Waldbrände in Frankreich: Risiko im Süden bleibt hoch

Trotz Erfolgen der Einsatzkräfte bleibt in Frankreich die Gefahr von Waldbränden im Süden des Landes hoch: Was Reisende jetzt wissen müssen.
Waldbrand bei Marseille unter Kontrolle
Mehrere Straßen zeitweise gesperrt
Waldbrände als Stornogrund? Das raten ADAC Reisefachleute
Nach dem Flächenbrand bei der Hafenstadt Martigues nahe der südfranzösischen Metropole Marseille gibt es noch keinen Grund zur Entwarnung. Neue Feuer könnte jederzeit ausbrechen.
Waldbrände bei Marseille: So ist die aktuelle Lage
Der am Donnerstag, 17. Juli, nahe der Hafenstadt Martigues bei Marseille ist seit dem Wochenende unter Kontrolle. Das Feuer hat eine Fläche von mehr als 240 Hektar zerstört. Mehrere Regionalstraßen waren zweitweise gesperrt, der Verkehr auf den Autobahnen war aber nicht beeinträchtigt.
Waldbrände: Risiko im Süden weiter hoch
Auch wenn derzeit keine größeren Feuer lodern, ist es für eine Entwarnung zu früh: Französische Meteorologen sehen für die kommenden Tage für einige Regionen im Süden und Westen des Landes weiterhin ein erhöhtes Waldbrandrisiko.
Detaillierte Informationen zu den einzelnen Regionen finden Sie bei beim Waldwetterbericht von Méteofrance.
Tipps für Reisende
Für Reisende nach Südfrankreich droht in der Regel keine Gefahr, wenn sie sich an die Anweisungen der Polizei halten. Besonders Campingurlauber und -urlauberinnen sind angehalten, wegen der hohen Waldbrandgefahr auf Grillen und offenes Feuer zu verzichten.
Autofahrende müssen in Brandgebieten mit wechselnden Straßensperren und Sichtbeeinträchtigung durch Rauch rechnen. Nicht auszuschließen ist, dass Campingplätze evakuiert werden müssen. Campingurlauberinnen und -urlauber sollten sich vor der Abreise bei ihrem Platzbetreiber nach der aktuellen Lage erkundigen.
Wichtige Infos für Urlauberinnen und Urlauber
Wenn Sie in Not geraten, folgen Sie bitte unbedingt den Hinweisen und Anweisungen der lokalen Behörden. Außerdem sollte in Notfällen umgehend ein Notruf über 112 abgesetzt werden. ADAC Mitglieder, die in ihrem Urlaub in Not geraten und Hilfe benötigen, können sich an den ADAC Auslandsnotruf (Tel. +49 89 22 22 22) wenden. Weitere Kontaktmöglichkeiten zum ADAC finden Sie hier.
Naturkatastrophen: Diese Rechte haben Reisende
Pauschalurlauberinnen und -urlauber können kostenlos stornieren, wenn am Urlaubsort oder in dessen unmittelbarer Nähe sogenannte unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Reise erheblich beeinträchtigen.
Waldbrände können solche außergewöhnlichen Umstände sein, allerdings muss die gebuchte Reise auch konkret oder zumindest mit hinreichender Wahrscheinlichkeit von diesen Bränden bzw. den Folgen wie Rauch in der Luft betroffen sein. Urlauber können sich hierauf nur berufen, wenn die Reise zeitnah bevorsteht und es in eine Region gehen soll, in der die Waldbrände unmittelbar stattfinden.
Anders sieht es aus, wenn die Reise nicht in Kürze beginnt. Schließlich kann man nicht immer vorhersagen, wann Brände gelöscht sein könnten. Somit lässt sich auch nicht Wochen oder Monate vor Reisebeginn abschätzen, ob diese erheblich beeinträchtigt wird. Ein kostenloses Storno wäre dann also nicht möglich. Brennt es irgendwo anders im Land, ist dies ebenfalls kein Grund, kostenfrei zurückzutreten. Es empfiehlt sich bei nicht unmittelbar bevorstehenden Reisen, die Entwicklung der Lage im Einzelfall vor Ort weiter zu beobachten.
Hitze oder Angst vor Waldbränden kein Stornogrund
Extreme Hitze allein genügt übrigens nicht, um eine Reise kostenlos zu stornieren. Wird die Reise aus bloßer Angst oder wegen Bedenken abgesagt, muss damit gerechnet werden, dass der Veranstalter Stornokosten verlangt.
Feuer treten während des Urlaubs auf – was tun?
Treten im Pauschalurlaub die Probleme erst während der Reise auf, kann man den Vertrag unter gewissen Voraussetzungen kündigen und die Heimreise antreten. Hierzu muss aber belegt werden, dass die Reise durch außergewöhnliche Umstände erheblich beeinträchtigt wird. Muss der Reiseveranstalter aufgrund der vorzeitigen Kündigung der Reisenden Leistungen nicht mehr erbringen, kann er hierfür auch keine Kosten verlangen. Außerdem muss er die Rückreise der Reisenden sicherstellen, wenn diese Teil des Reisevertrags ist. Mögliche Mehrkosten sind vom Reiseveranstalter zu tragen.
Ist die Rückreise wegen außergewöhnlicher Umstände nicht möglich und müssen Reisende länger bleiben, ist der Veranstalter verpflichtet, eine Unterkunft für einen Zeitraum von maximal drei Tagen zu bezahlen. Wer seine Reise fortführt, kann den Reisepreis gegenüber dem Reiseveranstalter mindern, wenn ein (nicht unerheblicher) Reisemangel vorliegt, weil z.B. vertraglich vereinbarte Leistungen nicht erbracht werden.
Waldbrände: Das gilt für Individualreisende
Nach deutschem Recht müssen auch Individualreisende die bereits gebuchten Leistungen wie Flug und Unterkunft nicht zahlen, wenn diese nicht erbracht werden. Das kann der Fall sein, wenn die Urlaubsregion, in der sich das Hotel befindet, gesperrt ist. Ist die Unterkunft jedoch zugänglich, ohne dass Reisende sich in Gefahr begeben, sind diese auf die Kulanz des Anbieters angewiesen. Reisende bekommen auch dann ihr Geld zurück, wenn ein kostenfreies Rücktrittsrecht vertraglich vereinbart wurde.
Mit Material von dpa.