Hitze in Frankreich geht, Risiko für Waldbrände nimmt ab

Die Hitze lässt in den meisten Teilen Frankreichs etwas nach. Davon profitieren inzwischen auch die Brandbekämpfer. So ist die aktuelle Lage in Frankreich und im Nachbarland Spanien.
Waldbrandgefahr vereinzelt im Norden und Süden
Gefährliche Feuer aktuell in Spanien
Waldbrände als Stornogrund? Das raten ADAC Reisefachleute
Die extreme Hitze in Frankreich lässt in den meisten Regionen nach, die Waldbrandgefahr nimmt deutlich ab. In Spanien hingegen entspannt sich die Lage noch nicht.
Waldbrände in Frankreich: So ist die aktuelle Lage
Ab Dienstag, 19. August, und bis zum Wochenende sollen Gewitter und Regen Entspannung bringen. Auch im Süden des Landes wird es nicht mehr ganz so heiß wie in der vergangenen Woche. 25 bis 28 Grad sollen es in den kommenden Tagen werden.
Die Waldbrandgefahr nimmt deutlich ab. Warnungen gibt es derzeit nur noch vereinzelt für den Süden (inkl. Korsika) und Norden des Landes. Aktuell müssen keine größeren Feuer bekämpft werden. Detaillierte Informationen zu den einzelnen Regionen finden Sie beim Wetterdienst Météo France bzw. beim Waldwetterbericht von Méteofrance.
Tipps für Autobesitzer: Auto abgebrannt – Wer zahlt?
Tipps für Urlauber in Frankreich
Bei Waldbränden in Urlaubsregionen gilt generell: Für Reisende droht in der Regel keine Gefahr, wenn sie sich an die Anweisungen der Polizei halten. Besonders Campingurlauber und -urlauberinnen sind angehalten, in Gebieten mit hoher Waldbrandgefahr auf Grillen und offenes Feuer zu verzichten.
Autofahrende müssen in Brandgebieten mit kurzfristigen Straßensperren und Sichtbeeinträchtigung durch Rauch rechnen. Nicht auszuschließen ist, dass Campingplätze evakuiert werden müssen. Campingurlauberinnen und -urlauber sollten sich vor der Abreise bei ihrem Platzbetreiber nach der aktuellen Lage erkundigen.
Wichtige Infos für Urlauberinnen und Urlauber
Wenn Sie in Not geraten, folgen Sie bitte unbedingt den Hinweisen und Anweisungen der lokalen Behörden. Außerdem sollte in Notfällen umgehend ein Notruf über 112 abgesetzt werden. ADAC Mitglieder, die in ihrem Urlaub in Not geraten und Hilfe benötigen, können sich an den ADAC Auslandsnotruf (Tel. +49 89 22 22 22) wenden. Weitere Kontaktmöglichkeiten zum ADAC finden Sie hier.
Waldbrände in Spanien wüten weiter
Mehr als 20 Waldbrände der höchsten Gefahrenstufe werden derzeit aus dem Norden und Westen des Landes gemeldet. Betroffen sind vor allem die sogenannten Autonomen Gemeinschaften Kastilien und León, Galicien, Asturien und Extremadura. Feuerwehrleute berichten von extremer Hitze, Rauch und schwer zugänglichen Einsatzgebieten. Laut der Wetterbehörde Aemet besteht fast im gesamten Land höchstes Brandrisiko.
Seit Dienstag, 19. August, sinken die Temperaturen vielerorts zwar deutlich. Nach Einschätzung der Experten dürfte aber nur ausgiebiger Regen weiterhelfen. Laut Wetterdienst ist dieser zumindest in den kommenden Tagen nicht zu erwarten ist.
Bisher wurden vor allem dünn besiedelte Gebiete in Mitleidenschaft gezogen. Touristenzentren sind derzeit nicht unmittelbar bedroht. In den Waldbrandregionen sind zahlreiche Straßen, vorwiegend kleinere Landstraßen, gesperrt. Auch die Bahnverbindung zwischen Madrid und Galicien ist nach wie vor unterbrochen. Der bei Pilgern beliebte Jakobsweg wurde in einem Abschnitt gesperrt, nachdem sich die Brände auf die Südhänge des Picos de Europa ausgeweitet hatten.
Aktuelle Verkehrsinformationen von Spaniens Autobahnen sind beim spanischen Verkehrsministerium (Karte mit spanischen Verkehrsinfos) erhältlich. Informieren Sie sich auch beim Auswärtigen Amt über die aktuelle Lage.
Naturkatastrophen: Diese Rechte haben Reisende
Pauschalurlauberinnen und -urlauber können kostenlos stornieren, wenn am Urlaubsort oder in dessen unmittelbarer Nähe sogenannte unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Reise erheblich beeinträchtigen.
Waldbrände können solche außergewöhnlichen Umstände sein, allerdings muss die gebuchte Reise auch konkret oder zumindest mit hinreichender Wahrscheinlichkeit von diesen Bränden bzw. den Folgen wie Rauch in der Luft betroffen sein. Urlauber können sich hierauf nur berufen, wenn die Reise zeitnah bevorsteht und es in eine Region gehen soll, in der die Waldbrände unmittelbar stattfinden.
Anders sieht es aus, wenn die Reise nicht in Kürze beginnt. Schließlich kann man nicht immer vorhersagen, wann Brände gelöscht sein könnten. Somit lässt sich auch nicht Wochen oder Monate vor Reisebeginn abschätzen, ob diese erheblich beeinträchtigt wird. Ein kostenloses Storno wäre dann also nicht möglich. Brennt es irgendwo anders im Land, ist dies ebenfalls kein Grund, kostenfrei zurückzutreten. Es empfiehlt sich bei nicht unmittelbar bevorstehenden Reisen, die Entwicklung der Lage im Einzelfall vor Ort weiter zu beobachten.
Hitze oder Angst vor Waldbränden kein Stornogrund
Extreme Hitze allein genügt übrigens nicht, um eine Reise kostenlos zu stornieren. Wird die Reise aus bloßer Angst oder wegen Bedenken abgesagt, muss damit gerechnet werden, dass der Veranstalter Stornokosten verlangt.
Gesundheitsrisiko: Was tun gegen Hitze?
Feuer treten während des Urlaubs auf – was tun?
Treten im Pauschalurlaub die Probleme erst während der Reise auf, kann man den Vertrag unter gewissen Voraussetzungen kündigen und die Heimreise antreten. Hierzu muss aber belegt werden, dass die Reise durch außergewöhnliche Umstände erheblich beeinträchtigt wird. Muss der Reiseveranstalter aufgrund der vorzeitigen Kündigung der Reisenden Leistungen nicht mehr erbringen, kann er hierfür auch keine Kosten verlangen. Außerdem muss er die Rückreise der Reisenden sicherstellen, wenn diese Teil des Reisevertrags ist. Mögliche Mehrkosten sind vom Reiseveranstalter zu tragen.
Ist die Rückreise wegen außergewöhnlicher Umstände nicht möglich und müssen Reisende länger bleiben, ist der Veranstalter verpflichtet, eine Unterkunft für einen Zeitraum von maximal drei Tagen zu bezahlen. Wer seine Reise fortführt, kann den Reisepreis gegenüber dem Reiseveranstalter mindern, wenn ein (nicht unerheblicher) Reisemangel vorliegt, weil z.B. vertraglich vereinbarte Leistungen nicht erbracht werden.
Waldbrände: Das gilt für Individualreisende
Nach deutschem Recht müssen auch Individualreisende die bereits gebuchten Leistungen wie Flug und Unterkunft nicht zahlen, wenn diese nicht erbracht werden. Das kann der Fall sein, wenn die Urlaubsregion, in der sich das Hotel befindet, gesperrt ist. Ist die Unterkunft jedoch zugänglich, ohne dass Reisende sich in Gefahr begeben, sind diese auf die Kulanz des Anbieters angewiesen. Reisende bekommen auch dann ihr Geld zurück, wenn ein kostenfreies Rücktrittsrecht vertraglich vereinbart wurde.
Mit Material von dpa.