Sturm und Starkregen in Griechenland: Unwetter trifft erneut Kreta
Von Redaktion

Heftige Herbststürme mit Starkregen und Hagel überziehen derzeit etliche Regionen Griechenlands – auch Kreta ist wieder betroffen. Viele Fähren bleiben wegen der Unwetter in den Häfen, Straßen sind überflutet. Was Griechenland-Reisende jetzt beachten müssen.
Fähr-Ausfälle: Inseln von der Außenwelt abgeschnitten
Behörden-Appell: Aufenthalte im Freien beschränken
ADAC: Diese Rechte haben Reisende
Neuer Unwetteralarm in Griechenland: Betroffen sind weite Teile Griechenlands, unter anderem die Inseln Euböa, Skiathos, Skopelos, Kreta, Samos, Rhodos, die Region Attika rund um die Hauptstadt Athen und die Halbinsel Peloponnes. Für Kreta ist es das zweite schwere Unwetter innerhalb von zwei Wochen.
Unwetter: Straßensperrungen und Überflutungen
Seit Dienstag, 13. Oktober, ziehen neue Unwetter über Griechenland. Überschwemmungen, umgestürzte Bäume und Stromausfälle sind die Folgen. Vielerorts stehen Straßen, Geschäfte und Häuser unter Wasser. Es muss vereinzelt mit Straßensperren gerechnet werden. Teile der Insel Kreta kämpfen zudem noch mit den Schäden der Überschwemmungen des letzten Unwetters.
Fähren fallen aus: Inseln von der Außenwelt abgeschnitten
Auch der Fährverkehr ist stark beeinträchtigt – viele Inseln sind von der Außenwelt abgeschnitten, weil die Schiffe nicht auslaufen können. In der Ägäis toben derzeit Winde mit Böen von mehr als 100 Kilometern pro Stunde.
Auch am Mittwoch, 14. Oktober, bleiben viele Schiffe in den Häfen, darunter in den großen Festlandhäfen Lavrio und Athen. Laut dem griechischen Fährbetreiber Blue Star Ferries kann es bis auf Weiteres zu Abweichungen vom Fahrplan kommen. Reisende sollten sich frühzeitig darüber informieren, ob und wann ihre Fähre fährt.
Störungen im Flugverkehr sind möglich
Über gravierende Flugstörungen liegen bislang keine Meldungen vor. Verspätungen und Ausfälle sind aber sehr wahrscheinlich. Flugreisende sollten sich rechtzeitig vor Abflug nach der aktuellen Lage erkundigen.
ADAC Auslandsnotruf: +49 89 22 22 22. Hier erreichen Sie immer ADAC Mitarbeiter, die Hilfe vermitteln – in der Auslandsnotrufstation vor Ort oder in der Zentrale.
Kreta: Samaria-Schlucht nach Unwetter geschlossen
Auch für die Urlaubsinsel Kreta haben die Behörden die höchste Alarmbereitschaft ausgerufen. Die bei Urlaubern und Urlauberinnen sehr beliebte Samaria-Schlucht ist derzeit geschlossen.
Appell an Touristen: Aufenthalte im Freien vorerst meiden
Wegen der Unwetter wurden die Menschen aufgefordert, sich nicht unnötig ins Freie zu begeben. Wanderungen und Ausflüge sollten erst einmal unterlassen werden. Laut staatlichem Wetterdienst Emy soll es den ganzen Mittwoch über weiter stürmen. Für Donnerstag, 15. Oktober, gibt es vorerst Entwarnung, bevor das Wetter am Freitag wieder schlechter werden soll.
Naturkatastrophen: Ihre Rechte bei Pauschalreisen
Reisende, die bereits vor Ort sind, haben laut ADAC Juristen und Juristinnen folgende Rechte:
Der Reiseveranstalter kann den Vertrag nach Beginn der Pauschalreise nicht einfach wegen außergewöhnlicher Umstände kündigen. Sie selbst können die Reise kündigen, wenn sie erheblich beeinträchtigt ist. Sie müssen die bereits verbrachten Reisetage zahlen, für die übrige Zeit bekommen Sie Ihr Geld zurück. Es muss aber in jedem Einzelfall belegt werden, dass die Reise durch einen Mangel erheblich beeinträchtigt wird.
Der Veranstalter muss für Ihre Rückreise sorgen und die dafür entstehenden Mehrkosten tragen. Ist die Rückreise nicht möglich, muss er für maximal drei Tage die Unterbringungskosten übernehmen.
Der Reiseveranstalter muss Hilfeleistungen erbringen und zum Beispiel über Gesundheitsdienste und konsularische Unterstützung informieren. Außerdem muss er Sie zum Beispiel bei der Suche nach anderen Reisemöglichkeiten unterstützen.
Wenn Sie unsicher sind, ob Sie jetzt nach Kreta reisen möchten, finden Sie hier alle wichtigen Informationen zu Reiserücktritt und Stornierungsmöglichkeiten.
Das gilt für Individualreisende
Wer einzelne Reiseleistungen wie Flug, Hotel oder Ferienwohnung gebucht hat, kann nicht so einfach kostenfrei stornieren:
Wenn Sie eine Unterkunft einzeln gebucht haben, können Sie diese nicht stornieren, solange die Unterkunft zugänglich und ohne Gesundheitsgefahr bewohnbar ist. Sie müssen auf die Kulanz des Anbieters hoffen. In der Regel gilt das Recht des Landes, in dem die gebuchte Unterkunft liegt, wenn Sie direkt im Ausland gebucht haben. Versuchen Sie, mit dem Hotelier oder Vermieter eine gütliche Einigung zu finden. Sie müssen aber weder Zimmerpreis noch Stornogebühren zahlen, wenn der Vermieter seine Leistung nicht erbringen kann (z.B. weil das Hotel wegen Überschwemmung evakuiert werden muss).
Bei Individualreisenden besteht eine kostenfreie Stornierungsmöglichkeit demnach nur, wenn die Einzelleistung nicht erfüllt werden kann. Können Individualleistungen (z.B. Flug) ohne Einschränkungen erbracht werden, wollen Urlauber und Urlauberinnen ihre Reise jedoch nicht mehr antreten, so ist bei einer Absage durch den Reisenden eine kostenfreie Stornierung nicht möglich.