Mallorca: Verbot von Alkohol am Ballermann
Am Ballermann auf Mallorca gilt ab sofort ein Verbot von Alkohol auf offener Straße. Wer dagegen verstößt, muss mit hohen Geldbußen rechnen.
Verbot gilt in Magaluf und an der Playa de Palma
Bei Verstoß drohen Geldbußen von 500 bis 1500 Euro
Schon länger gibt es "Benimmregeln" auf Mallorca
Die Regierung der Balearen hat am Ballermann auf Mallorca und auch in anderen Party-Zonen der spanischen Mittelmeer-Inseln den Alkoholkonsum auf offener Straße verboten. Die Verschärfung der sogenannten Benimmregeln gilt seit Samstag, 11. Mai. Nun droht Urlauberinnen und Urlaubern sowie Einheimischen, die zum Beispiel mit der offenen Bierdose am Strand oder auf öffentlichem Grund erwischt werden, ein Bußgeld zwischen 500 und 1500 Euro.
Alkohol: Verbot auf der Straße und am Strand
Zuvor waren lediglich Trinkgelage, sprich der Alkoholkonsum in der Gruppe, auf offener Straße verboten. Wobei die Höchstanzahl der Personen nicht definiert war. Nun darf gar kein Alkohol mehr auf offener Straße oder auch am Strand getrunken werden, selbst wenn man allein unterwegs ist.
Verbot betrifft Magaluf und Ballermann
Das Verbot betrifft auf Mallorca nicht die ganze Insel, sondern vor allem die deutsche Urlauberhochburgen Playa de Palma und El Arenal östlich der Inselhauptstadt sowie die britische Partyzone Magaluf westlich von Palma. Betroffen ist auch Sant Antoni de Portmany auf Ibiza.
Das neue Dekret gilt zunächst bis Ende 2027. Danach sei man guten Mutes, die Exzesse auch ohne strenge Regeln unter Kontrolle bekommen zu können, hieß es in der Mitteilung. Wie konsequent die Polizei die neue Verordnung umsetzt, ist unklar.
Mallorca: Benimmregeln fürs Image
Aus Angst um sein Image hat Mallorca schon vor Längerem eine Reihe von Benimmregeln erlassen. Diese gelten insbesondere im Bereich der Partymeile und Touristenzentren in Palma de Mallorca:
Party-Urlauberinnen und -urlauber müssen beim Feiern mit Schuhen und Oberteil bekleidet sein.
Megafone oder Lautsprecher sowie Kostüme sind verboten.
Wer in der Warteschlange durch übermäßigen Alkoholkonsum oder durch Gewalt auffällt, wird konsequent abgewiesen und bekommt Hausverbot.
Schon seit einigen Jahren ist in der "Verordnung für bürgerliches Benehmen" festgelegt:
Besucher dürfen nicht mehr ungestraft an Hauswände urinieren, auf die Straße spucken oder Zigarettenkippen wegwerfen.
In vielen Lokalen ist das Rauchen auf Restaurant-Terrassen verboten.
Mit Material von dpa