Betrunken auf der Luftmatratze: Was ist am Badesee erlaubt?
Von Anabel Greefe

An einem heißen Sommertag mit einem kühlen Getränk auf der Luftmatratze über den Badesee treiben: Darf man das eigentlich auch mit Alkohol im Blut? Während für Autofahrer klare Promillegrenzen gelten, sieht die Rechtslage auf dem Wasser anders aus.
Kein generelles Verbot: Auf Badeseen ist Alkohol auf der Luftmatratze meist erlaubt
Keine Promillegrenze: Für Luftmatratzen gelten andere Regeln als für SUPs
Vorsicht auf Flüssen: Strömung und Schiffsverkehr können schnell gefährlich werden
Betrunken auf der Luftmatratze im Badesee
Für Badeseen gibt es kein allgemeines Alkoholverbot für Schwimmer oder Menschen auf einer Luftmatratze. Wer nach einigen Bieren auf dem Wasser treibt, begeht deshalb normalerweise weder eine Ordnungswidrigkeit noch eine Straftat allein aufgrund des Alkoholkonsums.
Ganz folgenlos muss das aber nicht bleiben:
Betreiber von Badeseen können Alkohol in ihrer Badeordnung einschränken oder verbieten.
Wer andere Personen gefährdet oder einen Rettungseinsatz auslöst, kann für die Folgen haften.
Kommt es zu Verletzungen, können im Einzelfall sogar strafrechtliche Konsequenzen drohen.
Alkohol und Wasser: Eine gefährliche Kombination
Auch wenn die Rechtslage häufig unproblematisch ist, bleibt Alkohol auf dem Wasser eine Gefahr. Alkohol beeinträchtigt das Reaktionsvermögen, die Orientierung und die Fähigkeit, Risiken richtig einzuschätzen. Wind, Erschöpfung oder Strömungen werden oft unterschätzt. Wer auf einer Luftmatratze einschläft, weit auf den See hinaustreibt oder nicht mehr sicher ans Ufer zurückkommt, kann schnell in eine Notlage geraten.
Auf Flüssen gelten strengere Regeln
Auf schiffbaren Bundeswasserstraßen gelten besondere schifffahrtsrechtliche Vorschriften. Das Treibenlassen auf einer Luftmatratze kann dort insbesondere dann unzulässig sein, wenn dadurch die Schifffahrt behindert oder gefährdet wird oder wenn örtliche Verbote bestehen.
In der Nähe von Schleusen, Wehren, Hafenanlagen, Brücken oder in Schifffahrtsrinnen bestehen häufig gesetzliche oder behördlich angeordnete Badeverbote. Hinzu kommen Strömungen, die Luftmatratzenfahrer schnell abtreiben können.
Gelten die gleichen Promillegrenzen wie beim Autofahren?
Nein. Für eine herkömmliche Luftmatratze ohne Motor gibt es keine gesetzliche Promillegrenze wie im Straßenverkehr. Rechtlich gilt sie auch nicht als Wasserfahrzeug. Ganz anders ist das beim Stand-up-Paddling (SUP).
Das bedeutet allerdings nicht, dass Alkohol auf dem Wasser folgenlos bleibt. Wer sich oder andere gefährdet, muss trotz fehlender Promillegrenze mit rechtlichen Konsequenzen rechnen.
Auf einer Luftmatratze im Badesee zu treiben ist trotz Alkoholkonsum meist nicht verboten.
Badeordnungen können abweichende Regeln enthalten.
Wer andere gefährdet oder einen Rettungseinsatz verursacht, kann zur Verantwortung gezogen werden.
Auf Flüssen steigt das Risiko deutlich, sowohl tatsächlich als auch rechtlich.
Eine allgemeine Promillegrenze für Luftmatratzen gibt es nicht.
Fazit: Alkohol auf der Luftmatratze ist eine Sicherheitsfrage
Ein kühles Getränk auf der Luftmatratze im Badesee ist in der Regel keine Rechtsfrage, sondern vor allem eine Sicherheitsfrage. Auf Flüssen können dagegen Strömung, Schiffsverkehr und besondere Regeln die Situation deutlich riskanter machen. Deshalb gilt: Je stärker die Strömung und je mehr Verkehr auf dem Wasser, desto wichtiger sind Vorsicht und ein verantwortungsvoller Umgang mit Alkohol.