Griechenland: Unwetter auf Rhodos und weiteren Inseln

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Von Redaktion

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Überschwemmung nach Unwetter auf der griechischen Insel Kreta
Griechenland hat zum zweiten Mal in Folge mit heftigen Überflutungen zu kämpfen© dpa/AP Photo/InTime News

Heftige Herbststürme mit Starkregen und Hagel sind über etliche Regionen Griechenlands hinweggezogen. Viele Fähren blieben wegen der Unwetter in den Häfen, Straßen sind überflutet. Was Griechenland-Reisende jetzt beachten müssen.

  • Fähr-Ausfälle: Allmählich Normalbetrieb in den Häfen

  • Kreta: Beliebtes Ausflugsziel weiterhin geschlossen

  • ADAC: Diese Rechte haben Reisende

Starker Regen und heftige Winde haben am Mittwoch, 14. Oktober, in weiten Teilen Griechenlands zu Überschwemmungen, Straßensperrungen und Chaos im Fährverkehr geführt. Besonders betroffen waren die Insel Euböa, die Sporaden und Rhodos.

Unwetter: Straßensperrungen und Überflutungen

Auf Euböa trat der Fluss Kireas über die Ufer und es musste eine Hauptstraße in Richtung der Inselhauptstadt Chalkida gesperrt werden. Auf Skiathos rissen die Wassermassen zwei Autos mit sich, Häuser wurden überflutet und Bäume entwurzelt. Bei der örtlichen Feuerwehr gingen zahlreiche Hilferufe ein. Auch auf der Nachbarinsel Skopelos kam es zu Stromausfällen.

Griechenland: Rhodos besonders schwer getroffen

Für Rhodos gaben die Behörden eine Notfallwarnung heraus. Einwohner und Urlauber wurden aufgefordert, nur unbedingt notwendige Fahrten zu unternehmen. Ein Mann konnte nur noch tot aus den Wassermassen geborgen werden, sein Auto wurde im Meer gefunden.

Wegen Überschwemmungen wurde ein Abschnitt der Straße zwischen Archangelos und Malonas gesperrt. In Faliraki wurde der Busverkehr eingestellt. In Asgourou retteten Feuerwehrleute eine Frau, deren Auto in den Fluten stecken geblieben war. Auf Rhodos fiel in Teilen der Strom aus.

Unwetter: Fähren und Flüge fielen aus

Fährverbindungen ab Piräus und Lavrio waren vorübergehend eingestellt worden. Wegen starker Winde mit bis zu 9 Beaufort kam es auch am Donnerstagvormittag, 15. Oktober, im Fährverkehr zu Verspätungen und Fahrplanänderungen, hier normalisiert sich der Betrieb aber. Fährpassagiere sollten sich trotzdem sicherheitshalber vor der Abfahrt bei den zuständigen Hafenbehörden oder Reisebüros informieren, ob sich die Abfahrtszeiten geändert haben. Auch auf einigen Flughäfen kam es zu Verspätungen und Flugausfällen.

Kreta: Samaria-Schlucht geschlossen

Auch für die Urlaubsinsel Kreta hatten die Behörden die höchste Alarmbereitschaft ausgerufen. Die bei Urlaubern und Urlauberinnen sehr beliebte Samaria-Schlucht ist nach den jüngsten Unwettern derzeit geschlossen.

Hilfe im Ausland vom ADAC

ADAC Auslandsnotruf: +49 89 22 22 22. Hier erreichen Sie immer ADAC Mitarbeiter, die Hilfe vermitteln – in der Auslandsnotrufstation vor Ort oder in der Zentrale.

Naturkatastrophen: Ihre Rechte bei Pauschalreisen

Reisende, die bereits vor Ort sind, haben laut ADAC Juristen und Juristinnen folgende Rechte:

  • Der Reiseveranstalter kann den Vertrag nach Beginn der Pauschalreise nicht einfach wegen außergewöhnlicher Umstände kündigen. Sie selbst können die Reise kündigen, wenn sie erheblich beeinträchtigt ist. Sie müssen die bereits verbrachten Reisetage zahlen, für die übrige Zeit bekommen Sie Ihr Geld zurück. Es muss aber in jedem Einzelfall belegt werden, dass die Reise durch einen Mangel erheblich beeinträchtigt wird.

  • Der Veranstalter muss für Ihre Rückreise sorgen und die dafür entstehenden Mehrkosten tragen. Ist die Rückreise nicht möglich, muss er für maximal drei Tage die Unterbringungskosten übernehmen.

  • Der Reiseveranstalter muss Hilfeleistungen erbringen und zum Beispiel über Gesundheitsdienste und konsularische Unterstützung informieren. Außerdem muss er Sie zum Beispiel bei der Suche nach anderen Reisemöglichkeiten unterstützen.

Wenn Sie unsicher sind, ob Sie jetzt nach Kreta reisen möchten, finden Sie hier alle wichtigen Informationen zu Reiserücktritt und Stornierungsmöglichkeiten.

Das gilt für Individualreisende

Wer einzelne Reiseleistungen wie Flug, Hotel oder Ferienwohnung gebucht hat, kann nicht so einfach kostenfrei stornieren:

  • Wenn Sie eine Unterkunft einzeln gebucht haben, können Sie diese nicht stornieren, solange die Unterkunft zugänglich und ohne Gesundheitsgefahr bewohnbar ist. Sie müssen auf die Kulanz des Anbieters hoffen. In der Regel gilt das Recht des Landes, in dem die gebuchte Unterkunft liegt, wenn Sie direkt im Ausland gebucht haben. Versuchen Sie, mit dem Hotelier oder Vermieter eine gütliche Einigung zu finden. Sie müssen aber weder Zimmerpreis noch Stornogebühren zahlen, wenn der Vermieter seine Leistung nicht erbringen kann (z.B. weil das Hotel wegen Überschwemmung evakuiert werden muss).

Bei Individualreisenden besteht eine kostenfreie Stornierungsmöglichkeit demnach nur, wenn die Einzelleistung nicht erfüllt werden kann. Können Individualleistungen (z.B. Flug) ohne Einschränkungen erbracht werden, wollen Urlauber und Urlauberinnen ihre Reise jedoch nicht mehr antreten, so ist bei einer Absage durch den Reisenden eine kostenfreie Stornierung nicht möglich.