Waldbrände in Kroatien: So ist die aktuelle Lage an der Adriaküste
Von Kati Thielitz

Nach den schweren Bränden bei Omiš und auf Pelješac in Kroatien stabilisiert sich dort die Lage. Sorge bereitet den Einsatzkräften ein Waldbrand bei Dubrovnik.
Update: Feuer an der bosnisch-kroatischen Grenze
Lage bei Omiš und Dugi Otok hat sich beruhigt
Waldbrände: Diese Rechte haben Reisende
Nach den verheerenden Waldbränden an der kroatischen Adriaküste am vergangenen Wochenende hat sich die Lage in den Brandregionen rund um Omiš und Pelješac stabilisiert.
Waldbrände in der Nähe von Dubrovnik
Gefahr geht jedoch von einem in Ivanica auf bosnisch-herzegowinischem Boden entfachten großen Waldbrand aus. Nach Angaben kroatischer Medien und der Feuerwehr breitete sich das Feuer zeitweise in Richtung Rijeka Dubrovačka bei Dubrovnik aus. Eine unmittelbare Gefährdung von Wohngebieten auf kroatischer Seite bestand zuletzt jedoch nicht.
Auf bosnisch-herzegowinischer Seite bedrohte das Feuer jedoch einige Häuser im Ort Ivanica sowie eine Tankstelle.
Waldbrand an der Adriaküste bei Omiš

Der bislang schwerste Waldbrand in Kroatien im Sommer 2026 war am Donnerstagabend, 13. August, im Ferienort Lokva Rogoznica etwa 20 Kilometer südlich von Split ausgebrochen und hatte sich bis ins Stadtgebiet von Omiš ausgebreitet. Das Feuer erfasste einen gut 10 Kilometer langen Küstenstreifen, an dem vor allem Kiefernwälder brannten. Ein Mensch starb. Nach Angaben des Klinikums Split wurden 40 Menschen verletzt, 14 von ihnen mussten ins Krankenhaus eingeliefert werden. Sieben Patienten befinden sich nach wie vor in Lebensgefahr.
Rund 2000 Menschen wurden evakuiert und in Notunterkünften in Sicherheit gebracht. Zahlreiche Touristinnen und Touristen waren mit Autos geflohen, die Behörden hatten zudem Evakuierungen per Schiff über die Adria organisiert.
Nach vorläufigen Angaben wurden im Raum Omiš 58 Wohnhäuser, zwei Garagen, 36 Fahrzeuge, 25 Boote, zwei Anhänger, ein Motorrad und zwei Lastwagen vom Feuer erfasst. Dies teilte Blaženko Boban von der Gespanschaft Split-Dalmatien im öffentlich-rechtlichen Rundfunk HRT mit.
Pelješac: Feuer unter Kontrolle
Auf Pelješac laufen nach Angaben der kroatischen Feuerwehr Sicherungs- und Nachlöscharbeiten. In der Nacht von Montag auf Dienstag, 18. August, kam es zwischenzeitlich zum Wiederaufflammen eines Brandes. Mit der Unterstützung eines Löschflugzeuges konnte das Feuer wieder unter Kontrolle gebracht werden. Wohnhäuser waren zuletzt nicht mehr unmittelbar bedroht. Reisende müssen aber auch hier weiterhin mit Einschränkungen und Verkehrsbehinderungen rechnen.
Dugi Otok: Waldbrand gelöscht
Auch auf der Ferieninsel Dugi Otok war die Feuerwehr im Einsatz. Ein Brand zwichen Savar und Brbinj war am Samstag, 15. August, zeitweise erneut aufgeflammt, eine Ausbreitung wurde kroatischen Medienberichten zufolge aber gestoppt. Seit dem 18. August gilt das Feuer als gelöscht.
Weitere Brände wurden aus Dalmatien gemeldet, etwa auf der Dinara sowie im Raum Galovac/Pristeg. Seit Jahresbeginn haben Waldbrände in Kroatien laut Behördenangaben fast 10.000 Hektar zerstört, schon jetzt deutlich mehr als im vergangenen Jahr.
Das Auswärtige Amt empfiehlt in den Waldbrandregionen: Folgen Sie den Anweisungen der lokalen Behörden und Sicherheitskräfte und informieren Sie sich durch lokale Medien über die weitere Lageentwicklung. Halten Sie sich von den Gefahrenzonen fern und behindern Sie nicht die Löscharbeiten der Feuerwehr.
Die Kroatische Zentrale für Tourismus weist jedoch darauf hin, dass trotz der Waldbrände bei Omiš die touristischen Aktivitäten in weiten Teilen der Region weiterlaufen.
Aktuelle Verkehrsinfos aus Kroatien findet man beim ADAC Partnerclub HAK.
ADAC Mitglieder, die in ihrem Urlaub in Not geraten und Hilfe benötigen, können sich an den ADAC Auslandsnotruf (Tel. +49 89 22 22 22 ) wenden. Weitere Kontaktmöglichkeiten zum ADAC finden Sie hier.
Naturkatastrophen: Diese Rechte haben Reisende
Pauschalurlauberinnen und -urlauber können kostenlos stornieren, wenn am Urlaubsort oder in dessen unmittelbarer Nähe sogenannte unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Reise erheblich beeinträchtigen.
Waldbrände können solche außergewöhnlichen Umstände sein, allerdings muss die gebuchte Reise auch konkret oder zumindest mit hinreichender Wahrscheinlichkeit von diesen Bränden bzw. den Folgen wie Rauch in der Luft betroffen sein. Urlauber können sich hierauf nur berufen, wenn die Reise zeitnah bevorsteht und es in eine Region gehen soll, in der die Waldbrände unmittelbar stattfinden.
Anders sieht es aus, wenn die Reise nicht in Kürze beginnt. Schließlich kann man nicht immer vorhersagen, wann Brände gelöscht sein könnten. Somit lässt sich auch nicht Wochen oder Monate vor Reisebeginn abschätzen, ob diese erheblich beeinträchtigt wird. Ein kostenloses Storno wäre dann also nicht möglich. Brennt es irgendwo anders im Land, ist dies ebenfalls kein Grund, kostenfrei zurückzutreten. Es empfiehlt sich bei nicht unmittelbar bevorstehenden Reisen, die Entwicklung der Lage im Einzelfall vor Ort weiter zu beobachten.
Hitze oder Angst vor Waldbränden kein Stornogrund
Extreme Hitze allein genügt übrigens nicht, um eine Reise kostenlos zu stornieren. Wird die Reise aus bloßer Angst oder wegen Bedenken abgesagt, muss damit gerechnet werden, dass der Veranstalter Stornokosten verlangt.
Feuer treten während des Urlaubs auf – was tun?
Treten im Pauschalurlaub die Probleme erst während der Reise auf, kann man den Vertrag unter gewissen Voraussetzungen kündigen und die Heimreise antreten. Hierzu muss aber belegt werden, dass die Reise durch außergewöhnliche Umstände erheblich beeinträchtigt wird. Muss der Reiseveranstalter aufgrund der vorzeitigen Kündigung der Reisenden Leistungen nicht mehr erbringen, kann er hierfür auch keine Kosten verlangen. Außerdem muss er die Rückreise der Reisenden sicherstellen, wenn diese Teil des Reisevertrags ist. Mögliche Mehrkosten sind vom Reiseveranstalter zu tragen.
Ist die Rückreise wegen außergewöhnlicher Umstände nicht möglich und müssen Reisende länger bleiben, ist der Veranstalter verpflichtet, eine Unterkunft für einen Zeitraum von maximal drei Tagen zu bezahlen. Wer seine Reise fortführt, kann den Reisepreis gegenüber dem Reiseveranstalter mindern, wenn ein (nicht unerheblicher) Reisemangel vorliegt, etwa weil vertraglich vereinbarte Leistungen nicht erbracht werden.
Waldbrände: Das gilt für Individualreisende
Nach deutschem Recht müssen auch Individualreisende die bereits gebuchten Leistungen wie Flug und Unterkunft nicht zahlen, wenn diese nicht erbracht werden. Das kann der Fall sein, wenn die Urlaubsregion, in der sich das Hotel befindet, gesperrt ist. Ist die Unterkunft jedoch zugänglich, ohne dass Reisende sich in Gefahr begeben, sind diese auf die Kulanz des Anbieters angewiesen. Reisende bekommen auch dann ihr Geld zurück, wenn ein kostenfreies Rücktrittsrecht vertraglich vereinbart wurde.
Mit Material von dpa.