Bahnstreik in Deutschland: GDL kündigt neue Streiks an – offen bleibt, wann

Reisende, die in den nächsten Wochen mit der Deutschen Bahn fahren, brauchen weiter viel Geduld. Kaum ist der erste Streik der Lokführergewerkschaft GDL ausgestanden, droht neuer Stillstand im Zugverkehr.
Termin und Dauer des nächsten Streiks weiter ungewiss
Gewerkschaft lehnt "Weihnachtsfrieden" ab
Diese Rechte haben Reisende
Der Tarifkonflikt zwischen der Bahn und der Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer (GDL) ist nach dem ersten Warnstreik-Tag im November weiter ungelöst.
Die GDL hat bereits nach der zweiten Gesprächsrunde mit der Deutschen Bahn die Tarifverhandlungen für gescheitert erklärt. Zugleich kündigte sie neue Warnstreiks bei der Deutschen Bahn an. Wann diese allerdings stattfinden werden und für wie lange, bleibt weiter ungewiss. Auch eine Woche nach der Ankündigung gibt es keine konkreten Streiktermine.
Bahnstreik: Verhandlungen von DB und GDL gescheitert
Mit der Arbeitgeber-Seite seien aktuell keine Kompromisse zu finden, sagte GDL-Chef Claus Weselsky in Berlin. Er kündigte an, dass die Gewerkschaft den Bahnverkehr erneut bestreiken werde. Genaue Termine für mögliche Warnstreiks nannte er nicht. Die Öffentlichkeit werde aber rechtzeitig informiert. Die Urabstimmung unter den GDL-Mitgliedern über unbefristete Streiks läuft noch, das Ergebnis wird Ende Dezember erwartet.
Streiks bei der Bahn auch an Weihnachten?
Beim jüngsten Streik war der Bahnverkehr für 20 Stunden massiv gelähmt. In manchen Regionen war kein Regionalzug unterwegs. Mehr als 80 Prozent aller ICE- und IC-Züge entfielen. Der grenzüberschreitende Zugverkehr war erheblich reduziert. Auf ein ähnliches Szenario müssen sich Zugreisende jederzeit wieder einstellen.
Nach Auskunft eines DB-Vorstands hat die GDL einen dreiwöchigen Weihnachtsfrieden, also eine Zeit ohne Arbeitskampf bei der Bahn, abgelehnt. "Wir haben der GDL ganz konkret vorgeschlagen, dass wir zwischen dem 15. Dezember und dem 7. Januar einen Weihnachtsfrieden einlegen", heißt es seitens der Bahn. Die Lokführergewerkschaft sei dazu aber nicht bereit gewesen.
Weselsky selbst hatte in seinem Statement zuvor nichts über einen möglichen Weihnachtsfrieden gesagt. Er hatte vor einigen Tagen lediglich erklärt, dass die GDL nicht über Weihnachten streiken werde. Welchen Zeitraum er damit genau meint, sagte er bisher nicht.
Bahnstreik: Auch Pendler haben Anrecht auf Entschädigung
Gut zu wissen: Für Nutzer und Nutzerinnen vom Deutschland-Ticket oder anderen sogenannten Zeitfahrkarten gelten in Sachen Entschädigung grundsätzlich dieselben Fahrgastrechte wie für andere Bahnkunden. Bei Verspätung, Zugausfall oder Streik können deshalb auch Pendler und Pendlerinnen eine Entschädigungspauschale beantragen.
Diese ist wie folgt gestaffelt:
Zeitfahrkarten des Fernverkehrs: 5 Euro (2. Klasse), 7,50 Euro (1. Klasse)
Zeitfahrkarten des Nahverkehrs: 1,50 Euro (2. Klasse), 2,25 Euro (1. Klasse)
BahnCard 100: 10 Euro (2. Klasse), 15 Euro (1. Klasse)
Insgesamt werden maximal 25 Prozent des Zeitfahrkartenwertes entschädigt.
Wichtig: Entschädigungsbeträge unter vier Euro werden aufgrund einer gesetzlichen Bagatellgrenze nicht ausgezahlt. Es empfiehlt sich also, mehrere Verspätungsfälle zu sammeln und gemeinsam einzureichen.
Das Deutschland-Ticket ist eine Zeitfahrkarte des Nahverkehrs. Für viele Verkehrsverbünde übernimmt die Deutsche Bahn den Entschädigungsservice. So dürfen sich beispielsweise diejenigen, die über die Münchner MVG das Deutschland-Ticket (inklusive Deutschland-Ticket Jobticket), das bayerische Ermäßigungsticket (29-Euro-Ticket für Studierende und Auszubildende) und die MVV-Abos (IsarCard Abo, IsarCard65 Abo, IsarCard9Uhr Abo, IsarCard Job und die AboPlusCard) geholt haben, an die Deutsche Bahn wenden.
Vorsicht ist allerdings geboten, wenn man denkt, man dürfe als Nutzer oder Nutzerin des Deutschland-Tickets bei Zugausfall oder Verspätung einfach einen anderen, höher gestellten Zug – wie beispielsweise einen EC/IC oder ICE – nehmen. In dem Fall muss man die Mehrkosten selbst tragen. Dies ist nicht über die Entschädigungspauschale geregelt.
Notfallplan gegen Bahnchaos
Die Deutsche Bahn arbeitet an einem Notfallfahrplan für den Fall, dass wieder gestreikt wird. Und das auch für die Weihnachtsferien. Im Fall eines Streiks sollen unter anderem möglichst lange ICE-Züge eingesetzt werden. So soll etwa die Verbindung von Hamburg über Köln, Frankfurt und Stuttgart nach München von einem 376 Meter langen ICE mit 918 Sitzplätzen befahren werden.
Insgesamt würden mit dem Notfallplan im Fernverkehr weniger als 20 Prozent der planmäßigen Züge fahren – nur 140 statt wie sonst 700 am Tag. Ein Busersatzverkehr ist nicht geplant. Einige grenzüberschreitende Verbindungen sollen mithilfe ausländischer Lokführer aufrechterhalten werden.
Die Bahn erwartet vor allem für die Woche vor und die Woche nach Weihnachten und teils bis über den Jahreswechsel hinaus viele Fahrgäste. Die aktuelle Unsicherheit dürfte nach Expertenansicht dazu führen, dass viele Reisende auf andere Verkehrsmittel umsteigen.
GDL-Streiks in Deutschland: Alternativen
Bahnreisende, die von einem Streik betroffen sind, können sich auf der Bahn-Homepage* über die aktuelle Situation im Bahnverkehr informieren. Im Falle eines Streiks sind die ADAC Autovermietung, Fernbusse oder das ADAC Pendlernetz Alternativen zur Bahn. Je nach Reiseziel kommen auch Flüge in Betracht.
Die Kosten für ein anderes Verkehrsmittel werden im Rahmen der gesetzlichen Fahrgastrechte geregelt. Bei einer planmäßigen Ankunftszeit zwischen 0 und 5 Uhr und einer zu erwartenden Verspätung von mindestens einer Stunde am Zielbahnhof werden diese bis maximal 120 Euro erstattet. Dies gilt auch bei Ausfall eines Zuges, wenn es sich dabei um die letzte fahrplanmäßige Verbindung des Tages handelt und der Zielbahnhof ohne Nutzung eines anderen Verkehrsmittels nicht mehr bis um 24 Uhr erreicht werden kann.
Voraussetzung dabei ist, dass die Bahn kein anderes Verkehrsmittel zur Verfügung stellt und die Reisenden beispielsweise weder mit einer DB Verkaufsstelle noch mit dem Personal des genutzten Zuges in Kontakt treten können. Denn stellt das Eisenbahnunternehmen ein anderes Verkehrsmittel zur Verfügung, hat dies Vorrang vor einer selbst organisierten Alternative.
Gut zu wissen: Wer aufgrund des streikbedingten Zugausfalls beispielsweise kurzfristig das eigene Auto für die Reise nutzen muss, bekommt sein Zugticket – und zwar die bestreikte Hinfahrt und die nicht bestreikte Rückfahrt – erstattet. Allerdings nur, wenn Hin- und Rückfahrt auf einer Fahrkarte gebucht sind.
Ein Hinweis für Autofahrende: Weil während eines Streiks erfahrungsgemäß mehr Reisende auf das eigene Auto umsteigen werden, ist mit mehr Verkehr und Staus auf den Straßen zu rechnen. Ein Teil der Pendler dürfte allerdings auch auf Fahrten komplett verzichten und von Daheim aus arbeiten.
Aktuelle Verkehrsinformationen von Deutschlands Straßen
Bahnstreiks 2023: EVG legte Zugverkehr lahm
Ein monatelanger Tarifstreit und die daraus resultierenden Warnstreiks zwischen der Bahn und der EVG (Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft) – eine Konkurrenzgewerkschaft zur GDL – legten dieses Jahr bereits zweimal den Bahnverkehr bundesweit lahm. Eine Einigung kam Ende August erst nach einem zweiwöchigen Schlichtungsverfahren zustande.
Mit Material von dpa
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