Foto-Verbot in Polen: Tunnel, Brücken, Flughäfen & Co. tabu

Ein neues Gesetz in Polen verbietet das Fotografieren von bestimmten öffentlichen Objekten, darunter bei Touristen sehr beliebten Motiven. Wer gegen das Foto-Verbot verstößt, muss mit hohen Strafen rechnen. Alle Infos.
Fotos von Tunnel, Brücken, Flughäfen & Co. tabu
4.600 Euro Geldstrafe und sogar Arrest möglich
Objekte sind mit Hinweisschildern gekennzeichnet
Reisewarnung für Polen-Urlauber! Seit dem 17. April 2025 gilt in Polen ein neues Gesetz, das das Fotografieren und Filmen bestimmter öffentlicher Einrichtungen und Infrastrukturobjekte ohne vorherige Genehmigung untersagt. Unter das Verbot fallen bei Touristen beliebte Foto-Motive. Wer das Verbot missachtet, riskiert hohe Strafen. Ziel des neuen Gesetzes ist der verstärkte Schutz vor Spionage und Sabotage – insbesondere durch ausländische Geheimdienste.
Fotos von Tunnel, Brücken, Flughäfen sind tabu
Betroffen sind rund 25.000 sogenannte "strategische Orte":
Brücken
Tunnel
Viadukte
Eisenbahnlinien und fahrende Züge
Flughäfen und Häfen
Kraftwerke und Energieanlagen
Regierungsgebäude, darunter die Nationalbank sowie die staatliche Wirtschaftsbank
Postämter und weitere öffentliche Gebäude mit strategischer Bedeutung
Militärische Anlagen
Foto-Verbot in Polen: Hohe Strafen bei Verstoß
Wer beim Fotografieren erwischt wird, muss mit hohen Strafen rechnen. Das Gesetz sieht bei Verstößen Geldstrafen von bis zu 20.000 Złoty (rund 4.600 Euro) vor. In schwerwiegenden Fällen kann zudem eine Arreststrafe zwischen fünf und 30 Tagen verhängt werden. Auch die Beschlagnahmung des benutzten Geräts ist möglich.
Foto-Verbot: Einheitliches Schild mit Symbolen
Jedes betroffene Objekt ist mit einem einheitlichen offiziellen Verbotsschild gekennzeichnet. Es zeigt in großen, roten Lettern die Aufschrift: "Zakaz fotografowania" ("Fotografieren verboten"). Dazu kommen drei durchgestrichene Piktogramme: eine Kamera, eine Videokamera und ein Smartphone. Die Hinweise sind mehrsprachig verfasst – unter anderem auch auf Deutsch.
Objekte, an denen kein offizielles Verbotsschild angebracht ist, dürfen fotografiert werden. Aber: Das Auswärtige Amt warnt in seinem aktuellen Reisehinweis: Die Kennzeichnung kann unter Umständen schlecht sichtbar oder nicht eindeutig erkennbar sein. Daher sollte man im Zweifelsfall lieber auf ein Foto verzichten.