Waldbrände in Frankreich: Flughafen Marseille geschlossen

Die Stadt Marseille über welcher man die Rauchwolke des Waldbrandes erkennen kann
Rauch über der Stadt: Die schweren Waldbrände im Süden Frankreichs erreichen Marseille© dpa/Jérémie Lusseau

Waldbrände in Frankreich: Nach der Hitzewelle sind im Süden des Landes etliche Feuer ausgebrochen, die jetzt die Metropole Marseille bedrohen. Betroffen sind auch der Bahn- und Flugverkehr.

  • Flughafen Marseille bis auf Weiteres geschlossen

  • Auch der Straßen- und Bahnverkehr sind beeinträchtigt

  • Waldbrände als Stornogrund? Das raten ADAC Reisefachleute

Der Flughafen in Marseille musste am Mittag geschlossen werden, nachdem ein Wagen auf der Autobahn in Brand geraten war und die Flammen auf Naturflächen übergriffen. Bis auf Weiteres (Stand: 8. Juli, 18.30 Uhr) können keine Starts und Landungen stattfinden. Flugreisende sind dringend gebeten, sich auf der Internetseite des Flughafens über die aktuelle Situation zu informieren.

Waldbrände erreichen Marseille: So ist die aktuelle Lage

Mit dem Vorrücken der Flammen auf Frankreichs zweitgrößte Stadt wies die Präfektur die Bewohner eines Arrondissements von Marseille an, in ihren Wohnungen zu bleiben. Die Menschen sollten die Fenster geschlossen halten und feuchte Kleidung vor die Öffnungen legen, um ein Eindringen des Qualms zu verhindern.

Wie die Feuerwehr mitteilte, wurden bereits 30 Hektar Wald von dem Feuer zerstört. Über 60 Feuerwehrwagen, zwei Hubschrauber und rund 170 Wehrleute waren im Einsatz. Nach Aussage der Einsatzkräfte erschwert eine ungünstige Wetterlage – starke Mistralwinde – die Löscharbeiten.

Der Verkehr auf einer Bahnlinie und Autobahnabschnitten der A55 und A50 musste unterbrochen werden. Bahnreisende können sich bei der Französischen SNCF über Zugausfälle und Verspätungen informieren. Aktuelle Infos zu gesperrten Straßen und Autobahnen finden Sie bei Bison Futé.

Wichtige Infos für Urlauberinnen und Urlauber

Wenn Sie in Not geraten, folgen Sie bitte unbedingt den Hinweisen und Anweisungen der lokalen Behörden. Außerdem sollte in Notfällen umgehend ein Notruf über 112 abgesetzt werden. ADAC Mitglieder, die in ihrem Urlaub in Not geraten und Hilfe benötigen, können sich an den ADAC Auslandsnotruf (Tel. +49 89 22 22 22) wenden. Weitere Kontaktmöglichkeiten zum ADAC finden Sie hier.

Frankreich: Weitere Feuer bei Narbonne

Unterdessen kämpften rund 1000 Feuerwehrleute weiter gegen einen am Montag im Bereich der südfranzösischen Stadt Narbonne ausgebrochenen großflächigen Brand, der immer wieder vom Wind angefacht wurde. 2000 Hektar Fläche wurden bereits von den Flammen in Mitleidenschaft gezogen. Löschflugzeuge und Hubschrauber waren im Einsatz. Die am Montag, 7. Juli, gesperrte Autobahn 9 Richtung Spanien wurde inzwischen wieder für den Verkehr freigegeben.

Naturkatastrophen: Diese Rechte haben Reisende

Pauschalurlauberinnen und -urlauber können kostenlos stornieren, wenn am Urlaubsort oder in dessen unmittelbarer Nähe sogenannte unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Reise erheblich beeinträchtigen.

Waldbrände können solche außergewöhnlichen Umstände sein, allerdings muss die gebuchte Reise auch konkret oder zumindest mit hinreichender Wahrscheinlichkeit von diesen Bränden bzw. den Folgen wie Rauch in der Luft betroffen sein. Urlauber können sich hierauf nur berufen, wenn die Reise zeitnah bevorsteht und es in eine Region gehen soll, in der die Waldbrände unmittelbar stattfinden.

Anders sieht es aus, wenn die Reise nicht in Kürze beginnt. Schließlich kann man nicht immer vorhersagen, wann Brände gelöscht sein könnten. Somit lässt sich auch nicht Wochen oder Monate vor Reisebeginn abschätzen, ob diese erheblich beeinträchtigt wird. Ein kostenloses Storno wäre dann also nicht möglich. Brennt es irgendwo anders im Land, ist dies ebenfalls kein Grund, kostenfrei zurückzutreten. Es empfiehlt sich bei nicht unmittelbar bevorstehenden Reisen, die Entwicklung der Lage im Einzelfall vor Ort weiter zu beobachten.

Hitze oder Angst vor Waldbränden kein Stornogrund

Extreme Hitze allein genügt übrigens nicht, um eine Reise kostenlos zu stornieren. Wird die Reise aus bloßer Angst oder wegen Bedenken abgesagt, muss damit gerechnet werden, dass der Veranstalter Stornokosten verlangt.

Feuer treten während des Urlaubs auf – was tun?

Treten im Pauschalurlaub die Probleme erst während der Reise auf, kann man den Vertrag unter gewissen Voraussetzungen kündigen und die Heimreise antreten. Hierzu muss aber belegt werden, dass die Reise durch außergewöhnliche Umstände erheblich beeinträchtigt wird. Muss der Reiseveranstalter aufgrund der vorzeitigen Kündigung der Reisenden Leistungen nicht mehr erbringen, kann er hierfür auch keine Kosten verlangen. Außerdem muss er die Rückreise der Reisenden sicherstellen, wenn diese Teil des Reisevertrags ist. Mögliche Mehrkosten sind vom Reiseveranstalter zu tragen.

Ist die Rückreise wegen außergewöhnlicher Umstände nicht möglich und müssen Reisende länger bleiben, ist der Veranstalter verpflichtet, eine Unterkunft für einen Zeitraum von maximal drei Tagen zu bezahlen. Wer seine Reise fortführt, kann den Reisepreis gegenüber dem Reiseveranstalter mindern, wenn ein (nicht unerheblicher) Reisemangel vorliegt, weil z.B. vertraglich vereinbarte Leistungen nicht erbracht werden.

Waldbrände: Das gilt für Individualreisende

Nach deutschem Recht müssen auch Individualreisende die bereits gebuchten Leistungen wie Flug und Unterkunft nicht zahlen, wenn diese nicht erbracht werden. Das kann der Fall sein, wenn die Urlaubsregion, in der sich das Hotel befindet, gesperrt ist. Ist die Unterkunft jedoch zugänglich, ohne dass Reisende sich in Gefahr begeben, sind diese auf die Kulanz des Anbieters angewiesen. Reisende bekommen auch dann ihr Geld zurück, wenn ein kostenfreies Rücktrittsrecht vertraglich vereinbart wurde.

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Mitarbeit: Katharina Dümmer

Mit Material von dpa.