Waldbrände in Kroatien: So ist die aktuelle Lage
Von Kati Thielitz

Die Rauchschwaden über Split, verursacht durch Feuer in Bosnien-Herzegowina, haben sich verzogen. Auch auf der Ferieninsel Brač hat sich die Lage inzwischen entspannt.
Update: Waldbrand auf der Ferieninsel Brač
Waldbrände: Diese Rechte haben Reisende
Die großen Feuer des Sommers sind inzwischen gelöscht. Dennoch müssen die Feuerwehren in Kroatien weiterhin vereinzelt zu neuen Waldbränden ausrücken. Aktuell brennt es auf der beliebten Urlaubsinsel Brač.
Lage auf der Ferieninsel Brač entspannt sich
Auf Brač kämpften vorübergehend Hunderte Einsatzkräfte mit rund 60 Löschfahrzeugen und zwei Löschflugzeugen gegen einen großen Waldbrand. Das Feuer war in der Nacht zum 11. September nahe der Ortschaft Ložišće mutmaßlich durch Blitzschlag ausgebrochen.
Wegen starker Winde konnte es sich rasch ausbreiten. Zeitweise kamen die Flammen Wohnhäusern gefährlich nahe. In Milna mussten rund 400 Gäste einer Ferienanlage evakuiert werden, die teilweise niederbrannte.
Die Lage auf Brač hat sich etwas entspannt. Laut Feuerwehrverband sei das Feuer zwar noch aktiv, in der Zwischenzeit konnten Feuerwehrkräfte aus anderen Regionen aber wieder abgezogen werden. Gleichzeitig waren in der Nacht zum 16. September 165 Einsatzkräfte im Einsatz, um Nachlöscharbeiten und Brandwache durchzuführen.
Feuer in der Grenzregion: Rauchschwaden über Dalmatien
Wegen eines großen Waldbrands in der Gemeinde Prozor-Rama in Bosnien-Herzegowina zogen seit Sonntag, 6. September, immer wieder dicke Rauchschwaden über die Region Split hinweg. Den kroatischen Behörden zufolge führte dies zu einer erhöhten Feinstaub-Belastung. Seit Montag, 14. September, ist der Himmel jedoch wieder deutlich klarer.
ADAC Mitglieder, die in ihrem Urlaub in Not geraten und Hilfe benötigen, können sich an den ADAC Auslandsnotruf (Tel. +49 89 22 22 22 ) wenden. Weitere Kontaktmöglichkeiten zum ADAC finden Sie hier.
Kroatien: Waldbrände bei Omiš gelöscht
Der bislang schwerste Waldbrand in Kroatien im Sommer 2026 war am Donnerstagabend, 13. August, im Ferienort Lokva Rogoznica etwa 20 Kilometer südlich von Split ausgebrochen und hatte sich bis ins Stadtgebiet von Omiš ausgebreitet. Das Feuer erfasste einen gut 10 Kilometer langen Küstenstreifen, an dem vor allem Kiefernwälder brannten. Ein Mensch kam ums Leben, 43 Personen wurden verletzt, darunter drei Feuerwehrleute.
Rund 2500 Menschen mussten zeitweise ihre Häuser und Unterkünfte verlassen. Zahlreiche Touristinnen und Touristen waren mit Autos geflohen, die Behörden hatten zudem Evakuierungen per Schiff über die Adria organisiert.
Seit Jahresbeginn haben Waldbrände in Kroatien laut Behördenangaben fast 10.000 Hektar zerstört, schon jetzt deutlich mehr als im vergangenen Jahr.
Aktuelle Verkehrsinfos aus Kroatien findet man beim ADAC Partnerclub HAK.
Naturkatastrophen: Diese Rechte haben Reisende
Pauschalurlauberinnen und -urlauber können kostenlos stornieren, wenn am Urlaubsort oder in dessen unmittelbarer Nähe sogenannte unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Reise erheblich beeinträchtigen.
Waldbrände können solche außergewöhnlichen Umstände sein, allerdings muss die gebuchte Reise auch konkret oder zumindest mit hinreichender Wahrscheinlichkeit von diesen Bränden bzw. den Folgen wie Rauch in der Luft betroffen sein. Urlauber können sich hierauf nur berufen, wenn die Reise zeitnah bevorsteht und es in eine Region gehen soll, in der die Waldbrände unmittelbar stattfinden.
Anders sieht es aus, wenn die Reise nicht in Kürze beginnt. Schließlich kann man nicht immer vorhersagen, wann Brände gelöscht sein könnten. Somit lässt sich auch nicht Wochen oder Monate vor Reisebeginn abschätzen, ob diese erheblich beeinträchtigt wird. Ein kostenloses Storno wäre dann also nicht möglich. Brennt es irgendwo anders im Land, ist dies ebenfalls kein Grund, kostenfrei zurückzutreten. Es empfiehlt sich bei nicht unmittelbar bevorstehenden Reisen, die Entwicklung der Lage im Einzelfall vor Ort weiter zu beobachten.
Hitze oder Angst vor Waldbränden kein Stornogrund
Extreme Hitze allein genügt übrigens nicht, um eine Reise kostenlos zu stornieren. Wird die Reise aus bloßer Angst oder wegen Bedenken abgesagt, muss damit gerechnet werden, dass der Veranstalter Stornokosten verlangt.
Feuer treten während des Urlaubs auf – was tun?
Treten im Pauschalurlaub die Probleme erst während der Reise auf, kann man den Vertrag unter gewissen Voraussetzungen kündigen und die Heimreise antreten. Hierzu muss aber belegt werden, dass die Reise durch außergewöhnliche Umstände erheblich beeinträchtigt wird. Muss der Reiseveranstalter aufgrund der vorzeitigen Kündigung der Reisenden Leistungen nicht mehr erbringen, kann er hierfür auch keine Kosten verlangen. Außerdem muss er die Rückreise der Reisenden sicherstellen, wenn diese Teil des Reisevertrags ist. Mögliche Mehrkosten sind vom Reiseveranstalter zu tragen.
Ist die Rückreise wegen außergewöhnlicher Umstände nicht möglich und müssen Reisende länger bleiben, ist der Veranstalter verpflichtet, eine Unterkunft für einen Zeitraum von maximal drei Tagen zu bezahlen. Wer seine Reise fortführt, kann den Reisepreis gegenüber dem Reiseveranstalter mindern, wenn ein (nicht unerheblicher) Reisemangel vorliegt, etwa weil vertraglich vereinbarte Leistungen nicht erbracht werden.
Waldbrände: Das gilt für Individualreisende
Nach deutschem Recht müssen auch Individualreisende die bereits gebuchten Leistungen wie Flug und Unterkunft nicht zahlen, wenn diese nicht erbracht werden. Das kann der Fall sein, wenn die Urlaubsregion, in der sich das Hotel befindet, gesperrt ist. Ist die Unterkunft jedoch zugänglich, ohne dass Reisende sich in Gefahr begeben, sind diese auf die Kulanz des Anbieters angewiesen. Reisende bekommen auch dann ihr Geld zurück, wenn ein kostenfreies Rücktrittsrecht vertraglich vereinbart wurde.
Mit Material von dpa.