Nahost-Konflikt: So ist die aktuelle Lage für Reisende

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Von Katja Fastrich

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Blick auf den Strand und die Skyline von Dubai
Das Auswärtige Amt hat seine Reisewarnungen unter anderem für Dubai aufgehoben © Shutterstock/S-F

Das Auswärtige Amt hat für viele Länder in der Golfregion Reisewarnungen aufgehoben und Sicherheitshinweise angepasst. Gleichzeitig heißt es, dass sich die Sicherheitslage schnell wieder verschärfen kann. Was Reisende wissen müssen.

  • Update: Auswärtiges Amt lockert für viele Länder die Sicherheitshinweise

  • Reisewarnung u.a. für Dubai, Jordanien und Oman aufgehoben

  • Reiserecht: Kann man aus Angst vor Krieg einen Flug stornieren?

Wegen der diplomatischen Annäherungen zwischen dem Iran und den USA bewertet das Auswärtige Amt die Sicherheitslage im Nahen Osten neu. Die Situation können sich schnell wieder verschärfen, von einer Reise in Teile der Region wird aber nicht mehr abgeraten.

Reisewarnung u.a. für Dubai und Abu Dhabi aufgehoben

Nachdem das Auswärtige Amt seine Reisewarnungen für weite Teile des Nahen Ostens aufgehoben hatte, wurden die Sicherheitshinweise nun erneut gelockert. Für die Vereinigten Arabischen Emirate (VAE) sowie andere Golfstaaten wie Oman, Bahrain und Katar wird nicht mehr von einer Reise abgeraten.

Trotzdem bleibt die Lage angespannt. "Es besteht weiterhin das Risiko, dass sich die Sicherheitslage in der Region verschärft und es dadurch erneut zu Kampfhandlungen, militärischen Schlägen gegen Staaten in der Region sowie Sperrungen des Flugverkehrs kommt", so das Ministerium.

Reiseveranstalter können bereits seit Wegfall der Reisewarnungen selbst entscheiden, ob sie wieder Pauschalreisen – auch mit Drehkreuzverbindungen – anbieten.

Unverändert gilt die Reisewarnung jedoch für Kuwait, den Jemen, den Libanon, Syrien sowie für Teile Israels.

Die Unterschiede: Reisehinweis, Sicherheitshinweis und Reisewarnung

Reisehinweise informieren über grundlegende Regeln und Besonderheiten eines Landes, etwa zu Einreise‑ oder Gesundheitsfragen.
Sicherheitshinweise warnen vor konkreten Risiken und können empfehlen, Reisen einzuschränken oder zu vermeiden.
Reisewarnungen gelten, wenn eine akute Gefahr für Leib und Leben besteht. Sie können für ein ganzes Land oder nur für einzelne Regionen gelten (Teilreisewarnung) und ersetzen die Sicherheitshinweise.

Quelle: Auswärtiges Amt

Rücktritt von der Reise? Angst ist kein Grund

Mit der Aufhebung der Reisewarnung entfällt das kostenfreie Rücktrittsrecht, sofern die Reisenden nicht konkret nachweisen können, dass die Reise oder der Umstieg an einem Drehkreuz durch außergewöhnliche Umstände erheblich beeinträchtigt ist. Die Angst vor einer Reise oder einem Flug in die Golfregion ist kein Grund für eine kostenlose Stornierung.

Flugstornierung und Reiserücktritt: Das müssen Sie wissen

Greift eine Reiserücktrittsversicherung auch im Kriegsfall?

Nein, in der Regel nicht. "Eine Rücktrittsversicherung zahlt typischerweise nur bei klar definierten persönlichen Gründen wie einer unerwarteten schweren Erkrankung und nicht für rein politische Gefahren oder im Kriegsfall", so der Gesamtverband der Versicherer (GDV). Um auf Nummer sicher zu gehen, sollten Reisende die Versicherungsbedingungen vor Abschluss der Police und vor Reiseantritt sorgfältig prüfen.

Lufthansa und Eurowings: Flüge nach Nahost?

Die Airlines der Lufthansa Group passen ihren Flugplan im Nahen Osten immer wieder an. Während viele Verbindungen weiterhin ausgesetzt bleiben, hat insbesondere die schrittweise Wiederaufnahme der Flüge nach Tel Aviv begonnen.

Tel Aviv:

  • Austrian Airlines hat den Flugbetrieb zum 1. Juni wiederaufgenommen

  • Lufthansa und Swiss planen eine Wiederaufnahme frühestens ab 1. Juli

  • Brussels Airlines hat die Flüge aus operationellen Gründen bis auf Weiteres ausgesetzt

Dubai:

  • Lufthansa und Swiss setzen Flüge bis einschließlich 13. September aus

Weitere Ziele im Nahen Osten – darunter Abu Dhabi, Amman, Beirut, Dammam, Riad, Erbil, Maskat und Teheran – bleiben bis einschließlich 24. Oktober ausgesetzt.

Die Airline Eurowings streicht weiterhin folgende Verbindungen:

  • Beirut bis einschließlich 30. Juni

  • Erbil bis einschließlich 30. Juni

  • Tel Aviv bis einschließlich 9. Juli

  • Dubai, Abu Dhabi und Amman bis einschließlich 24. Oktober

Eingeschränkter Flugverkehr: Betroffene Länder

Angesichts der Einschränkungen im Luftverkehr hat das Auswärtige Amt die Reisehinweise für zahlreiche Länder in Fernost angepasst. Aufgrund der weiterhin unsicheren Lage sind auch in nächster Zeit Beeinträchtigungen im Luftverkehr möglich. Betroffen sind unter anderem folgende Reiseziele:

Bei Fragen zu gebuchten oder stornierten Flügen sollte man seinen Reiseveranstalter oder seine Fluggesellschaft kontaktieren und sich zu alternativen Ausreisemöglichkeiten informieren.
Es ist ratsam, auch Verbindungen zu erwägen, die einen oder mehrere Umstiege erfordern.

Fernreisen: Teuer und komplizierter

Inwieweit sich die Lockerung der Reisewarnung für einige Golfstaaten auf Fernreisen auswirkt, ist noch nicht absehbar. Zuletzt waren Reisen nach Asien und Australien wegen der fehlenden Umsteigekapazitäten am Persischen Golf deutlich teurer geworden. Dies ging aus einer Branchen-Studie des Kreditversicherers Allianz Trade hervor.

Der ungelöste Konflikt hat zuletzt die Ölpreise deutlich nach oben getrieben und damit auch Treibstoffe wie Kerosin verteuert. Jüngste diplomatische Annäherungen zwischen den USA und dem Iran haben die Preise aktuell wieder sinken lassen – die Entwicklung bleibt volatil. Viele Airlines, insbesondere auf Strecken zwischen Asien, Afrika und Europa, reagieren mit höheren Ticketpreisen.

Preiserhöhung nach Buchung? Ihre Rechte

Dürfen Airlines und Reiseveranstalter höhere Preise wegen gestiegener Kerosinpreise und neuer Flugrouten auch nach der Buchung weitergeben? Hier gilt es, zwischen Pauschalreisen und reinen Flugbuchungen zu unterscheiden:

Pauschalreise (mit Flug)

Der Veranstalter darf den Preis bis 20 Tage vor Reisebeginn erhöhen, etwa bei gestiegenen Beförderungs- oder Treibstoffkosten – aber nur mit entsprechender AGB-Klausel, die auch Preissenkungen erlauben muss. Die Erhöhung muss begründet und schriftlich oder per Mail angekündigt werden. Übersteigt sie 8 Prozent, kann kostenfrei zurückgetreten werden; alternativ darf der Veranstalter eine gleichwertige Ersatzreise anbieten. Reagiert der Reisende nicht, gilt die Erhöhung als angenommen.

Die großen Anbieter Tui, Alltours und Dertour teilten nun mit, dass für sie eine nachträgliche Preiserhöhung keine Option sei. Für zukünftige Buchungen könnte es allerdings angesichts des Preisanstiegs anders aussehen.

Nur Flugbuchung

Wurde nur ein Flug gebucht, besteht ein verbindlicher Beförderungsvertrag, nach dem der Flugpreis grundsätzlich feststeht. Eine nachträgliche Preiserhöhung ist nur zulässig, wenn sie wirksam vertraglich vereinbart wurde, etwa durch eine entsprechende Klausel in den Beförderungsbedingungen. Ob diese Klausel wirksam ist, muss im Einzelfall geprüft werden. Bei ausländischen Airlines kann zudem ausländisches Recht gelten.

Mitarbeit: Sabrina Doschek, Lorenzo Walcher

Mit Material von dpa.