Krieg im Nahen Osten: Weiter Reisewarnung für die Golfregion

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Von Katja Fastrich

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Passagiere warten am Flughafen
Die gesperrten Lufträume in der Golfregion wirbeln weiterhin den internationalen Flugverkehr durcheinander© picture alliance/dpa

Wegen der Angriffe der USA und Israels gegen den Iran ist die Sicherheitslage im Nahen Osten weiterhin extrem angespannt. Das Auswärtige Amt warnt vor Urlaub in der gesamten Golfregion. Was Reisende jetzt wissen müssen.

  • Reisewarnung u.a. für die Vereinigten Arabischen Emirate und Katar

  • Qatar, Etihad und Emirates nehmen ausgedünnten Flugbetrieb wieder auf

  • Lufthansa: Bis vorerst 10. März keine Flüge nach Dubai und Abu Dhabi

  • Golfregion: Was Reisende vor Ort beachten müssen

Das Auswärtige Amt hat nach der militärischen Eskalation zwischen Israel, den USA und dem Iran die Reise- und Sicherheitshinweise für die ganze Region verschärft. Seit Samstag, 28. Februar, gelten Reisewarnungen unter anderem für Israel, Bahrain, Irak, Jemen, Jordanien, Katar, Kuwait, Libanon, Oman, Saudi-Arabien und die Vereinigten Arabischen Emirate. Für den Iran besteht schon seit 2022 eine Reisewarnung.

Tausende Touristen sitzen im Nahen Osten fest

Wegen der Eskalation des Konflikts sitzen derzeit noch Zehntausende Menschen im Nahen Osten fest, die dort Urlaub machten oder einen der dortigen Flughäfen als Drehkreuz nutzen wollten.

Viele Staaten dort hatten ihren Luftraum zeitweilig komplett geschlossen. Inzwischen sind begrenzt wieder Flüge möglich. Die Gefahr iranischer Angriffe im Land und in der Region besteht indes weiterhin.

Eine Rauchwolke am Himmel über dem Flughafen Dubai
Rauch über Dubai: Der Flughafen des Emirats kann derzeit wegen Raketenangriffen aus dem Iran keine Starts und Landungen durchführen© picture alliance / ASSOCIATED PRESS

Drehkreuze Dubai und Abu Dhabi öffnen teilweise

Inzwischen nehmen Emirates und Etihad den Flugbetrieb von ihren Drehkreuzen Dubai und Abu Dhabi eingeschränkt wieder auf. Emirates bedient aktuell die meisten Reiseziele, befördert aber zunächst nur Umsteiger mit bestätigtem Anschlussflug. Etihad fliegt bis zum 19.  März nach einem reduzierten Flugplan, darunter deutsche Städte wie Düsseldorf, Frankfurt und München, an.

Auch Qatar Airways nimmt den eingeschränkten Flugverkehr wieder auf, darunter auch einzelne Flüge nach Europa.

Alle Airlines fordern dringend dazu auf, das Flughafengelände nicht aufzusuchen, ohne von der Airline aufgefordert worden zu sein.

Lufthansa: Keine Flüge nach Israel, Dubai und Abu Dhabi

Die Lufthansa setzt ihre Flüge in den Nahen Osten weiterhin aus. Aufgrund der aktuellen Situation und den damit verbundenen massiven Einschränkungen des Luftverkehrs werden die Airlines der Lufthansa Group

  • Flüge von und nach Dubai und Abu Dhabi bis einschließlich 10. März aussetzen

  • Flüge von und nach Dammam bis einschließlich 10. März aussetzen

  • Flüge nach Amman und Erbil bis einschließlich 15. März aussetzen

  • Flüge von und nach Tel Aviv bis einschließlich 22. März aussetzen

  • Flüge von und nach Beirut bis einschließlich 28. März aussetzen

  • Flüge von und nach Teheran bis einschließlich 30. April aussetzen

Flüge von und nach Larnaca (Zypern) wurden am 7. März wieder aufgenommen.

Auch zahlreiche andere Fluglinien, wie etwa Swiss, Air France oder Emirates, haben ihre Flüge in die Region vorübergehend eingestellt.

Rückholaktionen von Airlines und Bundesregierung

Die Bundesregierung hat inzwischen mehrere Evakuierungsflüge durchgeführt. Zahlreiche Deutsche konnten so bisher aus der Region ausreisen. Auch verschiedene Airlines haben eigene Rückholaktionen gestartet – allein die Lufthansa-Gruppe und der Reiseveranstalter TUI haben bereits Tausende Reisende ausgeflogen.

Wie angespannt die Sicherheitslage ist, zeigt ein Sonderflug der Lufthansa‑Gruppe: Das Flugzeug musste aus Sicherheitsgründen vorzeitig umkehren und in Ägypten landen.

Nahost: Gestrichene Flüge außerhalb der Konfliktregion

Der Nahostkonflikt wirkt sich auch auf den internationalen Luftverkehr außerhalb der eigentlichen Konfliktregion aus. Auch Reisende weit außerhalb des betroffenen Gebiets müssen mittelfristig mit erheblichen Einschränkungen rechnen.

Wer außerhalb der Nahost-Region gestrandet ist, sollte nach Empfehlung des Auswärtigen Amts verfügbare kommerzielle Ausreisemöglichkeiten prüfen, die jeweilige Fluggesellschaft oder den Reiseveranstalter kontaktieren und gegebenenfalls auf alternative Routen mit Umstiegen ausweichen. Zudem wird die Registrierung in der Krisenvorsorgeliste ELEFAND (siehe unten) empfohlen.

Kreuzfahrtschiffe liegen in Golfregion fest

Betroffen sind auch Kreuzfahrten: Vom deutschen Anbieter TUI Cruises liegen die Kreuzfahrtschiffe "Mein Schiff 4" und "Mein Schiff 5" mit einer Kapazität für insgesamt gut 5000 Reisende fest. Allerdings schreitet auch hier nach Angaben von TUI die Evakuierung voran.

Am Samstag, 7. März, landeten weitere 640 Gäste des Kreuzfahrtschiffes "Mein Schiff 4" am Flughafen Frankfurt/Main. Nach Angaben von TUI Cruises sind damit alle deutschen Gäste des Schiffes zurück in der Heimat. Insgesamt waren rund 2500 Menschen an Bord gewesen.

Am Sonntag konnte zudem ein erster Flieger in Riad mit knapp 300 Passagieren von "Mein Schiff 5" starten. Zudem konnten laut Veranstalter weitere rund 300 Gäste kurzfristig auf einem Flug von Qatar Airways ab Doha untergebracht werden. Demnach sind insgesamt gut 600 Gäste von "Mein Schiff 5" auf dem Weg nach Deutschland. Mit eigenen Flugzeugen will der Reiseveranstalter bis Ende der Woche alle verbliebenen Gäste ausfliegen.

Reisewarnung im Nahen Osten: Was Sie vor Ort beachten müssen

Wer derzeit in Dubai, Oman, Israel oder einem der anderen von der Eskalation betroffenen Länder Urlaub verbringt, sollte laut Auswärtigem Amt Folgendes beachten:

  • Tragen Sie sich bitte in die Krisenvorsorgeliste ELEFAND ein. Wenn Sie dort registriert sind, werden Sie über wichtige Entwicklungen informiert. Folgen Sie den Anweisungen der lokalen Behörden und beachten Sie die Reise- und Sicherheitshinweise für das Land Ihres Aufenthalts. Zudem sind laut Auswärtigem Amt die Informationen der NCEMA (National Emergency Crisis and Disasters Management Authority der VAE) zu beachten.

  • Sie sollten lokale Medien aufmerksam verfolgen, den Anweisungen der Sicherheitskräfte unbedingt Folge leisten und sich mit den Verhaltenshinweisen bei Raketenbeschuss vertraut machen, insbesondere den Weg zum nächsten Schutzort (Shelter, Treppenhaus, Keller, Tiefgarage, Innenräume) kennen.

  • Wenn Sie Kontakt zum Auswärtigen Amt aufnehmen möchten und den Bereitschaftsdienst der zuständigen Botschaft nicht erreichen, steht Ihnen folgende Krisenhotline zur Verfügung: +49 30 5000 87777. Sie ist montags bis sonntags von 8 bis 18 Uhr (deutsche Zeit) erreichbar.

Richtiges Verhalten bei Raketenbeschuss
  • Im Gebäude: Auf direktem Weg in den Luftschutzraum oder Luftschutzbunker begeben. Wenn nicht verfügbar, begeben Sie sich ins Treppenhaus.

  • 3-stöckiges Gebäude: Begeben Sie sich ins 2. Stockwerk (stabilster Teil des Gebäudes).

  • Gebäude mit mehr als 3 Stockwerken: Kein Aufenthalt im Erdgeschoss oder den obersten beiden Stockwerken.

  • Vorsicht, Splittergefahr: Niemals im Eingangsbereich eines Gebäudes aufhalten.

  • Im Freien: Schutz im nächsten Gebäude suchen; wenn nicht vorhanden, flach auf den Boden legen und den Kopf mit den Händen schützen.

  • Im Fahrzeug: Am Straßenrand anhalten, aus dem Fahrzeug steigen, ins nächste Gebäude oder unter den nächsten Unterstand begeben. Wenn dies nicht möglich ist, flach auf den Boden legen und den Kopf mit den Händen schützen. Wenn das Aussteigen aus dem Fahrzeug nicht möglich ist, am Straßenrand halten.
    Verweilen Sie unbedingt 10 Minuten nach Ende des Alarms am Schutzort!

Quelle: Auswärtiges Amt

Ihr Flug wurde storniert – so kommen Sie nach Deutschland

  • Informieren Sie sich unmittelbar bei einem Reiseveranstalter oder einer Fluggesellschaft über Ausreisemöglichkeiten. Es kommt aktuell zu Sperrungen der verschiedenen Lufträume.

  • Bitte kontaktieren Sie Ihren Reiseveranstalter oder Ihre Fluggesellschaft und suchen Sie mögliche Ausreisealternativen. In Ländern mit gesperrtem Luftraum müssen Sie selbst abwägen, ob Sie Ihren Aufenthalt an einem sicheren Ort verlängern oder sich auf einen Weg über Land machen, dessen Gefahren aktuell niemand verlässlich bewerten kann.

Die Vereinigten Arabischen Emirate übernehmen nach Behördenangaben die Kosten für Unterkünfte von gestrandeten Passagieren im Land. Laut der staatlichen Nachrichtenagentur WAM teilte die Generalbehörde für Zivilluftfahrt mit, dass dies für "alle Unterbringungs- und Verpflegungskosten für betroffene und gestrandete Passagiere" gelte.

Sie haben eine Reise gebucht – was sollten Sie jetzt tun?

Wie sich die Lage entwickelt, ist gegenwärtig nicht absehbar. Wer aktuell eine Reise in die Region geplant hat, sollte mit seinem Reisebüro oder seiner Fluggesellschaft Kontakt aufnehmen und sich regelmäßig beim Auswärtigen Amt informieren. Lufträume können unangekündigt gesperrt werden, was nicht nur die Anreise, sondern insbesondere auch die Ausreise stark beeinträchtigen kann. Alle Informationen zu Ihren Rechten finden Sie hier:

Reiserecht: Das Wichtigste im Überblick

Das gilt für bereits abgesagte und unmittelbar bevorstehende Pauschalreisen: Wer eine Pauschalreise gebucht hat, die aktuell nicht stattfinden kann, erhält den kompletten Reisepreis erstattet. Dies gilt auch gesichert für Reisen, die innerhalb der nächsten Woche anzutreten wären.

Greift eine Reiserücktrittsversicherung auch im Kriegsfall?

Nein, in der Regel nicht. "Eine Rücktrittsversicherung zahlt typischerweise nur bei klar definierten persönlichen Gründen wie einer unerwarteten schweren Erkrankung und nicht für rein politische Gefahren oder im Kriegsfall", so der Gesamtverband der Versicherer (GDV).
Um auf Nummer sicher zu gehen, sollten Reisende die Versicherungsbedingungen vor Abschluss der Police und vor Reiseantritt sorgfältig prüfen.

Für Pauschalreisen, die nicht unmittelbar bevorstehen: Es gibt derzeit unterschiedliche Einschätzungen, wie lange die Situation andauern wird. Deshalb lässt sich aktuell nicht konkret vorhersagen, inwieweit kostenlos storniert werden kann, wenn der Reisetermin nicht unmittelbar bevorsteht.

Mit hoher Wahrscheinlichkeit dürfte derzeit jedoch ein kostenloses Rücktrittsrecht für Reisen bestehen, die innerhalb der nächsten vier Wochen stattfinden. In jedem Fall ist bei nicht unmittelbar bevorstehenden Reisen in die Region zu empfehlen, zunächst die Fluggesellschaft oder den Reiseveranstalter zu kontaktieren und abzuwarten, wie sich die Situation entwickelt.

Ihre Rechte bei Individualreisen und Flugbuchungen: Ticketpreise für annullierte Flüge werden erstattet. Entschädigungszahlungen gibt es allerdings nicht, da es sich bei den Angriffen um "außergewöhnliche Umstände" handelt. Dies ist bei Einzelbuchungen von Hotels jedoch nicht der Fall, da die Leistung ja grundsätzlich erbracht werden kann. Hier dürfte es schwierig werden, bereits im Voraus bezahlte Hotelkosten zurückzufordern, zumindest ist hier der Einzelfall zu prüfen.

Angriffe auf Flughafen in Dubai

Die Sicherheitslage im Nahen Osten ist weiterhin angespannt: Mehrere Golfstaaten teilten am Samstag, 7. März, erneut mit, sie hätten Angriffe mit Raketen und Drohnen abgewehrt. Angegriffen wurden Katar, Bahrain, Saudi-Arabien und Dubai.

In Dubai wurde der Flugverkehr aus Sicherheitsgründen vorübergehend eingestellt. Arabische Fernsehsender zeigten Bilder, wie eine Drohne an dem Flughafen einschlägt und es zur Explosion kommt. Bald darauf teilten der Flughafen und die Fluggesellschaft Emirates aber mit, der Betrieb laufe teils wieder. Dubais Medienbüro berichtete von einem "kleinen Vorfall" durch herabfallende Trümmer, nannte dazu aber keinen Ort und keine Details.

Mit Material von dpa.

Mitarbeit: Lorenzo Walcher, Sabrina Doschek, Kati Thielitz