Streik bei Eurowings: Was Passagiere wissen müssen

Eurowings Maschinen stehen geparkt am Flughafen München
Streik: Diese Woche bleiben viele Eurowings-Maschinen am Boden© imago images/MiS

Der Tarifkonflikt zwischen Eurowings Deutschland und ihren Pilotinnen und Piloten spitzt sich zu. Die Pilotengewerkschaft Vereinigung Cockpit hat erneut zu Streiks aufgerufen.

  • Update: Ab Donnerstag, 20. Oktober, wieder normaler Flugbetrieb

  • Dreitägiger Streik: Flugausfälle auch am 19. Oktober

  • Nur Eurowings Deutschland betroffen

Eurowings Deutschland: Zwei Drittel der Flüge betroffen

Piloten der Fluggesellschaft Eurowings sind am Montag, 17. Oktober, in einen dreitägigen Streik getreten. An den beiden ersten Streiktagen war rund die Hälfte des geplanten Flugprogramms ausgefallen. Für Mittwoch sind von den ursprünglich geplanten 450 Starts und Landungen an den Flughäfen Düsseldorf, Köln/Bonn, Stuttgart, Hamburg und Berlin 307 gestrichen worden.

 "Wir gehen davon aus, dass wir am Donnerstag einen normalen Flugbetrieb anbieten können", sagte der Airline-Sprecher.

Eurowings Discover ist nicht vom Streik betroffen

Es ist bereits das zweite Mal innerhalb von weniger als 14 Tagen, dass Piloten bei der Lufthansa-Tochter die Arbeit niederlegen. Dass ein großer Teil der Flüge trotz des Streiks stattfinden kann, liegt nicht zuletzt daran, dass die Maschinen der österreichischen Tochter Eurowings Europe nicht vom Arbeitskampf betroffen sind. Auch die eigenständige Airline Eurowings Discover, die von Frankfurt und München aus operiert, ist nicht vom aktuellen Streikaufruf der VC betroffen.

Wer einen Flug mit Eurowings gebucht hat, sollte seinen Flugstatus überprüfen und sich bei Problemen direkt mit Eurowings in Verbindung setzen.

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Streik bei der Airline: Diese Rechte haben Reisende

Wenn ein Flug wegen eines Streiks annulliert wird oder sich verspätet, haben Reisende Anspruch auf Unterstützungsleistungen, Verpflegung und Unterbringung. Diese Ansprüche können Sie bei der Fluggesellschaft geltend machen.

Die Airline muss jedoch keine Entschädigung zahlen, wenn sie sich auf sogenannte außergewöhnliche Umstände berufen kann. Ob Streik einen außergewöhnlichen Umstand darstellt, muss im Einzelfall geklärt werden. Grundsätzlich können jedenfalls bei einem Streik des eigenen Personals der Airline Entschädigungsansprüche in Betracht kommen.

Mit Material von dpa.