Einreise in die USA: Auswärtiges Amt verschärft Hinweise

USA-Reisende sind verunsichert: Zuletzt hatten Urlauber und Urlauberinnen aus Deutschland vereinzelt Probleme bei der Einreise. Nun hat das Auswärtige Amt reagiert und seine Hinweise verschärft.
Festnahmen, Abschiebehaft und Abschiebungen
ESTA und Visum garantieren nicht automatisch die Einreise
Bei Geschlechtseintrag nur "männlich" oder "weiblich" möglich
Keine ESTA für Reisende, die in Kuba waren
USA-Reisen stehen trotz politischer Unsicherheiten hoch im Kurs: Mehr als zwei Millionen Deutsche sind allein 2024 in die Vereinigten Staaten gereist. Reisende sollten aber penibel darauf achten, alle Vorgaben zu erfüllen und auch gegenüber den Einreisebeamten vollständige und korrekte Auskünfte zu geben. In jüngster Zeit ist es vereinzelt zu Festnahmen, Abschiebehaft und Abschiebungen gekommen.
Einreise in die USA: ESTA-Registrierung erforderlich
Deutsche Staatsangehörige können grundsätzlich nach dem sogenannten Visa Waiver Program in die USA einreisen und benötigen für einen Aufenthalt bis zu 90 Tagen kein Visum. Erforderlich ist aber ein elektronischer Reisepass (dies gilt auch für Kinder). Das Dokument muss für die gesamte Dauer des Aufenthalts gültig sein.
Reisende, die das Visa Waiver Program nutzen, müssen eine elektronische Reisegenehmigung ESTA vorweisen. Die ESTA-Registrierung kostet 21 USD und muss für jede Person (auch für Minderjährige) einzeln durchgeführt werden. Die Bezahlung ist mit Kreditkarte oder Paypal möglich. Der Antrag kann auch über das Smartphone mit der ESTA Mobile App (Download: Apple, Android) gestellt werden.
Personen, die keinen elektronischen Reisepass besitzen (z.B. einen vorläufigen Reisepass oder noch einen Kinderreisepass) können nicht mit einer ESTA in die USA einreisen und müssen auf jeden Fall ein Visum beantragen.
Auswärtiges Amt: Fallstricke bei der Einreise
Aufgrund von Anpassungen beim Einreiseverfahren und vereinzelt aufgetretenen Problemen hat das Auswärtige Amt seine Reisehinweise zu den USA verschärft und weist auf mögliche Fallstricke hin:
Seit Ende Januar 2025 ist bei der ESTA-Registrierung als Geschlechtseintrag nur noch "männlich" oder "weiblich" zulässig. Maßgeblich ist das Geschlecht zum Zeitpunkt der Geburt. Andere Angaben werden nicht akzeptiert. Das Auswärtige Amt rät Reisenden, die den Geschlechtseintrag „X“ innehaben oder deren aktueller Geschlechtseintrag von jenem bei Geburt abweicht, die zuständige Auslandsvertretung der USA zu kontaktieren und die für sie geltenden Einreisevoraussetzungen in Erfahrung zu bringen.
Weder eine gültige ESTA-Genehmigung noch ein gültiges US-Visum begründen automatisch einen Anspruch auf Einreise in die USA. Die endgültige Entscheidung über die Einreise treffen die US-Grenzbeamten, die bei der Einreise weitere Fragen stellen können. Es empfiehlt sich, Nachweise über die Rück-oder Weiterreise (z.B. Flugbuchung) bereits bei der Einreise mitzuführen. Gegen die Entscheidung der Grenzbeamten gibt es keinen Rechtsbehelf. Wird die Einreise verweigert, können die deutschen Auslandsvertretungen nicht auf eine Rückgängigmachung hinwirken.
Bei der ESTA-Registrierung sind unter anderem Angaben zum Aufenthaltszweck in den USA zu machen. Falsche Angaben oder eine auch nur geringfügige Überschreitung der Aufenthaltsdauer bei Reisen können bei der Ein- oder Ausreise zu Festnahme, Abschiebehaft und Abschiebung führen.
USA-Reisen: Was sonst noch zu beachten ist
Reisende, die sich nach dem 11. Januar 2021 in Kuba aufgehalten haben (der Grund spielt dabei keine Rolle), können nicht über das ESTA-Verfahren in die USA einreisen und müssen stattdessen ein reguläres Visum beantragen. Dies gilt auch für Transitreisende und Reisende mit Kurzaufenthalten in Kuba. Zudem müssen sie in der Lage sein, auf Verlangen der US-Behörden Belege zu ihrem Kuba-Aufenthalt vorzuweisen. In Frage kommen z. B. Buchungsbestätigungen, Hotelrechnungen oder Mietwagenverträge.
Für Minderjährige, die allein, mit nur einem Elternteil oder mit einer dritten Person in die USA einreisen, sollten Nachweise über das Sorgerecht bzw. eine schriftliche Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten in englischer Sprache bereitgehalten werden.
USA-Tourismus: Verunsicherung in der Reisebranche
Bereits seit Januar melden einige Reiseveranstalter rückläufige USA-Buchungen. Im Februar lag die Zahl der USA-Besucher aus Deutschland nach Angaben der amerikanischen Tourismus-Behörde 8,5 Prozent niedriger als im Vorjahresmonat. Gleichzeitig steigt die Nachfrage bei Kanada-Reisen. Ob dies im Zusammenhang mit der Politik von US-Präsident Trump steht, ist bislang unklar.