Rückruf bei Peugeot, Opel, Citroën und DS wegen Brandgefahr

Front und Seitenansicht eines Opel Grandland Plug-In Hybrid
Auch der Opel Grandland PHEV der Baujahre 2019 bis 2023 ist vom Rückruf betroffen© Opel

Der Automobilhersteller Stellantis ruft in Deutschland rund 32.000 Plug-in-Hybride zurück. Betroffen sind Modelle der Marken Peugeot, Opel, Citroën und DS. Welche Autos jetzt in die Werkstatt müssen.

  • Rückruf für Modelle der Jahre 2019 bis 2023

  • Im Extremfall droht Brandgefahr

  • Bisher keine Vorfälle mit Personen- oder Sachschäden

Der Autokonzern Stellantis, zu dem unter anderem Peugeot, Opel, Citroën und DS gehören, ruft weltweit 90.000 Plug-in-Hybrid-Fahrzeuge in die Werkstätten zurück, davon rund 32.000 in Deutschland.

Rückruf bei Stellantis: Diese Modelle sind betroffen

In die Werkstatt müssen die folgenden Modelle der Baujahre 2019 bis 2023:

Das Kraftfahrtbundesamt (KBA) führt die Rückrufe für Peugeot, Opel, Citroën und DS unter folgenden Referenznummern: 012665, 012669, 012666 und 012668. Bei Stellantis trägt der Rückruf je nach Fabrikat unterschiedliche interne Kennungen: "JHW" bei Citroën und DS, "KC5" bei Opel und "MA5" bei Peugeot.

Durchrostung der Batterieverstärkung

Als Grund für den Rückruf nennt das KBA: Eindringendes Wasser kann zu einer Durchrostung der Batterieverstärkung und des Batteriekastens führen. Im ungünstigsten Fall kann ein Batterie- oder sogar Fahrzeugbrand entstehen.

Das müssen Fahrzeugbesitzer tun

Betroffene Fahrzeugbesitzerinnen und -besitzer müssen in die Vertragswerkstatt, sobald sie einen Rückruf-Brief erhalten. Dort werden die Träger der Antriebsbatterie geprüft und gegebenenfalls Wasserablauflöcher an den vorgegebenen Stellen gebohrt. Zudem soll bei Bedarf ein Korrosionsschutz aufgetragen werden. Der Werkstattaufenthalt könnte 30 bis 45 Minuten dauern.

Die Kosten übernimmt der Hersteller. Es gibt aber keine rechtliche Verpflichtung auf Übernahme der erforderlichen Reparaturkosten oder für einen Leihwagen in der Ausfallzeit.

KBA: Bisher keine Vorfälle bekannt

Laut KBA sind bisher in diesem Zusammenhang keine Vorfälle mit Sach- oder Personenschäden bekannt.