Dubai, Katar und Co.: Das gilt jetzt für Nahost-Reisen

Das Auswärtige Amt hat für viele Länder in der Golfregion Reisewarnungen aufgehoben und Sicherheitshinweise angepasst. Risikofrei sind Reisen nach Nahost weiterhin nicht.
Sicherheitshinweise für die Vereinigten Arabischen Emirate verschärft
Europäische Flugsicherheitsbehörde warnt weiterhin vor Flügen in Golfregion
Reiserecht: Kann man aus Angst vor Krieg einen Flug stornieren?
Sicherheitshinweise für Dubai und Abu Dhabi verschärft
Nachdem das Auswärtige Amt schon vor Längerem seine Reisewarnungen für weite Teile des Nahen Ostens aufgehoben hatte, wurden die Sicherheitshinweise jetzt wieder verschärft. Eine Übersicht zu den Sicherheitshinweisen der Golfstaaten:
| Land | Bewertung |
|---|---|
Keine Reisewarnung; von einer Reise wird jedoch abgeraten | |
Keine Reisewarnung; von Reisen in bestimmte Regionen wird abgeraten | |
Keine Reisewarnung; von einer Reise wird jedoch abgeraten | |
Keine Reisewarnung; von einer Reise wird jedoch dringend abgeraten | |
Keine Reisewarnung; von einer Reise wird jedoch dringend abgeraten | |
Keine Reisewarnung; von Reisen in bestimmte Regionen wird jedoch (dringend) abgeraten | |
Reisewarnung für Teile des Landes; von Reisen in weitere Gebiete wird dringend abgeraten | |
Reisewarnung | |
Reisewarnung | |
Reisewarnung | |
Teilreisewarnung für einige Regionen; von Reisen in weitere Regionen wird zudem dringend abgeraten | |
Reisewarnung | |
Keine Reisewarnung; von Reisen in bestimmte Regionen wird jedoch dringend abgeraten | |
Reisewarnung |
Nach der neuerlichen Eskalation zwischen den USA und dem Iran bleibt die Sicherheitslage instabil. Sowohl Bahrain als auch Kuwait und Jordanien meldeten zuletzt immer wieder Raketenangriffe aus dem Iran.
"Die Sicherheitslage in der Region ist volatil; es kommt trotz der im Juni 2026 zwischen den USA und Iran unterzeichneten Absichtserklärung zur Beendigung der militärischen Auseinandersetzung wieder vermehrt zu militärischen Schlägen gegen Ziele in der Region", teilt das Auswärtige Amt mit.
Reisehinweise informieren über grundlegende Regeln und Besonderheiten eines Landes, etwa zu Einreise‑ oder Gesundheitsfragen.
Sicherheitshinweise warnen vor konkreten Risiken und können empfehlen, Reisen einzuschränken oder zu vermeiden.
Reisewarnungen gelten, wenn eine akute Gefahr für Leib und Leben besteht. Sie können für ein ganzes Land oder nur für einzelne Regionen gelten (Teilreisewarnung) und ersetzen die Sicherheitshinweise.
Quelle: Auswärtiges Amt
Rücktritt von der Reise? Angst ist kein Grund
Mit der Aufhebung der Reisewarnung entfällt das kostenfreie Rücktrittsrecht, sofern die Reisenden nicht konkret nachweisen können, dass die Reise oder der Umstieg an einem Drehkreuz durch außergewöhnliche Umstände erheblich beeinträchtigt ist. Die Angst vor einer Reise oder einem Flug in die Golfregion ist kein Grund für eine kostenlose Stornierung.
Flugstornierung und Reiserücktritt: Das müssen Sie wissen
Das planen Reiseveranstalter
Reiseveranstalter können bereits seit Wegfall der Reisewarnungen selbst entscheiden, ob sie wieder Pauschalreisen – auch mit Drehkreuzverbindungen – anbieten. Kreuzfahrt-Anbieter MSC Cruises plant aktuell die Rückkehr in die Golfregion für die Saison 2027/28. Aida und Costa Cruises meiden den Nahen Osten hingegen auch im Winter 2027/2028.
Greift eine Reiserücktrittsversicherung auch im Kriegsfall?
Nein, in der Regel nicht. "Eine Rücktrittsversicherung zahlt typischerweise nur bei klar definierten persönlichen Gründen wie einer unerwarteten schweren Erkrankung und nicht für rein politische Gefahren oder im Kriegsfall", so der Gesamtverband der Versicherer (GDV). Um auf Nummer sicher zu gehen, sollten Reisende die Versicherungsbedingungen vor Abschluss der Police und vor Reiseantritt sorgfältig prüfen.
Lufthansa und Co.: Wie gefährlich sind Flüge nach Nahost?
Die Europäische Agentur für Flugsicherheit (EASA) hat ihre Warnung für Fluggesellschaften im Nahen Osten erneuert. Fluglinien sollen den Luftraum von Jordanien, Libanon, Iran, Irak Kuwait, Saudi-Arabien, Bahrain, Katar, der Vereinigten Arabischen Emirate (VAE) sowie des Golfs von Oman bis vorerst 31. August meiden, teilte die Behörde mit.
Hintergrund ist die weiterhin nicht beigelegte Eskalation zwischen den USA und Iran. Die Lufthansa Group erklärte auf ADAC Anfrage, nach aktueller Bewertung am bestehenden Flugprogramm festzuhalten:
Tel Aviv:
Austrian Airlines hat den Flugbetrieb zum 1. Juni wiederaufgenommen
Lufthansa hat den Flugbetrieb teilweise zum 1. Juli wieder aufgenommen
Swiss hat den Flugbetrieb zum 1. August wieder aufgenommen
Brussels Airlines setzt den Flugbetrieb weiterhin aus
Dubai:
Lufthansa und Swiss setzen Flüge bis einschließlich 24. Oktober aus
Auch Riad soll ab 10. September wieder angeflogen werden, genauso wie Amman ab 2. Oktober.
Weitere Ziele im Nahen Osten – darunter Abu Dhabi, Beirut, Dammam, Erbil, Maskat und Teheran – bleiben ebenfalls bis einschließlich 24. Oktober ausgesetzt.
Für Eurowings gilt:
Beirut seit 1. Juli
Tel Aviv seit 10. Juli
Dubai, Abu Dhabi und Amman bleiben einschließlich 24. Oktober ausgesetzt
Nach den jüngsten Angriffen hat die Airline Flüge nach Erbil bis einschließlich 7. August ausgesetzt.
Preiserhöhung nach Buchung? Ihre Rechte
Dürfen Airlines und Reiseveranstalter höhere Preise wegen gestiegener Kerosinpreise und neuer Flugrouten auch nach der Buchung weitergeben? Hier gilt es, zwischen Pauschalreisen und reinen Flugbuchungen zu unterscheiden:
Pauschalreise (mit Flug)
Der Veranstalter darf den Preis bis 20 Tage vor Reisebeginn erhöhen, etwa bei gestiegenen Beförderungs- oder Treibstoffkosten – aber nur mit entsprechender AGB-Klausel, die auch Preissenkungen erlauben muss. Die Erhöhung muss begründet und schriftlich oder per Mail angekündigt werden. Übersteigt sie 8 Prozent, kann kostenfrei zurückgetreten werden; alternativ darf der Veranstalter eine gleichwertige Ersatzreise anbieten. Reagiert der Reisende nicht, gilt die Erhöhung als angenommen.
Die großen Anbieter Tui, Alltours und Dertour teilten nun mit, dass für sie eine nachträgliche Preiserhöhung keine Option sei. Für zukünftige Buchungen könnte es allerdings angesichts des Preisanstiegs anders aussehen.
Nur Flugbuchung
Wurde nur ein Flug gebucht, besteht ein verbindlicher Beförderungsvertrag, nach dem der Flugpreis grundsätzlich feststeht. Eine nachträgliche Preiserhöhung ist nur zulässig, wenn sie wirksam vertraglich vereinbart wurde, etwa durch eine entsprechende Klausel in den Beförderungsbedingungen. Ob diese Klausel wirksam ist, muss im Einzelfall geprüft werden. Bei ausländischen Airlines kann zudem ausländisches Recht gelten.
Mit Material von dpa.