Nahost-Krieg: Wo ist der Oster-Urlaub jetzt sicher?

• Lesezeit: 6 Min.

Von Katja Fastrich, Lorenzo Walcher

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Flieger bleiben am Boden am internationalen Flughafen Dubai
Die (teil-)gesperrten Lufträume in der Golfregion sorgen weiterhin für eingeschränkten Reiseverkehr© dpa/REUTERS

Die Sicherheitslage im Nahen Osten bleibt nach den Angriffen der USA und Israels gegen den Iran extrem angespannt. Das Auswärtige Amt warnt vor Urlaub in der Golfregion. Was das für Fernreisen und Osterferien bedeutet.

  • Update 1: Lufthansa setzt Nahost-Flüge bis Herbst aus

  • Update 2: Reisewarnung gilt auch für Nahost-Transitflüge

  • Reisewarnung u.a. für die Vereinigten Arabischen Emirate und Katar

  • Weiterhin eingeschränktes Flugangebot von Emirates, Etihad und Qatar Airways

Das Auswärtige Amt hat nach der militärischen Eskalation zwischen Israel, den USA und dem Iran die Reise- und Sicherheitshinweise für die ganze Region verschärft.

Seit Samstag, 28. Februar, gelten Reisewarnungen unter anderem für Israel, Bahrain, Irak, Jemen, Jordanien, Katar, Kuwait, Libanon, Oman, Saudi-Arabien und die Vereinigten Arabischen Emirate. Für den Iran besteht schon seit 2022 eine Reisewarnung.

Reisewarnung auch für Nahost-Transitflüge

Neu ist: Die Reisewarnungen des Auswärtigen Amtes betreffen nicht nur Reisen in die genannten Gebiete, sondern gelten auch für Transitreisen über die Flughäfen der Golfstaaten. Es wird ausdrücklich betont, dass diese Warnungen uneingeschränkt für sämtliche Reiseformen – einschließlich Transitaufenthalten – gelten.

Die Unterschiede: Reisehinweis, Sicherheitshinweis und Reisewarnung

Reisehinweise informieren über grundlegende Regeln und Besonderheiten eines Landes, etwa zu Einreise‑ oder Gesundheitsfragen.
Sicherheitshinweise warnen vor konkreten Risiken und können empfehlen, Reisen einzuschränken oder zu vermeiden.
Reisewarnungen gelten, wenn eine akute Gefahr für Leib und Leben besteht. Sie können für ein ganzes Land oder nur für einzelne Regionen gelten (Teilreisewarnung) und ersetzen die Sicherheitshinweise.

Quelle: Auswärtiges Amt

Dubai und Abu Dhabi: Drehkreuze öffnen teilweise

Rauch steigt aus einem Gebiet in der Nähe des internationalen Flughafens von Dubai auf und ist durch die Windschutzscheibe eines Fahrzeugs zu sehen.
Angespannte Sicherheitslage: Nach einem Drohnenangriff brennt es in der Nähe des Flughafens Dubai© dpa/Stringer

Die Vereinigten Arabischen Emirate sind im Krieg besonders von iranischen Angriffen betroffen. Nach Angaben der staatlichen Nachrichtenagentur WAM fing die Luftabwehr des Landes bisher 352 ballistische Raketen, 15 Marschflugkörper und 1789 Drohnen ab. In der emiratischen Hauptstadt Abu Dhabi sind am 26. März zwei Menschen durch herabfallende Trümmerteile einer Rakete getötet worden.

Dennoch nehmen Emirates, Etihad und auch Qatar Airwaiys den Flugbetrieb von ihren Drehkreuzen Dubai, Abu Dhabi und Doha eingeschränkt wieder auf.

  • Emirates bedient aktuell ausgewählte Flüge von und nach Dubai, darunter auch Verbindungen von und nach Deutschland.

  • Etihad fliegt von und nach Abu Dhabi bis einschließlich mit einem eingeschränkten Flugangebot. Passagiere sollten sich nicht nur zum Flughafen begeben, wenn sie direkt von Etihad kontaktiert wurden oder eine bestätigte Buchung für einen Flug haben.

  • Qatar Airways führt eine reduzierte Anzahl von Flügen durch, einzelne wenige davon nach Europa. Da der Luftraum von Katar geschlossen ist, ist ein planmäßiger Flugbetrieb derzeit nicht möglich.

Alle Airlines fordern dazu auf, das Flughafengelände nicht aufzusuchen, ohne von der Airline dazu aufgefordert worden zu sein.

Lufthansa: Keine Flüge im Nahen Osten

Die Lufthansa sowie Swiss, Austrian Airlines, Brussels Airlines, ITA Airways und Edelweiss werden alle Flüge von und nach

  • Dubai bis einschließlich 31. Mai aussetzen

  • Tel Aviv bis einschließlich 31. Mai aussetzen

  • Abu Dhabi, Amman, Beirut, Dammam, Riad, Erbil, Maskat und Teheran bis einschließlich 24. Oktober aussetzen

Zusätzlich setzt Eurowings Flüge nach

  • Tel Aviv, Beirut und Erbil bis einschließlich 30. April aus

  • Dubai, Abu Dhabi und Amman bis einschließlich 24. Oktober aus

Planmäßig bedient werden Dschidda sowie Larnaka auf Zypern. Wegen der gestiegenen Nachfrage plant die Lufthansa zusätzliche Langstreckenverbindungen. In den kommenden Wochen sollen vier Extraflüge von München nach Singapur sowie jeweils zwei zusätzliche Verbindungen von Frankfurt nach Kapstadt und Riad angeboten werden.

Teures Kerosin: Airlines heben Ticketpreise an

Der Nahost‑Konflikt treibt die Ölpreise deutlich nach oben und verteuert damit auch Treibstoffe wie Kerosin. Viele Airlines – insbesondere auf Strecken zwischen Asien, Afrika und Europa – reagieren darauf mit höheren Ticketpreisen. So erhebt Hong Kong Airlines etwa einen zusätzlichen Betankungszuschlag, auch Air New Zealand greift zu vergleichbaren Maßnahmen.

Das gilt für die Urlaubsziele Ägypten, Zypern, Türkei

Gerade zu Ostern zieht es viele deutsche Urlauberinnen und Urlauber ans östliche Mittelmeer. Teilweise müssen Reisende aber auch fernab der Konfliktzonen mit Einschränkungen rechnen. Der Deutsche Reiseverband sieht für Ziele wie Ägypten, Zypern und die Türkei derzeit allerdings kein Risiko. Für Reiseveranstalter sind jedoch vor allem die Einschätzungen des Auswärtigen Amtes maßgeblich.

Ägypten

Eine Teilreisewarnung des Auswärtigen Amts gilt für den Norden der Sinai‑Halbinsel, das ägyptisch‑israelische Grenzgebiet (mit Ausnahme von Taba) sowie für entlegene Gebiete der Sahara, einschließlich der Grenzregionen zu Libyen und Sudan.

Diese Regionen sind touristisch aber weniger relevant. Im Süden der Sinai‑Halbinsel – hier liegen unter anderem der Badeort Sharm el-Sheikh und das weltberühmte Katharinen-Kloster – wird von unbegleiteten, individuellen Ausflügen und Überlandfahrten abgeraten.

Türkei

Laut dem türkischen Verteidigungsministerium wurde am Anfang März erneut eine aus dem Iran abgeschossene Rakete abgefangen. Das Auswärtige Amt hat daraufhin verschärfte Reisehinweise herausgegeben: "Von nicht notwendigen Reisen in das Grenzgebiet der Türkei zu Iran, Irak und Syrien in den Provinzen Agrı, Igdır, Van, Şanlıurfa, Mardin, Sırnak und Hakkâri wird abgeraten."

Abgesehen von diesen Sicherheitshinweisen gibt es für die restliche Türkei keine neuen Anmerkungen.

Zypern

Eine weitere Drohne war am 2. März auf Zypern abgefeuert worden. Kurzzeitig setzte die Lufthansa den Flugverkehr aus. Das Auswärtige Amt reagierte auch hier, gab einen neuen Sicherheitshinweis heraus und mahnt zu erhöhter Vorsicht. Eine (Teil-)Reisewarnung gibt es derzeit dennoch nicht.

Die Tourismusbranche der EU-Inselrepublik Zypern blickt allerdings mit wachsender Sorge auf die kommenden Monate. Tourismusminister Kostas Koumis betonte im zyprischen Rundfunk (RIK), derzeit liege der Fokus darauf, das Image der Insel gezielt zu stärken und auf veränderte Marktbedingungen zu reagieren.

Reiseziel Mallorca profitiert von Nahostkrieg

Deutschlands größte Direktfluggesellschaft Eurowings hat zu Ostern eine verstärkte Nachfrage nach Westeuropa-Flügen registriert. Man beobachte seit Beginn des Irankriegs eine dynamische Verlagerung der Verkehrsströme, teilt die Lufthansa-Tochter mit. Daher habe man bis Ende Mai rund 170 zusätzliche Flüge aufgesetzt, um der gestiegenen Nachfrage gerecht zu werden. Es würden rund 36.000 Plätze zusätzlich angeboten. Allerdings steht in Spanien rund um Ostern ein Streik an zahlreichen Flughäfen bevor.

Eingeschränkter Flugverkehr: Betroffene Länder

Angesichts der starken Einschränkungen im Luftverkehr hat das Auswärtige Amt zudem die Reisehinweise für zahlreiche Länder in Fernost angepasst. Aufgrund der weiterhin volatilen Sicherheitslage sind auch in nächster Zeit Beeinträchtigungen im Luftverkehr möglich. Betroffen sind unter anderem folgende Reiseziele:

Bei Fragen zu gebuchten oder stornierten Flügen sollte man seinen Reiseveranstalter oder seine Fluggesellschaft kontaktieren und sich zu alternativen Ausreisemöglichkeiten informieren.
Es ist ratsam, auch Verbindungen zu erwägen, die einen oder mehrere Umstiege erfordern.

Greift eine Reiserücktrittsversicherung auch im Kriegsfall?

Nein, in der Regel nicht. "Eine Rücktrittsversicherung zahlt typischerweise nur bei klar definierten persönlichen Gründen wie einer unerwarteten schweren Erkrankung und nicht für rein politische Gefahren oder im Kriegsfall", so der Gesamtverband der Versicherer (GDV).
Um auf Nummer sicher zu gehen, sollten Reisende die Versicherungsbedingungen vor Abschluss der Police und vor Reiseantritt sorgfältig prüfen.

Umstieg betroffen: Ihre Rechte bei Fernreisen

Dass mehrere wichtige Flughäfen auf Transitflügen nur eingeschränkt erreichbar sind, ist bislang so nie eingetreten. Entsprechend ist nicht abschließend gerichtlich geklärt, welche Rechte Reisende bei einem betroffenen Umstieg haben.

Ob ein geplanter Umstieg in betroffenen Gebieten die Reise unzumutbar beeinträchtigt, hängt stark vom Einzelfall ab. Maßgeblich sind dabei sowohl die aktuelle Sicherheitslage als auch der zeitliche Abstand zur Abreise – in der Regel erst wenige Tage bis maximal etwa eine Woche.

Ist der Umstieg betroffen, das eigentliche Reiseziel jedoch nicht, kann die Reise aufgrund der aktuell vorliegenden außergewöhnlichen Umstände dennoch als beeinträchtigt gelten. Dafür spricht auch der derzeitige Umfang der Reisewarnungen des Auswärtigen Amtes (AA) in der Golfregion.

Aber Vorsicht: Wird ein alternativer Umstieg angeboten, etwa über ein anderes Drehkreuz, kann dieser auch bei längerer Reisezeit als zumutbar gelten. Ob eine Reise tatsächlich stattfinden kann, lässt sich oft erst wenige Tage vor Abreise klären. Wer zu früh storniert, riskiert, auf Stornokosten sitzen zu bleiben.

Bei einer Pauschalreise haben Betroffene oft mehr Absicherung als bei einer Individualreise. Die rechtlichen Unterschiede lesen Sie hier:

Mit Material von dpa.