Streik bei Finnair trifft auch deutsche Flughäfen

Finnair Flugzeuge am Flughafen von Helsinki-Vantaa
Viele Maschinen der Fluggesellschaft Finnair müssen wegen des Streiks Mitte Dezember am Boden bleiben© imago images/ZUMA Press

Die Pilotinnen und Piloten der finnischen Fluggesellschaft Finnair legen Mitte Dezember an zwei Tagen die Arbeit nieder. Für einige Fluggäste von und nach Deutschland dürfte der Streik zu erheblichen Beeinträchtigungen führen.

  • Streik am 9. und 13. Dezember

  • Flugausfälle in München, Hamburg, Frankfurt, Berlin

  • Diese Rechte haben Reisende bei Streiks

Urlauber und Urlauberinnen, die in der Vorweihnachtszeit Finnland besuchen wollen, sollten ihre Flugdaten überprüfen. Am Montag, 9. Dezember, und am Freitag, 13. Dezember, muss Finnair aufgrund des Pilotenstreiks 300 Flüge streichen. Laut Auskunft der Airline wird es auch einige einzelne Flugausfälle vor und nach den Streiktagen geben.

Diese deutschen Flughäfen sind betroffen

Der Streik hat auch Auswirkungen auf deutsche Airports. Betroffen sind unter anderem die Flugverbindungen zwischen Helsinki und München, Hamburg, Frankfurt sowie Berlin. Auch der Flugverkehr zwischen der finnischen Hauptstadt und Wien, Zürich sowie Genf wird beeinträchtigt sein.

Auf der Webseite der Fluglinie findet man alle Infos zum Streik und kann eine Liste der annullierten Flüge einsehen.

Streik: Finnair bietet Erstattung des Ticketpreises an

Nach Angaben der Airline sind von den Ausfällen etwa 33.000 Fluggäste betroffen. Die Kunden und Kundinnen würden über die Ausfälle informiert und bekämen eine Alternative angeboten, heißt es auf der Website der Fluglinie. Dies könne aber aufgrund der aktuellen Überlastung einige Zeit dauern.

Aufgrund der großen Zahl der Betroffenen könne auch nicht jedem Reisenden eine für ihn passende Option angeboten werden. Deshalb kann die Erstattung des Ticketpreises beantragt werden. Reisende, die ihre Flugtickets über andere Dienstleister, beispielsweise ein Reisebüro, erworben haben, sollten sich laut Finnair für Umbuchungen oder Rückerstattung direkt an den betreffenden Dienstleister wenden.

Streik bei der Airline: Diese Rechte haben Reisende

Wenn ein Flug wegen eines Streiks annulliert wird oder sich verspätet, haben Reisende Anspruch auf Unterstützungsleistungen, Verpflegung und Unterbringung. Diese Ansprüche können Sie bei der Fluggesellschaft geltend machen.

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Für die korrekte Berechnung ist die gesamte Flugstrecke wichtig. Bitte deshalb mit dem ersten Teil der Flugstrecke beginnen.

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Die Airline muss jedoch keine Entschädigung zahlen, wenn sie sich auf sogenannte außergewöhnliche Umstände berufen kann. Ob ein Streik einen außergewöhnlichen Umstand darstellt, muss im Einzelfall geklärt werden. Grundsätzlich können jedenfalls bei einem Streik des eigenen Personals der Airline Entschädigungsansprüche in Betracht kommen.

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Mit Material von dpa