Portugal: Keine Streiks an Flughäfen in Lissabon, Faro, Madeira

Menschen die im Flughafen von Lissabon laufen
Das Bodenpersonal in Lissabon streikt nicht mehr, die Flieger starten pünktlich© Shutterstock/bella1105

Erleichterung bei Portugal- Reisenden: Die Streikserie des Bodenpersonals an den Flughäfen in Portugal wurde vorzeitig beendet. Es drohen keine Ausfälle und Verspätungen mehr.

  • Streikserie nach Einigung abgebrochen

  • Flüge u.a. Lissabon, Faro, Porto und Funchal (Madeira) finden planmäßig statt

  • Streik an Flughäfen: Das sind Ihre Rechte

Das Bodenpersonal der Handling-Firma Menzies wollte in der Hauptreisezeit an mehreren Wochenenden bis Ende August die Arbeit niederlegen und damit für höhere Löhne und Nachtzuschläge kämpfen. An zwei Wochenenden Ende Juli und Anfang August wurde bereits gestreikt. Die Streikserie, die bisher zu Beeinträchtigungen, aber nicht zu Streikchaos führte, wurde nun vorzeitig beendet. Die Flieger heben pünktlich ab.

Portugal: Keine Streiks in Lissabon und Faro

Der Flugverkehr in Portugal verläuft derzeit planmäßig ohne Streik. Die Gewerkschaft des Bodenpersonals hat sich mit der Arbeitgeberseite geeinigt. Die Streiktermine 22. bis 25. August und 29. August bis 1. September entfallen damit.

Bei den ersten Streikterminen Ende Juli und Anfang August waren alle portugiesischen Flughäfen betroffen, darunter Lissabon, Porto, Faro an der Algarve und Funchal auf Madeira. Es gab Ausfälle und Verspätungen, aber auch lange Wartzeiten bei der Gepäckabfertigung und beim Check-In. Ein Gericht hatte zuvor allerdings Mindestdienstleistungen angeordnet. Dazu zählten auch Flüge von und zu den Azoren.

Das Bodenpersonal der Firma Menzies ist in Portugal für alle großen Fluggesellschaften verantwortlich, unter anderem für: Lufthansa, Air France, Iberia, Swiss, TAP, British Airways, KLM, Emirates.

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Das sind Ihre Rechte bei Streiks an Flughäfen

Grundsätzlich gilt: Wenn ein Flug wegen eines Streiks annulliert wird oder sich verspätet, haben Reisende Anspruch auf Unterstützungsleistungen, Verpflegung und Unterbringung. Diese Ansprüche können sie bei der Fluggesellschaft geltend machen.

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