesellschaft und Luftsicherheit für heute Mittwoch, 25. Januar, zu einem ganztägigen Warnstreik aufgerufen.
Streik am Flughafen Berlin: Passagiere bleiben am Boden
Der Streikaufruf betrifft wesentliche Bereiche des Flugverkehrs. Die Gewerkschaft Verdi erwartet eine hohe Streikbeteiligung. Die Berliner Flughafengesellschaft hat alle Verbindungen, die am Berliner Hauptstadtflughafen starten oder landen, gestrichen.
Wer für heute einen Flug gebucht hat, sollte seinen Flugstatus prüfen und sich gegebenenfalls direkt mit seiner Fluggesellschaft in Verbindung setzen. Viele Airlines, darunter Lufthansa, bieten Kundinnen und Kunden an, am Donnerstag zu fliegen oder – in seltenen Fällen – alternativ auf andere Airports auszuweichen.
Flugstreik: Das sind die Alternativen
Zumindest bei innerdeutschen Flügen bietet sich als Alternative auch eine Fahrt mit der Deutschen Bahn*, Flixtrain* oder mit einem Fernbus an. Wer eine Mitfahrgelegenheit sucht, ist beim ADAC Mitfahrclub gut aufgehoben.
Streik bei der Airline: Diese Rechte haben Reisende
Wenn ein Flug wegen eines Streiks annulliert wird oder sich verspätet, haben Reisende Anspruch auf Unterstützungsleistungen, Verpflegung und Unterbringung. Diese Ansprüche können Sie bei der Fluggesellschaft geltend machen.
Die Airline muss jedoch keine Entschädigung zahlen, wenn sie sich auf sogenannte außergewöhnliche Umstände berufen kann. Ob Streik einen außergewöhnlichen Umstand darstellt, muss im Einzelfall geklärt werden. Grundsätzlich können jedenfalls bei einem Streik des eigenen Personals der Airline Entschädigungsansprüche in Betracht kommen.
Mit Material von dpa
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