Streik an Flughäfen in Portugal: Flugausfälle an Silvester
Von Katharina Dümmer

Ärgernis an Silvester und Neujahr: Das Bodenpersonal an den Flughäfen in Portugal droht mitten in den Weihnachtsferien mit Streik. Flugausfälle sind möglich.
Streikankündigung für 31. Dezember und 1. Januar
Lissabon, Faro, Porto und Funchal (Madeira) werden bestreikt
ADAC Fachleute: Diese Rechte haben betroffene Reisende
Schlechte Nachrichten für Reisende, die die Weihnachtsferien in Portugal inklusive Madeira verbringen wollen: Mehrere Gewerkschaften haben zu einem Streik bei der Bodenabfertigung an den Flughäfen aufgerufen.
Portugal-Flughäfen: Streik an Silvester
Der landesweite Streik des Bodenpersonals der Handling-Firma Menzies soll am Mittwoch, 31. Dezember, 0 Uhr, beginnen und bis Donnerstag, 1. Januar, 24 Uhr, dauern. Mit Ausfällen und Verspätungen muss an allen Airports gerechnet werden. 2025 hatte das Bodenpersonal bereits einige Male gestreikt.
Bei den ersten Streikterminen Ende Juli und Anfang August waren alle portugiesischen Flughäfen betroffen, darunter Lissabon, Porto, Faro an der Algarve und Funchal auf Madeira. Es gab Ausfälle und Verspätungen, aber auch Wartzeiten bei der Gepäckabfertigung und beim Check-In. Ein Gericht hatte zuvor allerdings Mindestdienstleistungen angeordnet. Dazu zählten auch Flüge von und zu den Azoren.
Das Bodenpersonal der Firma Menzies ist in Portugal für alle großen Fluggesellschaften verantwortlich, unter anderem für: Lufthansa, Air France, Iberia, Swiss, TAP, British Airways, KLM, Emirates.
Tipps für Reisende
Ob der Streik wie geplant stattfindet, ist bislang unklar. Schon öfter wurden Protestaktionen der Menzies-Mitarbeiter kurz vor Streikbeginn abgesagt. Wer einen Flug rund um Silvester plant, sollte sich rechtzeitig bei seiner Fluggesellschaft oder am Airport nach der aktuellen Lage erkundigen.
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Flugausfälle: Das sind Ihre Rechte bei Streiks
Grundsätzlich gilt: Wenn ein Flug wegen eines Streiks annulliert wird oder sich verspätet, haben Reisende Anspruch auf Unterstützungsleistungen, Verpflegung und Unterbringung. Diese Ansprüche können sie bei der Fluggesellschaft geltend machen.
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