Dubai, Katar und Co.: Das gilt jetzt für Nahost-Reisen

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Von Katja Fastrich

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Blick auf den Strand und die Skyline von Dubai
Das Auswärtige Amt hat seine Reisewarnungen unter anderem für Dubai aufgehoben © Shutterstock/S-F

Das Auswärtige Amt hat für viele Länder in der Golfregion Reisewarnungen aufgehoben und Sicherheitshinweise angepasst. Risikofrei sind Reisen nach Nahost weiterhin nicht.

  • Update: Europäische Flugsicherheitsbehörde warnt vor Flügen in Golfregion

  • Immer wieder Raketenangriffe auf Bahrain, Kuwait und Jordanien

  • Auswärtiges Amt lockert für viele Länder die Sicherheitshinweise

  • Reiserecht: Kann man aus Angst vor Krieg einen Flug stornieren?

Reisewarnung u.a. für Dubai und Abu Dhabi aufgehoben

Nachdem das Auswärtige Amt schon vor Längerem seine Reisewarnungen für weite Teile des Nahen Ostens aufgehoben hatte, wurden die Sicherheitshinweise erneut gelockert. Eine Übersicht zu den Sicherheitshinweisen der Golfstaaten:

LandBewertung

VAE (Dubai/Abu Dhabi)

Keine Reisewarnung

Oman

Keine Reisewarnung; von Reisen in bestimmte Regionen wird abgeraten

Katar

Keine Reisewarnung; von einer Reise wird jedoch abgeraten

Bahrain

Keine Reisewarnung; von einer Reise wird jedoch dringend abgeraten

Kuwait

Keine Reisewarnung; von einer Reise wird jedoch dringend abgeraten

Jordanien

Keine Reisewarnung; von Reisen in bestimmte Regionen wird jedoch dringend abgeraten

Israel

Reisewarnung für Teile des Landes; von Reisen in weitere Gebiete wird dringend abgeraten

Palästinensische Gebiete

Reisewarnung

Libanon

Teilreisewarnung für einige Regionen; von Reisen in weitere Regionen wird zudem dringend abgeraten

Syrien

Reisewarnung

Jemen

Reisewarnung

Trotzdem bleibt die Lage – nicht zuletzt nach der neuerlichen Eskalation zwischen den USA und dem Iran – angespannt. Sowohl Bahrain als auch Kuwait und Jordanien meldeten zuletzt immer wieder Raketenangriffe aus dem Iran.

"Es besteht weiterhin das Risiko, dass sich die Sicherheitslage in der Region verschärft und es dadurch erneut zu Kampfhandlungen, militärischen Schlägen gegen Staaten in der Region sowie Sperrungen des Flugverkehrs kommt", teilt das Auswärtige Amt mit.

Unverändert gilt die Reisewarnung jedoch für den Jemen, Syrien sowie für Teile des Libanon und Israels. Von Reisen nach Bahrain und Kuwait wird dringend abgeraten.

Die Unterschiede: Reisehinweis, Sicherheitshinweis und Reisewarnung

Reisehinweise informieren über grundlegende Regeln und Besonderheiten eines Landes, etwa zu Einreise‑ oder Gesundheitsfragen.
Sicherheitshinweise warnen vor konkreten Risiken und können empfehlen, Reisen einzuschränken oder zu vermeiden.
Reisewarnungen gelten, wenn eine akute Gefahr für Leib und Leben besteht. Sie können für ein ganzes Land oder nur für einzelne Regionen gelten (Teilreisewarnung) und ersetzen die Sicherheitshinweise.

Quelle: Auswärtiges Amt

Rücktritt von der Reise? Angst ist kein Grund

Mit der Aufhebung der Reisewarnung entfällt das kostenfreie Rücktrittsrecht, sofern die Reisenden nicht konkret nachweisen können, dass die Reise oder der Umstieg an einem Drehkreuz durch außergewöhnliche Umstände erheblich beeinträchtigt ist. Die Angst vor einer Reise oder einem Flug in die Golfregion ist kein Grund für eine kostenlose Stornierung.

Flugstornierung und Reiserücktritt: Das müssen Sie wissen

Das planen Reiseveranstalter

Reiseveranstalter können bereits seit Wegfall der Reisewarnungen selbst entscheiden, ob sie wieder Pauschalreisen – auch mit Drehkreuzverbindungen – anbieten. Kreuzfahrt-Anbieter MSC Cruises plant aktuell die Rückkehr in die Golfregion für die Saison 2027/28. Aida meidet den Nahen Osten hingegen auch im Winter 2027/2028. Weiter offen sind die Pläne von Costa Cruises und Tui Cruises.

Greift eine Reiserücktrittsversicherung auch im Kriegsfall?

Nein, in der Regel nicht. "Eine Rücktrittsversicherung zahlt typischerweise nur bei klar definierten persönlichen Gründen wie einer unerwarteten schweren Erkrankung und nicht für rein politische Gefahren oder im Kriegsfall", so der Gesamtverband der Versicherer (GDV). Um auf Nummer sicher zu gehen, sollten Reisende die Versicherungsbedingungen vor Abschluss der Police und vor Reiseantritt sorgfältig prüfen.

Lufthansa und Co.: Wie gefährlich sind Flüge nach Nahost?

Die Europäische Agentur für Flugsicherheit (EASA) hat ihre erst vor einer Woche zurückgenommene Warnung für Fluggesellschaften im Nahen Osten erneuert. Fluglinien sollen den Luftraum von Bahrain, Kuwait, Katar und den Vereinigten Arabischen Emiraten sowie über dem Golf von Oman bis vorerst 29. Juli meiden, teilte die Behörde mit. Hintergrund ist die erneute Eskalation zwischen den USA und Iran. Die Lufthansa Group erklärte auf ADAC Anfrage, nach aktueller Bewertung am bestehenden Flugprogramm festzuhalten:

Tel Aviv:

  • Austrian Airlines hat den Flugbetrieb zum 1. Juni wiederaufgenommen

  • Lufthansa hat den Flugbetrieb zum 1. Juli wieder aufgenommen

  • Swiss und Brussels Airlines planen die Wiederaufnahme des Flugbetriebs zum 1. August

Dubai:

  • Lufthansa und Swiss setzen Flüge bis einschließlich 24. Oktober aus

Weitere Ziele im Nahen Osten – darunter Abu Dhabi, Amman, Beirut, Dammam, Riad, Erbil, Maskat und Teheran – bleiben ebenfalls bis einschließlich 24. Oktober ausgesetzt.

Die Airline Eurowings nimmt folgende Verbindungen wieder auf:

  • Erbil und Beirut seit 1. Juli

  • Tel Aviv seit 10. Juli

  • Dubai, Abu Dhabi und Amman bleiben einschließlich 24. Oktober ausgesetzt

Preiserhöhung nach Buchung? Ihre Rechte

Dürfen Airlines und Reiseveranstalter höhere Preise wegen gestiegener Kerosinpreise und neuer Flugrouten auch nach der Buchung weitergeben? Hier gilt es, zwischen Pauschalreisen und reinen Flugbuchungen zu unterscheiden:

Pauschalreise (mit Flug)

Der Veranstalter darf den Preis bis 20 Tage vor Reisebeginn erhöhen, etwa bei gestiegenen Beförderungs- oder Treibstoffkosten – aber nur mit entsprechender AGB-Klausel, die auch Preissenkungen erlauben muss. Die Erhöhung muss begründet und schriftlich oder per Mail angekündigt werden. Übersteigt sie 8 Prozent, kann kostenfrei zurückgetreten werden; alternativ darf der Veranstalter eine gleichwertige Ersatzreise anbieten. Reagiert der Reisende nicht, gilt die Erhöhung als angenommen.

Die großen Anbieter Tui, Alltours und Dertour teilten nun mit, dass für sie eine nachträgliche Preiserhöhung keine Option sei. Für zukünftige Buchungen könnte es allerdings angesichts des Preisanstiegs anders aussehen.

Nur Flugbuchung

Wurde nur ein Flug gebucht, besteht ein verbindlicher Beförderungsvertrag, nach dem der Flugpreis grundsätzlich feststeht. Eine nachträgliche Preiserhöhung ist nur zulässig, wenn sie wirksam vertraglich vereinbart wurde, etwa durch eine entsprechende Klausel in den Beförderungsbedingungen. Ob diese Klausel wirksam ist, muss im Einzelfall geprüft werden. Bei ausländischen Airlines kann zudem ausländisches Recht gelten.

Mitarbeit: Sabrina Doschek, Lorenzo Walcher

Mit Material von dpa.